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Allgemeiner Teil

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SiGe-Plan detailliert<br />

Bauvorhaben<br />

Koralmbahn Graz-Klagenfurt<br />

Bhf. Weststeiermark<br />

WHW Ingenieurbüro GmbH<br />

Nummer Leistung/Gewerk / Gefährdung / Maßnahme Gemeinsamkeit Zuständigkeit Dauer Beginn Ende<br />

01AF<br />

Gräben und Künetten<br />

01AF1 Gegen Absturz sichern BAUM<br />

Gräben und Künetten sind generell geben Absturz zu sichern oder<br />

ausreichend abzugrenzen.<br />

Regelwerke BauV §§ 48-54<br />

01AF2 Die Künette BAUM<br />

Die Künette ist gegen Absturz mittels Brust-, Mittel- und Fußwehr zu<br />

sichern.<br />

Regelwerke<br />

§ 8 BauV<br />

01AF3 Absturzgefährdeter Bereich BAUM<br />

Der absturzgefährdete Bereich ist ausreichend abzugrenzen und gem.<br />

KennV zu kennzeichnen.<br />

Regelwerke<br />

KennV, § 9 BauV<br />

01AF4 Hinterfüllung der Künette BAUM<br />

Bis zur Hinterfüllung der Künette ist der Zugsverkehr auf dem direkt<br />

angrenzenden Gleis nicht gestattet. Die erforderliche Offenhaltezeit ist<br />

dem Fahrdienstleiter rechtzeitig bekanntzugeben.<br />

01AF5 Erschütterungen BAUM<br />

Bei Erschütterungen durch Straßen- oder Schienenverkehr auch unter<br />

1,25 m Tiefe pölzen.<br />

01AF6 Absturzkante BAUM<br />

Die Absturzkante ist durch Bauzaun zu sichern.<br />

Regelwerke<br />

§ 8 BauV<br />

01AF7 Horizontaler Verbau BAUM<br />

Horizontaler Verbau zur Sicherung der Künette gegen Einsturz<br />

Regelwerke<br />

§§ 51, 52 BauV<br />

01AF8 Vertikaler Verbau BAUM<br />

Vertikaler Verbau zur Sicherung der Künette gegen Einsturz<br />

01AG<br />

Regelwerke<br />

§§ 51, 52 BauV<br />

Böschungssicherungen<br />

01AG1 Böschungswinkel BAUM<br />

Böschungswinkel: Nichtbindige und weiche bindige Böden: 45°; steife<br />

oder halbfeste bindige Böden 60°; leichter Fels 80° und schwerer Fels<br />

90°; Bei steileren Böschungswinkel: Nachweis der Standsicherheit.<br />

Regelwerke § 48, 50 BauV<br />

01AG2 Bodengutachten BAUM<br />

Aufgrund des Bodengutachtens ist eine max. Böschungsneigung von xx°<br />

zulässig.<br />

Regelwerke Bodengutachten von ....; vom .....<br />

01AG3 Die Böschung BAUM<br />

Die Böschung ist mittels Spritzbeton zu sichern.<br />

01AG4 Böschungsneigung BAUM<br />

Die Böschungsneigung darf nach den bodenmechanischen<br />

Eigenschaften unter Berücksichtigung der Einflüsse, die auf die<br />

Böschung wirken, auch höher als im Regelfall gemäß § 50 BauV,<br />

festgelegt werden, soferne ein entsprechender Standsicherheitsnachweis<br />

Projekt: E:\NG 2008\DAT\03 Sigeplan detail_K_WD-EB01-000SG-00-1123-2-F00 Seite: 11<br />

Gedruckt mit AUER Safety Version 5.00 - Lizenz EA3D275D-8E2F-40E7-B489-DB43A5F3E8B2

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