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Allgemeiner Teil

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SiGe-Plan detailliert<br />

Bauvorhaben<br />

Koralmbahn Graz-Klagenfurt<br />

Bhf. Weststeiermark<br />

WHW Ingenieurbüro GmbH<br />

Nummer Leistung/Gewerk / Gefährdung / Maßnahme Gemeinsamkeit Zuständigkeit Dauer Beginn Ende<br />

Regelwerke<br />

§ 35 BauV<br />

00AE<br />

Lagerflächen<br />

00AE1 Herabfallen, Umfallen ALLE<br />

Herabfallen, Umfallen, Abrutschen, Wegrollen, Abrollen ....<br />

verhindern; chemische oder physikalische Veränderungen unterbinden;<br />

Höhe der Lagerung entsprechend der Standfestigkeit;<br />

Regelwerke<br />

§ 15 BauV<br />

00AE2 Windangriff ALLE<br />

Materialien gegen Windangriff schützen bzw. gegen Windsog verankern.<br />

00AE3 Lagerungen ALLE<br />

Lagerungen (Fenster, Türen etc.) sind gemäß § 15 BauV und TRVB A<br />

149 auszuführen (umsturzsicher .....). Die bereitgestellten Lagerflächen<br />

sind rechtzeitig zu definieren, von der ÖBA und dem BK freizugeben und<br />

im Baustelleneinrichtungsplan einzuzeichnen.<br />

Regelwerke<br />

§ 15 BauV<br />

00AE4 Brandschutzmaßnahmen ALLE<br />

Brandschutzmaßnahmen auf Baustellen beachten.<br />

Regelwerke<br />

TRVB A 149; §§ 42-47 BauV<br />

00AE5 Einschlägige Vorschriften bzgl. Lagerung ALLE<br />

Die einschlägigen Vorschriften bzgt. Lagerung von Arbeitsmittel und<br />

Arbeitsstoffen im bzw. um den Gefahrenraum sind zu beachten.<br />

00AF<br />

Regelwerke<br />

Verkehrswege<br />

§ 34 EisbAV<br />

00AF1 Verkehrswege sind ordnungsgemäß anzul BAUM<br />

Verkehrswege sind ordnungsgemäß anzulegen und zu erhalten. Sie sind<br />

von Hindernissen, Abfällen und Lagerungen freizuhalten. Sie müssen<br />

gegen herabfallende Gegenstände geschützt sein.<br />

Regelwerke<br />

§ 6 BauV;<br />

00AF3 Baustellenzufahrt und Verkehrsführung BAUM<br />

Baustellenzufahrt und Verkehrsführung mit der erforderllichen<br />

Beschilderung. Eine, auf ein "Betreten verboten" der Baustelle durch<br />

Unbeteiligte, hinweisende Beschilderung ist anzubringen.<br />

00AG<br />

Regelwerke<br />

Betankung<br />

§§ 1-3 KennV<br />

00AG1 Betankung von Arbeitsmittel ALLE<br />

Die Betankung von Arbeitsmittel darf nur auf befestigtem Untergrund<br />

stattfinden. Bei Lagerung von Treibstoffen auf der Baustelle ist auf die<br />

einschlägigen Richtlinien zu achten (Auffangwanne, etc.)<br />

Regelwerke<br />

Bescheid der Wasserrechtsbehörde<br />

00AG2 Auffangwanne BAUM<br />

Die Auffangwanne ist zu erden.<br />

Regelwerke §§ 41-44 BGBl 240/1991<br />

VO über brennbare Flüssigkeiten<br />

Projekt: E:\NG 2008\DAT\03 Sigeplan detail_K_WD-EB01-000SG-00-1123-2-F00 Seite: 3<br />

Gedruckt mit AUER Safety Version 5.00 - Lizenz EA3D275D-8E2F-40E7-B489-DB43A5F3E8B2

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