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Allgemeiner Teil

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SiGe-Plan detailliert<br />

Bauvorhaben<br />

Koralmbahn Graz-Klagenfurt<br />

Bhf. Weststeiermark<br />

WHW Ingenieurbüro GmbH<br />

Nummer Leistung/Gewerk / Gefährdung / Maßnahme Gemeinsamkeit Zuständigkeit Dauer Beginn Ende<br />

00 Baustelle allgemein<br />

00A<br />

Baustelleneinrichtung<br />

00AA<br />

Einrichten der Baustelle<br />

00AA1 Baustelleneinrichtungsplan BAUM<br />

Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan von AN vor Beginn der Arbeiten der<br />

ÖBA und dem BK vorzulegen; folgende Punkte sind auszuführen:<br />

- Baubereichsgrenzen / Lagerfläche / Aufenthaltsmöglichkeiten<br />

/Baucontainer /Werkzeugcontainer / Lagerflächen / Verkehrsflächen /<br />

Leitungen und Einbauten falls nicht in einem gesonderten Plan<br />

vorhanden / Baugrubensicherung, Kran, etc.<br />

Pläne<br />

Notizen<br />

Musterplan<br />

Musternotiz<br />

00AA2 Bauzaun BAUM<br />

Die Baustelle ist mittels Bauzaun umseitig abzugrenzen. Eine, auf ein<br />

"Betreten verboten" der Baustelle durch Unbeteiligte, hinweisende<br />

Beschilderung ist anzubringen. Baustellenzufahrt und Verkehrsführung<br />

mit erforderlicher Beschilderung. Anbringen einer Anschlagtafel zur<br />

Allgemeinen Information jedes einzelnen AN bezüglich der geltenden<br />

Bestimmungen über Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der ARbeit.<br />

Vor Beginn der Arbeit ist eine Einbauten- und Leitungserhebung<br />

durchzuführen.<br />

00AB<br />

Regelwerke<br />

Baustrom<br />

§ 12 ASchG<br />

00AB1 Elektrische Anlagen ELEKT<br />

Elektrische Anlagen dürfen nur von fachkundigen Personen im Sinne der<br />

SNT-Vorschriften oder unter fachkundiger Aufsicht errichtet und<br />

instandgesetzt werden.<br />

Regelwerke<br />

§ 13 BauV<br />

00AB2 Geschlossener Bauzaun ELEKT<br />

Geschlossener Bauzaun<br />

Regelwerke<br />

§ 14 BauV<br />

00AB3 Vom Baumeister herzustellen ELEKT<br />

Vom Baumeister herzustellen und denanderen zur Verfügung stellen<br />

Regelwerke<br />

§ 13 BauV<br />

00AB4 Abnahmeprotokoll ELEKT<br />

Das Abnahmeprotokoll ist auf der Baustelle zur Einsichtnahme<br />

aufzulegen.<br />

Regelwerke<br />

§ 13 BauV<br />

00AB5 Probebetrieb ELEKT<br />

Besondere Beachtung und Bekanntgabe beziehungsweise Anzeige von<br />

Probebetrieben gilt bei Einschaltung und Aktivierung elektrischer <strong>Teil</strong>e<br />

und Anlagen. Die Einschaltung von elektrischen Anlagen (auch zum<br />

Zwecke des Probebetriebes) ist so rechtzeitig der ÖBA und dem BK<br />

mitzuteilen, bzw. am SCHWARZEN BRETT auszuhängen, dass alle<br />

tätigen Professionisten informiert werden können. Alle frei zugängliche<br />

Anlagenteile sind überdies abzusperren und zu sichern.<br />

Projekt: E:\NG 2008\DAT\03 Sigeplan detail_K_WD-EB01-000SG-00-1123-2-F00 Seite: 1<br />

Gedruckt mit AUER Safety Version 5.00 - Lizenz EA3D275D-8E2F-40E7-B489-DB43A5F3E8B2

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