Allgemeiner Teil
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SiGe-Plan detailliert<br />
Bauvorhaben<br />
Koralmbahn Graz-Klagenfurt<br />
Bhf. Weststeiermark<br />
WHW Ingenieurbüro GmbH<br />
Nummer Leistung/Gewerk / Gefährdung / Maßnahme Gemeinsamkeit Zuständigkeit Dauer Beginn Ende<br />
00 Baustelle allgemein<br />
00A<br />
Baustelleneinrichtung<br />
00AA<br />
Einrichten der Baustelle<br />
00AA1 Baustelleneinrichtungsplan BAUM<br />
Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan von AN vor Beginn der Arbeiten der<br />
ÖBA und dem BK vorzulegen; folgende Punkte sind auszuführen:<br />
- Baubereichsgrenzen / Lagerfläche / Aufenthaltsmöglichkeiten<br />
/Baucontainer /Werkzeugcontainer / Lagerflächen / Verkehrsflächen /<br />
Leitungen und Einbauten falls nicht in einem gesonderten Plan<br />
vorhanden / Baugrubensicherung, Kran, etc.<br />
Pläne<br />
Notizen<br />
Musterplan<br />
Musternotiz<br />
00AA2 Bauzaun BAUM<br />
Die Baustelle ist mittels Bauzaun umseitig abzugrenzen. Eine, auf ein<br />
"Betreten verboten" der Baustelle durch Unbeteiligte, hinweisende<br />
Beschilderung ist anzubringen. Baustellenzufahrt und Verkehrsführung<br />
mit erforderlicher Beschilderung. Anbringen einer Anschlagtafel zur<br />
Allgemeinen Information jedes einzelnen AN bezüglich der geltenden<br />
Bestimmungen über Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der ARbeit.<br />
Vor Beginn der Arbeit ist eine Einbauten- und Leitungserhebung<br />
durchzuführen.<br />
00AB<br />
Regelwerke<br />
Baustrom<br />
§ 12 ASchG<br />
00AB1 Elektrische Anlagen ELEKT<br />
Elektrische Anlagen dürfen nur von fachkundigen Personen im Sinne der<br />
SNT-Vorschriften oder unter fachkundiger Aufsicht errichtet und<br />
instandgesetzt werden.<br />
Regelwerke<br />
§ 13 BauV<br />
00AB2 Geschlossener Bauzaun ELEKT<br />
Geschlossener Bauzaun<br />
Regelwerke<br />
§ 14 BauV<br />
00AB3 Vom Baumeister herzustellen ELEKT<br />
Vom Baumeister herzustellen und denanderen zur Verfügung stellen<br />
Regelwerke<br />
§ 13 BauV<br />
00AB4 Abnahmeprotokoll ELEKT<br />
Das Abnahmeprotokoll ist auf der Baustelle zur Einsichtnahme<br />
aufzulegen.<br />
Regelwerke<br />
§ 13 BauV<br />
00AB5 Probebetrieb ELEKT<br />
Besondere Beachtung und Bekanntgabe beziehungsweise Anzeige von<br />
Probebetrieben gilt bei Einschaltung und Aktivierung elektrischer <strong>Teil</strong>e<br />
und Anlagen. Die Einschaltung von elektrischen Anlagen (auch zum<br />
Zwecke des Probebetriebes) ist so rechtzeitig der ÖBA und dem BK<br />
mitzuteilen, bzw. am SCHWARZEN BRETT auszuhängen, dass alle<br />
tätigen Professionisten informiert werden können. Alle frei zugängliche<br />
Anlagenteile sind überdies abzusperren und zu sichern.<br />
Projekt: E:\NG 2008\DAT\03 Sigeplan detail_K_WD-EB01-000SG-00-1123-2-F00 Seite: 1<br />
Gedruckt mit AUER Safety Version 5.00 - Lizenz EA3D275D-8E2F-40E7-B489-DB43A5F3E8B2