Allgemeiner Teil
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Projekt:<br />
Koralmbahn Graz- Klagenfurt<br />
Bhf. Weststeiermark<br />
Baulos 7<br />
<strong>Allgemeiner</strong> <strong>Teil</strong><br />
1.2 Der Auftragnehmer und der SiGe- Plan<br />
• Durch das BauKG werden die bisherigen Gesetze zum Schutz der AN nicht außer Kraft<br />
gesetzt, die bleiben weiterhin in Geltung. Weiters ist der AN für die Sicherheit seiner DN<br />
verantwortlich, gemäß den gesetzlichen Vorschriften und dem Stand des technischen<br />
Wissens.<br />
• Hinweise im SiGe-Plan auf Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien sind nur<br />
demonstrativ zu verstehen, d.h. sie sollen nur als erläuternder Hinweis dienen und<br />
müssen selbstverständlich in der Letztfassung angewendet werden.<br />
• Insbesondere wird auf die für die AN wichtigen Punkte des Arbeitsschutzgesetzes<br />
verwiesen: Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung.<br />
Mehrere Dienstgeber müssen beim Sicherheits- und Gesundheitsschutz<br />
zusammenarbeiten.<br />
Auftragnehmer haben auch Verantwortung für betriebsfremde Arbeitnehmer und<br />
Beschäftigte, die keine Dienstnehmer sind (Personalleasing- Mitarbeiter).<br />
Hinweise des Baustellenkoordinators sind zu berücksichtigen und umgehend vom AN<br />
umzusetzen.<br />
• Der SiGe- Plan soll als eine Art Prüfliste (Checkliste) zum Schutz der DN dienen und die<br />
AN unterstützen.<br />
• In diesem Sinne werden im SiGe-Plan die wichtigsten Gefahren dieses Bauloses<br />
angesprochen, entsprechend den Vorgaben des BauKG.<br />
• Die im SiGe-Plan angeführten Maßnahmen sind Vorschläge. Davon abweichende<br />
Vorstellungen der Auftragnehmer müssen mit dem Baustellenkoordinator und dem<br />
Projektleiter einvernehmlich abgestimmt werden.<br />
• Der SiGe-Plan baut auf der Ausschreibung auf.<br />
Hinweis für den Auftragnehmer:<br />
• Jeder Auftragnehmer und seine Beschäftigten müssen den SiGe-Plan nachweislich zur<br />
Kenntnis nehmen!<br />
WHW Ingenieurbüro GmbH<br />
Mai 2011/ 02 SiGe-Plan allg.doc 4/9<br />
K_WD-EB01-000SG-00-1123-2-F01