Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Beschäftigte<br />
Bei einer Bürgschaft sichert eine Bank oder eine Versicherung als Bürge<br />
des <strong>Arbeit</strong>gebers den begünstigten Beschäftigten zu, bei Zahlungsunfähigkeit<br />
des <strong>Arbeit</strong>gebers <strong>für</strong> dessen Verpflichtungen aus der <strong>Wertguthaben</strong>vereinbarung<br />
einzustehen.<br />
Welche Mitspracherechte haben Sie?<br />
Ihr <strong>Arbeit</strong>geber muss Sie unverzüglich<br />
über die konkrete Maßnahme des<br />
Insolvenzschutzes schriftlich informieren.<br />
Unterbleibt eine solche Mitteilung,<br />
können Sie Ihren <strong>Arbeit</strong>geber zur Aufklärung<br />
über den Insolvenzschutz auffordern.<br />
Reagiert dieser nicht innerhalb von<br />
zwei Monaten nach der Aufforderung <strong>und</strong><br />
weist eine geeignete Insolvenzsicherung<br />
nach, können Sie die zugr<strong>und</strong>e liegende<br />
<strong>Wertguthaben</strong>vereinbarung kündigen.<br />
Welche Rechte haben Sie im Falle einer<br />
Insolvenz?<br />
Im Insolvenzfall steht Ihnen die direkte<br />
Auszahlung Ihres <strong>Wertguthaben</strong>s zu. Wenden<br />
Sie sich deshalb zeitnah an den Treuhänder<br />
oder das Anlageinstitut, das Ihr <strong>Wertguthaben</strong><br />
führt, <strong>und</strong> verlangen Sie die direkte Auszahlung<br />
zu Ihren Gunsten. Vermeiden Sie die<br />
Auszahlung über ein Unternehmenskonto,<br />
da dieses jederzeit vom Insolvenzverwalter<br />
blockiert werden kann.<br />
Zudem kann Ihr <strong>Arbeit</strong>geber eine<br />
Insolvenzschutzmaßnahme nicht ohne<br />
Weiteres auflösen. Eine Kündigung des<br />
Insolvenzschutzes vor der vollständigen<br />
Verwendung des <strong>Wertguthaben</strong>s ist<br />
nur dann erlaubt, wenn Ihr <strong>Arbeit</strong>geber<br />
eine mindestens gleichwertige Sicherungsmaßnahme<br />
einsetzt <strong>und</strong> Sie diesem<br />
Wechsel vorher zugestimmt haben.