Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
42<br />
43<br />
Professionelle Anlage:<br />
Was <strong>Wertguthaben</strong> kosten<br />
Welche Gebühren fallen an?<br />
Ein <strong>Wertguthaben</strong> muss im Unternehmen<br />
eingerichtet <strong>und</strong> langfristig unterhalten<br />
werden. Für den damit zusammenhängenden<br />
Verwaltungsaufwand fallen<br />
sowohl Einrichtungs- als auch laufende<br />
Kosten bei Anlageinstituten, möglichen<br />
Dienstleistern sowie in der Lohnbuchhaltung<br />
Ihres <strong>Arbeit</strong>gebers an. Ins Gewicht<br />
fallen dabei vor allem die laufenden<br />
Kosten:<br />
∙ Zum anderen existieren laufende Kosten<br />
aus der Kapitalanlage – von Depot- oder<br />
Kontoführungskosten bis hin zu Anlagekosten<br />
des <strong>Wertguthaben</strong>s.<br />
Diese Kosten werden in der Regel zwischen<br />
<strong>Arbeit</strong>geber <strong>und</strong> Beschäftigter bzw.<br />
Beschäftigtem aufgeteilt.<br />
∙ Hierzu zählen zum einen die Verwaltungskosten,<br />
insbesondere <strong>für</strong> die<br />
sozialversicherungsrechtlichen Aufzeichnungspflichten<br />
<strong>und</strong> <strong>für</strong> die Maßnahmen<br />
zur Insolvenzsicherung des<br />
<strong>Wertguthaben</strong>s.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> die Depot- oder Kontoführung sind meist gering <strong>und</strong> werden<br />
in der Regel vom <strong>Arbeit</strong>geber getragen.<br />
Die Anlagekosten <strong>für</strong> das <strong>Wertguthaben</strong> fallen hingegen bei den Beschäftigten<br />
an, da die Anlageinstitute ihre Gebühren direkt von den angelegten<br />
<strong>Arbeit</strong>sentgelten abziehen. Die Kosten unterscheiden sich je nach Kapitalanlage<br />
<strong>und</strong> Anlageinstitut: