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Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Professionelle Anlage:<br />

Was <strong>Wertguthaben</strong> kosten<br />

Welche Gebühren fallen an?<br />

Ein <strong>Wertguthaben</strong> muss im Unternehmen<br />

eingerichtet <strong>und</strong> langfristig unterhalten<br />

werden. Für den damit zusammenhängenden<br />

Verwaltungsaufwand fallen<br />

sowohl Einrichtungs- als auch laufende<br />

Kosten bei Anlageinstituten, möglichen<br />

Dienstleistern sowie in der Lohnbuchhaltung<br />

Ihres <strong>Arbeit</strong>gebers an. Ins Gewicht<br />

fallen dabei vor allem die laufenden<br />

Kosten:<br />

∙ Zum anderen existieren laufende Kosten<br />

aus der Kapitalanlage – von Depot- oder<br />

Kontoführungskosten bis hin zu Anlagekosten<br />

des <strong>Wertguthaben</strong>s.<br />

Diese Kosten werden in der Regel zwischen<br />

<strong>Arbeit</strong>geber <strong>und</strong> Beschäftigter bzw.<br />

Beschäftigtem aufgeteilt.<br />

∙ Hierzu zählen zum einen die Verwaltungskosten,<br />

insbesondere <strong>für</strong> die<br />

sozialversicherungsrechtlichen Aufzeichnungspflichten<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> die Maßnahmen<br />

zur Insolvenzsicherung des<br />

<strong>Wertguthaben</strong>s.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> die Depot- oder Kontoführung sind meist gering <strong>und</strong> werden<br />

in der Regel vom <strong>Arbeit</strong>geber getragen.<br />

Die Anlagekosten <strong>für</strong> das <strong>Wertguthaben</strong> fallen hingegen bei den Beschäftigten<br />

an, da die Anlageinstitute ihre Gebühren direkt von den angelegten<br />

<strong>Arbeit</strong>sentgelten abziehen. Die Kosten unterscheiden sich je nach Kapitalanlage<br />

<strong>und</strong> Anlageinstitut:

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