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Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Wann können Sie ein <strong>Wertguthaben</strong><br />

ansparen?<br />

Auch wenn kein Rechtsanspruch<br />

besteht: Immer mehr Unternehmen bieten<br />

ihren Beschäftigten <strong>Wertguthaben</strong> an,<br />

um ihnen eine flexiblere <strong>Arbeit</strong>szeitgestaltung<br />

zu ermöglichen. Ihr <strong>Arbeit</strong>geber<br />

entscheidet dabei u. a.,<br />

∙ welchen Beschäftigtengruppen er<br />

<strong>Wertguthaben</strong> anbieten möchte,<br />

∙ <strong>für</strong> welche Freistellungszwecke das<br />

<strong>Wertguthaben</strong> verwendet werden darf,<br />

∙ welche Entgelt- oder Zeitanteile er <strong>für</strong><br />

die Ansparung in das <strong>Wertguthaben</strong><br />

zulässt <strong>und</strong> zu welchem Zeitpunkt,<br />

∙ welche Anlageformen er <strong>für</strong> Ihr angespartes<br />

<strong>Wertguthaben</strong> wählt,<br />

Worauf sollten Sie bei der<br />

<strong>Wertguthaben</strong>vereinbarung achten?<br />

Neben den Vorgaben eines Tarifvertrages<br />

oder einer Betriebsvereinbarung sollten<br />

Sie stets eine individuelle schriftliche<br />

<strong>Wertguthaben</strong>vereinbarung anstreben.<br />

Je mehr dort festgelegt wird, desto mehr<br />

Sicherheit haben Sie <strong>und</strong> desto weniger<br />

Änderungen können ohne Ihre Zustimmung<br />

vorgenommen werden. Damit<br />

erhöhen Sie Ihren Spielraum, wenn es<br />

darum geht, welche Entgelt- oder Zeitbestandteile<br />

zu welchem Zeitpunkt <strong>und</strong> <strong>für</strong><br />

welchen Zweck angespart <strong>und</strong> verwendet<br />

werden dürfen.<br />

Welche Möglichkeiten Sie haben <strong>und</strong><br />

worauf Sie beim Abschluss eines <strong>Wertguthaben</strong>s<br />

achten sollten, lesen Sie auf den<br />

folgenden Seiten.<br />

∙ wie Sie an den Kosten der Wertanlage<br />

<strong>und</strong> der etwaigen Rendite beteiligt werden<br />

<strong>und</strong><br />

∙ welche Insolvenzschutzmaßnahmen er<br />

trifft.<br />

Die Verwendung <strong>und</strong> Ausgestaltung<br />

Ihres <strong>Wertguthaben</strong>s kann Ihr <strong>Arbeit</strong>geber<br />

gemeinsam mit Ihnen individuell<br />

in der <strong>Wertguthaben</strong>vereinbarung festlegen.<br />

Zudem können Sie sich bei der Personalabteilung,<br />

dem Betriebs- bzw. Personalrat<br />

sowie der Gewerkschaft über die<br />

Bedingungen <strong>für</strong> <strong>Wertguthaben</strong> in Ihrem<br />

Unternehmen informieren.

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