Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Wann können Sie ein <strong>Wertguthaben</strong><br />
ansparen?<br />
Auch wenn kein Rechtsanspruch<br />
besteht: Immer mehr Unternehmen bieten<br />
ihren Beschäftigten <strong>Wertguthaben</strong> an,<br />
um ihnen eine flexiblere <strong>Arbeit</strong>szeitgestaltung<br />
zu ermöglichen. Ihr <strong>Arbeit</strong>geber<br />
entscheidet dabei u. a.,<br />
∙ welchen Beschäftigtengruppen er<br />
<strong>Wertguthaben</strong> anbieten möchte,<br />
∙ <strong>für</strong> welche Freistellungszwecke das<br />
<strong>Wertguthaben</strong> verwendet werden darf,<br />
∙ welche Entgelt- oder Zeitanteile er <strong>für</strong><br />
die Ansparung in das <strong>Wertguthaben</strong><br />
zulässt <strong>und</strong> zu welchem Zeitpunkt,<br />
∙ welche Anlageformen er <strong>für</strong> Ihr angespartes<br />
<strong>Wertguthaben</strong> wählt,<br />
Worauf sollten Sie bei der<br />
<strong>Wertguthaben</strong>vereinbarung achten?<br />
Neben den Vorgaben eines Tarifvertrages<br />
oder einer Betriebsvereinbarung sollten<br />
Sie stets eine individuelle schriftliche<br />
<strong>Wertguthaben</strong>vereinbarung anstreben.<br />
Je mehr dort festgelegt wird, desto mehr<br />
Sicherheit haben Sie <strong>und</strong> desto weniger<br />
Änderungen können ohne Ihre Zustimmung<br />
vorgenommen werden. Damit<br />
erhöhen Sie Ihren Spielraum, wenn es<br />
darum geht, welche Entgelt- oder Zeitbestandteile<br />
zu welchem Zeitpunkt <strong>und</strong> <strong>für</strong><br />
welchen Zweck angespart <strong>und</strong> verwendet<br />
werden dürfen.<br />
Welche Möglichkeiten Sie haben <strong>und</strong><br />
worauf Sie beim Abschluss eines <strong>Wertguthaben</strong>s<br />
achten sollten, lesen Sie auf den<br />
folgenden Seiten.<br />
∙ wie Sie an den Kosten der Wertanlage<br />
<strong>und</strong> der etwaigen Rendite beteiligt werden<br />
<strong>und</strong><br />
∙ welche Insolvenzschutzmaßnahmen er<br />
trifft.<br />
Die Verwendung <strong>und</strong> Ausgestaltung<br />
Ihres <strong>Wertguthaben</strong>s kann Ihr <strong>Arbeit</strong>geber<br />
gemeinsam mit Ihnen individuell<br />
in der <strong>Wertguthaben</strong>vereinbarung festlegen.<br />
Zudem können Sie sich bei der Personalabteilung,<br />
dem Betriebs- bzw. Personalrat<br />
sowie der Gewerkschaft über die<br />
Bedingungen <strong>für</strong> <strong>Wertguthaben</strong> in Ihrem<br />
Unternehmen informieren.