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Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Unternehmen<br />

die sozialversicherungsrechtlichen Aufzeichnungspflichten<br />

sowie die Informationspflichten<br />

auf diese virtuellen Konten<br />

beziehen.<br />

Wo finden Sie den richtigen<br />

Dienstleister?<br />

Es gibt zahlreiche Unternehmen, die<br />

die Verwaltung von <strong>Wertguthaben</strong> anbieten.<br />

Als sogenannte Administratoren kommen<br />

dabei EDV-Unternehmen infrage.<br />

Oft bieten aber auch die Anlageinstitute<br />

selbst an, die Verwaltung der <strong>Wertguthaben</strong><br />

mithilfe von spezialisierten Subunternehmen<br />

durchzuführen. Sie müssen<br />

dabei beachten, dass hier schnell langfristige<br />

Bindungen entstehen <strong>und</strong> der spätere<br />

Wechsel zu einem anderen Dienstleister<br />

deutlich erschwert werden kann.<br />

Welche Kosten fallen <strong>für</strong> Sie an?<br />

<strong>Wertguthaben</strong> bringen Verwaltungskosten<br />

mit sich. Hierzu gehören Depotoder<br />

Kontoführungsgebühren bei den<br />

Anlageinstituten, die Ihre <strong>Wertguthaben</strong><br />

führen. Diese sind in der Regel jedoch<br />

gering. Hinzu können Kosten <strong>für</strong> externe<br />

Dienstleister kommen, die Ihre <strong>Wertguthaben</strong><br />

verwalten <strong>und</strong> die sozialversicherungsrechtlichen<br />

Aufzeichnungspflichten<br />

übernehmen. Dabei ist es üblich, dass Kosten<br />

pro Beschäftigte oder Beschäftigten<br />

berechnet werden.

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