Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Unternehmen<br />
die sozialversicherungsrechtlichen Aufzeichnungspflichten<br />
sowie die Informationspflichten<br />
auf diese virtuellen Konten<br />
beziehen.<br />
Wo finden Sie den richtigen<br />
Dienstleister?<br />
Es gibt zahlreiche Unternehmen, die<br />
die Verwaltung von <strong>Wertguthaben</strong> anbieten.<br />
Als sogenannte Administratoren kommen<br />
dabei EDV-Unternehmen infrage.<br />
Oft bieten aber auch die Anlageinstitute<br />
selbst an, die Verwaltung der <strong>Wertguthaben</strong><br />
mithilfe von spezialisierten Subunternehmen<br />
durchzuführen. Sie müssen<br />
dabei beachten, dass hier schnell langfristige<br />
Bindungen entstehen <strong>und</strong> der spätere<br />
Wechsel zu einem anderen Dienstleister<br />
deutlich erschwert werden kann.<br />
Welche Kosten fallen <strong>für</strong> Sie an?<br />
<strong>Wertguthaben</strong> bringen Verwaltungskosten<br />
mit sich. Hierzu gehören Depotoder<br />
Kontoführungsgebühren bei den<br />
Anlageinstituten, die Ihre <strong>Wertguthaben</strong><br />
führen. Diese sind in der Regel jedoch<br />
gering. Hinzu können Kosten <strong>für</strong> externe<br />
Dienstleister kommen, die Ihre <strong>Wertguthaben</strong><br />
verwalten <strong>und</strong> die sozialversicherungsrechtlichen<br />
Aufzeichnungspflichten<br />
übernehmen. Dabei ist es üblich, dass Kosten<br />
pro Beschäftigte oder Beschäftigten<br />
berechnet werden.