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Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Praxisbeispiel<br />

Die Anlage der <strong>Wertguthaben</strong> erfolgt<br />

als klassisches Rentenversicherungsprodukt.<br />

Zur Sicherung wurde eine Verpfändungsregelung<br />

getroffen. Besonders wichtig<br />

dabei ist, dass die Beschäftigten die<br />

<strong>Wertguthaben</strong> nicht als konkurrierende<br />

Instrumente zu anderen geltenden Regelungen<br />

wahrnehmen, wie z. B. der betrieblichen<br />

Altersvorsorge. Das gelang mit Beratungsveranstaltungen<br />

eines externen<br />

Dienstleisters bei der Einführung <strong>und</strong> in<br />

Einzelberatungen.<br />

Unternehmenssteckbrief:<br />

Name: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG<br />

Branche: Banken<br />

Gründungsjahr: 1931<br />

Mitarbeiterzahl: 7.200 (in Deutschland)<br />

Kontakt: juergen.ley@schwaebisch-hall.de<br />

Sitz: Schwäbisch Hall<br />

Die Einführung der <strong>Wertguthaben</strong><br />

erfolgt bei Schwäbisch Hall stufenweise:<br />

Zurzeit gilt die Regelung nur <strong>für</strong> Beschäftigte<br />

in leitenden Positionen. Aufgr<strong>und</strong> der<br />

guten Nachfrage ist eine Einführung auch<br />

<strong>für</strong> alle anderen Beschäftigten geplant.<br />

„<strong>Wertguthaben</strong> sind in Zukunft das Instrument<br />

der Wahl, um Handlungsspielraum <strong>für</strong> eine lebensphasenorientierte<br />

Personalarbeit zu ermöglichen.“<br />

Jürgen Ley, Abteilungsleiter Personalservice <strong>und</strong> -systeme

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