Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Praxisbeispiel<br />
Die Anlage der <strong>Wertguthaben</strong> erfolgt<br />
als klassisches Rentenversicherungsprodukt.<br />
Zur Sicherung wurde eine Verpfändungsregelung<br />
getroffen. Besonders wichtig<br />
dabei ist, dass die Beschäftigten die<br />
<strong>Wertguthaben</strong> nicht als konkurrierende<br />
Instrumente zu anderen geltenden Regelungen<br />
wahrnehmen, wie z. B. der betrieblichen<br />
Altersvorsorge. Das gelang mit Beratungsveranstaltungen<br />
eines externen<br />
Dienstleisters bei der Einführung <strong>und</strong> in<br />
Einzelberatungen.<br />
Unternehmenssteckbrief:<br />
Name: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG<br />
Branche: Banken<br />
Gründungsjahr: 1931<br />
Mitarbeiterzahl: 7.200 (in Deutschland)<br />
Kontakt: juergen.ley@schwaebisch-hall.de<br />
Sitz: Schwäbisch Hall<br />
Die Einführung der <strong>Wertguthaben</strong><br />
erfolgt bei Schwäbisch Hall stufenweise:<br />
Zurzeit gilt die Regelung nur <strong>für</strong> Beschäftigte<br />
in leitenden Positionen. Aufgr<strong>und</strong> der<br />
guten Nachfrage ist eine Einführung auch<br />
<strong>für</strong> alle anderen Beschäftigten geplant.<br />
„<strong>Wertguthaben</strong> sind in Zukunft das Instrument<br />
der Wahl, um Handlungsspielraum <strong>für</strong> eine lebensphasenorientierte<br />
Personalarbeit zu ermöglichen.“<br />
Jürgen Ley, Abteilungsleiter Personalservice <strong>und</strong> -systeme