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Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Passgenaue Geldanlage:<br />

<strong>Wertguthaben</strong> richtig<br />

anlegen<br />

Welche Anlagemöglichkeiten gibt es?<br />

Es ist Ihnen überlassen, wie Sie die<br />

<strong>Wertguthaben</strong> Ihrer Beschäftigten verwalten.<br />

Das Gesetz verpflichtet Sie nicht,<br />

<strong>Wertguthaben</strong> am Kapitalmarkt anzulegen.<br />

Sie können die auflaufenden Entgeltanteile<br />

zum Beispiel in Ihrem Unternehmen<br />

behalten. Die Regel jedoch<br />

sind externe, verzinste Anlageformen<br />

bei Banken, Kapitalanlagegesellschaften<br />

oder Versicherungen. Damit stellen<br />

Sie sicher, <strong>Wertguthaben</strong> langfristig zu<br />

erhalten <strong>und</strong> zudem in ihrem Wert zu<br />

steigern. Zu den üblichen Anlagen zählen<br />

Banksparpläne, Fondssparpläne oder<br />

Versicherungsverträge.<br />

Auf welches Finanzinstitut Sie die<br />

<strong>Wertguthaben</strong> übertragen <strong>und</strong> welche<br />

Anlageform Sie wählen, hängt maßgeblich<br />

von Risikoerwägungen <strong>und</strong> dem Zeithorizont<br />

der Anlage ab, das heißt, wann <strong>und</strong><br />

wie flexibel das Entsparen je nach Freistellungszweck<br />

beginnen soll.<br />

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten<br />

<strong>für</strong> die Kapitalanlage?<br />

Das Gesetz schreibt den sicheren<br />

Erhalt von <strong>Wertguthaben</strong> vor, damit<br />

angesparte Guthaben vor allem bei langfristigen<br />

Anlagen nicht verloren gehen.<br />

Hierbei gelten folgende Vorgaben:<br />

∙ Spätestens zu Beginn der beruflichen<br />

Auszeit, also der planmäßigen Auszahlung<br />

des <strong>Wertguthaben</strong>s, muss der volle Wert<br />

des angesparten Guthabens einschließlich<br />

der <strong>Arbeit</strong>geberanteile zur Sozialversicherung<br />

bereitstehen. Als <strong>Arbeit</strong>geber sind Sie<br />

verpflichtet, diesen Werterhalt zu garantieren.<br />

Sie können diese Verpflichtung<br />

auch Ihrem Anlageinstitut übertragen.<br />

∙ Das <strong>Wertguthaben</strong> ist so anzulegen <strong>und</strong><br />

zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen<br />

erscheint, ein angemessener Ertrag<br />

erzielt wird <strong>und</strong> eine ausreichende Liquidität<br />

gewährleistet ist. Sie dürfen maximal<br />

20 Prozent der Anteile in Aktien<br />

oder Aktienfonds anlegen.<br />

∙ Ein höherer Anteil als 20 Prozent – also<br />

eine risikoreichere Anlage – ist nur erlaubt<br />

<strong>für</strong> <strong>Wertguthaben</strong>, die allein auf den<br />

Übergang in den Ruhestand abzielen<br />

(Lebensarbeitszeitkonto), oder wenn ein<br />

Tarifvertrag dies gezielt vorsieht.<br />

Wie sichern Sie den Erhalt <strong>und</strong><br />

steigern den Wert?<br />

Wenn <strong>Wertguthaben</strong> flexibel sein<br />

sollen, sind die Anlagemöglichkeiten<br />

begrenzt, da eine werterhaltende

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