Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Passgenaue Geldanlage:<br />
<strong>Wertguthaben</strong> richtig<br />
anlegen<br />
Welche Anlagemöglichkeiten gibt es?<br />
Es ist Ihnen überlassen, wie Sie die<br />
<strong>Wertguthaben</strong> Ihrer Beschäftigten verwalten.<br />
Das Gesetz verpflichtet Sie nicht,<br />
<strong>Wertguthaben</strong> am Kapitalmarkt anzulegen.<br />
Sie können die auflaufenden Entgeltanteile<br />
zum Beispiel in Ihrem Unternehmen<br />
behalten. Die Regel jedoch<br />
sind externe, verzinste Anlageformen<br />
bei Banken, Kapitalanlagegesellschaften<br />
oder Versicherungen. Damit stellen<br />
Sie sicher, <strong>Wertguthaben</strong> langfristig zu<br />
erhalten <strong>und</strong> zudem in ihrem Wert zu<br />
steigern. Zu den üblichen Anlagen zählen<br />
Banksparpläne, Fondssparpläne oder<br />
Versicherungsverträge.<br />
Auf welches Finanzinstitut Sie die<br />
<strong>Wertguthaben</strong> übertragen <strong>und</strong> welche<br />
Anlageform Sie wählen, hängt maßgeblich<br />
von Risikoerwägungen <strong>und</strong> dem Zeithorizont<br />
der Anlage ab, das heißt, wann <strong>und</strong><br />
wie flexibel das Entsparen je nach Freistellungszweck<br />
beginnen soll.<br />
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten<br />
<strong>für</strong> die Kapitalanlage?<br />
Das Gesetz schreibt den sicheren<br />
Erhalt von <strong>Wertguthaben</strong> vor, damit<br />
angesparte Guthaben vor allem bei langfristigen<br />
Anlagen nicht verloren gehen.<br />
Hierbei gelten folgende Vorgaben:<br />
∙ Spätestens zu Beginn der beruflichen<br />
Auszeit, also der planmäßigen Auszahlung<br />
des <strong>Wertguthaben</strong>s, muss der volle Wert<br />
des angesparten Guthabens einschließlich<br />
der <strong>Arbeit</strong>geberanteile zur Sozialversicherung<br />
bereitstehen. Als <strong>Arbeit</strong>geber sind Sie<br />
verpflichtet, diesen Werterhalt zu garantieren.<br />
Sie können diese Verpflichtung<br />
auch Ihrem Anlageinstitut übertragen.<br />
∙ Das <strong>Wertguthaben</strong> ist so anzulegen <strong>und</strong><br />
zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen<br />
erscheint, ein angemessener Ertrag<br />
erzielt wird <strong>und</strong> eine ausreichende Liquidität<br />
gewährleistet ist. Sie dürfen maximal<br />
20 Prozent der Anteile in Aktien<br />
oder Aktienfonds anlegen.<br />
∙ Ein höherer Anteil als 20 Prozent – also<br />
eine risikoreichere Anlage – ist nur erlaubt<br />
<strong>für</strong> <strong>Wertguthaben</strong>, die allein auf den<br />
Übergang in den Ruhestand abzielen<br />
(Lebensarbeitszeitkonto), oder wenn ein<br />
Tarifvertrag dies gezielt vorsieht.<br />
Wie sichern Sie den Erhalt <strong>und</strong><br />
steigern den Wert?<br />
Wenn <strong>Wertguthaben</strong> flexibel sein<br />
sollen, sind die Anlagemöglichkeiten<br />
begrenzt, da eine werterhaltende