Wertguthaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Einführung<br />
festlegen. Gleichzeitig können sie in der<br />
<strong>Wertguthaben</strong>vereinbarung die gesetzlich<br />
genannten Freistellungszwecke auch ganz<br />
oder teilweise ausschließen.<br />
Welche gesetzlichen Regelungen<br />
gibt es <strong>für</strong> <strong>Wertguthaben</strong>?<br />
Die gesetzlichen Regelungen zu <strong>Wertguthaben</strong><br />
finden sich überwiegend im<br />
Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).<br />
Durchführungs- <strong>und</strong> Detailvorschriften<br />
sind in den Hinweisen der Sozialversicherungsträger<br />
enthalten sowie durch Vorgaben<br />
des B<strong>und</strong>esfinanzministeriums festgelegt<br />
(siehe Kapitel „Service“).<br />
Erstmals gesetzlich geregelt wurden<br />
<strong>Wertguthaben</strong> 1998 mit dem Gesetz zur<br />
sozialrechtlichen Absicherung flexibler<br />
<strong>Arbeit</strong>szeitregelungen („Flexi I”-Gesetz).<br />
Mit dem 2009 in Kraft getretenen Gesetz<br />
zur Verbesserung der Rahmenbedingungen<br />
<strong>für</strong> die Absicherung flexibler <strong>Arbeit</strong>szeitregelungen<br />
(„Flexi II”-Gesetz) wurden<br />
<strong>für</strong> <strong>Wertguthaben</strong> erhebliche Verbesserungen<br />
erreicht. Dazu gehören der effektivere<br />
Schutz bei Insolvenz des <strong>Arbeit</strong>gebers, die<br />
Möglichkeit, <strong>Wertguthaben</strong> nach Beendigung<br />
der Beschäftigung auf die Deutsche<br />
Rentenversicherung B<strong>und</strong> zu übertragen,<br />
sowie diverse Anlageschutzvorschriften.<br />
Quelle: <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Soziales</strong>