01.03.2014 Aufrufe

Thesenpapier Helga Nielebock, Deutscher Gewerkschaftsbund

Thesenpapier Helga Nielebock, Deutscher Gewerkschaftsbund

Thesenpapier Helga Nielebock, Deutscher Gewerkschaftsbund

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Helga</strong> <strong>Nielebock</strong><br />

Leiterin Abteilung Recht<br />

DGB-Bundesvorstand<br />

organisatorische Einheit handelt. Aber selbst wenn die Regelungen zur Anwendung kommen, stehen i. d.<br />

R. mittelfristig die Entgelthöhe und die Qualität der Arbeitsbedingungen zur Disposition, weil<br />

Tarifverträge nur statisch – wenn überhaupt – zur weiteren Anwendung kommen und der Schutz durch<br />

Betriebsvereinbarungen und Betriebsräte von deren Existenz abhängen. Immer kleinere Betriebe<br />

verringern die Wahrscheinlichkeit der Existenz von Betriebsräten und der Geltung von (erhöhenden)<br />

Tarifansprüchen.<br />

6. Verfolgt werden mit dieser Art der betrieblichen Personalpolitik der „unteren Linie“ Kostenvorteile für<br />

den Auftraggeber durch Einsparung von Personalkosten und Sozialversicherungsbeiträgen nicht nur im<br />

Hinblick auf die Beauftragung des Werkunternehmens, sondern auch in Bezug auf die eigenen<br />

Beschäftigten. Diese sind einem enormen Druck hinsichtlich der Rechtfertigung des Bestandes ihrer<br />

Entgelt- und Arbeitsbedingungen und einem erhöhten Leistungsdruck ausgesetzt. Ihre tariflichen und<br />

betrieblichen Ansprüche werden durch die Unterbietungskonkurrenz perspektivisch ausgehöhlt. Dies gilt<br />

auch für erreichte tarifliche Standards in der Leiharbeit, die nicht zur Anwendung kommen.<br />

Darüber hinaus verringert sich die Belegschaftsgröße, mit der Folge, dass der Schutz durch (verbesserte)<br />

Tarifverträge und betriebliche Interessenvertretungen schwerer gehalten oder gar verbessert werden<br />

kann. Durch die geringere Betriebsgröße werden gesetzliche Rechte, die an die Betriebsgröße gebunden<br />

sind, schwieriger erreicht: der Kreis derjenigen, die bei der Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten<br />

Kündigung zu berücksichtigen sind, wird kleiner, Versetzungsmöglichkeiten geringer.<br />

II. Lösungsansätze<br />

1. Wo immer möglich, versuchen die Gewerkschaften und Betriebsräte 1 die negativen Folgen der Vergabe<br />

von Tätigkeiten an Selbständige oder Werkvertragsunternehmen mit zu beeinflussen, um die<br />

dargestellten negativen Folgen für die Stammbeschäftigten und die Beauftragten zu minimieren. Die<br />

bisherigen Einflussmöglichkeiten über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen und im Zuge von<br />

Kündigungen/Versetzungen oder Betriebsänderungen sind dabei aber unzureichend. Die<br />

Handlungsnotwendigkeiten liegen vorwiegend auf betrieblicher Ebene, um der spezifischen Situation<br />

jeweils Rechnung tragen zu können.<br />

2. Die betrieblichen Interessenvertretungen und Institutionen, die mit der Kontrolle beauftragt sind, sowie<br />

die Betroffenen stehen einer riesigen Kasuistik von Gerichtsentscheidungen gegenüber. Verbindliche und<br />

transparente Abgrenzungskriterien und zeitnahe Klärungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten,<br />

insbesondere für betriebliche Interessenvertretungen, fehlen.<br />

3. Deshalb ist die gesetzliche Regelung mit zwei auf die jeweilige Ausgangssituation bezogenen<br />

Kriterienkataloge in Form einer widerlegbaren Vermutung für Beschäftigung beim Auftraggeber<br />

notwendig, ergänzt durch eine Beweislastverteilung wie im AGG, sodass der Vortrag von Indizien für die<br />

1<br />

andere betriebliche Interessenvertretungen sind umfasst<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!