Amtsblatt 16-13 erschienen am 16.08.2013.pdf - Stadt Bitterfeld ...
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Seite 20<br />
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm<br />
der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,<br />
kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr,<br />
ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />
können aus den unter 5.2 Buchstabe a<br />
bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung<br />
eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage,<br />
15.00 Uhr, stellen<br />
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch<br />
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,<br />
dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter<br />
Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung<br />
der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />
- einen <strong>am</strong>tlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />
- einen <strong>am</strong>tlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />
- einen <strong>am</strong>tlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief<br />
zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag<br />
und<br />
- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen<br />
für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung<br />
zur Empfangnahme der Unterlagen durch<br />
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen<br />
wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als<br />
vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen vor Empfangnahme der<br />
Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen<br />
hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.<br />
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit<br />
dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig<br />
an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief<br />
dort spätestens <strong>am</strong> Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik<br />
Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich<br />
von der Deutschen Post AG unentgeltlich<br />
befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief<br />
angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
7. Hinweise<br />
Stimmzettelschablone<br />
Blinde und Sehbehinderte können beim Blinden- und<br />
Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. (BSV-<br />
SA), Telefon: 0391 2896239, Internet: www.bsvsachsen-anhalt.de<br />
eine kostenlose Stimmzettelschablone<br />
anfordern.<br />
Durchführung der Briefwahl<br />
In der Zeit vom 02.09.20<strong>13</strong> - 20.09.20<strong>13</strong> wird für<br />
die Wähler der <strong>Stadt</strong> <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen im Sachbereich<br />
Bürgerservice<br />
Rathaus OT Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen<br />
die Möglichkeit zur Abholung der Briefwahlunterlagen<br />
vor Ort während der allgemeinen Sprechzeiten<br />
Montag: 8.00 - 12.00 und <strong>13</strong>.00 - <strong>16</strong>.00 Uhr<br />
Dienstag: 8.00 - 12.00 und <strong>13</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch: geschlossen<br />
Donnerstag: 8.00 - 12.00 und <strong>13</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />
Freilag: 8.00 - 12.00 Uhr<br />
gegeben.<br />
Am Freitag, dem 20.09.20<strong>13</strong> besteht die Möglichkeit<br />
der Abholung von Briefwahlunterlagen<br />
bis 18.00 Uhr.<br />
<strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen, 06.08.20<strong>13</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen<br />
BWA <strong>16</strong>-<strong>13</strong> vom <strong>16</strong>.08.20<strong>13</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen, den 29.07.20<strong>13</strong><br />
Bekanntmachung<br />
Anlage 1<br />
Planfeststellungsverfahren „Neubau Hochwasserschutz<br />
Chemiepark <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen bis Jeßnitz<br />
West mit Schöpfwerk Schachtgraben/Fuhne“<br />
Vorhabensträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz<br />
und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt<br />
(LHW)<br />
Vorhabensgebiet: Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Anhalt-<br />
<strong>Bitterfeld</strong>, Gemarkungen Bobbau, Greppin<br />
und Jeßnitz<br />
Planfeststellungsbeschluss vom 25.07.20<strong>13</strong><br />
1. Der Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungs<strong>am</strong>tes<br />
vom 25.07.20<strong>13</strong> (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung)<br />
liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten<br />
Planunterlagen<br />
in der Zeit vom: 23.08.20<strong>13</strong> bis 06.09.20<strong>13</strong><br />
bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen<br />
im Verwaltungssitz Ortsteil Wolfen<br />
Rathausplatz 1<br />
Zi. 201<br />
06766 <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen<br />
und vom: <strong>13</strong>.09.20<strong>13</strong> bis zum 27.09.20<strong>13</strong><br />
bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen<br />
im Verwaltungssitz Ortsteil <strong>Bitterfeld</strong><br />
Markt 7<br />
<strong>Stadt</strong>information<br />
06749 <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen<br />
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme<br />
aus.<br />
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten<br />
Planunterlagen können auch beim Landesverwaltungs<strong>am</strong>t,<br />
Referat 404 - Wasser, Zimmer 236, Dessauer<br />
Straße 70 in 06118 Halle (Saale) eingesehen werden.<br />
Für die Dauer der Auslegung des Beschlusses werden<br />
dessen Inhalt und der zur Einsicht ausgelegte festgestellte<br />
Plan zusätzlich auf der Internetseite http://<br />
www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=59008 veröffentlicht.<br />
2. Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des<br />
Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden<br />
worden ist, und den Vereinigungen, über deren<br />
Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.<br />
3. Mit dem Ende der Auslegungsfrist <strong>am</strong> 27.09.20<strong>13</strong> gilt<br />
der Planfeststellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
des Landes Sachsen-Anhalt<br />
in Verbindung mit § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.<br />
Hinweis zu den Auslegungszeiten und<br />
dem Auslegungsort des Beschlusses<br />
zur 1. geringfügigen Änderung des<br />
Verfahrensgebietes mit Begründung<br />
und Karten<br />
Ländliche Neuordnung: Goitzsche<br />
Gemeinde/<strong>Stadt</strong>: Löbnitz/Delitzsch<br />
Lfd. -Nr.:<br />
DZ/LN8