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Amtsblatt 16-13 erschienen am 16.08.2013.pdf - Stadt Bitterfeld ...

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Seite 20<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm<br />

der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,<br />

kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr,<br />

ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

können aus den unter 5.2 Buchstabe a<br />

bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung<br />

eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage,<br />

15.00 Uhr, stellen<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch<br />

Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,<br />

dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter<br />

Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung<br />

der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />

- einen <strong>am</strong>tlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />

- einen <strong>am</strong>tlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />

- einen <strong>am</strong>tlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief<br />

zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag<br />

und<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen<br />

für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung<br />

zur Empfangnahme der Unterlagen durch<br />

Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen<br />

wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als<br />

vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen vor Empfangnahme der<br />

Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen<br />

hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit<br />

dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig<br />

an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief<br />

dort spätestens <strong>am</strong> Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich<br />

von der Deutschen Post AG unentgeltlich<br />

befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief<br />

angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

7. Hinweise<br />

Stimmzettelschablone<br />

Blinde und Sehbehinderte können beim Blinden- und<br />

Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. (BSV-<br />

SA), Telefon: 0391 2896239, Internet: www.bsvsachsen-anhalt.de<br />

eine kostenlose Stimmzettelschablone<br />

anfordern.<br />

Durchführung der Briefwahl<br />

In der Zeit vom 02.09.20<strong>13</strong> - 20.09.20<strong>13</strong> wird für<br />

die Wähler der <strong>Stadt</strong> <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen im Sachbereich<br />

Bürgerservice<br />

Rathaus OT Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen<br />

die Möglichkeit zur Abholung der Briefwahlunterlagen<br />

vor Ort während der allgemeinen Sprechzeiten<br />

Montag: 8.00 - 12.00 und <strong>13</strong>.00 - <strong>16</strong>.00 Uhr<br />

Dienstag: 8.00 - 12.00 und <strong>13</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch: geschlossen<br />

Donnerstag: 8.00 - 12.00 und <strong>13</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />

Freilag: 8.00 - 12.00 Uhr<br />

gegeben.<br />

Am Freitag, dem 20.09.20<strong>13</strong> besteht die Möglichkeit<br />

der Abholung von Briefwahlunterlagen<br />

bis 18.00 Uhr.<br />

<strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen, 06.08.20<strong>13</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen<br />

BWA <strong>16</strong>-<strong>13</strong> vom <strong>16</strong>.08.20<strong>13</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen, den 29.07.20<strong>13</strong><br />

Bekanntmachung<br />

Anlage 1<br />

Planfeststellungsverfahren „Neubau Hochwasserschutz<br />

Chemiepark <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen bis Jeßnitz<br />

West mit Schöpfwerk Schachtgraben/Fuhne“<br />

Vorhabensträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz<br />

und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt<br />

(LHW)<br />

Vorhabensgebiet: Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Anhalt-<br />

<strong>Bitterfeld</strong>, Gemarkungen Bobbau, Greppin<br />

und Jeßnitz<br />

Planfeststellungsbeschluss vom 25.07.20<strong>13</strong><br />

1. Der Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungs<strong>am</strong>tes<br />

vom 25.07.20<strong>13</strong> (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung)<br />

liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten<br />

Planunterlagen<br />

in der Zeit vom: 23.08.20<strong>13</strong> bis 06.09.20<strong>13</strong><br />

bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen<br />

im Verwaltungssitz Ortsteil Wolfen<br />

Rathausplatz 1<br />

Zi. 201<br />

06766 <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen<br />

und vom: <strong>13</strong>.09.20<strong>13</strong> bis zum 27.09.20<strong>13</strong><br />

bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen<br />

im Verwaltungssitz Ortsteil <strong>Bitterfeld</strong><br />

Markt 7<br />

<strong>Stadt</strong>information<br />

06749 <strong>Bitterfeld</strong>-Wolfen<br />

während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme<br />

aus.<br />

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten<br />

Planunterlagen können auch beim Landesverwaltungs<strong>am</strong>t,<br />

Referat 404 - Wasser, Zimmer 236, Dessauer<br />

Straße 70 in 06118 Halle (Saale) eingesehen werden.<br />

Für die Dauer der Auslegung des Beschlusses werden<br />

dessen Inhalt und der zur Einsicht ausgelegte festgestellte<br />

Plan zusätzlich auf der Internetseite http://<br />

www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=59008 veröffentlicht.<br />

2. Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des<br />

Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden<br />

worden ist, und den Vereinigungen, über deren<br />

Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.<br />

3. Mit dem Ende der Auslegungsfrist <strong>am</strong> 27.09.20<strong>13</strong> gilt<br />

der Planfeststellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

des Landes Sachsen-Anhalt<br />

in Verbindung mit § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.<br />

Hinweis zu den Auslegungszeiten und<br />

dem Auslegungsort des Beschlusses<br />

zur 1. geringfügigen Änderung des<br />

Verfahrensgebietes mit Begründung<br />

und Karten<br />

Ländliche Neuordnung: Goitzsche<br />

Gemeinde/<strong>Stadt</strong>: Löbnitz/Delitzsch<br />

Lfd. -Nr.:<br />

DZ/LN8

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