01.03.2014 Aufrufe

Einbeziehungssatzung „Zscherndorfer Straße“ - Stadt Bitterfeld-Wolfen

Einbeziehungssatzung „Zscherndorfer Straße“ - Stadt Bitterfeld-Wolfen

Einbeziehungssatzung „Zscherndorfer Straße“ - Stadt Bitterfeld-Wolfen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Einbeziehungssatzung</strong> <strong>„Zscherndorfer</strong> <strong>Straße“</strong> in Holzweißig Entwurf: März 2013<br />

a) sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,<br />

b) die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet<br />

wird und<br />

c) keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung in § 1 Abs. 6 Nr. 7b genannten<br />

Schutzgüter, den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und der<br />

Europäischen Vogelschutzgebiete, bestehen.<br />

zu a) Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung<br />

Eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist gewährleistet, wenn eine über die<br />

Kriterien des § 34 Abs. 1 bis Abs. 3a BauGB hinausgehende Steuerung der städtebaulichen<br />

Entwicklung nicht oder nur begrenzt erforderlich ist.<br />

Konkret bedeutet dies, dass sich das Vorhaben nach<br />

• Art und Maß der baulichen Nutzung,<br />

• der Bauweise und<br />

• der überbaubaren Grundstücksfläche (GRZ)<br />

in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss.<br />

Zusätzlich muss die Erschließung gesichert sein, die Anforderungen an gesunde<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht<br />

beeinträchtigt werden.<br />

Darüber hinaus dürfen von den Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf<br />

zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde/<strong>Stadt</strong> oder in anderen<br />

Gemeinden/Städten erwartet werden.<br />

Der Maßstab für das „sich einfügen“ des Vorhabens ist hinsichtlich von Art und<br />

Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche<br />

aus der näheren Umgebung abzuleiten.<br />

zu b) keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben<br />

Dies bedeutet, dass durch die Satzung keine Vorhaben zugelassen werden, die einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

oder nach Landesrecht unterliegen.<br />

mit der Satzung <strong>„Zscherndorfer</strong> <strong>Straße“</strong> ist kein Vorhaben, welches einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nach Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

oder nach Landesrecht unterliegt, geplant.<br />

zu c) keine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b genannten Schutzgüter<br />

- 5 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!