Einbeziehungssatzung „Zscherndorfer Straße“ - Stadt Bitterfeld-Wolfen
Einbeziehungssatzung „Zscherndorfer Straße“ - Stadt Bitterfeld-Wolfen
Einbeziehungssatzung „Zscherndorfer Straße“ - Stadt Bitterfeld-Wolfen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Einbeziehungssatzung</strong> <strong>„Zscherndorfer</strong> <strong>Straße“</strong> in Holzweißig Entwurf: März 2013<br />
Teilbereich A<br />
Teilbereich C<br />
Geltungsbereich der Satzung<br />
<strong>„Zscherndorfer</strong> <strong>Straße“</strong><br />
Teilbereich B<br />
Quelle: <strong>Stadt</strong> <strong>Bitterfeld</strong>-<strong>Wolfen</strong>, FB <strong>Stadt</strong>entwicklung, 2012<br />
Sie entspricht den Zielen der Raumordnung, denn sie befindet sich im Einklang mit<br />
der regionalen Planung, die die Entwicklung in der Ortschaft Holzweißig im Rahmen<br />
ihres Eigenbedarfes vorsieht.<br />
B. Planungsrecht<br />
1. Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />
Zur Schaffung von Rechtsklarheit bezüglich der Abgrenzung der im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB zum Außenbereich nach § 35 BauGB enthält der<br />
§ 34 (4) BauGB Ermächtigungen an die Gemeinden, städtebauliche Satzungen zu<br />
erlassen.<br />
Die städtebaulichen Satzungen dienen der Fortentwicklung vorhandener Siedlungsansätze<br />
und Ortsteile, ohne dass es dazu eines sonst notwendigen Bebauungsplanes<br />
bedarf. Auf dieser relativ einfachen Weise kann neues Baurecht geschaffen<br />
werden.<br />
Durch die <strong>Einbeziehungssatzung</strong> nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB können einzelne<br />
Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen<br />
werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des<br />
angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.<br />
Voraussetzung für die Aufstellung dieser Satzungen ist, dass<br />
- 4 -