(SiO2) ALS E551, E551a, E551b - Bio Suisse
(SiO2) ALS E551, E551a, E551b - Bio Suisse
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NANOTECHNOLOGIE-ANWENDUNGEN IM<br />
LEBENSMITTELBEREICH AM BEISPIEL VON SILIZIUMDIOXID<br />
(<strong>SiO2</strong>) <strong>ALS</strong> <strong>E551</strong>, <strong>E551</strong>a, <strong>E551</strong>b<br />
INFORMATION FÜR KNOSPE-VERARBEITER<br />
Hinweis<br />
Dieses Dokument befasst sich mit Siliziumdioxid als <strong>E551</strong> und der in diesem Zusammenhang diskutierten<br />
Anwendung von Nanotechnologie. Es geht nicht generell um die Zulassung von SiO 2 als Zusatzstoff<br />
oder Hilfsstoff in der Lebens- und Futtermittelherstellung. Dieses Factsheet soll Knospe-Verarbeiter für das<br />
Thema sensibilisieren. Klare Empfehlungen von Seite <strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong> werden für die einzelnen Aspekte<br />
schrittweise in Abhängigkeit der wissenschaftlichen Erkenntnisse im Speziellen im Bereich Arbeitsschutz<br />
und genereller Gesundheitsschutz, sowie Recyclierbarkeit gemacht. Weitere Kriterien sind:<br />
technologische Notwendigkeit, Produkteschutz, Mehrwert, Ökobilanz, Einfluss auf die Umwelt.<br />
Die Haltung der <strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong> gegenüber Nanotechnologie und deren Anwendung in der Knospe-<br />
Produktion/-Verarbeitung sind im Positionspapier definiert (http://www.bio-<br />
suisse.ch/media/Ueberuns/UnsereMeinungzu/NanoDossier/bspositionspapiernanotech-2009-03-<br />
03_def.pdf).<br />
1. Bezeichnung<br />
Das vorliegende Dokument beurteilt die Anwendung von SiO 2 als Rieselhilfe und technischen Hilfsstoff<br />
zur Fällung/Filterung in der biologischen Lebens- und Futtermittelherstellung. Dies sind:<br />
E 551: amorphes Siliziumdioxid<br />
E 551 a: Kieselsäure, gefällt und getrocknet (in der <strong>Bio</strong>produktion nicht zugelassen)<br />
E 551 b: pyrogene Kieselsäure, auch kolloidal<br />
Nicht betrachtet wird die Anwendung von Silizium als <strong>E551</strong>c Diatomeenerde/Kieselgur das in der<br />
biologischen Lebensmittelproduktion zur Insektenbekämpfung z.B. in der Lagerhaltung, erlaubt ist.<br />
Die Begriffe „pyrogene Kieselsäure“ und „gefällte Kieselsäure“ beschreiben den Herstellungsprozess.<br />
Bei beiden Verfahren liegt das Siliziumdioxid amorph vor (d.h. die Atome bilden keine geordnete<br />
Struktur). Siliziumdioxid wird auch als Siliziumoxid, Kieselsäure, Kieselsäureanhydrid oder Quarz<br />
bezeichnet.<br />
2. Funktion im <strong>Bio</strong>-Produkt<br />
SiO 2 kann Feuchtigkeit aufnehmen und binden und macht z.B. Salze, Kräuter und trockene Futtermittel<br />
rieselfähig bzw. es verhindert deren Verklumpung. Es hat in der Herstellung von Salzen und Kräutern<br />
eine zentrale Bedeutung, da es durchsichtig und geschmacklich neutral ist. Andere Anwendungen sind<br />
in der <strong>Bio</strong>produktion nicht zugelassen.<br />
Es gibt technische Unterschiede bei der Verwendung von E 551a und E 551b, die aber bei der engen<br />
Verwendung im <strong>Bio</strong>landbau nicht ins Gewicht fallen.<br />
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3. Alternativen<br />
Als Alternativen zum SiO 2 können Calciumcarbonat (E 170) und Magnesiumcarbonat (E 504) als<br />
Rieselhilfen verwendet (z.B. Demeter, Naturland).<br />
4. Herkunft und Herstellungsprozess der Ausgangsmaterialien<br />
SiO 2 wird auf verschiedenen Arten hergestellt. Pyrogene Kieselsäure (<strong>E551</strong>/<strong>E551</strong>b) entsteht durch<br />
Flammenhydrolyse (Ausgangsmaterial Silane, SiO 4 und Knallgas) während sogenanntes synthetisches<br />
SiO 2 (<strong>E551</strong>a) oder gefällte Kieselsäure oder Kieselgel über Fällungsprozesse ausgehend von<br />
Wasserglas entsteht (Ausgangsmaterial Quarzsand, Natriumkarbonat). Vor allem bei <strong>E551</strong>a, das in der<br />
<strong>Bio</strong>produktion verboten ist, können im Herstellungsprozess Nanopartikel entstehen, die aber vermutlich<br />
schnell zu grösseren Einheiten aggregieren.<br />
SiO 2 aus Sol-Gel Verfahren weisen die kleinste Partikelgrösse auf. Diese Produkte werden in Non-Food<br />
Anwendungen gebraucht. Es wird vermutet, dass diese Produkte zur Fällung/Trennung im<br />
Lebensmittelbereich eingesetzt werden.<br />
5. Umweltaspekte<br />
Für SiO 2 ist keine direkte Anwendung in der Umwelt vorgesehen. Zurzeit sind keine Daten zum<br />
Ressourcenverbrauch der verschiedenen Verfahren und Alternativen bekannt. Ausgangsprodukte<br />
(Quarzsand, Natriumkarbonat, Silane) sind in der Umwelt ausreichend vorhanden. Entsorgung und<br />
Recycling von SiO 2-haltigen Lebens- und Futtermitteln werden als problemlos eingeschätzt, zurzeit sind<br />
jedoch dazu keine Daten vorhanden.<br />
6. Menschliche und tierische Gesundheit<br />
Bisher sind keine negativen Auswirkungen für Konsumenten und Tiere durch die Anwendung von <strong>SiO2</strong><br />
im Lebens- und Futtermittel bekannt.<br />
Da die Exposition des Menschen bei der Herstellung und beim Umgang mit Siliziumdioxid am Höchsten<br />
ist, muss der Arbeitnehmerschutz gewährleistet sein. Für pyrogene und nassgefällte Kieselsäuren besteht<br />
im Bereich Arbeitnehmerschutz lediglich der nicht auf bestimmte Stoffe bezogene Staubgrenzwert<br />
(Arbeitsplatzgrenzwert) von 4 mg/m3.<br />
Zur Wirkung auf die menschliche Gesundheit der Aufnahme von <strong>SiO2</strong> gibt es keine systematische<br />
Untersuchung. Eine Neubewertung von <strong>SiO2</strong> 551a aufgrund der Partikelgrösse ist angezeigt. Sie wird<br />
in der EU bis 2016 vorliegen.<br />
7. Stand Bewilligung<br />
7.1 Schweiz<br />
Allgemein<br />
Für die Zulassungen im Lebens- und Futtermittelbereich wurden weder der Herstellungsprozess noch die<br />
Partikelgrösse berücksichtigt.<br />
E 551: Kolloidales, amorphes Siliziumdioxid, Pyrogene Kieselsäure. Ist in der<br />
konventionellen Lebensmittelherstellung als Antiklumpmittel und zur Fällung/Filterung<br />
zugelassen. Es wird auch als Träger für Vitamine, Fettsäuren und Aromen verwendet.<br />
Siliziumdioxid ist auch im konventionellen Bereich nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen,<br />
z.B. in Trockenlebensmittel in Pulverform, Käse, in Scheiben oder gerieben, Würzmittel,<br />
Nahrungsergänzungsmittel, Kochsalz, Kochsalzersatz.<br />
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<strong>E551</strong>a: Synthetisches amorphes Siliziumdioxid, „Kieselsäure, gefällt und<br />
getrocknet“. In der konventionelle Futtermittelherstellung für alle Tierkategorien und alle Arten<br />
von Futter als Rieselhilfe/Antiklumpmittel zugelassen.<br />
<strong>E551</strong>b: Kolloidales, amorphes Siliziumdioxid, pyrogene Kieselsäure. <strong>E551</strong> bei<br />
Lebensmitteln entspricht 551b bei Futtermitteln.<br />
<strong>Bio</strong>/Knospe-Produkte<br />
Siliziumdioxid ist für die <strong>Bio</strong>produktion als Rieselhilfe und zur Fällung in Lebens- und Futtermitteln<br />
zugelassen. Die Anwendung nach <strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong> ist enger und umfasst:<br />
technische Hilfsstoffe zur Filtration bei Obst- und Gemüsesäften; Kaltgetränke und Eistee, Wein<br />
und Schaumwein, Obstwein, Fruchtwein, Spirituosen, Essig<br />
als Rieselhilfe <strong>E551</strong> in Kräutersalz und getrockneten Kräutern<br />
als Rieselhilfe <strong>E551</strong> b/c für alle Futtermittel<br />
<strong>E551</strong> a ist nicht zugelassen, die Zulassung wird zurzeit geprüft.<br />
7.2 Ausland<br />
Nanotechnologie wird von Soil Association, Naturland, <strong>Bio</strong>logical Farmers of Australia (BFA) und<br />
organic Canada ausgeschlossen.<br />
Ob dies auch SiO 2 betrifft ist bei Naturland noch nicht im Detail geregelt<br />
Soil Association, BFA lassen SiO 2 bei Kräutern und Gewürzen weiter zu<br />
Organic Canada schränkt SiO 2 als Hilfsstoff nicht ein, aber als Antiklumpmittel ist nur<br />
Diatomeenerde (<strong>E551</strong>c) und Magnesiumcarbonat zugelassen.<br />
Demeter verwendet kein SiO 2.<br />
Im IFOAM Standard ist SiO 2 nur als technischer Hilfsstoff zugelassen und nicht als<br />
Lebensmittelzusatzstoff. Im Futtermittelbereich ist die Anwendung nicht geregelt.<br />
8. Fazit<br />
Siliziumdioxid als <strong>E551</strong> oder <strong>E551</strong>b/c wird nicht immer als Nanopartikel beurteilt. Kritisch beurteilt<br />
wird <strong>E551</strong>a, das in der <strong>Bio</strong>produktion nicht zugelassen ist. Allerdings ist es schwierig bei der Vielfalt<br />
der <strong>SiO2</strong>-Produkte und deren komplexen Herstellungsverfahren sicherzustellen, dass <strong>E551</strong> nur mit einem<br />
Herstellungsverfahren produziert wurde.<br />
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