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Umweltbericht des Büros StadtLandFluss, Nürtingen, von Februar ...

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Stadt Bietigheim-Bissingen<br />

Bebauungsplan<br />

„Mühlwiesen-Talstraße -<br />

2. Änderung“<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan mit Artenschutzprüfung


<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan<br />

„Mühlwiesen- Talstraße - 2. Änderung“<br />

in Bietigheim-Bissingen<br />

Fassung vom 27. <strong>Februar</strong> 2013<br />

Auftraggeber:<br />

Stadt Bietigheim-Bissingen<br />

Stadtentwicklungsamt<br />

Bahnhofstraße 1<br />

74321 Bietigheim-Bissingen<br />

Auftragnehmer:<br />

Prof. Dr. C. Küpfer<br />

Plochinger Straße 14a<br />

72622 <strong>Nürtingen</strong><br />

Tel. 07022 – 25 11 86 Fax 07022 – 216 55 07<br />

Mail: kuepfer@stadtlandfluss.org, www.stadtlandfluss.org<br />

Bearbeiter:<br />

Prof. Dr. Christian Küpfer (Projektleitung)<br />

Dipl.-Ing. Sascha Arnold (Sachbearbeitung)<br />

Dipl. Ing. Wolf Rühle (Tierökologie)<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

Seite 2


Inhaltsverzeichnis<br />

1 EINLEITUNG................................................................................................................................ 5<br />

1.1 Inhalt und Ziele <strong>des</strong> Bebauungsplanes.................................................................................. 5<br />

1.2 Abgrenzung <strong>des</strong> Untersuchungsraumes............................................................................... 5<br />

1.3 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

und ihrer Berücksichtigung.................................................................................................... 6<br />

2 BESTANDSAUFNAHME DER EINSCHLÄGIGEN ASPEKTE DES DERZEITIGEN<br />

UMWELTZUSTANDS.................................................................................................................11<br />

2.1 Wirkfaktoren (bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen) ......................................... 11<br />

2.1.1 Baubedingte Wirkungen 11<br />

2.1.2 Anlagebedingte Wirkungen 11<br />

2.1.3 Betriebsbedingte Wirkungen 11<br />

2.1.4 Zusammenfassende Betrachtung der Wirkfaktoren 12<br />

2.2 Bestandsaufnahme und Bewertung <strong>von</strong> Natur und Landschaft........................................ 13<br />

2.2.1 Schutzgut Biotope und Arten 13<br />

2.2.2 Landschaftsbild 17<br />

2.2.3 Schutzgut Klima 18<br />

2.2.4 Schutzgut Boden 19<br />

2.2.5 Schutzgut Wasser 22<br />

2.3 Bestandsaufnahme und Bewertung der Belange <strong>des</strong> Menschen und der Kultur- und<br />

Sachgüter............................................................................................................................... 25<br />

2.3.1 Schutzgut Mensch 25<br />

2.3.2 Kultur- und Sachgüter 25<br />

2.4 Wechselwirkungen................................................................................................................26<br />

3 ENTWICKLUNGSPROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG UND NICHTDURCHFÜHRUNG DER<br />

PLANUNG.................................................................................................................................. 27<br />

3.1 Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung – Nullvariante... 27<br />

3.2 Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten - Variantenvergleich ................................... 27<br />

3.3 Konflikte und Beeinträchtigungen bei Durchführung <strong>des</strong> Vorhabens .............................. 27<br />

3.4 Wechsel- und Summationswirkungen ................................................................................. 30<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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4 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINIMIERUNG UND KOMPENSATION ......................... 31<br />

4.1 Vermeidungs- und Minimierungskonzept............................................................................ 31<br />

4.2 Kompensationsmaßnahmen................................................................................................. 32<br />

4.2.1 Kompensationsmaßnahmen innerhalb <strong>des</strong> Planungsgebietes ("planinterner Ausgleich") 32<br />

4.2.2 Ermittlung <strong>des</strong> verbleibenden Kompensationsdefizits 33<br />

4.2.3 Maßnahmen außerhalb <strong>des</strong> Planungsgebiets ("planexterne Kompensation ") 37<br />

4.2.4 Gesamtbilanz Eingriff - Kompensation (qualitative und quantitative Bewertung) 38<br />

5 VORSCHLÄGE ZUR UMWELTÜBERWACHUNG (MONITORING)........................................... 39<br />

6 VERWENDETE GUTACHTEN UND METHODIK....................................................................... 39<br />

7 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG ......................................................... 40<br />

8 LITERATURVERZEICHNIS........................................................................................................ 41<br />

9 ANHANG.................................................................................................................................... 43<br />

9.1 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ................................................................... 43<br />

9.1.1 Ziele und Aufgaben 43<br />

9.1.2 Rechtliche Grundlagen 43<br />

9.1.3 Vermeidung und Überwindung der Verbote <strong>des</strong> §44 BNatSchG 44<br />

9.1.4 Methodik 44<br />

9.1.5 Untersuchungsraum 45<br />

9.1.6 Vorkommen relevanter Arten 46<br />

9.1.7 Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände 53<br />

9.1.8 Funktionserhaltende Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) 54<br />

9.1.9 Zusammenfassung und Fazit 56<br />

9.2 Protokoll zur Erörterung <strong>des</strong> Sachstan<strong>des</strong> und <strong>des</strong> weiteren Vorgehens im B-Plan-<br />

Verfahren „Mühlwiesen“ in Bietigheim-Bissingen (Scoping-Termin)................................ 57<br />

9.3 Abbildungen (August 2012).................................................................................................. 59<br />

9.4 Mögliche begünstigende und beeinträchtigende Wechselwirkungen zwischen den<br />

Schutzgütern ......................................................................................................................... 60<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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1 Einleitung<br />

1.1 Inhalt und Ziele <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

Die Stadt Bietigheim-Bissingen plant an der Mühlwiesenstraße die Errichtung eines Einzelhandelgeschäfts,<br />

in dem auf einer Verkaufsfläche <strong>von</strong> insgesamt 5.000 m² ein Vollsortimenter und<br />

eine Fachmarkt entstehen sollen. Die Bauflächen befinden sich in der Talaue der Enz nördlich<br />

der Feuerwache zwischen Bun<strong>des</strong>straße 27 und der Mühlwiesenstraße.<br />

Im Rahmen eines Architekten- und Investoren Auswahlverfahrens wurde die geplante Bebauung<br />

ermittelt<br />

1.2 Abgrenzung <strong>des</strong> Untersuchungsraumes<br />

Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich auf das in Abbildung 1 und 2 abgegrenzte Planungsgebiet<br />

mit einer Gesamtfläche <strong>von</strong> ca. 3,43 ha.<br />

Abb.1: Übersichtskarte<br />

(Basis TK 25)<br />

Das Planungsgebiet ist rot<br />

umrahmt.<br />

Abb.2: Lageplan (Basis<br />

Orthophoto)<br />

Das Planungsgebiet ist rot<br />

umrahmt.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Für das komplette Planungsgebiet besteht das Baurecht durch den rechtsgültigen Bebauungsplan<br />

"Mühlwiesen-Talstraße 1. Änderung" vom 9. Juli 1977. Somit ist für den <strong>Umweltbericht</strong><br />

nicht der tatsächliche, im Gelände anzutreffende Bestand, sondern der planungsrechtlich zulässige<br />

zu betrachten.<br />

Der tatsächliche Bestand findet aber nachfolgend dennoch Berücksichtigung wenn es sich um<br />

den Erhalt wertvoller Strukturen und um den Artenschutz handelt.<br />

1.3 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

und ihrer Berücksichtigung<br />

An das Planungsgebiet grenzt nordöstlich das Landschaftsschutzgebiet „Enztal zwischen<br />

Bietigheim und Besigheim mit Rossert, Brachberg, Abendberg und Hirschberg sowie Galgenfeld,<br />

Forst und Brandholz mit Umgebung“ an.<br />

Weiterhin grenzt das Planungsgebiet im Süden an das FFH-Gebiet "Strohgäu und unteres<br />

Enztal" an.<br />

Direkt an den Planungsbereich grenzen östlich mehrere Gehölzflächen (Feldhecken in der Enzaue<br />

bei Bietigheim" an, die nach §30 BNatSchG geschützt sind.<br />

Abb.3: Darstellung der Schutzgebiete (Quelle: LUBW Mapserver), Planungsgebiet (schwarz gestrichelt),<br />

FFH-Gebiet (blaue Schraffur), Biotope nach §30 BNatSchG (rot )<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Das Planungsgebiet liegt im Einzugsbereich der Bietigheimer Trinkwasserfassung Mühlwiesen<br />

I und II sowie <strong>des</strong> Tiefbrunnens Grünwiesen III. Das gesamte Gebiet liegt daher in der Wasserschutzgebietszone<br />

II, am Ostrand <strong>des</strong> Gebiets überlagert die Schutzzone I kleinräumig<br />

den Geltungsbereich.<br />

Der Regionalplan <strong>des</strong> Regionalverban<strong>des</strong> (2009) weist das Gebiet z.T. als Gebiet für die<br />

Landwirtschaft, als Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege und als Bereich zur Sicherung<br />

<strong>von</strong> Wasservorkommen aus.<br />

Abb.4: Ausschnitt Regionalplan 2009,Gebiet für die Landwirtschaft (braune Fläche), Gebiet für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege (rote Schrägschraffur), Bereich zur Sicherung <strong>von</strong> Wasservorkommen<br />

(blaue Querschraffur)<br />

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan 1. Fortschreibung / 8. Änderung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Bietigheim-Bissingen / Ingersheim / Tamm ist die Fläche teilweise als Gewerbegebiet,<br />

als Gemeinbedarfsfläche "Feuerwehr", als Gemischte Baufläche mit der Zweckbestimmung<br />

"Parkplatz" ausgewiesen. Weiterhin werden noch Flächen für Versorgungsanlagen mit<br />

der Zweckbestimmung "Wasser" und "Abwasser" sowie eine öffentliche Grünfläche und das<br />

Wasserschutzgebiet Zone II dargestellt.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Abb.5: Ausschnitt Flächennutzungsplan. Das Planungsgebiet ist schwarz umrahmt<br />

Der Landschaftsplan Bietigheim-Bissingen (1992) macht für das Planungsgebiet folgende<br />

Aussagen:<br />

Ziffer Lt. Planzeichnung Beschreibung Maßnahmen<br />

39/149 Enzaue mit Mühlwiesen, randlich Insgesamt bewahrenswerte<br />

kurzer Absatz (Schotterfläche) gut Situation, entlang der Enz sollte<br />

eingewachsen<br />

eine Fuß- und Radwegebeziehung<br />

nach Norden hergestellt<br />

werden<br />

39/150 Ufersicherung provisorisch, zum Teil<br />

schlecht und sanierungsbedürftig<br />

39/151 Technische Einrichtung einschließlich<br />

Abwassereinlauf zur Enz<br />

Wilde Einbauten entfernen und<br />

durch ingenieurbiologische<br />

Maßnahmen sichern, allgemeine<br />

Aufwertung <strong>des</strong> Enzufer aus<br />

ökologischer Sicht<br />

Kasten in der Landschaft gestalterisch<br />

unbefriedigend<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Abb.6: Ausschnitt Landschaftsplan 1992<br />

Nahezu das gesamte Planungsgebiet ist als Altablagerung Mühlwiesen registriert. Diese umfasst<br />

eine Hausmüllablagerung und eine Erdaushublagerung aus dem Jahr 1930. Die Ablagerung<br />

ist ein langjähriger Müllplatz der Stadt Bietigheim-Bissingen. Die Fläche wurde eingehend<br />

technisch erkundet (PBU2002).<br />

Gemäß vorliegender Untersuchung (GEOTECHNIK SÜDWEST 2011) zur Bodenverwertung im Bereich<br />

der künstlichen Auffüllungen wurden mehrere Auffälligkeiten vorgefunden. Demnach<br />

wurde bei den Schürfungen erhöhte Werte bei den polyaromatischen Kohlenwasserstoffen<br />

(PAK) und Sulfaten festgestellt. Teilweise waren die Schadstoffgehalte so hoch, dass der Boden<br />

bereichsweise als "nicht mehr wieder verwertbar" gemäß der Verwaltungsvorschrift "Verwertung<br />

<strong>von</strong> als Abfall eingestuftem Bodenmaterial" klassifiziert wurde (vgl. nachfolgende Tabelle).<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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2 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte <strong>des</strong> derzeitigen Umweltzustands<br />

2.1 Wirkfaktoren (bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen)<br />

2.1.1 Baubedingte Wirkungen<br />

Während der Bauphase wird es, bedingt durch das An- und Abfahren der Baumaschinen sowie<br />

den allgemeinen Baubetrieb, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Lärmemissionen kommen.. Auch<br />

sind Staubbelastungen und Erschütterungen durch Erdbewegungen etc. sowie Bodenverdichtungen<br />

im Baustellenbereich zu erwarten. Vor allem während der Erdarbeiten ist ein Verschmutzungsrisiko<br />

<strong>des</strong> Grundwassers gegeben.<br />

2.1.2 Anlagebedingte Wirkungen<br />

Wichtigste Wirkfaktoren <strong>des</strong> Vorhabens sind die zur bestehenden versiegelten Fläche hinzukommende<br />

Neuversiegelung, die Lage der Baukörper und die Nutzungsart:<br />

- Durch die Überbauung bislang unbebauter und unversiegelter Bereiche kommt es<br />

zu einer Erhöhung der Versiegelungsrate um ca. 0,55 ha. Dies geht einher mit einem<br />

Verlust <strong>von</strong> Bodenfunktionen und einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate.<br />

- Zur Anlage der Baukörper ist es notwendig die bestehende Vegetation zu beseitigen,<br />

was zur Zerstörung <strong>von</strong> Lebensräumen für Pflanzen und Tierarten führen<br />

könnte (siehe hierzu Kapitel 2.2.1 und 3.3).<br />

- Die geplante Bebauung überbaut Kaltluftproduktions- und Abflussbereiche.<br />

- Durch die bei der Errichtung der Gebäude notwendigen Erdarbeiten (Baugruben,<br />

Straßen) besteht die Gefahr der Grundwasserverschmutzung<br />

2.1.3 Betriebsbedingte Wirkungen<br />

Durch die Änderung der Nutzungsart kommt es zu einer Zunahme <strong>von</strong> KfZ-Verkehr durch den<br />

steten Kundenverkehr zum Einkaufszentrum. Damit verbunden sind zusätzliche Lärm- und<br />

Schallemissionen in einem vorbelasteten Bereich.<br />

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2.1.4 Zusammenfassende Betrachtung der Wirkfaktoren<br />

Als bedeutendste Belastungen werden die direkte, anlagebedingte Flächeninanspruchnahme<br />

durch Versiegelung und Teilversiegelung sowie die mögliche Behinderung <strong>des</strong> Kaltluftabflusses<br />

gesehen. Insofern wird sich die Analyse im Wesentlichen auf diese Belastungsfaktoren<br />

beziehen. Sie wirken auf die Schutzgüter im Planungsgebiet folgendermaßen ein (siehe hierzu<br />

auch Lan<strong>des</strong>anstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg 2000:50)<br />

Schutzgut Biotope und Arten: Vegetationsbeseitigung, Zerstören <strong>von</strong> Lebensräumen<br />

Schutzgut Mensch und Erholung: Erhöhung der Emissionsbelastung, Erhöhung der Verkehrsdichte,<br />

Verlust <strong>von</strong> Flächen zur Ortsranderholung.<br />

Kultur- und Sachgüter: Vermutlich keine Beeinträchtigungen<br />

Schutzgut Landschaftsbild: Veränderung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> in einem gut einsehbaren Bereich.<br />

Schutzgut Klima/Luft: Behinderung <strong>des</strong> Kaltluftabflusses und der Kaltluftproduktion, Aufheizung,<br />

Anreicherung der Luft mit Schadstoffen und Stäube.<br />

Schutzgut Boden: Verlust <strong>von</strong> hochwertigen Böden und ihren Funktionen durch Versiegelung<br />

und Abgrabung. Dadurch kommt es zur Einschränkung der Filterung und Pufferung <strong>von</strong><br />

Schadstoffen, der Produktion <strong>von</strong> Biomasse und der Versickerungsleistung <strong>von</strong> Oberflächenwasser<br />

Schutzgut Wasser: Verstärkung <strong>des</strong> Oberflächenwasserabflusses durch Versiegelung und Verringerung<br />

der Grundwasserneubildungsrate; Beeinträchtigung der Retentionsleistung sowie<br />

Erhöhung der Grundwasserverschmutzungsgefahr durch Verminderung der Deckschichtenmächtigkeit.<br />

Fazit<br />

Die Realisierung <strong>des</strong> Vorhabens wird Belastungen <strong>des</strong> Naturhaushalts in Form <strong>von</strong> Versiegelungen,<br />

Habitatverlusten, Minderung der klimatischen Leistungsfähigkeit, sowie dem Verlust<br />

hochwertiger Flächen für die Landwirtschaft hervorrufen.<br />

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2.2 Bestandsaufnahme und Bewertung <strong>von</strong> Natur und Landschaft<br />

2.2.1 Schutzgut Biotope und Arten<br />

a) Biotope<br />

Bei der Bestandserfassung wurde im vorliegenden Fall aufgrund <strong>des</strong> bestehenden Baurechts<br />

nicht die Realnutzung herangezogen, sondern die planungsrechtlich zulässige Nutzung gemäß<br />

<strong>des</strong> rechtsgültigen Bebauungsplanes aus dem Jahr 1989. Dies bedeutet, dass z.B. ein nicht<br />

umgesetztes Pflanzgebot als Bestand angesehen wird.<br />

Demnach sind im Planungsgebiet neben den voll versiegelten Flächen wie Gebäude, Straßen<br />

und Stellflächen an wertvollen Biotopflächen die Feldgehölze am östlichen Rand <strong>des</strong> Gebiets<br />

sowie die Fettwiesen und Magerwiesen der Enzaue und die Einzelbäume zu nennen. Die Bewertung<br />

der Biotopstrukturen ist in Tabelle 1 dargestellt und erfolgte nach dem Verfahren der<br />

Lan<strong>des</strong>anstalt für Umweltschutz (LfU 2005).<br />

Tabelle 1: Biotopstrukturen gemäß B-Plan nach dem LUBW–Biotopschlüssel (LUBW 2010)<br />

Code Beschreibung Wertstufe Biotopwert Fläche (m²)<br />

33.41 Fettwiese mittlerer Standorte mittel (III) 13 5.736<br />

33.43 Magerwiese mittlerer Standorte hoch (IV) 19 1.626<br />

41.20 Feldhecke hoch (IV) 19 2.106<br />

44.11 Gebüsch mit naturraum- oder standortuntypischer mittel (III) 10 3.482<br />

Artenzusammensetzung<br />

45.30 Einzelbäume Bewertung vgl. nachfolgende Erläuterung<br />

60.50 Kleine Grünfläche sehr gering (I) 4 215<br />

60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche sehr gering (I) 1 7.668<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz sehr gering (I) 1 11.428<br />

60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies sehr gering (I) 1 2.050<br />

oder Schotter<br />

Summe 34.311<br />

Um eine realistische Bewertung der Einzelbaumstrukturen zu ermöglichen, wird die Flächenbilanz<br />

für das Schutzgut Arten und Biotope zuerst ohne Berücksichtigung der Einzelbäume<br />

durchgeführt. Danach erfolgt eine gesonderte Bilanzierung der Baumstrukturen (LfU 2005).<br />

Im Planungsgebiet ist nach den Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes je 50ar Gewerbefläche<br />

ein hochwachsender Baum zu pflanzen. Demnach sind im Gebiet bei ca.100ar Gewerbefläche<br />

2 Einzelbäume planungsrechtlich vorhanden.<br />

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Abb.7: Bewertung der Biotoptypen<br />

b) Arten<br />

Im Gegensatz zum Bereich der Biotope wird beim Artenschutz der tatsächliche, nicht der planungsrechtlich<br />

zulässige Bestand im Gebiet erhoben, da dies aus fachlicher und rechtlicher<br />

Sicht unzulässig wäre. Nachfolgend aufgeführte Arten konnten bei den Erhebungen im Frühjahr<br />

bis Sommer 2012 im Gebiet nachgewiesen werden:<br />

b1. Artengruppe Vögel<br />

Im Rahmen der Begehungen zur Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP, siehe Anhang)<br />

wurden 30 Vogelarten im Planungsgebiet und seinem Umfeld nachgewiesen:<br />

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Als bedeutendste Brutvogelarten im Gebiet sind Dorngrasmücke, Girlitz, Grünspecht und Star<br />

zu nennen. Alle diese Arten stehen auf der Vorwarnliste in Baden-Württemberg. Für den Grünspecht<br />

besteht in Baden-Württemberg eine "sehr hohe Verantwortung" für die Erhaltung der<br />

Art, da hier >30% <strong>des</strong> deutschlandweiten Bestan<strong>des</strong> vorkommen (LUBW 2007).<br />

Als bedeutende Nahrungsgäste sind Mauersegler, Turmfalke und Wacholderdrossel zu nennen.<br />

Diese brüten außerhalb <strong>des</strong> Gebiets und suchen das Planungsgebiet zur Nahrungssuche<br />

auf.<br />

Als bedeutende Randarten sind Eisvogel und Grauschnäpper zu nennen, die im Bereich der<br />

Enz brüten, das Planungsgebiet aber nicht frequentieren.<br />

b2. Artengruppe Reptilien<br />

Die Brachfläche und die angrenzenden Gebüsche sind strukturell so ausgestattet, dass dort die<br />

Zauneidechse vorkommen könnte, ein Nachweis konnte trotz intensiver Suche nicht erbracht<br />

werden.<br />

b3. Artengruppe Amphibien<br />

Am kleinen Tümpel bei der Feuerwache konnte nach mehrfacher Untersuchung, kein Amphibiennachweis<br />

erbracht werden.<br />

b4. Artengruppe Fledermäuse<br />

Im Planungsgebiet befinden sich keine Wochenstuben, allerdings Die konnten folgende Fledermausarten<br />

im Gebiet jagend angetroffen werden:<br />

Art Rechtlicher Schutz Rote Liste<br />

Name (wiss.) Name (D) FFH BNatSchG BW D<br />

Nyctalus noctula Großer Abendsegler IV s i V<br />

Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus IV s i *<br />

Myotis daubentonii Wasserfledermaus IV s 3 *<br />

Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus IV s 3 *<br />

Erläuterungen:<br />

Rote Liste: B-W = Baden-Württemberg (BRAUN et al. 2003); BRD = Deutschland (MEINIG et al. 2009); 1 =vom<br />

Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; D = Daten defizitär, Einstufung unmöglich;<br />

G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt; R = extrem seltene Arten und Arten mit geographischer Restriktion;<br />

i = gefährdete wandernde Tierart; * = ungefährdet<br />

FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: II, IV - Art <strong>des</strong> Anhangs II bzw. IV der FFH-Richtlinie, BNatSchG: Schutzstatus<br />

nach den Bestimmungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzes: s - streng geschützt, b – besonders geschützt<br />

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Der Große Abendsegler wurde mehrfach vor allem im Bereich der Parkplatzbeleuchtung der<br />

Fa. Bessey und der Parkierung im Süden bei der Enz nachgewiesen. Aufgrund <strong>des</strong> späten Eintreffens<br />

im Gebiet dürften die Quartiere in einiger Entfernung zum Planungsgebiet liegen.<br />

Die Rauhautfledermaus wurde nur 1x jagend im Bereich der Parkplatzbeleuchtung der Fa.<br />

Bessey nachgewiesen.<br />

Die Wasserfledermaus wurde regelmäßig an der Wasseroberfläche der Enz jagend beobachtet.<br />

Sie frequentiert das Planungsgebiet selbst nicht.<br />

Die Zwergfledermaus wurde im Gebiet flächendeckend nachgewiesen mit Schwerpunkt im Bereich<br />

der Streuobstwiese nördlich der Feuerwache. Dort wurde auch hinter einem abstehenden<br />

Rindenstück ein Tagesquartier eines adulten Männchens nachgewiesen. Insgesamt ist die<br />

Zwergfledermaus im Gebiet häufig, so dass eine Wochenstube im Umkreis <strong>von</strong> ca. 500 -<br />

1000m vermutet wird. Im Planungsgebiet selbst konnte keine Wochenstube nachgewiesen<br />

werden.<br />

b5. Tagfalter<br />

Der Anfangsverdacht nach möglichem Vorkommen <strong>des</strong> Nachtkerzenschwärmers konnte nicht<br />

bestätigt werden.<br />

c) Biodiversität<br />

Nach § 1 (6) Nr. 7a BauGB ist im Rahmen eines <strong>Umweltbericht</strong>es auch die Biodiversität eines<br />

Planungsgebietes zu erfassen („… die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft,<br />

und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt innerhalb<br />

der Arten, zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme“).<br />

Das Planungsgebiet selbst besitzt durch seine starke anthropogene Überprägung nur eine geringe<br />

Standortsvielfalt. Damit verbunden ist auch ein geringer Artenreichtum, der sich im Wesentlichen<br />

aus häufig verbreiteten Arten zusammensetzt. Wesentlich bedeutender sind die östlich<br />

und südlich angrenzende Flächen, in denen durch den Gehölzbestand an der Enz, die <strong>von</strong><br />

Nord nach Süd verlaufenden Feldhecken sowie die dazwischen liegenden teils mageren Wiesen<br />

eine hohe Standortvielfalt vorherrscht. In diesem Bereich ist eine hohe Biodiversität anzutreffen,<br />

die letztlich auch in den Randbereich <strong>des</strong> Bebauungsplangebiets einstrahlt.<br />

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2.2.2 Landschaftsbild<br />

Das Planungsgebiet ist durch seine Tallage <strong>von</strong> den Wohngebieten im Osten und Westen gut<br />

einsehbar. Von Norden und Süden her ist das Gebiet nur begrenzt einsehbar, die bestehende<br />

Bebauung schirmt hier ab. Die weite Talaue mit Wiesen und gliedernden Gehölzbeständen besitzt<br />

eine hohe Eigenart und Schönheit. Dieser Bereich besitzt eine hohe Empfindlichkeit gegenüber<br />

Veränderungen und störenden Elementen. Das Gebiet besitzt allerdings durch die<br />

bestehende Bebauung eine Vorbelastung. Das Landschaftsbild im Bereich der Freiflächen wird<br />

somit in die Wertstufe „mittel“ eingruppiert, die bestehende Bebauung selbst in die Stufe „gering“.<br />

Abb.8: Bewertung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

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Seite 17


2.2.3 Schutzgut Klima<br />

Gemäß Klimaatlas der Region Stuttgart (VERBAND REGION STUTTGART 2013) ist das Planungsgebiet<br />

als Gewerbe- und Stadtkernklimatop gekennzeichnet.<br />

Abb. 9: Darstellung der klimatischen Situation (VERBAND REGION STUTTGART 2013), das Planungsgebiet<br />

ist blau umrahmt<br />

Diese zeichnen sich als sog. "Wärmeinseln" aus, d.h. diese Flächen kühlen in Strahlungsnächten<br />

nur sehr langsam aus und können bestehende Kaltluftströmungen damit abschwächen.<br />

Das Gebiet kann somit als deutlich vorbelasteter Bereich angesehen werden und ist damit insgesamt<br />

<strong>von</strong> geringer Wertigkeit. Die angrenzenden Bereiche im Osten und Süden sind in<strong>des</strong>sen<br />

hochwertiger. Der Auenbereich ist als Kaltluftproduktions- und -sammelgebiet bedeutend<br />

für die Siedlungsdurchlüftung und wirkt ausgleichend auf die angrenzenden Siedlungsbereiche.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Abb.10: Bewertung der klimatischen Situation<br />

2.2.4 Schutzgut Boden<br />

Grundsätzlich sind nach §1 LBodSchG BW folgende Bodenfunktionen zu bewerten:<br />

- Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />

- Funktion der Natürlichen Bodenfruchtbarkeit<br />

- Funktion als Sonderstandort für die naturnahe Vegetation<br />

- Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe<br />

- Funktion als landschaftsgeschichtliche Urkunde<br />

- Funktion als Lebensraum für Bodenorganismen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Für die Funktionen landschaftsgeschichtliche Urkunde und Lebensraum für Bodenorganismen<br />

existieren keine Bewertungsmethoden, so dass keine Bewertung erfolgen kann. Für die Bodenfunktion<br />

„Sonderstandort für die naturnahe Vegetation“ wird nach LUBW 2010 eine eingeschränkte<br />

Bewertung angewendet, da diese Funktion im Vergleich zu den nachfolgend behandelten<br />

Funktionen weniger auf messbaren Daten beruht. Grundsätzlich werden hier nur<br />

Böden der höchsten Bewertungsstufen (hoch oder sehr hoch) betrachtet, die wiederum nur auf<br />

Extremstandorten zu finden sind (also sehr trocken oder sehr feucht). In die Gesamtbewertung<br />

<strong>von</strong> Böden gehen dann wiederum nur die Böden mit der Wertstufe „sehr hoch“ ein. Solche<br />

Standorte sind im Planungsgebiet nicht vorhanden.<br />

Im östlichen Teil <strong>des</strong> Gebiets ist nach BK50 (LGRB 2010a) als gewachsener Boden die Bodenart<br />

"Brauner Auenboden aus Auenlehm und -sand anzutreffen. Im Westteil <strong>des</strong> Gebiets ist<br />

es in den Jahren zwischen 1934 bis 1989 zu intensiven Auffüllungen gekommen. Außerdem ist<br />

dieser Bereich als Altlaststandort Mühlwiesen bekannt.<br />

Für das Planungsgebiet liegt für den Ostteil die Bewertung der Bodenfunktionen aus der Bodenschätzung<br />

vor. Die <strong>von</strong> der Lan<strong>des</strong>anstalt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vorgenommene<br />

Bewertung (LGRB 2010b) kommt für das aufgeführten Klassenzeichen zu folgender<br />

Einstufung:<br />

Bodenfunktion<br />

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />

Filter und Puffer für Schadstoffe<br />

Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

Gesamtbewertung (LUBW 2010)<br />

Klassenzeichen aus der Reichsbodenschätzung<br />

L1a2 60-74<br />

hoch<br />

hoch<br />

hoch<br />

hoch<br />

Die Böden im Planungsgebiet sind nach der Landwirtschaftlichen Flurbilanz als Vorrangflur<br />

der Stufe I klassifiziert.<br />

Die nicht versiegelten Böden im Planungsgebiet haben demnach eine besondere Bedeutung.<br />

Für veränderte Böden (Auffüllungen, Altlast) im Planungsgebiet bietet sich die Bewertung nach<br />

dem Leitfaden <strong>des</strong> Umweltministeriums Baden-Württemberg an (UM 2006, Nomenklatur neu<br />

nach LUBW 2010), der für solche Flächen folgende Bewertungen zulässt:<br />

· Versiegelte Bereiche keine Bedeutung<br />

· Deutlich überformte und beeinträchtigte Bereiche geringe Bedeutung<br />

(z.B. künstl. Böschungen, Auffüllungen, Altlasten..)<br />

· Rekultivierte Bereiche mit Oberbodenanteil mittlere Bedeutung<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Abb.11: Gesamtbewertung Schutzgut Boden nach "Heft 23" (LUBW 2010)<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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2.2.5 Schutzgut Wasser<br />

Grundwasser:<br />

Das Planungsgebiet befindet sich geologisch gesehen im Bereich der junquartären Flusskiese<br />

und Sande welche den Oberen Muschelkalk überlagern. Die jungen Talfüllungen sind als<br />

Grundwasserleiter eingestuft (Quelle: LUBW Mapserver 2013). Gemäß LfU 2005 ergibt sich<br />

hieraus eine hohe Wertigkeit <strong>des</strong> Schutzgutes.<br />

Die jungen Talfüllungen sind <strong>von</strong> Braunem Auenboden aus Auenlehm- und Sand überlagert.<br />

Durch die hohe Leistungsfähigkeit dieser Deckschicht im Bereich der Filterung und Pufferung<br />

<strong>von</strong> Schadstoffen als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ist im Bereich einer intakten Bodenstruktur<br />

<strong>von</strong> einem guten Schutz <strong>des</strong> Grundwassers auszugehen. Sollten diese Deckschichten<br />

vermindert oder zerstört werden ist in diesem Bereich <strong>von</strong> einer hohen Grundwasserempfindlichkeit<br />

auszugehen.<br />

Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Bietigheimer Trinkwasserfassungen TP Mühlwiesen<br />

I und II sowie <strong>des</strong> Tiefbrunnens Grünwiesen III. An der östlichen B-Plan Grenze befindet<br />

sich eine der genannten Trinkwasserfassungen, deren Schutzzone 1 in den Geltungsbereich<br />

<strong>des</strong> B-Planes hineinreicht. Das gesamte Restgebiet liegt in der fachtechnisch abgegrenzten<br />

Schutzzone 2.<br />

Die beiden Tiefbrunnen "Mühlwiesen" werden seit 2005 nicht mehr genutzt, werden aber zur<br />

Not- bzw. Reserveversorgung weiter erhalten. Das in den jungen Talfüllungen anstehende<br />

Grundwasser korrespondiert mit dem Wasserstand der Enz und ist ab einer Höhe <strong>von</strong> 180m ü.<br />

NN zu erwarten (Quelle: LRA Ludwigsburg 2013)<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Abb.12: Bewertung Schutzgut Grundwasser<br />

Oberflächengewässer<br />

Das Planungsgebiet wird am Südrand vom Ufer der Enz begrenzt. Die Enz ist als Gewässer 1.<br />

Ordnung in der Unterhaltungslast <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Baden-Württemberg. Im Bereich <strong>des</strong> Planungsgebiets<br />

ist die Enz als Programmstrecke gemäß <strong>des</strong> Bewirtschaftungsplanes Neckar mit Defiziten<br />

bei der Durchgängigkeit und der Gewässerstruktur ausgewiesen.<br />

Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) kommen zum Schluss, dass der Uferbereich der Enz<br />

sowie die Wiesenbereiche im Osten bei einem 10 jährlichen Hochwasserereignis überschwemmt<br />

werden. Bei einem 50jährlichen und 100 jährlichen Ereignis werden zusätzlich die<br />

südlichen Gebietsteile überschwemmt, die derzeit als Parkplätze genutzt werden. Bei einem<br />

extremen Hochwasserereignis (HQ extrem) wird der Großteil <strong>des</strong> Planungsgebiets überschwemmt.<br />

Das Planungsgebiet liegt somit in einem hochwassergefährdeten Bereich.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Abb. 13: Ausschnitt aus der Hochwassergefahrenkarte<br />

Fazit zur Schutzgutbewertung „Natur und Landschaft“<br />

Für das Planungsgebiet ist festzustellen, dass die Magerwiesen und Feldhecken für das Schutzgut<br />

Biotope und Arten für Tiere besondere Bedeutung haben. Das Schutzgut Grundwasser ist auf<br />

Grund der geologischen Formationen und <strong>des</strong> Grundwasserdargebots <strong>von</strong> besonderer Bedeutung.<br />

Das Schutzgut Klima ist auf Grund der Kaltluftproduktionsflächen und <strong>des</strong> siedlungsrelevanten Kaltluftabflusses<br />

in Teilbereichen <strong>von</strong> besonderer Bedeutung.<br />

Das Schutzgut Landschaftsbild ist bereits bebauten <strong>von</strong> untergeordneter Bedeutung. Im unbebauten<br />

Auenbereich dagegen <strong>von</strong> besonderer Bedeutung.<br />

Das Schutzgut Boden ist durch die hohe Leistungsfähigkeit der Bodenfunktionen <strong>von</strong> besonderer<br />

Bedeutung.<br />

Durch die geplante Bebauung werden Beeinträchtigungen der Schutzgüter Biotope/Arten,<br />

Boden sowie Grundwasser erwartet.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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2.3 Bestandsaufnahme und Bewertung der Belange <strong>des</strong> Menschen und der Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

2.3.1 Schutzgut Mensch<br />

Zur Beurteilung <strong>des</strong> Schutzgutes Mensch ist das Vorhaben aus verschiedenen Blickwinkeln zu<br />

betrachten: Einerseits ist die direkte Einflussnahme äußerer Wirkfaktoren auf die Gesundheit<br />

<strong>des</strong> Menschen wie Lärm und Schadstoffemissionen <strong>von</strong> Bedeutung, andererseits sind es indirekte<br />

Faktoren wie der Verlust eines Erholungsraumes, die sich negativ auf den Menschen<br />

auswirken. Ein dritter Punkt ist die mögliche Bedeutung <strong>des</strong> Gebiets als wirtschaftliche Grundlage<br />

für die Landwirtschaft.<br />

Lärm und Schadstoffe<br />

Die Umgebungslärmkartierung (LUBW 2007) gibt für den Westteil <strong>des</strong> Planungsgebiets einen<br />

Tageswert <strong>von</strong> L DEN >60-65 dB (A) und einen Nachtwert <strong>von</strong> L Night >55-60 dB (A) an. Im Ostteil<br />

<strong>des</strong> Gebiets liegen die Werte bei einem Tageswert <strong>von</strong> L DEN >55-60dB (A) und einen Nachtwert<br />

<strong>von</strong> L Night


2.4 Wechselwirkungen<br />

Nach § 1 (6) Nr. 7i BauGB sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu berücksichtigen,<br />

welche durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt werden. Nachfolgend werden<br />

diejenigen Kombinationen beleuchtet, die im Planungsgebiet als wahrscheinlich zutreffend eingestuft<br />

werden (vgl. hierzu Anhang 8.3):<br />

a) Einwirkungen <strong>des</strong> Menschen auf Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild,<br />

Klima/Luft, Boden und Wasser<br />

b) Einwirkungen <strong>des</strong> zukünftigen Landschaftsbil<strong>des</strong>, <strong>des</strong> Klimas und der Luft sowie <strong>des</strong><br />

Wassers auf den Menschen<br />

Fazit zu den Wechselwirkungen<br />

Es ist festzustellen, dass im Planungsgebiet bestehende Wechselwirkungen verschiedener Schutzgüter<br />

insbesondere mit dem Menschen vorliegen und vom Vorhaben beeinflusst werden. Diese<br />

werden nachfolgend im Kapitel 3.1 Konflikte und Beeinträchtigungen aufgearbeitet.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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3 Entwicklungsprognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung<br />

3.1 Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung – Nullvariante<br />

Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass die derzeitige Nutzung<br />

im Gebiet auch weiterhin Bestand haben wird.<br />

3.2 Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten - Variantenvergleich<br />

Die Stadt Bietigheim-Bissingen möchte am vorliegenden Standort die Neuansiedlung eines<br />

Lebensmittelvollsortimenters und ergänzenden Einzelhandel realisieren. Durch die verkehrsgünstige<br />

Lage und die benachbarten Handelsplätze <strong>von</strong> Kaufland und Kronenzentrum in Verbindung<br />

mit der bestehenden Parkierung bringt für den Standort eine hohe Eignung. In Bezug<br />

auf die Einwohnerzahl der Stadt Bietigheim-Bissingen und ihrer zentralörtlichen Bedeutung<br />

sind die Angebotsstrukturen im Bereich Nahrungs- und Genussmittel als eher unterdurchschnittlich<br />

einzustufen. Mit Blick auf nicht ausreichende zusammenhängende Flächen im unmittelbaren<br />

Bereich der Altstadt hat der Gemeinderat der Stadt Bietigheim-Bissingen die Zielsetzung<br />

der Ausweitung der Innenstadt nach Osten einstimmig befürwortet.<br />

Aus diesen Gründen ist der vorliegende Standort als alternativlos im Sinne einer städtebaulichen<br />

Entwicklung zu sehen. Alternativen, die ggf. geringere Umweltauswirkungen mit sich<br />

bringen würden, sind demnach nicht vorhanden.<br />

3.3 Konflikte und Beeinträchtigungen bei Durchführung <strong>des</strong> Vorhabens<br />

Biotope und Arten<br />

Für die Biotope wurde, wie bereits erwähnt, der planungsrechtliche Bestand angenommen.<br />

Demnach führt insbesondere der Verlust der Feldhecke (nur planungsrechtlich<br />

existent) und Teilen der bestehenden Magerwiese zu hohen Beeinträchtigungen.<br />

Ansonsten bleibt der Gehölzbestand weitgehend erhalten.<br />

Durch den vorgesehenen Abstand (8-10 m) der Erschließungsstraße, <strong>von</strong> der nach §<br />

30 BNatSchG geschützten Feldhecke sowie der vorgelagerten Entwicklung einer Magerwiese<br />

sind keine erheblichen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Biotops zu erwarten. Die<br />

nachgewiesenen Arten können die Hecke weiterhin nutzen, ohne dass eine erhebliche<br />

Entwertung zu erwarten wäre. Eine Beeinträchtigung durch regelmäßiges zurückschneiden<br />

im Rahmen der verkehrlichen Nutzung ist durch den Abstand ebenfalls nicht<br />

zu erwarten.<br />

Im Süden <strong>des</strong> Planungsgebiets überlappt der Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplans die<br />

Abgrenzung <strong>des</strong> FFH-Gebiet "Strohgäu und unteres Enztal" auf einer Breite <strong>von</strong> 2-4<br />

Metern. Die Grenze <strong>des</strong> Bebauungsplans liegt direkt an der Nordgrenze <strong>des</strong> Uferwegs.<br />

Faktisch befindet sich an dieser Stelle kein Ufergehölz der Enz mehr, so dass da<strong>von</strong><br />

ausgegangen wird, dass hier Unschärfen vorherrschen, die auf unterschiedliche Bear-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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eitungsmaßstäbe zurückzuführen sind. Eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebiets kann<br />

ausgeschlossen werden, da der Bebauungsplan in diesem Bereich nur die derzeitige<br />

Nutzung wiedergibt und keine Veränderungen vorsieht.<br />

Für den Artenschutz muss der tatsächliche Bestand im Planungsgebiet betrachtet werden.<br />

Demnach sind insbesondere die Streuobstwiese nördlich der Feuerwache, die<br />

Einzelbäume im Bereich <strong>des</strong> Parkplatzes, die Gebüsche im Bereich <strong>des</strong> Parkplatzes<br />

der Fa. Bessey sowie die Feldhecken im Osten <strong>von</strong> Bedeutung für den Artenschutz.<br />

Durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelung, insektenfreundliche<br />

Beleuchtung, Abstand der Straße <strong>von</strong> der Feldhecke) sowie vorgezogene funktionserhaltenden<br />

Maßnahmen (CEF-Maßnahmen – continued ecological functionality) in<br />

Form <strong>von</strong> künstlichen Nisthilfen für Star und Zwergfledermaus sowie der Anlage einer<br />

Benjes-Hecke (für Dorngrasmücke und Girlitz) nordöstlich <strong>des</strong> Baugebiets entstehen<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG treten<br />

nicht ein (vgl. hierzu Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Anhang).<br />

Landschaftsbild<br />

Für das Landschaftsbild ergeben sich Beeinträchtigungen durch neu hinzukommende<br />

Gebäude sowie die zusätzliche Parkierung. Die zusätzlichen Elemente gliedern sich allerdings<br />

in eine bestehende Bebauung ein, bzw. erweitern diese. Somit ist keine Erstbelastung<br />

vorhanden, die deutlich störender wirken würde als die derzeit geplante. Da<br />

die gliedernde Feldhecke erhalten bleibt und den östlichen Rand <strong>des</strong> Untersuchungsgebietes<br />

in die Landschaft einbindet und die neuen Parkplätze mit großkronigen Bäumen<br />

versehen werden ist nur <strong>von</strong> einer geringen Veränderung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

auszugehen.<br />

Klima und Luft<br />

Durch das Vorhaben werden Kaltluftproduktions- und sammelflächen überbaut. Der<br />

Verlust dieser Bereiche findet aber nur kleinflächig statt. Weiterhin wird das Dach <strong>des</strong><br />

neuen Gebäu<strong>des</strong> begrünt und die neuen Parkierungen mit großkronigen Bäumen versehen.<br />

Somit ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen<br />

Veränderungen der klimatischen Situation zu erwarten sind.<br />

Boden<br />

Für das Schutzgut Boden kommt es im Wesentlichen durch die Erhöhung <strong>des</strong> Anteils<br />

an versiegelter Fläche <strong>von</strong> ca. 0,55 ha zu hohen Beeinträchtigungen. Vermindert<br />

werden die Beeinträchtigungen durch die vorgesehenen Dachbegrünungen.<br />

Wasser<br />

Grundwasser<br />

Für die Grundwasserneubildungsrate sind die beschriebene Neuversiegelung und die<br />

geologische Ausgangssituation maßgeblich. Durch das geplante Regenwassermana-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

Seite 28


gement (Dachbegrünung) ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass der im Gebiet anfallende Niederschlag<br />

teilweise zurückgehalten wird. Grundwasserneubildung findet im Bereich der<br />

durchlässigen Beläge statt. durch die zusätzliche Versiegelung ist aber mit keiner gravierenden<br />

Verminderung <strong>des</strong> Grundwasserdargebots zu rechnen.<br />

Insbesondere während der Erdarbeiten und Gründungsmaßnahmen ist eine erhöhte<br />

Verschmutzungsgefahr <strong>des</strong> Grundwassers gegeben. Diese erscheint aber, unter Berücksichtigung<br />

der unter Kap. 4.1 genannten Maßnahmen, zu bewältigen zu sein. Letztlich<br />

ist dies aber im Rahmen einer wasserrechtlichen Genehmigung zu klären, da die<br />

Errichtung und Erweiterung <strong>von</strong> baulichen Anlagen im WSG Zone 2 grundsätzlich verboten<br />

ist. Das Landratsamt kann aber unter bestimmten Vorraussetzungen eine Befreiung<br />

<strong>von</strong> den Verbotsbestimmungen erteilen.<br />

Insgesamt sind daher hohe Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Oberflächengewässer:<br />

Das Vorhaben soll in einem überschwemmungsgefährdeten Bereich realisiert werden.<br />

Zum Schutz vor Hochwasser wird das Erdgeschoss <strong>des</strong> geplanten Gebäu<strong>des</strong> soweit<br />

angehoben, dass es sich außerhalb <strong>des</strong> Überschwemmungsbereichs liegt. Die Enz verliert<br />

dadurch einen kleinen Teil ihres Retentionsraumes, was aber, bedingt durch die<br />

geringe Flächengröße, nicht zu einer Verschärfung der Situation an anderer Stelle führen<br />

wird. Somit sind für das Teilschutzgut Oberflächenwasser nur geringe Beeinträchtigungen<br />

durch das Vorhaben zu erwarten<br />

Mensch (incl. Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern)<br />

Lärm und Schadstoffe<br />

Aufgrund der vorhandenen Nutzungen bestehen erhebliche Vorbelastungen, die durch<br />

die hinzukommenden Neubelastungen keinen qualitativen Sprung in eine neue Belastungsdimension<br />

ergeben. In Anbetracht <strong>des</strong>sen sind die Zusatzbelastungen als eher<br />

gering zu bezeichnen.<br />

Landwirtschaft<br />

Durch die Realisierung <strong>des</strong> Vorhabens werden der Landwirtschaft keine wesentlichen<br />

Flächen entzogen. Das aus der Nutzung genommene Grünland wurde augenscheinlich<br />

nicht mehr als Futter genutzt. Durch die Lage im Wasserschutzgebiet sind ohnehin<br />

starke Einschränkungen für die Landwirtschaft vorhanden. Aus diesem Grund ist <strong>von</strong><br />

keinen erheblichen Beeinträchtigungen für die Landwirtschaft auszugehen.<br />

Erholung<br />

Erholungssuchende können auch weiterhin die Enzauen nutzen, auch wenn ein kleiner<br />

Teil, bzw. eine bisherige Wegeverbindung an Qualität verliert.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Der Bogenschützenverein wird auf die Wiesenflächen weiter nördlich verschoben, so<br />

dass diese Nutzungsform weiter erhalten bleibt.<br />

Daher wird für den Bereich Erholung <strong>von</strong> keinen erheblichen Beeinträchtigungen<br />

ausgegangen.<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter werden keine relevanten Beeinträchtigungen<br />

prognostiziert, dennoch muss grundsätzlich bei den Bodenarbeiten mit dem Fund<br />

<strong>von</strong> Kulturdenkmalen gerechnet werden. Sollte dies der Fall sein, muss Zeit für Bergung<br />

und wissenschaftliche Untersuchung eingeplant werden.<br />

Fazit: Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens<br />

Die Schutzgüter Biotope / Arten, Wasser und Boden haben im Untersuchungsgebiet besondere<br />

Bedeutung und erfahren durch das Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen in ihrer Funktionsfähigkeit<br />

im Sinne <strong>von</strong> §13 ff BNatSchG, während die Schutzgüter Klima und Luft, Landschaftsbild,<br />

Mensch sowie Kultur- und Sachgüter nur eine geringe Bedeutung aufweisen.<br />

3.4 Wechsel- und Summationswirkungen<br />

Die Wechselwirkungen innerhalb der Schutzgüter werden in der Tabelle 8.3 im Anhang näher<br />

erläutert. Demnach ist festzuhalten, dass insbesondere Wechselwirkungen <strong>des</strong> Menschen mit<br />

den anderen Schutzgütern auftreten, sowie der Mensch auf die anderen Schutzgüter einwirkt.<br />

Summationswirkungen sind im Bereich <strong>des</strong> Grundwassers denkbar. Durch die bestehende<br />

Bebauung und die Altlasten bestehen Vorbelastungen. Die zusätzliche Bebauung, und die damit<br />

verbundene Verschmutzungsgefahr, könnte grundsätzlich geeignet sein die Trinkwasserqualität<br />

der beschriebenen Trinkwasserfassungen erheblich zu beeinträchtigen. Dies müsste<br />

allerdings <strong>von</strong> einem Fachgutachter im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung näher<br />

beleuchtet werden.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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4 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation <strong>des</strong> Eingriffs<br />

4.1 Vermeidungs- und Minimierungskonzept<br />

Nachfolgend aufgeführte Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wurden bei der Abschätzung<br />

der Beeinträchtigungen in vorangegangenem Kapitel bereits als Bestandteil der<br />

Planung angenommen. Sollte es nicht möglich sein dieses Konzept so umzusetzen, ist mit einem<br />

erhöhten Ausgleichsbedarf zu rechnen. Folgende Maßnahmen wurden mit dem Stadtentwicklungsamt<br />

der Stadt Bietigheim-Bissingen abgestimmt:<br />

• Vollflächige Begrünung der flachen und flach geneigten Dächer mit einem Substrataufbau<br />

<strong>von</strong> min<strong>des</strong>tens 10 cm<br />

• Pflanzbindung für im Gebiet befindliche Einzelbäume<br />

• Pflanzgebot für einheimische großkronige Laubbäume in einer Min<strong>des</strong>tpflanzqualität <strong>von</strong><br />

20/25 lt. nachfolgender Liste:<br />

Acer platanoi<strong>des</strong><br />

Spitzahorn<br />

Acer pseudoplatanus<br />

Quercus robur<br />

Tilia cordata<br />

Tilia platyphyllos<br />

Bergahorn<br />

Stieleiche<br />

Winterlinde<br />

Sommerlinde<br />

• Pflanzgebot für Sichtschutzpflanzungen im Westen <strong>des</strong> Gebiets<br />

• Bauzeitenregelung zur Verhinderung <strong>von</strong> Beeinträchtigungen europarechtlich geschützter<br />

Vogelarten; Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit.<br />

• Verwendung <strong>von</strong> insektenfreundlicher Beleuchtung<br />

• Anlage einer Benjes-Hecke nördlich <strong>des</strong> Planungsgebiets<br />

• Künstliche Nisthilfen (Star) bzw. Quartiere (Zwergfledermaus)<br />

• Verlegung <strong>von</strong> Abwasserleitungen mit erhöhten Anforderungen an die Dichtheit und regelmäßiger<br />

Prüfbarkeit<br />

• Ausführung <strong>von</strong> Grundleitungen nur außerhalb <strong>von</strong> Gebäudeflächen für den Reparaturund<br />

Sanierungsfall<br />

• Rasengittersteine für oberirdische PKW Stellplätze<br />

• flüssigkeitsdichte Ausführung <strong>von</strong> Zufahrten<br />

• vollständige Sammlung <strong>von</strong> Oberflächenwasser und Ableitung in die Kanalisation während<br />

der Bauzeit<br />

• Verzicht auf die unterirdische Lagerung <strong>von</strong> wassergefährdenden Stoffen<br />

• Verzicht auf die unterirdische Speicherung <strong>von</strong> Regenwasser (Zisternen)<br />

• verstärkte Überwachung und besonderer Betrieb <strong>von</strong> gefährdeten Trinkwasserfassungen<br />

in Abstimmung mit dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen (ggf. vorsorgliche<br />

Entkeimung oder zeitweilige Stilllegung während der Bauzeit)<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Tabelle 3: Wirkung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auf die Schutzgüter<br />

(AB = Arten/Biotope, LE = Landschaftsbild/Erholung, W = Wasser, B = Boden, KL = Klima, M = Mensch;<br />

Fettdruck = Hauptwirkung, Kursivdruck = Zusatzwirkung)<br />

Maßnahme<br />

Bauzeitenregelung<br />

Verwendung insektenfreundlicher Beleuchtung<br />

CEF-Maßnahmen (Benjes-Hecke, Kunsthöhlen)<br />

Erhalt bestehender Bäume (Pflanzbindung)<br />

Pflanzung großkroniger Laubbäume (Pflanzgebote)<br />

Dachbegrünung<br />

Erhöhte Anforderungen an Leitungen<br />

Rasengittersteine<br />

Flüssigkeitsdichte Straßen<br />

Sammlung und Ableitung <strong>von</strong> Oberflächenwasser während der Bauzeit<br />

Verzicht auf unterirdische Lagerung<br />

Verstärkte Überwachung der Trinkwasserfassung<br />

mit Wirkung auf<br />

AB<br />

AB<br />

AB<br />

AB,KL<br />

AB, KL<br />

KL<br />

W<br />

W<br />

W<br />

W<br />

W<br />

W<br />

4.2 Kompensationsmaßnahmen<br />

Die nach Ausschöpfen der möglichen und vertretbaren Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

verbleibenden Eingriffe sind auszugleichen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass<br />

oft mit einer Kompensationsmaßnahme für ein Wert- und Funktionselement auch ein Kompensation<br />

oder Teilkompensation für andere Wert- und Funktionselemente erreicht werden kann.<br />

So trägt z.B. die Umwandlung <strong>von</strong> Ackerland in extensives Grünland bzw. Feuchtlebensräume<br />

nicht nur zum Kompensation für Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt bei, sondern<br />

kann u.U. gleichzeitig einen Beitrag zur Aufwertung <strong>des</strong> Bodens und <strong>des</strong> Wasserhaushaltes<br />

leisten. Dieser Umstand wird bei der Bilanzierung entsprechend berücksichtigt. Bei der Auswahl<br />

<strong>von</strong> Kompensationsflächen sind daher solche zu bevorzugen, auf denen möglichst viele<br />

Funktionen wiederhergestellt werden können. Kompensationsmaßnahmen können sowohl innerhalb<br />

als auch unter bestimmten Bedingungen (siehe § 1a BauGB) außerhalb <strong>des</strong> Baugebiets<br />

durchgeführt werden.<br />

4.2.1 Kompensationsmaßnahmen innerhalb <strong>des</strong> Planungsgebietes ("planinterner Ausgleich")<br />

"Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung <strong>von</strong> Natur und<br />

Landschaft" - Magerwiese mit Einzelbäumen<br />

Auf der im Bebauungsplan dargestellten Fläche im Osten <strong>des</strong> Planungsgebiets sollen die<br />

bestehenden Magerwiesen erhalten werden. Weiterhin sollen die Fettwiesen durch<br />

Nutzungsextensivierung in Magerwiesen umgewandelt werden. Das standörtliche Potenzial<br />

zeigen die umliegenden Wiesenflächen. Die Bereiche entlang der Erschliessungsstraße sind<br />

nach den Bauarbeiten wieder mit Oberboden anzudecken und mit einer gebietsheimischen<br />

Saatgutmischung für Magerwiesen aus autochthonen Beständen anzusäen. Die Wiesen sind<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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dann künftig 2x jährlich zu mähen, das Mähgut ist in jedem Fall abzuräumen, da sonst das<br />

Entwicklungsziel nicht erreicht werden kann. Weiterhin ist auf eine Düngung zu verzichten.<br />

Auf der Fläche sind weiterhin frei stehende Einzelbäume locker verteilt zu pflanzen. Als<br />

Pflanzqualität ist eine Min<strong>des</strong>tqualität <strong>von</strong> 16/18 vorzusehen. Als Pflanzmaterial sollen<br />

hochstämmige Bäume gebietsheimischer Erzeugung aus nachfolgender Liste verwendet<br />

werden:<br />

Carpinus betulus<br />

Prunus avium<br />

Sorbus aria<br />

Hainbuche<br />

Vogelkirsche<br />

Mehlbeere<br />

4.2.2 Ermittlung <strong>des</strong> verbleibenden Kompensationsdefizits<br />

Flächenbilanz<br />

Nachfolgend wird die Bestandsbewertung der geplanten Nutzung gegenübergestellt:<br />

Die untersuchte Fläche beträgt, entsprechend den Vorgaben <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />

"Mühlwiesen-Talstraße 2. Änderung", etwa 3,4 ha.<br />

Nach der Berücksichtigung der Vermeidungs-, Minderungs- und planinterner Ausgleichsmaßnahmen<br />

ist das eventuell verbleibende Kompensationsdefizit zu ermitteln. Dieses Defizit<br />

ist durch planexterne Maßnahmen zu realisieren. Nachfolgende Tabellen geben nun eine<br />

schutzgutbezogene Übersicht zur Ermittlung <strong>des</strong> Kompensationsdefizits.<br />

Tabelle 4: Wertstufen der Schutzgüter <strong>des</strong> Planungsgebietes vor dem Eingriff (Angaben in ha)<br />

Wertigkeiten/<br />

Schutzgut<br />

Funktionserfüllung Boden (funkt.-<br />

Klima/ Biotope/<br />

Wasser<br />

aggregiert)<br />

Luft Arten<br />

Landschaftsbild<br />

sehr hoch - - - -<br />

hoch 0,94 1,52 0,88 -<br />

Siehe<br />

mittel 0,37 - - 0,89<br />

Tab. 7+8<br />

gering 0,21 - 2,56 2,54<br />

sehr gering/keine 1,91 1,91 -<br />

-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Tabelle 5: Wertstufen der Schutzgüter <strong>des</strong> Planungsgebietes nach dem Eingriff (Angaben in ha)<br />

Wertigkeiten/<br />

Funktionserfüllung Boden (funkt.-<br />

aggregiert)<br />

Wasser<br />

Schutzgut<br />

Klima/<br />

Luft<br />

Biotope/<br />

Arten<br />

sehr hoch - - - -<br />

Landschaftsbild<br />

hoch 0,24 0,96 0,26 -<br />

Siehe<br />

mittel 0,7 0,27 0,26<br />

Tab. 7+8<br />

gering 0,59 0,59 2,90 3,17<br />

sehr gering/keine 1,88 1,88 -<br />

Bei Dachbegrünungen (0,45 ha) mit einem Substrataufbau <strong>von</strong> 10 cm werden die Schutzgüter<br />

Boden, Wasser, Klima und Biotope je um eine Wertstufe im Vergleich zu einem unbegrünten<br />

Dach angehoben. Bei der Verwendung <strong>von</strong> Rasengittersteinen steigt die Wertung um eine Stufe<br />

bei den Schutzgütern Boden und Wasser, im Vergleich zu einer Vollversiegelung.<br />

Nachfolgende Tabelle stellt die flächenhaften Veränderungen innerhalb der Schutzgüter dar.<br />

Tabelle 6: Flächenhafte Veränderung der Wertstufen vor und nach dem Eingriff unter Berücksichtigung<br />

der planinternen Kompensationsmaßnahmen (Angaben in ha)<br />

Wertigkeiten/<br />

Schutzgut<br />

Funktionserfüllung Boden (funkt.-<br />

Klima/ Biotope/<br />

Wasser<br />

aggregiert)<br />

Luft Arten<br />

Landschaftsbild<br />

sehr hoch - - - -<br />

hoch -0,70 -0,56 -0,62 -<br />

Siehe<br />

mittel +0,33 - +0,27 -0,63<br />

Tab. 7+8<br />

gering +0,38 +0,59 +0,34 +0,63<br />

sehr gering/keine -0,03 -0,03 -<br />

-<br />

Veränderung [haWE] -1,08 -1,09 -0,99 -0,63<br />

-<br />

Das Vorgehen der Berechnung wird nachfolgend exemplarisch erläutert:<br />

Berechnung <strong>des</strong> Kompensationsdefizits beim Schutzgut Landschaftsbild<br />

1. Schritt: Differenzbildung vom Bestand (Tabelle 4) zur Planung (Tabelle 5), daraus ergeben sich:<br />

Wertstufe „mittel“<br />

= 0,63 haWE Abnahme<br />

Wertstufe „gering“<br />

= 0,63 haWE Zunahme<br />

2. Schritt: Ermittlung <strong>des</strong> Ausgleichsdefizits: Multiplikation der Änderung mit der betroffenen Fläche:<br />

0,63 ha werden abgewertet <strong>von</strong> der Wertstufe „mittel“ zur Wertstufe „gering“:<br />

0,63 ha x 1 Wertstufe = 0,63 haWE Funktionsverlust<br />

Wie Tabelle 6 zu entnehmen ist, verbleiben auch nach Ergreifen <strong>von</strong> Vermeidungs-,<br />

Minderungs- und planinternen Ausgleichsmaßnahmen eingriffsbedingte Beeinträchtigungen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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ei allen Schutzgütern. Das anfallende Defizit ist durch weitere planinterne oder planexterne<br />

Maßnahmen auszugleichen. Das Schutzgut Biotope und Arten wird wie in Kap. 1.3 erwähnt<br />

gemäß LfU 2005 nach Biotopwertpunkten bilanziert. In Tabelle 7 ist die Ermittlung <strong>des</strong> Gesamtbiotopwerts<br />

<strong>des</strong> Bestands vor der Planung dargestellt, in Tabelle 8 analog die Bewertung<br />

der Planung.<br />

Tabelle 7: Biotopwerte und Flächenanteile vor dem Eingriff<br />

Code Beschreibung Biotopwert Fläche (m²)<br />

33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 13 5.736 74.568<br />

33.43 Magerwiese mittlerer Standorte 19 1.626 30.894<br />

41.20 Feldhecke 19 2.106 40.014<br />

44.11 Gebüsch mit naturraum- oder standortuntypischer 10 3.482 34.820<br />

Artenzusammensetzung<br />

45.30 Einzelbäume<br />

60.50 Kleine Grünfläche 4 215 860<br />

60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche 1 7.668 7.668<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz 1 11.428 11.428<br />

60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies 1 2.050 2.050<br />

oder Schotter<br />

Summe 202.302<br />

Tabelle 8: Biotopwerte und Flächenanteile nach dem Eingriff<br />

Code Beschreibung Biotopwert Fläche (m²)<br />

Biotopwertpunkte<br />

Biotopwertpunkte<br />

33.43 Magerwiese mittlerer Standorte 19 2.593 49.267<br />

44.11 Gebüsch mit naturraum- oder standortuntypischer 10 2.716 27.160<br />

Artenzusammensetzung<br />

45.30 Einzelbäume<br />

60.50 Kleine Grünfläche 4 1.382 5.528<br />

60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche 1 4.477 4.477<br />

60.10a Dachbegrünung 6 4.486 26.916<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz 1 14.257 14.257<br />

60.23 Rasengittersteine 4 1.446 5.784<br />

60.62 Ziergarten 6 2.944 17.664<br />

Summe 151.053<br />

Die Veränderung vom Bestand zur Planung vermindert somit die Biotopwertpunktzahl bei den<br />

flächigen Biotoptypen um 51.249 Punkte.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Nach LfU (2005) wird zur Ermittlung <strong>des</strong> Biotopwerts <strong>von</strong> Einzelbäumen der Stammumfang mit<br />

einem Punktewert multipliziert, der sich wiederum aus dem Biotopwert <strong>des</strong> Unterwuchses ergibt.<br />

Im Planungsgebiet sind nur 2 planungsrechtlich festgesetzte Einzelbäume vorhanden..<br />

Nach LfU (2005) ist demnach zur Pflanzqualität ein prognostizierter Zuwachs <strong>von</strong> 80 cm in 25<br />

Jahren anzunehmen. Im vorliegenden Fall wird <strong>von</strong> einer Qualität <strong>von</strong> 18 cm Stammumfang<br />

bei der Pflanzung ausgegangen, somit ergibt sich je Baum ein Stammumfang <strong>von</strong> 98 cm. Die<br />

Bilanz <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> ist in Tabelle 9 dargestellt:<br />

Tabelle 9: Bilanzierung <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> im Planungsgebiet vor dem Eingriff<br />

Stammumfang gesamt (cm) Wertigkeit Unterwuchs Biotopwertpunkte<br />

2 Bäume x 98 cm = 196 cm sehr gering – gering (6 Pkt.) 1.176<br />

Im vorliegenden Bebauungsplanentwurf wurden bestehende Bäume mit Pflanzbindungen versehen.<br />

Diese Bäume sind planungsrechtlich nicht existent und wurden quasi zusätzlich gepflanzt.<br />

Daher werden diese Bäume wie ein früheres Pflanzgebot betrachtet, also zeitlich vorrauslaufend<br />

gepflanzt. Für diese Bäume wird analog ein Stammumfang <strong>von</strong> durchschnittlich 98<br />

cm angesetzt.<br />

Weiterhin werden im Bebauungsplanentwurf Pflanzgebote für Neupflanzungen festgesetzt.<br />

Diese berechnen sich wie oben dargestellt mit einem Zuwachs <strong>von</strong> 80 cm in 25 Jahren plus<br />

Stammumfang zum Zeitpunkt der Pflanzung. Bei der nachfolgenden Berechnung werden nur<br />

Einzelbäume betrachtet. Bäume die z.B. innerhalb einer Feldhecke stehen werden nicht berücksichtigt,<br />

da die Bäume im anderen Biotoptyp und <strong>des</strong>sen Bewertung enthalten sind.<br />

Tabelle 10: Bilanzierung <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> im Planungsgebiet nach dem Eingriff<br />

Stammumfang gesamt (cm) Wertigkeit Unterwuchs Biotopwertpunkte<br />

Pflanzgebot: 35 Bäume x 100 cm =3.500 cm sehr gering – gering (6 Pkt.) 21.000<br />

Pflanzgebot: 10 Bäume x 98 cm = 980 cm hoch (4 Pkt.) 3.920<br />

Pflanzbindung: 50 Bäume x 98 cm = 4.900 cm sehr gering – gering (6 Pkt.) 29.400<br />

Summe 54.320<br />

Die Veränderung vom Bestand zur Planung steigert somit der Biotopwert um 3.071 Punkte.<br />

Somit lässt sich feststellen, dass durch die Bebauung kein Defizit in der Leistungsfähigkeit <strong>des</strong><br />

Schutzgutes Biotope und Arten zu verzeichnen ist.<br />

Ergebnis der planinternen Eingriffs-Kompensationsbilanz:<br />

Unter Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />

verbleibt ein Kompensationsdefizit bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/<br />

Luft und Landschaftsbild. Bei den Schutzgütern Boden (-1,08 haWE agg.) und Wasser (-1,09<br />

haWE) verbleibt ein erheblicher, nicht schutzgutbezogener kompensierbarer Funktionsverlust.<br />

Die planexternen Maßnahmen werden somit als Ersatzmaßnahmen außerhalb <strong>des</strong><br />

Planungsgebiets ("planexterne Kompensation ") realisiert. Als Bemessungsgrundlage dienen<br />

die am stärksten beeinträchtigten Schutzgüer Boden und Wasser. Die anderen Schutzgüter<br />

werden im sog. "Huckepack" mit abgegolten<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

Seite 36


4.2.3 Maßnahmen außerhalb <strong>des</strong> Planungsgebiets ("planexterne Kompensation ")<br />

Eine quantitative Bilanzierung kann immer nur eine Näherung darstellen, zudem sind Eingriffe<br />

in die Schutzgüter Landschaftsbild sowie Klima/Luft nur schwer quantifizierbar. Eine numerisch<br />

gleichwertige Kompensation <strong>von</strong> Eingriffen aller Schutzgüter gleichermaßen ist daher kaum<br />

möglich. Da weitere, auf das Schutzgut Boden bezogene Maßnahmen nicht zur Verfügung<br />

stehen, ist gemäß der vierstufigen Kompensationsregel in einem nachgeordneten Suchlauf<br />

nach schutzgutübergreifenden Maßnahmen zu suchen.<br />

Zum vorliegenden Planungsstand kann die Maßnahmenplanung noch nicht weiter konkretisiert<br />

werden. Dies erfolgt dann in der Entwurfsphase.<br />

Die Maßnahmen sollten einen monetären Umfang <strong>von</strong> 1,08haWe (Defizit Boden) x 12.500 €<br />

(Wert nach UM2006) =13.500 € haben.<br />

Nach Ökokontoverordnung entspricht dieser Wert in Ökopunkten (1€=4 ÖP) einer Summe <strong>von</strong><br />

54.000 Ökopunkten.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

Seite 37


4.2.4 Gesamtbilanz Eingriff - Kompensation (qualitative und quantitative Bewertung)<br />

Eingriff Vermeidung/Minimierung Ausgleich/Kompensation<br />

Schutzgut Biotope und Arten:<br />

Überbauung und Zerstörung der<br />

Vegetation<br />

Erhalt <strong>von</strong> Einzelbäumen<br />

Baumpflanzungen<br />

Dachbegrünung<br />

Anlage einer Magerwiese<br />

mit Bäumen<br />

Kein weiterer Kompensationsbedarf<br />

Beeinträchtigung europarechtlich<br />

geschützter Arten<br />

Schutzgut Klima/Luft:<br />

Verringerung der Kaltluftproduktion<br />

Behinderung <strong>des</strong> Kaltluftabflusses<br />

Schutzgut Boden<br />

Beeinträchtigung durch Neuversiegelung<br />

im Umfang <strong>von</strong> ca. 1<br />

ha<br />

Schutzgut Wasser:<br />

Erhöhung <strong>des</strong> Oberflächenwasserabflusses,<br />

Verminderung der<br />

Retentionsleistung, Verringerung<br />

der Grundwasserneubildung<br />

Schutzgut Landschaftsbild:<br />

Beeinträchtigungen durch Siedlungserweiterung<br />

Mensch:<br />

Geringfügige Erhöhung der Verkehrsdichte<br />

und <strong>des</strong> Lärmpegels<br />

Geringfügiger Verlust <strong>von</strong> Erholungsraum<br />

(Bogenschiessplatz)<br />

Bauzeitenregelung<br />

CEF Maßnahmen<br />

Dachbegrünung<br />

Baumpflanzungen<br />

Dachbegrünung<br />

Dachbegrünung<br />

Versch. Maßnahmen zum Schutz<br />

<strong>des</strong> Grundwassers<br />

Baumpflanzungen<br />

keine<br />

Ausweichfläche<br />

Weiterer Kompensationsbedarf<br />

Ökokonto<br />

Weiterer Kompensationsbedarf<br />

Ökokonto<br />

Weiterer Kompensationsbedarf<br />

Ökokonto<br />

Weiterer Kompensationsbedarf<br />

Ökokonto<br />

Kein weiterer Kompensationsbedarf<br />

Kultur- und Sachgüter:<br />

Keine Beeinträchtigung Keine Minimierung notwendig Kein Ausgleich notwendig<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

Seite 38


5 Vorschläge zur Umweltüberwachung (Monitoring)<br />

Die Einhaltung und die Wirksamkeit der im Planungsgebiet zu realisierenden Maßnahmen<br />

(insbesondere der Pflanzgebote) sollten ca. 2 Jahre nach Bekanntmachung <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />

überprüft werden. Alternativ können auch die Zeiträume der in der Mustersatzung <strong>des</strong><br />

Städtetags zur Erhebung <strong>von</strong> Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a-c BauGB angegebenen<br />

Zeiträume der Entwicklungspflege <strong>von</strong> Maßnahmen herangezogen werden. Bei festgestellten<br />

Defiziten sind entsprechende Nachpflanzungen bzw. Pflegemaßnahmen durchzuführen,<br />

welche nach weiteren drei bis fünf Jahren erneut zu überprüfen sind.<br />

6 Verwendete Gutachten und Methodik<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> geplanten Vorhabens wurden die Gutachten folgender <strong>Büros</strong>/Fachbehörden<br />

herangezogen (siehe auch Literaturliste)<br />

• Geotechnik Südwest<br />

• Berghof PBU<br />

• Landratsamt Ludwigsburg<br />

Die Bewertung <strong>des</strong> Eingriffs erfolgt nach der Methodik der LfU Baden-Württemberg (2005).<br />

Demnach werden die Funktionserfüllungen der Schutzgüter in 5 Stufen (A, B, C, D und E) <strong>von</strong><br />

„sehr hoch“ (Stufe A) über „mittel“ (Stufe C) bis „sehr gering“ (Stufe E) bewertet, wobei bei den<br />

Schutzgütern Landschaftsbild, Klima/Luft, Boden und Wasser Zwischenstufen möglich sind<br />

(z.B. Stufe bc: „hoch bis mittel“) und das Schutzgut Biotope und Arten zusätzlich eine logarithmische<br />

Punkteskala <strong>von</strong> 1 bis 64 zur Anwendung kommt (siehe LfU 2005).<br />

Die Methodik der tierökologischen Erhebungen ist im entsprechenden Gutachten (siehe Anhang)<br />

dargestellt.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

Seite 39


7 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Die Stadt Bietigheim-Bissingen plant an der Mühlwiesenstraße die Errichtung eines Einzelhandelgeschäfts,<br />

in dem auf einer Verkaufsfläche <strong>von</strong> insgesamt 5.000 m² ein Vollsortimenter und<br />

eine Fachmarkt entstehen sollen. Die Bauflächen befinden sich in der Talaue der Enz nördlich<br />

der Feuerwache zwischen Bun<strong>des</strong>straße 27 und der Mühlwiesenstraße.<br />

Insgesamt ergibt sich eine hohe Bedeutung <strong>des</strong> Gebietes für Natur und Landschaft in Bezug<br />

auf die Schutzgüter Arten/Biotope, Boden, Grundwasser und in Teilbereichen Klima/Luft. Die<br />

anderen Schutzgüter haben allgemeine bis geringe Bedeutung. Somit hat das Vorhaben Auswirkungen<br />

auf Mensch, Natur und Landschaft und die Bebauung führt zu Eingriffen nach §19<br />

BNatSchG. Die Eingriffserheblichkeit und zur Kompensation notwendige Maßnahmen sind im<br />

<strong>Umweltbericht</strong> schutzgutbezogen dargestellt. Folgen<strong>des</strong> ist <strong>von</strong> Bedeutung:<br />

Vermeidung und Minimierung:<br />

Die Gebäude sind mit Dachbegrünungen zu versehen. Die bestehenden Bäume im Gebiet<br />

sind zu erhalten; weitere Bäume sind zu pflanzen. Zur Vermeidung <strong>von</strong> Beeinträchtigungen<br />

europarechtlich geschützter Tierarten werden verschiedene, dem Eingriff zeitlich vorauslaufend,<br />

funktionserhaltende Maßnahmen umgesetzt. Zum Schutz <strong>des</strong> Grundwassers vor Verschmutzung<br />

sind ebenfalls verschiedenen Maßnahmen vorgesehen.<br />

Kompensation:<br />

Die nach der Durchführung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen verbleibenden<br />

Eingriffe werden planintern durch Anlage einer Magerwiese mit einzelnen Bäumen teilweise<br />

ausgeglichen. Weitere planexterne Maßnahmen sind aber zu einer Vollkompensation <strong>des</strong><br />

Eingriffs notwendig.<br />

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG werden durch Umsetzung<br />

der funktionserhaltenden Maßnahmen nicht ausgelöst.<br />

Unter Einbeziehung der geplanten Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen kann<br />

der Eingriff nur als teilweise kompensiert angesehen werden.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

Seite 40


8 Literaturverzeichnis<br />

UMWELTBERICHT<br />

BERGHOF-PBU UMWELTENGINEERING UND ANALYTIK GMBH (2002): Altlastverdächtige Flächen /<br />

Altlasten im Landkreis Ludwigsburg<br />

GEOLOGISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (GLA 1960): Geologische Karte <strong>von</strong> Baden-<br />

Württemberg; Karte und Erläuterungstext<br />

GEOTECHNIK SÜDWEST (2011): Einzelhandelsgebäude in der Mühlwiesenstraße in Bietigheim-<br />

Bissingen. Untersuchung <strong>von</strong> Aushubmaterial<br />

LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU BADEN-WÜRTTEMBERG (LGRB 2010A):<br />

Bodenkarte <strong>von</strong> Baden-Württemberg 1:50.000<br />

LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU BADEN-WÜRTTEMBERG (LGRB 2010B):<br />

Bodenschätzung auf Basis ALK/ALB<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ (LUBW 2010): Bewertung <strong>von</strong><br />

Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ (LUBW 2007): Rote Liste und<br />

kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LFU 2000): Die naturschutzrechtliche<br />

Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (Arbeitshilfe für die Naturschutzbeauftragten).<br />

Fachdienst Naturschutz, Eingriffsregelung Heft 3, 117 S.<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LFU 2005): Empfehlungen für die<br />

Bewertung <strong>von</strong> Eingriffen in Natur und Landschaft in der Eingriffsregelung (im Internet unter<br />

LfU – Ökokonto – neue Bewertungsempfehlungen)<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LFU 2005): Bewertung der Biotoptypen<br />

Baden-Württembergs zur Bestimmung <strong>des</strong> Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung.<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LFU 2010): Arten, Biotope, Landschaft<br />

Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten<br />

LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (LVA 2004): Digitale topographische Karte<br />

M 1:25.000<br />

LANDRATSAMT LUDWIGSBURG (2013): Bebauungsplanverfahren "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung<br />

- Stellungnahme<br />

UMWELTMINISTERIUM BADEN WÜRTTEMBERG (UM 2006): Das Schutzgut Boden in der naturschutz-rechtlichen<br />

Eingriffsregelung<br />

VERBAND REGION STUTTGART (HRSG., 2009): Regionalplan<br />

VERBAND REGION STUTTGART (HRSG., 1998): Landschaftsrahmenplan<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

Seite 41


VERBAND REGION STUTTGART (2013): Regio-Riss Internetanwendung Klimadaten aus dem Klimaatlas<br />

Region Stuttgart<br />

SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG<br />

BARATAUD, M. (2000): Fledermäuse, Stimmen in Echtzeit und Zeitdehnung;<br />

Musikverlag Edition Ample<br />

BRAUN & DIETERLEIN (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs Band 1 Allgemeiner Teil.<br />

Fledermäuse (Chiroptera)<br />

HÖLZINGER, J (1999): Die Vögel Baden-Württembergs<br />

HÖLZINGER, J., H. G. Bauer, M. Boschert & U. Mahler (2005): Artenliste der Vögel Baden-<br />

Württembergs.Ornith. Jh. Bad.-Württ. 22: 172 S<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG LUBW<br />

(2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG LFU (1995): Großmuscheln – Lebensweise,<br />

Gefährdung und Schutz<br />

LAUFER, H., FRITZ, K. UND SOWIG, P. (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs<br />

NABU OG BIETIGHEIM BISSINGEN (2012): Der Grünspecht (Picus viridis) - eine lokal vorkommende<br />

häufige Art. Schreiben an die Stadt Bietigheim-Bissingen vom 14. Mai 2012, Wilhelm<br />

Fahrbach<br />

SÜDBECK,P, ET AL. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

Seite 42


9 Anhang<br />

9.1 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

9.1.1 Ziele und Aufgaben<br />

Gegenstand der Aufgabenstellung ist es, die Relevanz <strong>von</strong> Eingriffen durch das geplante Vorhaben<br />

zu ermitteln und zu beschreiben. Der Untersuchungsansatz fokussiert dabei auf die europäischen<br />

Vogelarten nach Artikel 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie und die nach Anhang IV der<br />

FFH-Richtlinie geschützten Arten. Nur national geschützte Arten sind nicht Gegenstand der artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung im Sinne <strong>des</strong> § 44 BNatSchG, sondern werden im Rahmen der<br />

Eingriffsregelung berücksichtigt.<br />

Auf der Grundlage <strong>von</strong> Artkartierungen werden die durch das geplante Vorhaben zu erwartenden<br />

Auswirkungen beschrieben, um anschließend die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen<br />

bzw. Verbotstatbestände <strong>des</strong> § 44 BNatSchG zu bewerten, sowie ihre planerischen und genehmigungsrelevanten<br />

Konsequenzen darzustellen und kommentieren zu können. Außerdem<br />

werden Möglichkeiten zur Vermeidung <strong>von</strong> Verbotstatbeständen bzw. die Voraussetzungen einer<br />

Ausnahmegenehmigung skizziert und fachbehördlich erörtert.<br />

9.1.2 Rechtliche Grundlagen<br />

Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen<br />

sind auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften erlassen<br />

worden. Europarechtlich ist der Artenschutz in der FFH-Richtlinie sowie in der Vogelschutzrichtlinie<br />

verankert.<br />

Im aktuellen Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 ist der Artenschutz in den Bestimmungen<br />

der §§ 44 und 45 BNatSchG verankert. Demnach gelten die artenschutzrechtlichen<br />

Verbote bei zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft nur für die in Anhang IV der FFH-RL<br />

aufgeführte Tier- und Pflanzenarten sowie für die Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie.<br />

Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wird für diese relevanten Arten zunächst untersucht,<br />

ob nachfolgende Verbotstatbestände <strong>des</strong> § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt sind:<br />

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen<br />

oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen<br />

oder zu zerstören,<br />

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während<br />

der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu<br />

stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population einer Art verschlechtert wird,<br />

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten<br />

aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.<br />

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus<br />

der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

Seite 43


9.1.3 Vermeidung und Überwindung der Verbote <strong>des</strong> §44 BNatSchG<br />

Maßnahmen zur Vermeidung:<br />

Um das Eintreten der Verbotstatbestände zu Verhindern sind mehre Maßnahmentypen möglich.<br />

Diese können sein<br />

• Zeitliche Beschränkung der Eingriffe, z.B. Rodungsarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit<br />

• Veränderte Bauweisen<br />

• Trassenverlegung<br />

• Technische Maßnahmen wie z.B. insektenfreundliche LED-Beleuchtung<br />

Der Verbotstatbestand gilt dann als vermieden, wenn im Sinne der Zumutbarkeit keine<br />

vermeidbaren Tötungen durch ein Vorhaben stattfinden, der Erhaltungszustand der lokalen<br />

Population einer Art nicht verschlechtert wird, oder die ökologische Funktion <strong>von</strong> Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt<br />

Funktionserhaltende Maßnahmen:<br />

Sofern der Erhalt der ökologischen Funktion <strong>von</strong> Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach der<br />

Realisierung <strong>von</strong> Eingriffen nicht mehr gegeben ist, können nach § 44 (5) BNatSchG auch<br />

Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahmen, ’continous ecological<br />

functionality’) durchgeführt werden. Der vorgezogene Funktionsausgleich ist nur dann gegeben,<br />

wenn vor Umsetzung <strong>des</strong> geplanten Eingriffs ein für die betroffenen Arten äquivalentes<br />

Ersatzhabitat geschaffen und <strong>von</strong> diesen besiedelt wurde. Diese Ersatzlebensräume müssen<br />

sich im räumlich funktionalen Zusammenhang befinden, so dass sie <strong>von</strong> den betroffenen Individuen<br />

eigenständig besiedelt werden können.<br />

Vorgehen zur Überwindung:<br />

Bei Vorliegen <strong>von</strong> Verbotstatbeständen nach <strong>von</strong> § 44 können die artenschutzrechtlichen Verbote<br />

im Zuge einer Ausnahmeprüfung überwunden werden. Gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG<br />

kann <strong>von</strong> den Verboten <strong>des</strong> § 44 BNatSchG Ausnahme u. a. erteilt werden, wenn<br />

• der Nachweis erbracht werden kann, dass es zum Vorhaben keine zumutbare Alternative<br />

gibt, was technische wie standörtliche Alternativen umfasst und<br />

• zwingende Gründe <strong>des</strong> überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen und bei europäischen<br />

Vogelarten sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtert<br />

bzw. Arten <strong>des</strong> Anhangs IV der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand<br />

verbleiben.<br />

9.1.4 Methodik<br />

Beim Scoping am 26.4.2012 wurde einvernehmlich festgestellt, dass die Artengruppen Vögel,<br />

Fledermäuse, Tagfalter (Nachtkerzenschwärmer), Zauneidechse (auf Ruderalflächen), Amphibien<br />

(Tümpel Feuerwache) zu untersuchen sind.<br />

Es erfolgten im Frühjahr - Sommer 2012 fünf Begehungen zur Erfassung der Avifauna, Tagfalter,<br />

Zauneidechse und Amphibien. Diese erfolgten am 16. <strong>Februar</strong> 2012 tagsüber bei Sonnenschein,<br />

am 24. März 2012 früher morgen bei leichter Bewölkung, am 14. April 2012 morgens<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

Seite 44


ei leichter Bewölkung, am 8. Mai 2012 morgens bei Sonnenschein und am 24. Juni 2012<br />

morgens bei Sonnenschein. Eine weitere Begehung zur Klärung eines möglichen Vorkommens<br />

<strong>von</strong> Zauneidechsen wurde am 24.09.2012 vorgenommen.<br />

Um nachtaktive Vogelarten zu erfassen wurde bei der Fledermauserfassung auf diese Arten<br />

geachtet.<br />

Die Erfassungen zu den Vogelbeständen erfolgten anhand der Lautäußerungen und durch<br />

Sichtbeobachtungen, die durch den Einsatz eines Fernglases unterstützt wurden. Das Untersuchungsgebiet<br />

wurde systematisch in so engen räumlichen Abständen begangen, dass das<br />

gesamte Gebiet optisch und akustisch abgedeckt wurde. Dabei erfolgt die Aufnahme aller relevanten<br />

Verhaltensmuster der beobachteten Vogelarten. Als Brutvögel (bzw. brutverdächtig)<br />

wurde die Arten eingestuft, die revieranzeigen<strong>des</strong> Verhalten (Reviergesang, Futter tragende<br />

oder warnende Altvögel) innerhalb zeitlicher Wertungsgrenzen (vgl. SÜDBECK et al. 2005) zeigten.<br />

Alle anderen Vogelarten erhielten den Status Nahrungsgast. Als Randarten wurden die Arten<br />

bezeichnet, die das Bebauungsplangebiet auch zur Nahrungssuche nicht frequentieren.<br />

Die Bestandserfassung der Fledermäuse erfolgte in den frühen Abend- und Nachtstunden <strong>des</strong><br />

27. Mai 2012, 14. Juni 2012, 26. Juni 2012, 22. Juli 2012, 14. August 2012.<br />

Als Batdetektor kam der Pettersson D 240X zum Einsatz, der mit dem Mischerverfahren die<br />

Rufe hörbar macht, aber auch im Zeitdehnungsverfahren Details erkennen lässt. Mit diesem<br />

Gerät wurden die Rufe digital aufgezeichnet und mit Hilfe der Software BatSound Version 4<br />

analysiert. Die aufgezeichneten Rufe wurden mit Referenz-Aufnahmen (BARATAUD 2000) abgeglichen.<br />

Während der Untersuchungszeit wurde das Gebiet mehrmals systematisch nach<br />

ausfliegenden und jagenden Fledermäusen abgesucht. Über Sichtnachweise wurden Größe,<br />

Flugzeit, Flugart, Anzahl und Habitatnutzung aufgenommen.<br />

Grundlagensichtung:<br />

Eine Abfrage bei der NABU Ortsgruppe Bietigheim-Bissingen (NABU 2012) bestätigte den<br />

Grünspecht als einen auf der Gemarkung Bietigheim-Bissingen häufig vorkommenden Brutvogel.<br />

Aufgrund der auf der Gemarkung noch großflächig bestehenden Nahrungs- und Bruthabitate<br />

ist die lokale Grünspecht-Population nach wie vor groß und nicht im Rückgang begriffen.<br />

9.1.5 Untersuchungsraum<br />

Der Untersuchungsraum wurde deutlich größer als das eigentliche Bebauungsplangebiet gewählt<br />

um mögliche Abstrahlungseffekte <strong>des</strong> Gebiets einschätzen zu können. Das Untersuchungsgebiet<br />

umfasst eine Fläche <strong>von</strong> ca. 8,3 ha.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Abb.14: Untersuchungsraum (rot), Geltungsbereich Bebauungsplan (schwarz gestrichelt)<br />

Bedeutende Biotopstrukturen im Gebiet sind die am östlichen Rand befindliche Feldhecke mit<br />

umgebendem Extensivgrünland in verschiednen Nutzungsformen (Rasen, Magerwiese, gemulchte<br />

Fettwiese), die Streuobstwiese nördlich der Feuerwache, die Industriebrache und Hecken<br />

auf dem Firmengeländer der Fa. Bessey, Einzelgehölze im Parkplatzbereich sowie das<br />

Ufergehölz der Enz.<br />

9.1.6 Vorkommen relevanter Arten<br />

9.1.6.1 Vögel<br />

Im Zuge der Untersuchungen konnten 31 Vogelarten im Planungsgebiet nachgewiesen werden.<br />

Von diesen Arten brüten 20 im Bereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes, 2 Arten brüten außerhalb<br />

an der Enz, 9 Arten nutzen das Gebiet zur Nahrungssuche.<br />

Um den Anforderungen der artenschutzrechtlichen Prüfung zu genügen aber gleichzeitig unnötige<br />

Doppelungen zu vermeiden, sind im Folgenden häufige und anspruchsarme Vogelarten<br />

mit ähnlichen ökologischen Ansprüchen und somit ähnlichen Empfindlichkeiten gegenüber<br />

Eingriffen in neststandortbezogene Gilden zusammengefasst. Die Gilden werden wie folgt definiert:<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Bodenbrüter (Nest am Boden oder dicht darüber) Bb<br />

Gebäudebrüter (Nest überwiegend in oder an Gebäuden und Bauwerken) Gb<br />

Halbhöhlen- und Nischenbrüter (Nest in Nischen oder Halbhöhlen) Hhb<br />

Höhlenbrüter (Nest in Baumhöhlen) Hb<br />

Röhricht-/Staudenbrüter (Nest in Röhrichten und Hochstauden) Rb<br />

Zweigbrüter (Nest in Gehölzen deutlich über dem Boden) Zb<br />

Arten mit hervorgehobener naturschutzfachlicher Bedeutung werden keiner Gilde zugeordnet,<br />

sondern einzeln abgehandelt. Folgende Kriterien führen zu einer Einstufung als Vogelart mit<br />

hervorgehobener naturschutzfachlicher Bedeutung:<br />

gefährdete Art (Rote Liste Status)<br />

eng an das Habitat gebundene Art<br />

streng geschützte Art (BNatSchG)<br />

seltene Art<br />

in Kolonien brütende Art<br />

Art nach Anhang I bzw. Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie (VSR)<br />

Die Arten mit hervorgehobener naturschutzfachlicher Bedeutung wurden in nachfolgender Tabelle<br />

durch Fettdruck gekennzeichnet.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

Seite 47


Art<br />

Deutscher Name<br />

Wiss. Name<br />

Gilde<br />

RL<br />

BW<br />

Trend<br />

BW<br />

Status<br />

Gebiet<br />

VSR<br />

BG<br />

Amsel Turdus merula Zb 0 Bv - b<br />

Bachstelze Motacilla alba Hhb 0 Bv b<br />

Blaumeise Parus caeruleus Hb 0 Bv - b<br />

Buchfink Fringilla coelebs Zb 0 Bv - b<br />

Buntspecht Dendrocopos major Hb 0 Ng - b<br />

Dorngrasmücke Sylvia communis - V - Bv - b<br />

Eichelhäher Garrulus glandarius Zb 0 Ng - b<br />

Eisvogel Alcedo atthis - V 0 Ra I s<br />

Elster Pica pica Zb 0 Bv - b<br />

Gartengrasmücke Sylvia borin Zb - 0 Ng - b<br />

Grauschnäpper Muscicapa striata - V - Ra - b<br />

Girlitz Serinus serinus - V - Bv - b<br />

Grünfink Carduelis chloris Zb 0 Bv - b<br />

Grünspecht Picus viridis - 0 Bv - s<br />

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Hhb 0 Bv - b<br />

Kleiber Sitta europaea Hb 0 Bv - b<br />

Kohlmeise Parus major Hb 0 Bv - b<br />

Mauersegler Apus apus V - Ng - b<br />

Mönchsgrasmücke Syliva atricapilla Zb 0 Bv - b<br />

Rabenkrähe Corvus corone corone Zb 0 Ng - b<br />

Ringeltaube Columba palumbus Zb ++ Bv - b<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula Hhb 0 Bv - b<br />

Schwanzmeise Aegithalos caudatus Zb + Ng - b<br />

Singdrossel Turdus philomelos Zb 0 Ng - b<br />

Star Sturnus vulgaris - V - Bv - b<br />

Stieglitz Carduelis carduelis Zb 0 Bv - b<br />

Sumpfmeise Parus palustris Hb 0 Bv - b<br />

Turmfalke Falco tinnunculus V - Ng - s<br />

Wacholderdrossel Turdus pilaris V - Ng - b<br />

Zaunkönig Troglodytes troglodytes Hhb 0 Bv - b<br />

Zilpzalp Phylloscopus collybita Zb 0 Bv - b<br />

RL BW: Rote Liste Baden-Württemberg (LUBW 2007): 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,<br />

3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, Arten die aktuell noch nicht gefährdet sind, aber wenn bestimmte Faktoren<br />

einwirken, möglicherweise in Zukunft gefährdet sind.<br />

Trend Bw: 0= Keine Veränderung, + = Bestandszunahme, ++ = starke Bestandszunahme; - = Bestandsabnahme<br />

Status im Gebiet: Bv = Brutvogel, Ng = Nahrungsgast, Ra= Randart (brütet außerhalb und frequentiert das Gebiet<br />

nicht<br />

VSR = Anhang nach Vogelschutzrichtlinie; BG= Schutzstatus nach BNatSchG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Abb.15: Verortung der im Gebiet nachgewiesenen Vogelarten<br />

Als Arten mit hervorgehobener naturschutzfachlicher Bedeutung sind im Untersuchungsgebiet<br />

8 Arten zu nennen. Diese stehen alle auf der Vorwarnliste der Roten Liste Baden-<br />

Württembergs. Der Grünspecht und der Turmfalke sind zudem nach BNatSchG streng geschützt.<br />

Für den Grünspecht besteht in Baden Württemberg zusätzlich eine sehr hohe Verantwortung<br />

für den Erhalt der Art, da hier 29-33% es Brutbestan<strong>des</strong> in Deutschland vorkommen.<br />

Die Dorngrasmücke brütete mit einem Brutpaar westlich <strong>des</strong> Schuppens auf der Brachfläche<br />

im Brombeergestrüpp. Die Art bevorzugt normalerweise niedere Büsche in der offenen Feldflur,<br />

nutzt aber auch Stauden zur Nestanlage. Zum Bruthabitat zählen auch die westlich angrenzenden<br />

Hecken die den Parkplatz der Fa. Bessey säumen.<br />

Der Eisvogel wurde nahrungssuchend an der Enz angetroffen. Die Brutröhren werden nordwestlich<br />

<strong>des</strong> Untersuchungsgebiets am Enzufer vermutet, da hier entsprechende vegetations-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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freie Steilwände zu finden sind. In der Nähe <strong>des</strong> Untersuchungsgebiets sind diese nicht vorhanden.<br />

Der Grauschnäpper brütet im Ufergehölz der Enz und frequentiert das Planungsgebiet weder<br />

zur Brut noch zur Nahrungssuche, da hier entsprechende Strukturen fehlen.<br />

Der Girlitz brütet mit einem Brutpaar in der Hecke die den Parkplatz der Fa. Bessey umgibt.<br />

Der Grünspecht hat sein Revierzentrum in der Feldhecke am Ostrand <strong>des</strong> B-Plangebiets im<br />

Bereich <strong>des</strong> Tiefbrunnens, wo auch der Brutplatz vermutet wird. Er wurde dort mehrfach rufend<br />

nachgewiesen. Allerdings konnte dort keine Höhle gefunden und auch keine Elterntiere futtertragend<br />

gesichtet werden. Als Nahrungshabitat nutz der Grünspecht die weiten mageren extensiv<br />

genutzten Wiesenflächen östlich der Feldhecke, die als ideales Nahrungshabitat anzusprechen<br />

sind.<br />

Der Mauersegler wurde mehrfach im Bereich <strong>des</strong> südlichen Parkplatzes jagend angetroffen.<br />

Er jagt hier vermutlich verdriftete Insekten <strong>von</strong> der B27.<br />

Der Star brütete in einer Höhle im Streuobstbereich nördlich der Feuerwache. Sein Nahrungshabitat<br />

liegt auf den Wiesenflächen im Osten. Die Wiesen im Streuobstbereich sind derart verarmt,<br />

dass diese nur <strong>von</strong> untergeordneter Bedeutung sind.<br />

Der Turmfalke wurde jagend im Bereich <strong>des</strong> Bogenschiessplatzes nachgewiesen. Er nutzt<br />

hier die kurzrasige Vegetation um einfacher Beute machen zu können.<br />

Die Wacholderdrossel brütet außerhalb <strong>des</strong> Untersuchungsgebiets im Ufergehölz der Enz<br />

und nutzt wie der Turmfalke die kurzrasige Vegetation <strong>des</strong> Bogenschießplatzes zur Nahrungssuche.<br />

Alle übrigen Brutvogelarten <strong>des</strong> B-Plangebiets sind in Baden-Württemberg ungefährdet und<br />

auch in bebauten flächen bzw. in Ortsrändern regelmäßig mit Brutrevieren vertreten (z.B. Amsel,<br />

Hausrotschwanz, Buchfink).<br />

9.1.6.2 Säugetiere - Fledermäuse<br />

Bei den Begehungen konnten 4 Fledermausarten jagend festgestellt werden. Wochenstuben,<br />

insbesondere der Zwergfledermaus, wurden trotz intensiver Suche nicht nachgewiesen.<br />

Art Rechtlicher Schutz Rote Liste<br />

Name (wiss.) Name (D) FFH BNatSchG BW D<br />

Nyctalus noctula Großer Abendsegler IV s i V<br />

Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus IV s 2 G<br />

Myotis daubentonii Wasserfledermaus IV s 3 *<br />

Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus IV s 3 *<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Erläuterungen:<br />

Rote Liste: B-W = Baden-Württemberg (BRAUN et al. 2003); BRD = Deutschland (MEINIG et al. 2009); 1 =vom<br />

Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; D = Daten defizitär, Einstufung unmöglich;<br />

G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem seltene Arten und Arten mit geographischer Restriktion; i =<br />

gefährdete wandernde Tierart; * = ungefährdet<br />

FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: II, IV - Art <strong>des</strong> Anhangs II bzw. IV der FFH-Richtlinie, BNatSchG: Schutzstatus<br />

nach den Bestimmungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzes: s - streng geschützt, b – besonders geschützt<br />

Abb.16: Verortung der im Gebiet nachgewiesenen Vogelarten<br />

Der Große Abendsegler wurde mehrfach vor allem im Bereich der Parkplatzbeleuchtung der<br />

Fa. Bessey und der Parkierung im Süden bei der Enz nachgewiesen. Aufgrund <strong>des</strong> späten Eintreffens<br />

im Gebiet dürften die Quartiere in einiger Entfernung zum Planungsgebiet liegen. Der<br />

Große Abendsegler ist in Baden-Württemberg als mäßig häufige Art eingestuft, Reproduktionsnachweise<br />

sind jedoch sehr selten (BRAUN & DIETERLEN 2003), vielmehr gilt der Abendsegler<br />

als wandernde Art. Als Quartier nutzt die Art überwiegend Baumhöhlen, so dass Quartiere<br />

im Gehölz an der Enz als denkbar erscheinen.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

Seite 51


Die Breitflügelfledermaus wurde nur 1x jagend im Bereich der Parkplatzbeleuchtung der Fa.<br />

Bessey nachgewiesen. Die Art ist dem zu Folge als selten auftretende Art zu charakterisieren.<br />

Quartiernachweise sind bei der Art allgemein schwierig (BRAUN & DIETERLEN 2003), so dass<br />

ein Quartier der gebäudenutzenden und kulturfolgenden Art in der weiteren nicht ausgeschlossen<br />

werden kann. Innerhalb <strong>des</strong> B-Plangebiets ist aufgrund der seltenen Nachweise aber nicht<br />

damit zu rechnen.<br />

Die Wasserfledermaus wurde regelmäßig und in großer Anzahl an der Wasseroberfläche der<br />

Enz jagend beobachtet. Nach (BRAUN & DIETERLEN 2003) sind Sommerquartiere der baumbewohnenden<br />

Art relativ schwer zu finden. Als Jagdhabitat ist die am Gebietsrand langsam<br />

fließende Enz ideal. Somit konzentriert sich die Lebensweise gänzlich auf den Gewässerbereich,<br />

das B-Plangebiet wird nicht frequentiert.<br />

Die Zwergfledermaus wurde im Gebiet flächendeckend, mit Schwerpunkt im Bereich der<br />

Streuobstwiese nördlich der Feuerwache, nachgewiesen. Dort wurde auch hinter einem abstehenden<br />

Rindenstück ein Tagquartier eines adulten Männchens nachgewiesen. Insgesamt ist<br />

die Zwergfledermaus im Gebiet häufig, so dass eine Wochenstube im Umkreis <strong>von</strong> ca. 500 -<br />

1000m vermutet wird. Vermutet wurde eine Wochenstube in der Scheune nördlich <strong>des</strong> Streuobstbestan<strong>des</strong>.<br />

Es konnte hier aber trotz intensiver Suche kein Nachweis in Form ausfliegender<br />

Fledermäuse oder Kotspuren erbracht werden. Hinsichtlich der Habitatnutzung weist die<br />

Art eine hohe Anpassungsfähigkeit auf, wobei sie überwiegend Gebäudequartiere besiedelt.<br />

9.1.6.3 Tagfalter (Nachtkerzenschwärmer)<br />

Ein Nachweis <strong>des</strong> Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus proserpina) ergab sich nicht. Vorraussetzung<br />

für ein Vorkommen der streng geschützten Art sind ungemäht und gut besonnte<br />

Vegetationsbestände mit Vorkommen entsprechender Raupenwirtspflanzen (Epilobium ssp,<br />

seltener oenethera ssp.). Besiedelt wird ein breites standörtliches Spektrum (trocken bis nass).<br />

Vermutet wurden diese bei der Voreinschätzung auf der Brachfläche auf dem Gelände der Fa.<br />

Bessey.<br />

9.1.6.4 Reptilien (Zauneidechse)<br />

Die streng geschützte Zauneidechse (Lacerta agilis) wurde in der Voreinschätzung ebenfalls<br />

im Bereich der Brachfläche vermutet. Allerdings konnte trotz intensiver Suche (langsames,<br />

systematisches Abgehen der Fläche) an mehreren Terminen weder der Nachweis <strong>von</strong> Altnoch<br />

<strong>von</strong> Jungtieren erbracht werden, obwohl die vorgefundenen Strukturen geeignet waren<br />

und die Art in den Gäulandschaften weit verbreitet ist.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

Seite 52


9.1.6.5 Amphibien<br />

Als einziges Stillgewässer befindet sich im Planungsgebiet ein kleiner Teich südlich der Feuerwache.<br />

Eine Eignung als Laichhabitat konnte grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden,<br />

obwohl die Randbedingungen (stark befahrene Straßen und Parkplätze) ungünstig sind. Bei<br />

mehreren Begehungen konnten weder Laichballen /-schnüre, Kaulquappen noch adulte Amphibien<br />

nachgewiesen werden.<br />

9.1.7 Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />

Im B-Plangebiet liegen Fortpflanzungs- und Ruhestätten europarechtlich geschützter Arten, die<br />

im Weiteren einer planerischen Berücksichtigung bedürfen, um eine Berührung artenschutzrechtlicher<br />

Verbotstatbestände nach §44 Abs. BNatSchG zu vermeiden.<br />

Dies betrifft im vorliegenden Fall die Europäischen Vogelarten sowie die Anhang IV Artengruppe<br />

Säugetiere - Fledermäuse.<br />

Im B-Plangebiet selbst bestehen Brutreviere mehrerer weit verbreiterter und häufiger Vogelarten,<br />

darunter mit Dorngrasmücke, Girlitz und Star drei Arten der lan<strong>des</strong>weiten Vorwarnliste.<br />

Nicht auf der Vorwarnliste, aber als Art mit sehr hoher Schutzverantwortung Baden-<br />

Württembergs ist der Grünspecht <strong>von</strong> Bedeutung. Weiterhin wurde ein Tagquartier der streng<br />

geschützten Zwergfledermaus nachgewiesen.<br />

Zur Umgehung <strong>des</strong> Verbotstatbestan<strong>des</strong> <strong>von</strong> Fang, Verletzung oder Tötung nach § 44 Abs. 1<br />

Nr.1 BNatSchG muss die Baufeldfreimachung im Zeitraum Oktober bis einschl. <strong>Februar</strong> erfolgen.<br />

Auf diese Weise lassen sich Gelege- oder Jungvogelverluste und damit das Eintreten <strong>des</strong><br />

obigen Verbotstatbestan<strong>des</strong> vollständig vermeiden. Aufgrund der nicht vorhandenen Winterquartiere<br />

für die Fledermausarten im Gebiet wird der Verbotstatbestand ebenfalls nicht erfüllt.<br />

Mit dem Eintreten der erheblichen Störung (mit Verschlechterung <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> der<br />

lokalen Population einer Art) nach § 44 Abs. 1 Nr.2 BNatSchG aufgrund bau- anlage- oder betriebsbedingter<br />

Effekte wird nicht gerechnet. Für den Grünspecht sind Störeffekte durch die<br />

an die Feldhecke heranrückende Erschließungsstraße nicht gänzlich auszuschließen. Durch<br />

den sehr günstigen Erhaltungszustand der Lokalpopulation in Bietigheim-Bissingen (NABU<br />

2012) ist aber selbst bei Aufgabe <strong>des</strong> Brutplatzes keine Verschlechterung <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong><br />

der Lokalpopulation zu erwarten.<br />

Bezüglich <strong>des</strong> Verbotes der Zerstörung oder Beschädigung <strong>von</strong> Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG ergibt sich ein Bedarf für vorgezogene funktionserhaltende<br />

Maßnahmen zugunsten der Dorngrasmücke, <strong>des</strong> Girlitzes, <strong>des</strong> Stars und der Zwergfledermaus.<br />

Die Dorngrasmücke und der Girlitz verlieren durch die neue Erschließungsstraße<br />

zur Fa. Bessey und der damit verbundenen Rodung der Hecken um den Parkplatz herum je 1<br />

Brutrevier. Der Star verliert eine Fortpflanzungsstätte durch die Rodung und Überbauung <strong>des</strong><br />

Streuobstbestan<strong>des</strong>. Hier<strong>von</strong> betroffen ist auch das Tagquartier der Zwergfledermaus. Der<br />

Star hat in Ermangelung an Höhlen im Gebiet keine Ausweichmöglichkeit, so dass sich auch<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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hier ein Bedarf für vorgezogene funktionserhaltende Maßnahmen ergibt. Die Zwergfledermaus<br />

ist als sehr flexibel hinsichtlich der Wahl der Tagquartiere einzuschätzen. Aufgrund der hohen<br />

Individuendichte im Gebiet sollten aber vorsichtshalber vorgezogene funktionserhaltende<br />

Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Bei unvermeidbaren Eingriffen in die Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist das Eintreten <strong>des</strong><br />

Verbotstatbestan<strong>des</strong> nur durch die vorgezogene Umsetzung funktionserhaltender Maßnahmen<br />

(CEF-Maßnahmen) zu vermeiden, mit denen die ökologischen Funktionen der betreffenden<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten vollwertig und ohne zeitlichen Verzug ersetzt werden. Ansonsten<br />

wäre allenfalls eine Realisierung der Bebauung im Wege der Erteilung einer artenschutzrechtlichen<br />

Ausnahme durch die zuständige Naturschutzbehörde möglich. Allerdings<br />

würde auch sie voraussichtlich die Umsetzung <strong>von</strong> Maßnahmen für die jeweilige Art voraussetzen.<br />

Hinsichtlich typischer Siedlungsfolger im Gebiet wie z.B. Amsel und Hausrotschwanz wird kein<br />

relevanter Einfluss der Bebauung auf deren lokale Bestandssituation erwartet. Teilweise können<br />

diese zudem <strong>von</strong> den Maßnahmen für Dorngrasmücke, Girlitz und Star profitieren. Allenfalls<br />

während der Bauphase ist ein befristetes Ausbleiben erfolgreicher Bruten im Gebiet selbst<br />

denkbar, eine kurzfristige Widernutzung kann jedoch angenommen werden.<br />

Für die Arten, die das Gebiet zur Nahrungssuche nutzen, wird ebenfalls kein Einfluss auf die<br />

lokale Bestandssituation erwartet. Die bedeutendsten Flächen östlich der Feldhecke bleiben<br />

erhalten, westlich da<strong>von</strong> gehen in geringem Umfang Grünlandflächen und Streuobst verloren.<br />

Der Bogenschiessplatz wird nach Norden verschoben, so dass die kurzrasige Vegetation erhalten<br />

bleibt. Leitstrukturen für Fledermäuse und deren Jagdbereiche bleiben ebenfalls erhalten.<br />

9.1.8 Funktionserhaltende Maßnahmen (CEF-Maßnahmen)<br />

Maßnahmen für Dorngrasmücke und Girlitz<br />

Für Dongrasmücke und den Girlitz wird die Anlage einer Benjes-Hecke in Kombination mit gepflanzten,<br />

größeren Sträuchern vorgeschlagen. Die Hecke soll nicht durchgehend verlaufen,<br />

sondern immer wieder <strong>von</strong> einer lückigen, krautig grasigen Vegetation unterbrochen werden.<br />

Der Heckenkomplex soll eine Länge <strong>von</strong> 70 m aufweisen. In Vorgesprächen mit der Stadt Bietigheim-Bissingen<br />

käme hierfür eine Fläche auf dem städtischen Flst. 198 in Frage, welche<br />

sich an die nach § 30 geschützte Feldhecke im Norden anschließt und zwischen Feldweg und<br />

Ackerfläche in Ost-West Richtung verläuft . Die Fläche befindet sich in ca. 150m Entfernung<br />

zum Eingriffsgebiet.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Maßnahmen für den Star<br />

Für den Verlust der Bruthöhle werden als Maßnahme das Ausbringen <strong>von</strong> 3 "Starenhöhlen 3S"<br />

der Fa. Schwegler vorgeschlagen. Die Höhlen sollten im Baumbestand am südlichen Parkplatz<br />

am Übergang zum Offenland mit Abstand verteilt und angebracht werden.<br />

Maßnahmen für die Zwergfledermaus<br />

Für den Verlust <strong>des</strong> Tagquartiers werden als Maßnahme das Ausbringen <strong>von</strong> 3 "Fledermaushöhlen<br />

2F" der Fa Schwegler vorgeschlagen. Die Höhlen sollen locker verteilt im bestehenden<br />

Baumbestand im Bereich der Feuerwache und auf dem Parkplatz im Süden <strong>des</strong> Gebiets ausgebracht<br />

werden.<br />

Abb. 17: Lage der CEF-Maßnahmen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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9.1.9 Zusammenfassung und Fazit<br />

Im Rahmen der Bebauungsplanänderung "Mühlwiesen-Talstraße" waren die artenschutzrechtlichen<br />

Belange nach § 44 BNatSchG zu prüfen. Dementsprechend wurden <strong>von</strong> Frühjahr bis<br />

Sommer 2012 Erhebungen zu Vögeln, Fledermäusen, Amphibien sowie zu den streng geschützten<br />

Arten Zauneidechse und Nachtkerzenschwärmer durchgeführt.<br />

Eine Betroffenheit ergab sich für mehrere europäische Vogelarten (Dorngrasmücke, Girlitz und<br />

Star) und die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Zwergfledermaus.<br />

Eingriffe in Lebensstätten dieser europarechtlich geschützten Arten wären mit Verstößen gegen<br />

die artenschutzrechtlichen Bestimmungen <strong>des</strong> § 44 Abs. 1 BNatSchG verbunden. Sie<br />

müssen <strong>des</strong>halb im Vorfeld durch Umsetzung funktionserhaltender Maßnahmen vermieden<br />

werden.<br />

Für die Dorngrasmücke und den Girlitz wird die Anlage einer Benjes-Hecke am Nordrand <strong>des</strong><br />

Untersuchungsgebiets vorgeschlagen. Für den Star und die Zwergfledermaus sind Kunsthöhlen<br />

geeignet, den Wegfall natürlicher Höhlen und Tagquartiere zu ersetzen.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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9.2 Protokoll zur Erörterung <strong>des</strong> Sachstan<strong>des</strong> und <strong>des</strong> weiteren Vorgehens im B-Plan-<br />

Verfahren „Mühlwiesen“ in Bietigheim-Bissingen (Scoping-Termin)<br />

Ort, Zeit:<br />

Rathaus der Stadt Bietigheim-Bissingen, 26.4.2012 <strong>von</strong> 9.30 bis 11 Uhr<br />

Teilnehmer:<br />

Frau Schwarz, Herr Speidel<br />

Bietigheim-Bissingen<br />

Herr Kippel<br />

Bietigheim-Bissingen<br />

Herr Huber<br />

Bietigheim-Bissingen<br />

Frau Grötzinger, Herr Grossmann Stadtgärtnerei Bietigheim-Bissingen<br />

Frau Hermenau, Herr Riedel<br />

Landratsamt Ludwigsburg<br />

Herr Dr. Küpfer<br />

Büro <strong>StadtLandFluss</strong><br />

1. Ablauf und Ergebnisse<br />

Herr Küpfer stellt den derzeitigen Stand der Erhebungen dar. Zur Altlastensituation und zur Hochwassergefährdung<br />

liegen bereits Daten vor; die bisher vor Ort durchgeführten Erhebungen beziehen<br />

sich jahreszeitlich bedingt insbesondere auf die Avifauna. Nachfolgende Ausführungen beziehen<br />

sich inhaltlich auf die allen Teilnehmern vorab zur Sitzung ausgeteilte Tischvorlage (sieh Anhang).<br />

Folgen<strong>des</strong> ist für den weiteren Planungsverlauf bedeutsam:<br />

• Der Abstand der geplanten Parkierungen zur, das Planungsgebiet östlich begrenzenden Hecke<br />

(§30-Biotop) ist möglicherweise zu gering; hier könnten Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Biotops<br />

und der Tierwelt resultieren. Eventuelle erhebliche Beeinträchtigungen i.S.v. § 14 BNatSchG<br />

sind im <strong>Umweltbericht</strong> darzustellen und zu würdigen.<br />

• Der Tümpel am Eingang zur Feuerwache liegt sehr nahe zur geplanten Erschließung und ist in<br />

die Betrachtungen mit einzubeziehen.<br />

• Nördlich <strong>des</strong> Planungsgebietes, auf dem Grundstück der Fa. Bessey, steht ein Schuppen. Dieser<br />

weist Öffnungen auf, die auf eine Besiedelbarkeit durch Fledermäuse hinweist. Herr Kippel<br />

weist darauf hin, dass dieser Schuppen artenschutzrechtlich ohne Belang sei, da sich das Störungsverbot<br />

nach § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG für streng geschützte Arten (z.B. Fledermäuse) und<br />

der europäischen Vogelarten nur auf die Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund<br />

Wanderungszeiten, nicht aber die Nahrungshabitate beziehe. Dies gelte analog für die<br />

Zerstörungsverbote nach § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG.<br />

• Vom Vorhaben ist möglicherweise der nach BNatSchG streng geschützte Grünspecht betroffen.<br />

Herr Grossmann weist auf den Verbleib der östlich der Hecke angrenzenden Jagdhabitate<br />

und vermutet eine sehr günstige Bestandssituation dieser Art auf Gemarkung Bietigheim-<br />

Bissingen, so dass die lokale Population durch den Verlust einzelner Nahrungshabitate nicht<br />

gefährdet wäre. Frau Hermenau bittet um entsprechende Begründung bzw. Nachweise, evtl.<br />

durch Abfrage bei den Naturschutzverbänden.<br />

• Es wird einvernehmlich festgestellt, dass die vorgestellte Untersuchungstiefe hinreichend ist,<br />

um den Eingriff arten- und naturschutzrechtlich zu definieren (zu untersuchende Artengruppen:<br />

Vögel, Fledermäuse, Tagfalter (Nachtkerzenschwärmer), Zauneidechse (auf Ruderalflächen),<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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Amphibien (Tümpel Feuerwache); siehe Anhang Seite 6). Hinsichtlich <strong>des</strong> Untersuchungsraumes<br />

besteht in nördlicher, östlicher und südlicher Richtung keine Notwendigkeit, den Untersuchungsraum<br />

über den Geltungsbereich <strong>des</strong> B-Planes hinaus zu erweitern. Hingegen soll die<br />

westlich angrenzende Fläche unterhalb der Böschung bis hinunter zur Enz in die Betrachtung<br />

miteinbezogen werden.<br />

• Herr Riedel weist darauf hin, dass die Grenze HQ 100 im Bereich der Böschung liege und auch<br />

<strong>des</strong>wegen ein Abrücken der Parkierung sinnvoll sei. Herr Huber bemerkt, dass die am Ostrand<br />

<strong>des</strong> Gebietes vor der Hecke verlaufende Erschließungsstraße und die Längsparkplätze jenseits<br />

dieser Straße auf städtischem Grund liegen, so dass hier die Möglichkeit einer Einflussnahme<br />

bestehe. Frau Schwarz und Herr Riedel betonen, dass eine Tiefgarage unter dem Gebäude<br />

aufgrund der gegebenen Altlastensituation nicht möglich sei.<br />

• Herr Riedel betont die Bedeutung <strong>des</strong> Grundwasserschutzes im Gebiet (Vorliegen zweier Notwasserfassungen)<br />

und die Notwendigkeit einer Darstellung und Würdigung im <strong>Umweltbericht</strong>.<br />

Diskutiert wird auch die Notwendigkeit einer Ableitung <strong>von</strong> Oberflächenwasser zur Enz. Herr<br />

Speidel verweist auf das Vorliegen einer Trennkanalisation.<br />

• Herr Kippel verweist auf das vorliegende Baurecht: für den größten Teil <strong>des</strong> (neuen) Geltungsbereichs<br />

liege bereits ein Bebauungsplan vor (Parkierung), so dass dort die Eingriffsregelung<br />

nicht anzuwenden sei. Herr Küpfer sichert zu, dieses in der Eingriffs-Ausgleichsbilanz zu berücksichtigen.<br />

Es wird aber allgemein festgestellt, dass die artenschutzrechtlichen Vorgaben<br />

<strong>des</strong> BNatSchG nicht der Abwägung zugänglich seien.<br />

2. weiteres Vorgehen / Arbeitsaufträge<br />

• Büro StadtLandfluss setzt die Erhebungen wie vorgestellt fort und erweitert den Untersuchungsraum<br />

um die östlich angrenzenden Flächen bis zur Enz; dabei sollte die südöstliche<br />

Ecke <strong>des</strong> Planungsgebiet in die Maßnahmengestaltung mit einbezogen werden<br />

• Büro <strong>StadtLandFluss</strong> legt dar, welche Abstände (unter Berücksichtigung der Höhenentwicklung<br />

z.B. <strong>von</strong> Gebäuden) <strong>von</strong> der Hecke einzuhalten sind, um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

zu vermeiden<br />

• Büro <strong>StadtLandFluss</strong> behandelt das Thema Grundwasser / Entwässerung fachgerecht und<br />

würdigt es unter Einbeziehung ggf. notwendiger Maßnahmen im <strong>Umweltbericht</strong><br />

• Herr Speidel übersendet die vorliegenden Daten zu Bodenbeschaffenheit etc. an Büro Stadt-<br />

LandFluss, ebenso die Legende der Hochwassergefahrenkarte<br />

• Frau Hermenau erkundigt sich nach den im Landratsamt vorliegenden relevanten Bodendaten<br />

und übersendet diese ggf. an Büro <strong>StadtLandFluss</strong><br />

• Frau Grötzinger / Herr Grossmann erkundigen sich nach vorliegenden Daten zur Fauna und<br />

übersenden diese ggf. an Büro <strong>StadtLandFluss</strong><br />

• Frau Schwarz klärt, ob und inwiefern für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

notwendig ist<br />

26. April 2012 Küpfer<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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9.3 Abbildungen (August 2012)<br />

Abb.18: Bogenschießplatz neben § 30 Feldhecke<br />

Abb.19: Bestehender Parkplatz<br />

Abb. 20: Streuobstwiese nördlich Feuerwache<br />

Abb.21: Firmenzufahrt, rechts im Bild Festplatz<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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9.4 Mögliche begünstigende und beeinträchtigende Wechselwirkungen zwischen den<br />

Schutzgütern<br />

X<br />

x wirkt<br />

auf y<br />

ein<br />

Y<br />

Men<br />

sch<br />

Tiere/<br />

Pflanzen<br />

Land<br />

sch.-<br />

bild/<br />

Erholung<br />

fördert durch<br />

Klimaschutzmaßnahmen<br />

Klima/<br />

Luft<br />

fördert durch<br />

Bodenschutzmaßnahmen<br />

Boden<br />

? Einfluss auf<br />

Niederschlag,<br />

GWbildung<br />

Wasser<br />

Kultur-<br />

u.<br />

Sach<br />

güter<br />

Mensch<br />

fördert durch<br />

Naturschutzmaßnahmen<br />

stört, zerstört,<br />

vertreibt<br />

fördert über<br />

Landsch.-<br />

schutzmaßn.<br />

belastet durch<br />

Massenansturm<br />

belastet mit<br />

Massenansturm(PKW)<br />

verunreinigt,<br />

verdichtet<br />

verunreinigt<br />

Massenansammlungen<br />

(zer)stören<br />

Tiere/<br />

Pflanzen<br />

Insekten stechen,<br />

Biotope<br />

unbetretbarer<br />

Raum<br />

Landschaftsbild/<br />

Erholung<br />

genießt, labt<br />

sich an<br />

Landschaft<br />

optische Belastung<br />

entwertet<br />

Aufenthalt<br />

für<br />

Klima/<br />

Luft<br />

genießt, labt s.<br />

an Frisch-luft,<br />

angenehmem<br />

Klima<br />

Belastg. entwertet<br />

Aufenthalt<br />

(Schadst.,<br />

Schwüle) für<br />

? saubere Luft/<br />

angepasstes<br />

Klima begünst.<br />

? Belastung<br />

entwertet<br />

Lebensraum.<br />

Boden Wasser Kultur- u.<br />

Sachgüter<br />

dient als<br />

Produktionsstandort<br />

für<br />

Staub belastet<br />

ist Lebensraum<br />

für<br />

bereichern ? Relief als<br />

Faktor<br />

der Eigenart<br />

werden<br />

gefördert/<br />

begünstigt<br />

werden geschädigt/<br />

beeinträcht.<br />

? Belastg. entwertet<br />

Aufenthalt<br />

(Schadst.,<br />

Schwüle)<br />

?<br />

fördert über<br />

Wasserschutzmaßnahmen<br />

Wasserpflanzen<br />

reinigen<br />

Nutztiere in<br />

Massen<br />

verunreinigen<br />

können<br />

akzentuieren<br />

fördert durch<br />

Denkmalschutzmaßn.<br />

charakteristisches<br />

La.-<br />

bild betont<br />

? optische<br />

Belastung<br />

entwertet die<br />

Staub belastet<br />

Trinkwasser<br />

gew., Aufenthalt<br />

am<br />

Wasser<br />

Verunreinigungen<br />

belasten<br />

ist Lebensraum<br />

für<br />

Verunreinigungen<br />

belasten<br />

? ? befeuchtet,<br />

reinigt<br />

? Staub belastet<br />

?<br />

labt sich<br />

an ihnen<br />

?<br />

kann<br />

Lebensraum<br />

sein für<br />

?<br />

Staub belastet<br />

charakteristische<br />

bereichern<br />

zerstörte, degenerierte<br />

belasten<br />

?<br />

? ?<br />

? ? ?<br />

? Verunreinigungen<br />

belasten<br />

? Verunreinigungen<br />

belasten<br />

belastete Luft<br />

zerstört<br />

ermöglicht<br />

Filterung,<br />

Rückhalt u.<br />

GW-Neubg<br />

Erosion,<br />

Staub<br />

belasten<br />

Verunreinigungen<br />

belast.<br />

…<br />

? ? ?<br />

Staub belastet<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan "Mühlwiesen-Talstraße - 2. Änderung“ in Bietigheim-Bissingen<br />

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