BGI 730-7: Entsorgung in Sägewerken. Arbeitssicherheit an ...
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Anforderungen <strong>an</strong> unterschiedliche Masch<strong>in</strong>en/Anlagen<br />
Die „Wesentliche Veränderung“ von<br />
Produkten ist im ProdSG geregelt. Dabei<br />
ist dieser Begriff jedoch nicht näher<br />
def<strong>in</strong>iert und muss ausgelegt werden.<br />
E<strong>in</strong>e Erläuterung des Inhalts erfolgte im<br />
Interpretationspapier des BMA und der<br />
Länder zum Thema „Wesentliche Veränderung<br />
von Masch<strong>in</strong>en“ (Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />
des BMA vom 7. September<br />
2000 – 111c 3-39607-3 – [Bundesarbeitsblatt<br />
11/2000 S. 35]).<br />
Bei jeder Veränderung, z. B.:<br />
• durch Erhöhung der Leistung der<br />
Masch<strong>in</strong>e<br />
• Funktionsänderungen<br />
• Änderungen der Sicherheitstechnik<br />
ist für diese Masch<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>e Gefahrenund<br />
Risiko<strong>an</strong>alyse durchzuführen.<br />
Ziel der Analyse ist die Feststellung,<br />
ob sich durch die Veränderung neue<br />
Gefährdungen ergeben haben oder ob<br />
sich e<strong>in</strong> bereits vorh<strong>an</strong>denes Risiko<br />
erhöht hat. Ist das nicht der Fall, liegt<br />
ke<strong>in</strong>e wesentliche Veränderung vor.<br />
Führt diese Betrachtung zu dem Ergebnis,<br />
dass sich neue Gefährdungen ergeben<br />
haben oder sich e<strong>in</strong> bereits vorh<strong>an</strong>denes<br />
Risiko erhöht hat, ist das CE-Konformitätsverfahren<br />
durch zuführen.<br />
Verkettete Masch<strong>in</strong>en<br />
und Anlagen *<br />
Gemäß Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie gilt als<br />
Masch<strong>in</strong>e auch e<strong>in</strong>e „Gesamtheit von<br />
Masch<strong>in</strong>en, die, damit sie zusammenwirken,<br />
so <strong>an</strong>geordnet s<strong>in</strong>d und betätigt<br />
werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren.“<br />
Komplexe Anlagen bilden e<strong>in</strong> zusammengehörendes<br />
G<strong>an</strong>zes. Zu ihnen zählen<br />
u. a.:<br />
• automatisierte Fertigungssysteme<br />
• Fertigungsl<strong>in</strong>ien<br />
• aus mehreren Masch<strong>in</strong>en bestehende<br />
Spezialmasch<strong>in</strong>en<br />
Wer erstmals Masch<strong>in</strong>en verkettet oder<br />
zu e<strong>in</strong>er komplexen Anlage zusammenbaut,<br />
wird wie e<strong>in</strong> Hersteller im S<strong>in</strong>ne<br />
der Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie tätig. Hersteller<br />
ist derjenige, der die Ver<strong>an</strong>twortung<br />
für den Entwurf und den Bau der Anlage<br />
hat. Er trägt damit auch die<br />
Ver<strong>an</strong>t wortung für die Konformität der<br />
verket teten Anlage und muss das Konformitätsbewertungsverfahren<br />
nach<br />
Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie durchführen und<br />
das CE-Zeichen <strong>an</strong>br<strong>in</strong>gen.<br />
Diese Anforderungen gelten auch für<br />
Betreiber, die Gesamt<strong>an</strong>lagen für den<br />
Eigengebrauch herstellen. Dabei k<strong>an</strong>n<br />
die Gesamtmasch<strong>in</strong>e<br />
• aus bereits vorh<strong>an</strong>denen Altmasch<strong>in</strong>en/Gebrauchtmasch<strong>in</strong>en,<br />
• vorh<strong>an</strong>denen Altmasch<strong>in</strong>en/Gebrauchtmasch<strong>in</strong>en<br />
und zugekauften<br />
Neumasch<strong>in</strong>en,<br />
• ausschließlich Neumasch<strong>in</strong>en und/<br />
oder<br />
• Teilmasch<strong>in</strong>en und/oder Teilmasch<strong>in</strong>enkomponenten<br />
bestehen.<br />
Für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln<br />
und deren Benutzung ist außerdem<br />
die „Verordnung über Sicherheit und<br />
Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung<br />
von Arbeitsmitteln und deren Benutzung<br />
bei der Arbeit, über Sicherheit<br />
beim Betrieb überwachungsbedürftiger<br />
Anlagen und über die Org<strong>an</strong>isation des<br />
betrieblichen Arbeitsschutzes“ (Betriebssicherheitsverordnung)<br />
zu beachten.<br />
* Im Interpretationspapier der Bundes<strong>an</strong>stalt für Arbeitsschutz werden die Begriffe<br />
Gesamtheit von Masch<strong>in</strong>en, Masch<strong>in</strong>en<strong>an</strong>lage, verkettete Anlage und komplexe Anlage beh<strong>an</strong>delt.<br />
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