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BGI 730-7: Entsorgung in Sägewerken. Arbeitssicherheit an ...

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Anforderungen <strong>an</strong> unterschiedliche Masch<strong>in</strong>en/Anlagen<br />

Die „Wesentliche Veränderung“ von<br />

Produkten ist im ProdSG geregelt. Dabei<br />

ist dieser Begriff jedoch nicht näher<br />

def<strong>in</strong>iert und muss ausgelegt werden.<br />

E<strong>in</strong>e Erläuterung des Inhalts erfolgte im<br />

Interpretationspapier des BMA und der<br />

Länder zum Thema „Wesentliche Veränderung<br />

von Masch<strong>in</strong>en“ (Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />

des BMA vom 7. September<br />

2000 – 111c 3-39607-3 – [Bundesarbeitsblatt<br />

11/2000 S. 35]).<br />

Bei jeder Veränderung, z. B.:<br />

• durch Erhöhung der Leistung der<br />

Masch<strong>in</strong>e<br />

• Funktionsänderungen<br />

• Änderungen der Sicherheitstechnik<br />

ist für diese Masch<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>e Gefahrenund<br />

Risiko<strong>an</strong>alyse durchzuführen.<br />

Ziel der Analyse ist die Feststellung,<br />

ob sich durch die Veränderung neue<br />

Gefährdungen ergeben haben oder ob<br />

sich e<strong>in</strong> bereits vorh<strong>an</strong>denes Risiko<br />

erhöht hat. Ist das nicht der Fall, liegt<br />

ke<strong>in</strong>e wesentliche Veränderung vor.<br />

Führt diese Betrachtung zu dem Ergebnis,<br />

dass sich neue Gefährdungen ergeben<br />

haben oder sich e<strong>in</strong> bereits vorh<strong>an</strong>denes<br />

Risiko erhöht hat, ist das CE-Konformitätsverfahren<br />

durch zuführen.<br />

Verkettete Masch<strong>in</strong>en<br />

und Anlagen *<br />

Gemäß Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie gilt als<br />

Masch<strong>in</strong>e auch e<strong>in</strong>e „Gesamtheit von<br />

Masch<strong>in</strong>en, die, damit sie zusammenwirken,<br />

so <strong>an</strong>geordnet s<strong>in</strong>d und betätigt<br />

werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren.“<br />

Komplexe Anlagen bilden e<strong>in</strong> zusammengehörendes<br />

G<strong>an</strong>zes. Zu ihnen zählen<br />

u. a.:<br />

• automatisierte Fertigungssysteme<br />

• Fertigungsl<strong>in</strong>ien<br />

• aus mehreren Masch<strong>in</strong>en bestehende<br />

Spezialmasch<strong>in</strong>en<br />

Wer erstmals Masch<strong>in</strong>en verkettet oder<br />

zu e<strong>in</strong>er komplexen Anlage zusammenbaut,<br />

wird wie e<strong>in</strong> Hersteller im S<strong>in</strong>ne<br />

der Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie tätig. Hersteller<br />

ist derjenige, der die Ver<strong>an</strong>twortung<br />

für den Entwurf und den Bau der Anlage<br />

hat. Er trägt damit auch die<br />

Ver<strong>an</strong>t wortung für die Konformität der<br />

verket teten Anlage und muss das Konformitätsbewertungsverfahren<br />

nach<br />

Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie durchführen und<br />

das CE-Zeichen <strong>an</strong>br<strong>in</strong>gen.<br />

Diese Anforderungen gelten auch für<br />

Betreiber, die Gesamt<strong>an</strong>lagen für den<br />

Eigengebrauch herstellen. Dabei k<strong>an</strong>n<br />

die Gesamtmasch<strong>in</strong>e<br />

• aus bereits vorh<strong>an</strong>denen Altmasch<strong>in</strong>en/Gebrauchtmasch<strong>in</strong>en,<br />

• vorh<strong>an</strong>denen Altmasch<strong>in</strong>en/Gebrauchtmasch<strong>in</strong>en<br />

und zugekauften<br />

Neumasch<strong>in</strong>en,<br />

• ausschließlich Neumasch<strong>in</strong>en und/<br />

oder<br />

• Teilmasch<strong>in</strong>en und/oder Teilmasch<strong>in</strong>enkomponenten<br />

bestehen.<br />

Für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln<br />

und deren Benutzung ist außerdem<br />

die „Verordnung über Sicherheit und<br />

Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung<br />

von Arbeitsmitteln und deren Benutzung<br />

bei der Arbeit, über Sicherheit<br />

beim Betrieb überwachungsbedürftiger<br />

Anlagen und über die Org<strong>an</strong>isation des<br />

betrieblichen Arbeitsschutzes“ (Betriebssicherheitsverordnung)<br />

zu beachten.<br />

* Im Interpretationspapier der Bundes<strong>an</strong>stalt für Arbeitsschutz werden die Begriffe<br />

Gesamtheit von Masch<strong>in</strong>en, Masch<strong>in</strong>en<strong>an</strong>lage, verkettete Anlage und komplexe Anlage beh<strong>an</strong>delt.<br />

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