BGI 730-7: Entsorgung in Sägewerken. Arbeitssicherheit an ...
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Anforderungen<br />
<strong>an</strong> unterschiedliche Masch<strong>in</strong>en/Anlagen<br />
Anforderungen <strong>an</strong><br />
neue Masch<strong>in</strong>en und Anlagen<br />
Seit dem 1.1.1995 ist die E<strong>in</strong>haltung<br />
der Anforderungen der Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>e<br />
für alle Hersteller (Liefer<strong>an</strong>ten)<br />
zw<strong>in</strong>gend. In Deutschl<strong>an</strong>d ist die Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie<br />
durch das Produktsicherheitsgesetz<br />
(ProdSG) <strong>in</strong> nationales<br />
Recht umgesetzt.<br />
Deshalb müssen diese Masch<strong>in</strong>en und<br />
Anlagen die <strong>in</strong> Anh<strong>an</strong>g I der Masch<strong>in</strong>enricht<br />
l<strong>in</strong>ie aufgeführten grundlegenden<br />
Sicherheits- und Gesundheits<strong>an</strong>forderungen<br />
erfüllen (Beschaffen -<br />
heits<strong>an</strong>forderungen).<br />
H<strong>in</strong>weis:<br />
Gemäß „Leitfaden für die<br />
Anwendung der Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie<br />
2006/42/EC“<br />
(2. Auflage – Juni 2010) „gelten<br />
Masch<strong>in</strong>en, die für sich genommen<br />
ihre bestimmte Anwendung<br />
ausführen können und bei denen<br />
lediglich die erforderliche<br />
Schutze<strong>in</strong>richtung oder Sicherheitsbauteile<br />
fehlen, nicht als<br />
unvollständige Masch<strong>in</strong>en“<br />
(aus Leitfaden S. 44). Solche<br />
Masch<strong>in</strong>en dürfen folglich nicht<br />
mit e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>bauerklärung ausgeliefert<br />
werden.<br />
„Unvollständige Masch<strong>in</strong>e“ ist<br />
gemäß Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie fast<br />
e<strong>in</strong>e Masch<strong>in</strong>e, die „für sich genommen<br />
aber ke<strong>in</strong>e bestimmte<br />
Funktion erfüllen k<strong>an</strong>n“.<br />
Die Betriebs<strong>an</strong>leitung ist gemäß Anh<strong>an</strong>g<br />
I, Punkt 1.7.4 Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie<br />
e<strong>in</strong> wesentlicher Best<strong>an</strong>dteil des technischen<br />
Arbeitsmittels. Sie gehört zum<br />
Lieferumf<strong>an</strong>g für die Masch<strong>in</strong>e. Wichtig<br />
ist, dass der Hersteller die Restrisiken<br />
ermittelt und <strong>in</strong> der Betriebs<strong>an</strong>leitung<br />
Empfehlungen zu Verhaltens- und<br />
Qualifikations<strong>an</strong>forderungen der Masch<strong>in</strong>enbediener<br />
gibt. Die Restrisiken,<br />
Warnh<strong>in</strong>weise auf vorhersehbare Fehl<strong>an</strong>wendungen<br />
sowie die evtl. benötigten<br />
persönlichen Schutzaus rüstungen<br />
zur Vermeidung von Gefährdungen s<strong>in</strong>d<br />
zu benennen. Die Betriebs<strong>an</strong>leitung<br />
muss <strong>in</strong> der Sprache des Verwendungsl<strong>an</strong>des<br />
(deutsch) formuliert se<strong>in</strong>.<br />
Mit der Konformitätserklärung und der<br />
Vergabe des CE-Kennzeichens dokumentiert<br />
der Hersteller die E<strong>in</strong>haltung<br />
der grundlegenden Anforderungen der<br />
Richtl<strong>in</strong>ie <strong>an</strong> die Masch<strong>in</strong>e/Anlage.<br />
Unvollständige Masch<strong>in</strong>e<br />
Die Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie 2006/42/EG<br />
führt neu den Begriff der „Unvollständigen<br />
Masch<strong>in</strong>e“ e<strong>in</strong>. Damit werden Masch<strong>in</strong>en<br />
def<strong>in</strong>iert, die „für sich genommen<br />
ke<strong>in</strong>e bestimmte Funktion erfüllen<br />
können“. Für unvollständige Masch<strong>in</strong>en<br />
ist gemäß Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie ke<strong>in</strong>e<br />
Konformitätserklärung, sondern e<strong>in</strong>e<br />
sogen<strong>an</strong>nte E<strong>in</strong>bauerklärung vorgesehen,<br />
die den H<strong>in</strong>weis enthalten muss,<br />
„dass die unvollständige Masch<strong>in</strong>e erst<br />
d<strong>an</strong>n <strong>in</strong> Betrieb genommen werden<br />
darf, wenn... festgestellt wurde, dass<br />
die Masch<strong>in</strong>e... den Bestimmungen<br />
dieser Richtl<strong>in</strong>ie entspricht“.<br />
Masch<strong>in</strong>en, die für sich genommen ihre<br />
bestimmte Anwendung ausführen können<br />
und bei denen lediglich die<br />
erforderliche Schutze<strong>in</strong>richtung oder<br />
Sicherheitsbauteile fehlen, gelten nicht<br />
als unvollständige Masch<strong>in</strong>en. E<strong>in</strong>e<br />
funktionsfähige Masch<strong>in</strong>e mit fehlenden<br />
Schutze<strong>in</strong>richtungen darf demzufolge<br />
nicht mit e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>bau erklärung<br />
ausgeliefert werden.<br />
Anforderungen <strong>an</strong> gebrauchte<br />
Masch<strong>in</strong>en und Anlagen<br />
Das neue ProdSG erfasst auch Gebrauchtmasch<strong>in</strong>en<br />
(den Gebrauchtmasch<strong>in</strong>enh<strong>an</strong>del).<br />
Gebrauchtmasch<strong>in</strong>en<br />
müssen m<strong>in</strong>destens dem St<strong>an</strong>d der<br />
Technik zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbr<strong>in</strong>gens<br />
entsprechen.<br />
• Bei Gebrauchtmasch<strong>in</strong>en mit Baujahr<br />
vor 1995 ist dies <strong>in</strong> der Regel<br />
der Fall, wenn die Forderungen der<br />
zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften<br />
e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />
• Bei Gebrauchtmasch<strong>in</strong>en mit Baujahr<br />
ab 1995 ist dies <strong>in</strong> der Regel der<br />
Fall, wenn die Forderungen des Anh<strong>an</strong>gs<br />
I der Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie oder<br />
EN-Normen e<strong>in</strong>gehalten werden. Die<br />
Konformitätserklärung ist nicht zw<strong>in</strong>gend<br />
erforderlich, aber empfehlenswert<br />
(vertraglich vere<strong>in</strong>baren!).<br />
Gebrauchtmasch<strong>in</strong>en müssen des<br />
Weiteren dem Anh<strong>an</strong>g I der Betriebssicherheitsverordnung<br />
entsprechen<br />
und geeignet se<strong>in</strong>, den Sicherheits- und<br />
Gesundheitsschutz der Beschäftigten<br />
zu gewährleisten. Die Pflicht zur Umsetzung<br />
der Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung<br />
richtet sich <strong>an</strong> den<br />
Masch<strong>in</strong>enbetreiber (Unternehmer).<br />
Masch<strong>in</strong>en für den<br />
Eigengebrauch<br />
Wird e<strong>in</strong>e Masch<strong>in</strong>e vom Betreiber für<br />
den Eigengebrauch hergestellt und erstmals<br />
<strong>in</strong> Betrieb genommen, fällt diese<br />
Masch<strong>in</strong>e <strong>in</strong> den Anwendungsbereich<br />
der Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie, da dies e<strong>in</strong>em<br />
Inverkehrbr<strong>in</strong>gen gleich gestellt wird.<br />
Der Betreiber wird damit zum Hersteller<br />
und hat das CE-Konformitätsverfahren<br />
wie für e<strong>in</strong>e neue Masch<strong>in</strong>e durchzuführen.<br />
Wesentliche Veränderung<br />
von Masch<strong>in</strong>en<br />
In Unternehmen kommt es häufig vor,<br />
dass Masch<strong>in</strong>en <strong>an</strong> eigene spezielle<br />
Anforderungen der Fertigung <strong>an</strong>gepasst<br />
werden müssen. E<strong>in</strong>ige Betreiber konstruieren<br />
sogar e<strong>in</strong>en Teil ihrer Masch<strong>in</strong>en<br />
selbst, entwickeln oder verändern<br />
die Steuerungen usw. M<strong>an</strong>chmal werden<br />
alte Masch<strong>in</strong>en auch komplett umgebaut.<br />
In diesen Fällen ist zu überprüfen,<br />
ob e<strong>in</strong>e wesentliche Veränderung<br />
der Masch<strong>in</strong>e vorliegt.<br />
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