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BGI 730-7: Entsorgung in Sägewerken. Arbeitssicherheit an ...

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Anh<strong>an</strong>g 3: Zusammenstellung baujahrabhängiger E<strong>in</strong>zelheiten<br />

Laufstege, Arbeitsbühnen,<br />

Zugänge<br />

nach Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie mit CE-Kennzeichnung<br />

entsprechend EN 619<br />

Es müssen sichere Zugänge zu Steuerständen und <strong>an</strong>deren<br />

Arbeitsplätzen für Bedienung, Inspektion, Re<strong>in</strong>igung<br />

und Wartung vorh<strong>an</strong>den se<strong>in</strong><br />

Für Wartungs- und Reparaturarbeiten, die nicht vom<br />

Boden aus ausgeführt werden können, müssen:<br />

• feste Arbeitsbühnen vorh<strong>an</strong>den se<strong>in</strong><br />

oder<br />

• die Konstruktion muss so gestaltet se<strong>in</strong>, dass bewegliche<br />

Arbeitsbühnen, Hebebühnen oder Gerüste e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden können<br />

nach VBG 10 bis Baujahr 1994<br />

Vorh<strong>an</strong>dene Steuerstände müssen ohne Gefahr erreicht<br />

oder verlassen werden können<br />

Falls erforderlich müssen für regelmäßig wiederkehrende<br />

Wartungs- und Reparaturarbeiten Arbeitsstände<br />

oder Bühnen vorh<strong>an</strong>den se<strong>in</strong>, die gefahrlos zugänglich<br />

s<strong>in</strong>d und von denen die Arbeiten gefahrlos durchgeführt<br />

werden können<br />

Elektrische Ausrüstung Die elektrische Ausrüstung muss EN 60204-1<br />

entsprechen<br />

Die M<strong>in</strong>destschutzart bei Aufstellung im Freien beträgt<br />

IP55 (Schutzart für <strong>an</strong>dere Aufstellung ist <strong>in</strong> EN 619 nicht<br />

festgelegt, übliche Anforderung im Holzbereich IP 54)<br />

Bei Energieausfall müssen alle Bewegungen selbsttätig<br />

gestoppt werden. Bewegungen ohne Antriebsenergie<br />

(ungewollter Vor- oder Rücklauf) müssen verh<strong>in</strong>dert se<strong>in</strong><br />

(es galt VDE 0113)<br />

In VBG 10 ke<strong>in</strong>e Festlegung getroffen (früher üblich: IP 54<br />

Allgeme<strong>in</strong> mit Ausnahme von Motoren, dort IP 44)<br />

Wenn Gefährdung von Personen besteht, muss e<strong>in</strong> ungewollter<br />

Rücklauf verh<strong>in</strong>dert se<strong>in</strong>, bei abwärts geneigter<br />

Förderstrecke muss der Str<strong>an</strong>g bei Ausfall des Antriebes<br />

gehalten werden<br />

Steuerungen<br />

Start und Wieder<strong>an</strong>lauf<br />

Stopp<br />

NOT-AUS<br />

hydraulische und pneumatische<br />

E<strong>in</strong>richtungen<br />

E<strong>in</strong>richten und Inst<strong>an</strong>dhalten<br />

Überprüfung der Sicherheitsund<br />

EMV-Anforderungen<br />

Steuerungen müssen EN 954-1 entsprechen und<br />

m<strong>in</strong>destens Kat 1 erfüllen<br />

Für Sonderbetriebsarten ist e<strong>in</strong> abschließbarer Betriebsartenwahlschalter<br />

erforderlich<br />

Bei Gefährdung durch Start oder Wieder<strong>an</strong>lauf muss e<strong>in</strong><br />

Warnsignal vorgeschaltete werden<br />

Wenn e<strong>in</strong> Stetigförderer e<strong>in</strong>en <strong>an</strong>deren Stetigförderer<br />

belädt, muss e<strong>in</strong>e Verriegelung vorgesehen se<strong>in</strong><br />

An allen Steuerständen müssen Stoppe<strong>in</strong>richtungen vorh<strong>an</strong>den<br />

se<strong>in</strong>, die Stoppfunktion muss den Stetigförderer<br />

<strong>in</strong> kürzest möglichem Zeitraum dauerhaft stillsetzen. Bei<br />

Stetigförderersystemen ist eventuell e<strong>in</strong> zeitverzögertes<br />

Abschalten e<strong>in</strong>zelner Teile erforderlich<br />

Müssen <strong>an</strong> allen Steuerständen, <strong>an</strong> allen Arbeitsplätzen<br />

und direkt zugänglichen Teilen, m<strong>an</strong>uellen Be- und<br />

Entladestellen, Laufstegen und Übergabenstellen vorh<strong>an</strong>den<br />

se<strong>in</strong>. Von jedem direkt zugänglichen Punkt des<br />

Stetigförderers darf der nächste NOT-AUS-Schalter max.<br />

10 m entfernt se<strong>in</strong><br />

(nach EN 60204-1 darf das Wiedere<strong>in</strong>schalten nur möglich<br />

se<strong>in</strong>, wenn der NOT-AUS-Schalter, mit dem ausgelöst<br />

wurde, vorher von H<strong>an</strong>d entriegelt wurde)<br />

Müssen EN 982 bzw. EN 983 entsprechen<br />

Unübersichtliche Anlagen benötigen e<strong>in</strong>en oder mehrere<br />

Steuerplätze vor Ort (E<strong>in</strong>sehbarkeit des Gefahrbereiches)<br />

mit Steuere<strong>in</strong>richtungen ohne Selbsthalt<br />

Es s<strong>in</strong>d verschiedene Überprüfungen im Konstruktions-,<br />

Herstellungs- und Inbetriebnahmestadium erforderlich<br />

(E<strong>in</strong>zelheiten s<strong>in</strong>d im Anh<strong>an</strong>g H festgelegt)<br />

Forderung <strong>in</strong> VBG 10 nicht enthalten<br />

Forderung <strong>in</strong> VBG 10 nicht enthalten<br />

Warnsignal erforderlich, wenn der Stetigförderer von der<br />

Schaltstelle aus nicht mehr überblickt werden k<strong>an</strong>n<br />

Forderung <strong>in</strong> VBG 10 nicht enthalten<br />

Empfehlung: Sicherung risikoabhängig <strong>an</strong>alog EN 619<br />

(es galt VDE 0113)<br />

Erforderlich im Arbeits- und Verkehrsbereich (Abst<strong>an</strong>d<br />

zwischen 2 NOT-AUS-Schaltern nicht mehr als 20 m), <strong>an</strong><br />

h<strong>an</strong>dbedienten Be- und Entnahmee<strong>in</strong>richtungen<br />

Wenn der Förderer von e<strong>in</strong>er Schaltstelle nicht mehr<br />

überblickt werden k<strong>an</strong>n, darf e<strong>in</strong> Wiedere<strong>in</strong>schalten<br />

ohne vorherige Entriegelung des NOT-AUS nicht möglich<br />

se<strong>in</strong><br />

Forderung <strong>in</strong> VBG 10 nicht enthalten<br />

Forderung <strong>in</strong> VBG 10 nicht enthalten (VBG 10 verl<strong>an</strong>gt,<br />

dass der Stetigförderer bei E<strong>in</strong>richtungs- und Inst<strong>an</strong>dsetzungsarbeiten<br />

abgeschaltet wird)<br />

Prüfungen s<strong>in</strong>d nur für fahrbare Traggerüste erforderlich<br />

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