BGI 730-7: Entsorgung in Sägewerken. Arbeitssicherheit an ...
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Anh<strong>an</strong>g 3:<br />
Zusammenstellung baujahrabhängiger E<strong>in</strong>zelheiten<br />
Tabelle 1<br />
Stetigförderer<br />
Gefährdungen durch<br />
Quetschen und Scheren<br />
nach Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie mit CE-Kennzeichnung<br />
entsprechend EN 619<br />
Im Arbeits- und Verkehrsbereich s<strong>in</strong>d neben den Stetigförderern<br />
die Gefahrbereiche zwischen geförderten<br />
Lasten und festen Teilen der Umgebung durch M<strong>in</strong>destabstände<br />
entsprechend Tabelle 1 von EN 349 zu<br />
vermeiden oder z. B. durch Schutze<strong>in</strong>richtungen mit<br />
Annäherungsreaktion zu sichern<br />
Bei Vertikalumsetze<strong>in</strong>richtungen ist bei e<strong>in</strong>er Resthöhe<br />
von weniger als 2,5 m der Bereich unter der E<strong>in</strong>richtung<br />
zum Beispiel durch verriegelte Türen oder Schr<strong>an</strong>ken<br />
zu sichern, für Wartungsarbeiten muss e<strong>in</strong> Freiraum<br />
konstruktiv oder durch Blockiere<strong>in</strong>richtungen geschaffen<br />
werden<br />
nach VBG 10 bis Baujahr 1994<br />
Forderung <strong>in</strong> VBG 10 explizit nicht enthalten<br />
Empfehlung: Sicherung <strong>an</strong>alog EN 619<br />
War nicht <strong>in</strong> VBG 10, sondern <strong>in</strong> ZH 1/159 geregelt<br />
(gültig ab April 85): Bei e<strong>in</strong>em Freimaß kle<strong>in</strong>er 2 m und<br />
Betretbarkeit ohne Übersteigen e<strong>in</strong>es Förderers ist e<strong>in</strong>e<br />
Schalte<strong>in</strong>richtung erforderlich, die die Abwärtsbewegung<br />
stoppt. Bei weniger als 500 mm Sicherung gegen<br />
Quetschen<br />
F<strong>an</strong>gstellen Feste Schutze<strong>in</strong>richtungen erforderlich Forderung <strong>in</strong> VBG 10 explizit nicht enthalten<br />
Empfehlung: Sicherung <strong>an</strong>alog EN 619<br />
E<strong>in</strong>zugsstellen<br />
Gefährdungen durch Anstoßen<br />
und Anfahren<br />
Sicherung des Zug<strong>an</strong>gs zu<br />
Gefahrbereichen<br />
Sicherung gegen Herabfallen<br />
von Gegenständen<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen im Arbeits- und Verkehrsbereich:<br />
E<strong>in</strong>zugsstellen müssen durch Sicherheitsabst<strong>an</strong>d<br />
konstruktiv vermieden, oder durch Füllstücke oder <strong>an</strong>dere<br />
Maßnahmen gesichert werden. Trennende Schutze<strong>in</strong>richtungen<br />
müssen feststehend oder verriegelt se<strong>in</strong>.<br />
Spezielle Anforderungen im Arbeits- und Verkehrsbereich,<br />
es müssen gesichert werden:<br />
1 Umlenkstellen <strong>an</strong> Zugorg<strong>an</strong>en durch Füllstücke oder<br />
Verkleidungen<br />
2 Räder und Rollen von Tr<strong>an</strong>sportwagen so, dass Fußverletzungen<br />
vermieden werden<br />
3 Auflauf- und E<strong>in</strong>zugsstellen <strong>an</strong> <strong>an</strong>getriebenen Rollenbahnen<br />
4 E<strong>in</strong>zugsstellen <strong>an</strong> Tragrollen durch B<strong>an</strong>dförderer<br />
(wenn das B<strong>an</strong>d nicht m<strong>in</strong>destens 50 mm nach oben<br />
ausweichen k<strong>an</strong>n), Tragrollen <strong>in</strong> Arbeitsbereichen s<strong>in</strong>d<br />
vollständig abzudecken<br />
Spezielle Anforderungen im Arbeitsbereich, es müssen<br />
gesichert werden:<br />
5 Gefahrbereiche zwischen Tragkettenförderer und<br />
bewegtem Stückgut<br />
6 Gefahrbereiche zwischen Rollenbahnen und bewegtem<br />
Stückgut zum Beispiel durch Auskleidungen zwischen<br />
den Rollen mit e<strong>in</strong>em Spalt von max. 5 mm<br />
Entsprechend e<strong>in</strong>er Beurteilung von Gefährdungen und<br />
Risiken s<strong>in</strong>d Schutzmaßnahmen <strong>an</strong> Übergängen erforderlich<br />
(z.B. ausgekleidete Förderebene bei ger<strong>in</strong>gen<br />
Fördergeschw<strong>in</strong>digkeiten)<br />
Um zu verh<strong>in</strong>dern, dass Be- und Entladestellen <strong>an</strong> Stetigförderern<br />
als Zugänge zu Gefahrbereichen benutzt werden,<br />
s<strong>in</strong>d diese entsprechend Anh<strong>an</strong>g F zu gestalten<br />
An Fahrbahn- und Schienenenden müssen Endbegrenzungen<br />
<strong>an</strong>gebracht se<strong>in</strong><br />
Vertikalumsetze<strong>in</strong>richtungen mit hydraulischen und<br />
pneumatischen Triebwerken müssen mit E<strong>in</strong>richtungen<br />
zur Begrenzung der S<strong>in</strong>kgeschw<strong>in</strong>digkeit bei Schlauchbruch<br />
ausgestattet se<strong>in</strong><br />
Im Arbeits- und Verkehrsbereich s<strong>in</strong>d Schutze<strong>in</strong>richtungen<br />
gegen herabfallende Lasten erforderlich<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen: E<strong>in</strong>zugsstellen, die durch<br />
das Umlaufen des Zug- oder Tragorg<strong>an</strong>s oder durch das<br />
Bewegen von Schubelementen entstehen, s<strong>in</strong>d zu vermeiden<br />
oder zu sichern<br />
Spezielle Anforderungen:<br />
1 Trommeln, Räder und Rollen, <strong>an</strong> denen Zugorg<strong>an</strong>e<br />
um- oder abgelenkt werden sowie Kettenräder müssen<br />
unabhängig von der Lage der Gefahrstelle immer<br />
gesichert werden<br />
2 Räder von Tr<strong>an</strong>sportwagen müssen so <strong>an</strong>geordnet<br />
oder gesichert se<strong>in</strong>, dass Fußverletzungen vermieden<br />
werden<br />
3 Bei <strong>an</strong>getriebenen Rollenbahnen müssen Auflaufstellen<br />
zwischen Antriebselement und <strong>an</strong>getriebenen<br />
Rollen im Arbeits- und Verkehrsbereich so beschaffen<br />
se<strong>in</strong>, dass ke<strong>in</strong>e Körperteile e<strong>in</strong>gezogen werden<br />
4 Bei B<strong>an</strong>dförderern müssen die E<strong>in</strong>zugsstellen der<br />
Tragrollen im Arbeits- und Verkehrsbereich gesichert<br />
werden, wenn das B<strong>an</strong>d nicht m<strong>in</strong>destens um 50 mm<br />
ausweichen k<strong>an</strong>n. Bei Arbeitsplätzen <strong>an</strong> B<strong>an</strong>dförderern<br />
müssen die Tragrollen auf der Seite der Arbeitsplätze<br />
abgedeckt se<strong>in</strong><br />
5 St<strong>an</strong>d der Technik, aber Forderung <strong>in</strong> VBG 10 explizit<br />
nicht enthalten<br />
6 St<strong>an</strong>d der Technik, aber Forderung <strong>in</strong> VBG 10 explizit<br />
nicht enthalten<br />
Verkehrswege neben, über oder unter Stetigförderern<br />
müssen e<strong>in</strong> gefahrloses Begehen ermöglichen<br />
Forderung <strong>in</strong> VBG 10 explizit nicht enthalten<br />
Empfehlung: E<strong>in</strong>zellösungen auf Grundlage VBG 5 bzw.<br />
<strong>in</strong> Anlehnung <strong>an</strong> EN 619<br />
Forderung <strong>in</strong> VBG 10 explizit nicht enthalten<br />
Empfehlung: Sicherung <strong>an</strong>alog EN 619<br />
War nicht <strong>in</strong> VBG 10, sondern <strong>in</strong> ZH 1/159 geregelt (gültig<br />
ab April 85): Bei Undichtigkeiten im Leitungssystem<br />
darf das 1,5-fache der betriebsmäßigen Senkgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />
nicht überschritten werden<br />
Im Arbeits- und Verkehrsbereich s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>richtungen<br />
erforderlich, die verh<strong>in</strong>dern, dass Personen durch herabfallendes<br />
oder abgeworfenes Ladegut verletzt werden<br />
können<br />
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