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BGI 730-7: Entsorgung in Sägewerken. Arbeitssicherheit an ...

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Anh<strong>an</strong>g 3:<br />

Zusammenstellung baujahrabhängiger E<strong>in</strong>zelheiten<br />

Tabelle 1<br />

Stetigförderer<br />

Gefährdungen durch<br />

Quetschen und Scheren<br />

nach Masch<strong>in</strong>enrichtl<strong>in</strong>ie mit CE-Kennzeichnung<br />

entsprechend EN 619<br />

Im Arbeits- und Verkehrsbereich s<strong>in</strong>d neben den Stetigförderern<br />

die Gefahrbereiche zwischen geförderten<br />

Lasten und festen Teilen der Umgebung durch M<strong>in</strong>destabstände<br />

entsprechend Tabelle 1 von EN 349 zu<br />

vermeiden oder z. B. durch Schutze<strong>in</strong>richtungen mit<br />

Annäherungsreaktion zu sichern<br />

Bei Vertikalumsetze<strong>in</strong>richtungen ist bei e<strong>in</strong>er Resthöhe<br />

von weniger als 2,5 m der Bereich unter der E<strong>in</strong>richtung<br />

zum Beispiel durch verriegelte Türen oder Schr<strong>an</strong>ken<br />

zu sichern, für Wartungsarbeiten muss e<strong>in</strong> Freiraum<br />

konstruktiv oder durch Blockiere<strong>in</strong>richtungen geschaffen<br />

werden<br />

nach VBG 10 bis Baujahr 1994<br />

Forderung <strong>in</strong> VBG 10 explizit nicht enthalten<br />

Empfehlung: Sicherung <strong>an</strong>alog EN 619<br />

War nicht <strong>in</strong> VBG 10, sondern <strong>in</strong> ZH 1/159 geregelt<br />

(gültig ab April 85): Bei e<strong>in</strong>em Freimaß kle<strong>in</strong>er 2 m und<br />

Betretbarkeit ohne Übersteigen e<strong>in</strong>es Förderers ist e<strong>in</strong>e<br />

Schalte<strong>in</strong>richtung erforderlich, die die Abwärtsbewegung<br />

stoppt. Bei weniger als 500 mm Sicherung gegen<br />

Quetschen<br />

F<strong>an</strong>gstellen Feste Schutze<strong>in</strong>richtungen erforderlich Forderung <strong>in</strong> VBG 10 explizit nicht enthalten<br />

Empfehlung: Sicherung <strong>an</strong>alog EN 619<br />

E<strong>in</strong>zugsstellen<br />

Gefährdungen durch Anstoßen<br />

und Anfahren<br />

Sicherung des Zug<strong>an</strong>gs zu<br />

Gefahrbereichen<br />

Sicherung gegen Herabfallen<br />

von Gegenständen<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen im Arbeits- und Verkehrsbereich:<br />

E<strong>in</strong>zugsstellen müssen durch Sicherheitsabst<strong>an</strong>d<br />

konstruktiv vermieden, oder durch Füllstücke oder <strong>an</strong>dere<br />

Maßnahmen gesichert werden. Trennende Schutze<strong>in</strong>richtungen<br />

müssen feststehend oder verriegelt se<strong>in</strong>.<br />

Spezielle Anforderungen im Arbeits- und Verkehrsbereich,<br />

es müssen gesichert werden:<br />

1 Umlenkstellen <strong>an</strong> Zugorg<strong>an</strong>en durch Füllstücke oder<br />

Verkleidungen<br />

2 Räder und Rollen von Tr<strong>an</strong>sportwagen so, dass Fußverletzungen<br />

vermieden werden<br />

3 Auflauf- und E<strong>in</strong>zugsstellen <strong>an</strong> <strong>an</strong>getriebenen Rollenbahnen<br />

4 E<strong>in</strong>zugsstellen <strong>an</strong> Tragrollen durch B<strong>an</strong>dförderer<br />

(wenn das B<strong>an</strong>d nicht m<strong>in</strong>destens 50 mm nach oben<br />

ausweichen k<strong>an</strong>n), Tragrollen <strong>in</strong> Arbeitsbereichen s<strong>in</strong>d<br />

vollständig abzudecken<br />

Spezielle Anforderungen im Arbeitsbereich, es müssen<br />

gesichert werden:<br />

5 Gefahrbereiche zwischen Tragkettenförderer und<br />

bewegtem Stückgut<br />

6 Gefahrbereiche zwischen Rollenbahnen und bewegtem<br />

Stückgut zum Beispiel durch Auskleidungen zwischen<br />

den Rollen mit e<strong>in</strong>em Spalt von max. 5 mm<br />

Entsprechend e<strong>in</strong>er Beurteilung von Gefährdungen und<br />

Risiken s<strong>in</strong>d Schutzmaßnahmen <strong>an</strong> Übergängen erforderlich<br />

(z.B. ausgekleidete Förderebene bei ger<strong>in</strong>gen<br />

Fördergeschw<strong>in</strong>digkeiten)<br />

Um zu verh<strong>in</strong>dern, dass Be- und Entladestellen <strong>an</strong> Stetigförderern<br />

als Zugänge zu Gefahrbereichen benutzt werden,<br />

s<strong>in</strong>d diese entsprechend Anh<strong>an</strong>g F zu gestalten<br />

An Fahrbahn- und Schienenenden müssen Endbegrenzungen<br />

<strong>an</strong>gebracht se<strong>in</strong><br />

Vertikalumsetze<strong>in</strong>richtungen mit hydraulischen und<br />

pneumatischen Triebwerken müssen mit E<strong>in</strong>richtungen<br />

zur Begrenzung der S<strong>in</strong>kgeschw<strong>in</strong>digkeit bei Schlauchbruch<br />

ausgestattet se<strong>in</strong><br />

Im Arbeits- und Verkehrsbereich s<strong>in</strong>d Schutze<strong>in</strong>richtungen<br />

gegen herabfallende Lasten erforderlich<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen: E<strong>in</strong>zugsstellen, die durch<br />

das Umlaufen des Zug- oder Tragorg<strong>an</strong>s oder durch das<br />

Bewegen von Schubelementen entstehen, s<strong>in</strong>d zu vermeiden<br />

oder zu sichern<br />

Spezielle Anforderungen:<br />

1 Trommeln, Räder und Rollen, <strong>an</strong> denen Zugorg<strong>an</strong>e<br />

um- oder abgelenkt werden sowie Kettenräder müssen<br />

unabhängig von der Lage der Gefahrstelle immer<br />

gesichert werden<br />

2 Räder von Tr<strong>an</strong>sportwagen müssen so <strong>an</strong>geordnet<br />

oder gesichert se<strong>in</strong>, dass Fußverletzungen vermieden<br />

werden<br />

3 Bei <strong>an</strong>getriebenen Rollenbahnen müssen Auflaufstellen<br />

zwischen Antriebselement und <strong>an</strong>getriebenen<br />

Rollen im Arbeits- und Verkehrsbereich so beschaffen<br />

se<strong>in</strong>, dass ke<strong>in</strong>e Körperteile e<strong>in</strong>gezogen werden<br />

4 Bei B<strong>an</strong>dförderern müssen die E<strong>in</strong>zugsstellen der<br />

Tragrollen im Arbeits- und Verkehrsbereich gesichert<br />

werden, wenn das B<strong>an</strong>d nicht m<strong>in</strong>destens um 50 mm<br />

ausweichen k<strong>an</strong>n. Bei Arbeitsplätzen <strong>an</strong> B<strong>an</strong>dförderern<br />

müssen die Tragrollen auf der Seite der Arbeitsplätze<br />

abgedeckt se<strong>in</strong><br />

5 St<strong>an</strong>d der Technik, aber Forderung <strong>in</strong> VBG 10 explizit<br />

nicht enthalten<br />

6 St<strong>an</strong>d der Technik, aber Forderung <strong>in</strong> VBG 10 explizit<br />

nicht enthalten<br />

Verkehrswege neben, über oder unter Stetigförderern<br />

müssen e<strong>in</strong> gefahrloses Begehen ermöglichen<br />

Forderung <strong>in</strong> VBG 10 explizit nicht enthalten<br />

Empfehlung: E<strong>in</strong>zellösungen auf Grundlage VBG 5 bzw.<br />

<strong>in</strong> Anlehnung <strong>an</strong> EN 619<br />

Forderung <strong>in</strong> VBG 10 explizit nicht enthalten<br />

Empfehlung: Sicherung <strong>an</strong>alog EN 619<br />

War nicht <strong>in</strong> VBG 10, sondern <strong>in</strong> ZH 1/159 geregelt (gültig<br />

ab April 85): Bei Undichtigkeiten im Leitungssystem<br />

darf das 1,5-fache der betriebsmäßigen Senkgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

nicht überschritten werden<br />

Im Arbeits- und Verkehrsbereich s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>richtungen<br />

erforderlich, die verh<strong>in</strong>dern, dass Personen durch herabfallendes<br />

oder abgeworfenes Ladegut verletzt werden<br />

können<br />

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