01.03.2014 Aufrufe

BGV D6 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

BGV D6 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

BGV D6 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

IV. Betrieb<br />

§ 41 Wartungs- <strong>und</strong> Inspektionsarbeiten<br />

(1) Versicherte dürfen Wartungs- <strong>und</strong> Inspektionsarbeiten nur durchführen, nachdem<br />

sie sich davon überzeugt haben, dass der Kran abgeschaltet <strong>und</strong> gegen unbefugtes<br />

Wiedereinschalten gesichert ist. Sie dürfen Wartungsarbeiten, die nicht vom Boden aus<br />

möglich sind, nur von Arbeitsständen oder -bühnen aus durchführen.<br />

Durchführungsanweisungen zu § 41 Abs. 1:<br />

Wartungsarbeiten sind Arbeiten an elektrischen <strong>und</strong> maschinellen Einrichtungen, soweit<br />

es sich nicht um Instandsetzungs- <strong>und</strong> Änderungsarbeiten handelt. Als Wartungsarbeit<br />

gilt z. B. das Schmieren der Triebwerke, Laufräder, Rollen <strong>und</strong> Seile.<br />

Das Abschalten erfolgt bei elektrisch betriebenen Kranen durch Trennschalter oder Netzanschlussschalter<br />

<strong>und</strong> bei Kranen, die durch Verbrennungsmotor angetrieben werden,<br />

durch Stillsetzen des Motors.<br />

Siehe auch DIN 31 051 „Instandhaltung; Begriffe <strong>und</strong> Maßnahmen“.<br />

(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht, wenn die Wartungs- <strong>und</strong> Inspektionsarbeiten nur im eingeschalteten<br />

Zustand durchgeführt werden können <strong>und</strong> während der Arbeit<br />

1. keine Quetsch- <strong>und</strong> Absturzgefahren bestehen.<br />

2. keine Gefahren des Berührens unter Spannung stehender Teile elektrischer<br />

Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel bestehen.<br />

3. Sprech- oder Sichtverbindung mit dem Kranführer vorhanden ist.<br />

Durchführungsanweisungen zu § 41 Abs. 2:<br />

Wartungsarbeiten, die nur im eingeschalteten Zustand durchgeführt werden können, sind<br />

z. B. Schmierarbeiten an bestimmten Tragmitteln, wie Zangenbäume von Stripperkranen<br />

<strong>und</strong> Seile.<br />

Inspektionsarbeiten, die nur im eingeschalteten Zustand durchgeführt werden können,<br />

sind z. B. Funktionsprüfungen der elektrischen Anlage <strong>und</strong> Seilkontrollen.<br />

55

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!