01.03.2014 Aufrufe

BGV D6 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

BGV D6 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

BGV D6 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

IV. Betrieb<br />

Die Werte für den Sicherheitsabstand müssen auch beim Ausschwingen von Leitungsseilen,<br />

Lasten, Tragmitteln <strong>und</strong> Lastaufnahmemitteln gewährleistet sein. Die Kranabmessungen,<br />

bei der Verwendung von Anbaugeräten deren Bewegungen, gegebenenfalls der<br />

Aufenthalt von Personen auf Kranen sind entsprechend zu berücksichtigen.<br />

§ 40 Aufbau, Abbau <strong>und</strong> Umrüsten ortsveränderlicher Krane<br />

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass ortsveränderliche Krane nur auf tragfähigem<br />

Untergr<strong>und</strong> eingesetzt werden.<br />

(2) Der Kranführer hat die Abstützungen bestimmungsgemäß zu benutzen <strong>und</strong> in Abhängigkeit<br />

von der Tragfähigkeit des Untergr<strong>und</strong>es entsprechend der Montageanweisung<br />

zu unterbauen.<br />

(3) Der Unternehmer hat einen Aufsichtführenden zu bestimmen, unter dessen Verantwortung<br />

ortsveränderliche Krane, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Abmessung oder ihres Gewichtes<br />

für den Transport zerlegt werden müssen, entsprechend der Montageanweisung aufgebaut,<br />

abgebaut oder umgerüstet werden.<br />

(4) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass<br />

1. LKW-Anbaukrane nur von Personen an- oder abgebaut werden, die in der<br />

Durchführung dieser Arbeiten unterwiesen sind <strong>und</strong> von deren Fähigkeiten er<br />

sich überzeugt hat.<br />

2. beim An- <strong>und</strong> Abbau die Vorgaben der Kran- <strong>und</strong> Fahrzeughersteller beachtet<br />

werden.<br />

54

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!