01.03.2014 Aufrufe

BGV D6 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

BGV D6 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

BGV D6 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

IV. Betrieb<br />

(2) Absatz 1 gilt nicht für handbetriebene Krane.<br />

§ 30 Pflichten des Kranführers<br />

(1) Der Kranführer hat bei Arbeitsbeginn die Funktion der Bremsen <strong>und</strong> Notendhalteinrichtungen<br />

– ausgenommen Rutschkupplungen – zu prüfen. Er hat den Zustand des<br />

Kranes auf augenfällige Mängel hin zu beobachten. Bei drahtlos gesteuerten Kranen<br />

hat er die Zuordnung von Steuergerät <strong>und</strong> Kran zu prüfen.<br />

(2) Der Kranführer hat bei Mängeln, die die Sicherheit gefährden, den Kranbetrieb einzustellen.<br />

Durchführungsanweisungen zu § 30 Abs. 2<br />

Mängel, die die Sicherheit gefährden, sind z. B. Durchrutschen der Last infolge Versagens<br />

der Bremse, Seilbeschädigungen, Abfallen eines Seiles von Rollen oder Trommeln, Funktionsfehler<br />

der Steuerung, Versagen der Notendhalteinrichtungen <strong>und</strong> Überlastsicherungen,<br />

nicht mehr standsichere Aufstellung.<br />

(3) Der Kranführer hat alle Mängel am Kran dem zuständigen Aufsichtführenden, bei<br />

Kranführerwechsel auch seinem Ablöser, mitzuteilen. Bei ortsveränderlichen Kranen,<br />

die an ihrem jeweiligen Standort auf- <strong>und</strong> abgebaut werden, hat er Mängel zusätzlich<br />

in ein Krankontrollbuch einzutragen.<br />

Durchführungsanweisungen zu § 30 Abs. 3:<br />

Es sind hier auch Mängel gemeint, die die Sicherheit nicht oder noch nicht gefährden, wie<br />

z. B. defekte Fensterscheiben am Führerhaus, lockere Bodenbeläge, beschädigte Geländer.<br />

(4) Der Kranführer darf Steuereinrichtungen nur von Steuerständen aus betätigen.<br />

Durchführungsanweisungen zu § 30 Abs. 4:<br />

Hier ist insbesondere an Turmdrehkrane gedacht, bei denen die Führerhäuser sich im Turm<br />

übereinander befinden <strong>und</strong> die Betätigungsstangen, die zu den Kontrollern führen, vom<br />

43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!