01.03.2014 Aufrufe

BG-Information 579 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

BG-Information 579 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

BG-Information 579 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1. Begriffsbestimmungen<br />

Im Sinne dieser <strong>BG</strong>-<strong>Information</strong> werden folgende Begriffe bestimmt:<br />

1. Das Klima am Arbeitsplatz <strong>und</strong> in der Arbeitsumgebung<br />

wird durch folgende Klimakenngrößen bestimmt:<br />

– Lufttemperatur (Trockentemperatur)<br />

– Luftfeuchtigkeit<br />

– Luftgeschwindigkeit<br />

– Wärmestrahlung (thermische Strahlung)<br />

Sie bestimmen die Wärmebilanz zwischen dem Menschen<br />

<strong>und</strong> der Umgebung.<br />

2. Hitze ist ein Klimazustand, bei dem auf Gr<strong>und</strong> äußerer<br />

Wärmebelastung die Abfuhr der vom Körper erzeugten<br />

Wärme erschwert ist.<br />

3. Hitzearbeit ist Arbeit, bei der es infolge kombinierter Belastung<br />

aus Hitze, körperlicher Arbeit <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

Bekleidung zu einer Erwärmung des Körpers <strong>und</strong> damit zu<br />

einem Anstieg der Körpertemperatur kommt. Dadurch können<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden entstehen.<br />

4. Als Akklimatisation wird die Anpassung des Menschen gegenüber<br />

Hitze bezeichnet.<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!