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Mietspiegel Berlin 2013 Methodenbericht - BFW Landesverband ...

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11 Aktualisierung des Wohnlageverzeichnisses zum<br />

<strong>Berlin</strong>er <strong>Mietspiegel</strong> <strong>2013</strong><br />

11.1 Anlass und Aufgabe<br />

Der <strong>Berlin</strong>er <strong>Mietspiegel</strong> <strong>2013</strong> wurde als qualifizierter <strong>Mietspiegel</strong> gemäß § 558 d BGB<br />

erstellt. Qualifizierte <strong>Mietspiegel</strong> geben die ortsübliche Vergleichsmiete wieder, die in<br />

einer Gemeinde üblicherweise für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,<br />

Beschaffenheit und Lage gezahlt wird 2 .<br />

Der Gesetzgeber hat die Wohnlage demnach als ein Wohnwertmerkmal zur Ermittlung<br />

der ortsüblichen Vergleichsmiete im BGB bestimmt. Um den Anforderungen eines<br />

qualifizierten <strong>Mietspiegel</strong>s gerecht zu werden, musste daher auch die Wohnlageneinstufung<br />

bzw. -aktualisierung für den <strong>Mietspiegel</strong> <strong>2013</strong> berücksichtigt und mit<br />

einer objektiven, nachvollziehbaren und dokumentierten Methode erarbeitet werden.<br />

Die Wohnlage wird im Straßenverzeichnis zum <strong>Berlin</strong>er <strong>Mietspiegel</strong> ausgewiesen und<br />

ist, mit Ausnahme der Lärmkennzeichnung, fester Bestandteil des qualifizierten <strong>Berlin</strong>er<br />

<strong>Mietspiegel</strong>s. Da das Wohnlagenverzeichnis für die Zuordnung der Erhebungsfälle<br />

im Rahmen der empirischen <strong>Mietspiegel</strong>erstellung benötigt wird, musste die Aktualisierung<br />

vor den Auswertungen zum <strong>Berlin</strong>er <strong>Mietspiegel</strong> <strong>2013</strong> abgeschlossen werden.<br />

Die methodischen Rahmenbedingungen zur Wohnlagenaktualisierung im Rahmen der<br />

Erstellung des <strong>Berlin</strong>er <strong>Mietspiegel</strong>s <strong>2013</strong> waren bereits mit der Ausschreibung in den<br />

Grundzügen festgelegt worden. Die Überprüfung und Neufestsetzung der gegenwärtigen<br />

Wohnlageneinstufung sollte auf der Basis der Wohnlageneinstufung des <strong>Berlin</strong>er<br />

<strong>Mietspiegel</strong>s 2011 erfolgen. Die Aktualisierung musste gemäß Ausschreibung folgende<br />

Anforderungen erfüllen:<br />

– Sammlung und Analyse von Kritiken zur bestehenden Wohnlageneinstufung<br />

und Darstellung in einer übersichtlichen Tabelle/Liste sowie kartografische<br />

Aufbereitungen und Fotos<br />

– Erfassung und Ermittlung von Gebieten mit Verdacht auf Veränderung der<br />

Wohnlage oder mit Verdacht einer nicht zutreffenden Wohnlageneinstufung<br />

– Erfassung und Ermittlung bisher nicht mit Wohnlagen bewerteter Straßen/-<br />

abschnitte/Gebiete<br />

– Vorstellung der aufbereiteten Einwendungen und Verdachtsgebiete in der Arbeitsgruppe<br />

einschließlich Entscheidungsvorschlag für eine Wohnlageneinstufung<br />

2<br />

Mit dem Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und<br />

über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstitels (Mietrechtsänderungsgesetz –<br />

MietRÄndG) wurde der § 558 Abs. 2, Satz 1 ergänzt. Nach dem Wort „Lage“ werden die<br />

Wörter „einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit“ eingefügt. Das<br />

Gesetz trat zu diesem Paragraphen zum 1.05.<strong>2013</strong> in Kraft.

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