Mietspiegel Berlin 2013 Methodenbericht - BFW Landesverband ...
Mietspiegel Berlin 2013 Methodenbericht - BFW Landesverband ...
Mietspiegel Berlin 2013 Methodenbericht - BFW Landesverband ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 61 -<br />
11 Aktualisierung des Wohnlageverzeichnisses zum<br />
<strong>Berlin</strong>er <strong>Mietspiegel</strong> <strong>2013</strong><br />
11.1 Anlass und Aufgabe<br />
Der <strong>Berlin</strong>er <strong>Mietspiegel</strong> <strong>2013</strong> wurde als qualifizierter <strong>Mietspiegel</strong> gemäß § 558 d BGB<br />
erstellt. Qualifizierte <strong>Mietspiegel</strong> geben die ortsübliche Vergleichsmiete wieder, die in<br />
einer Gemeinde üblicherweise für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,<br />
Beschaffenheit und Lage gezahlt wird 2 .<br />
Der Gesetzgeber hat die Wohnlage demnach als ein Wohnwertmerkmal zur Ermittlung<br />
der ortsüblichen Vergleichsmiete im BGB bestimmt. Um den Anforderungen eines<br />
qualifizierten <strong>Mietspiegel</strong>s gerecht zu werden, musste daher auch die Wohnlageneinstufung<br />
bzw. -aktualisierung für den <strong>Mietspiegel</strong> <strong>2013</strong> berücksichtigt und mit<br />
einer objektiven, nachvollziehbaren und dokumentierten Methode erarbeitet werden.<br />
Die Wohnlage wird im Straßenverzeichnis zum <strong>Berlin</strong>er <strong>Mietspiegel</strong> ausgewiesen und<br />
ist, mit Ausnahme der Lärmkennzeichnung, fester Bestandteil des qualifizierten <strong>Berlin</strong>er<br />
<strong>Mietspiegel</strong>s. Da das Wohnlagenverzeichnis für die Zuordnung der Erhebungsfälle<br />
im Rahmen der empirischen <strong>Mietspiegel</strong>erstellung benötigt wird, musste die Aktualisierung<br />
vor den Auswertungen zum <strong>Berlin</strong>er <strong>Mietspiegel</strong> <strong>2013</strong> abgeschlossen werden.<br />
Die methodischen Rahmenbedingungen zur Wohnlagenaktualisierung im Rahmen der<br />
Erstellung des <strong>Berlin</strong>er <strong>Mietspiegel</strong>s <strong>2013</strong> waren bereits mit der Ausschreibung in den<br />
Grundzügen festgelegt worden. Die Überprüfung und Neufestsetzung der gegenwärtigen<br />
Wohnlageneinstufung sollte auf der Basis der Wohnlageneinstufung des <strong>Berlin</strong>er<br />
<strong>Mietspiegel</strong>s 2011 erfolgen. Die Aktualisierung musste gemäß Ausschreibung folgende<br />
Anforderungen erfüllen:<br />
– Sammlung und Analyse von Kritiken zur bestehenden Wohnlageneinstufung<br />
und Darstellung in einer übersichtlichen Tabelle/Liste sowie kartografische<br />
Aufbereitungen und Fotos<br />
– Erfassung und Ermittlung von Gebieten mit Verdacht auf Veränderung der<br />
Wohnlage oder mit Verdacht einer nicht zutreffenden Wohnlageneinstufung<br />
– Erfassung und Ermittlung bisher nicht mit Wohnlagen bewerteter Straßen/-<br />
abschnitte/Gebiete<br />
– Vorstellung der aufbereiteten Einwendungen und Verdachtsgebiete in der Arbeitsgruppe<br />
einschließlich Entscheidungsvorschlag für eine Wohnlageneinstufung<br />
2<br />
Mit dem Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und<br />
über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstitels (Mietrechtsänderungsgesetz –<br />
MietRÄndG) wurde der § 558 Abs. 2, Satz 1 ergänzt. Nach dem Wort „Lage“ werden die<br />
Wörter „einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit“ eingefügt. Das<br />
Gesetz trat zu diesem Paragraphen zum 1.05.<strong>2013</strong> in Kraft.