Mietspiegel Berlin 2013 Methodenbericht - BFW Landesverband ...
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5 Datenerhebung<br />
Die Datenerhebung wurde von F+B als eine kombinierte Mieter-/Vermieterbefragung<br />
vollständig in eigener Regie durchgeführt, wodurch eine besonders effiziente Feldsteuerung<br />
und Ergebniskontrolle ermöglicht wurde. Die Mieterbefragung erfolgte als<br />
Face-to-Face-Befragung, die Vermieterbefragung als Face-to-Face-Befragung oder<br />
als schriftliche Befragung bzw. als Datenbankabfrage aus den wohnungswirtschaftlichen<br />
Programmen der Unternehmen.<br />
Die angewandten Erhebungsmethoden und Plausibilitätskontrollen entsprachen bei<br />
allen Arbeitsschritten dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und damit den erhöhten<br />
Anforderungen, die an die Erstellung eines qualifizierten <strong>Mietspiegel</strong>s gestellt<br />
werden. Dazu gehören insbesondere:<br />
– ein valides, geprüftes Erhebungsinstrument (Fragebogen)<br />
– speziell geschulte Interviewer<br />
– Rücklauf- und Plausibilitätskontrollen<br />
– Datenerfassung durch die Interviewer mit maschinellen und manuellen Überprüfungen<br />
– EDV-gestützte Plausibilitätsprüfungen vor der Datenauswertung<br />
– anerkannte statistische Analyseverfahren zur Datenauswertung<br />
– Reproduzierbarkeit der Ergebnisse<br />
– Einhaltung der Normvorschrift ISO 9001<br />
– Einhaltung der Datenschutzbestimmungen<br />
Die Erhebungsmaterialien – Fragebogen (vgl. Anhang E), Interviewerhandbuch –<br />
wurden von F+B erstellt und mit der Arbeitsgruppe <strong>Mietspiegel</strong> abgestimmt.<br />
5.1 Mieterbefragung<br />
Die Mieterbefragung verlief, wie auch bei den vergangenen <strong>Mietspiegel</strong>n, in zwei<br />
Phasen. In der ersten Phase wurden die Mieter mit einem Filterfragebogen angeschrieben<br />
und in der zweiten Phase erfolgte die Hauptbefragung der mietspiegelrelevanten<br />
und befragungsbereiten Haushalte aus der ersten Phase.<br />
5.1.1 Schriftliches Screening<br />
Die von der Auftraggeberin oder andere Behörden, in Amtshilfe zur Verfügung gestellten<br />
Grundlagendaten ermöglichten nicht die Bereinigung der Stichprobe um alle nicht<br />
mietspiegelrelevanten Wohnungen. Insbesondere für die Vierjahresregel liegen amtlicherseits<br />
keine Informationen vor, da nur die beiden Mietparteien über die Formalitäten<br />
der Mietvereinbarung Kenntnis haben.