Mietspiegel Berlin 2013 Methodenbericht - BFW Landesverband ...
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3 Arbeitsgruppe <strong>Mietspiegel</strong><br />
Die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Erhebung wurde durch die Arbeitsgruppe<br />
<strong>Mietspiegel</strong> begleitet. In der Arbeitsgruppe <strong>Mietspiegel</strong> wirkten außer den<br />
Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und von F+B Vertreter<br />
folgender Verbände und Institutionen mit:<br />
Als Vertreter der Mieterinteressen:<br />
– <strong>Berlin</strong>er Mieterverein e. V., <strong>Landesverband</strong> <strong>Berlin</strong> im Deutschen Mieterbund<br />
– <strong>Berlin</strong>er MieterGemeinschaft e. V.<br />
– Mieterschutzbund <strong>Berlin</strong> e. V.<br />
Als Vertreter der Vermieterinteressen:<br />
– Bund der <strong>Berlin</strong>er Haus- und Grundbesitzervereine e. V.<br />
– <strong>BFW</strong> <strong>Landesverband</strong> <strong>Berlin</strong>/Brandenburg e. V.<br />
– Verband <strong>Berlin</strong>-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.<br />
Sonstige Institutionen und Personen:<br />
– Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in <strong>Berlin</strong><br />
– Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mieten für Grundstücke<br />
und Gebäude<br />
– <strong>Berlin</strong>er Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit<br />
– Amt für Statistik <strong>Berlin</strong>-Brandenburg<br />
Die Mitwirkung bezog sich auf methodische und rechtliche Fragestellungen, wie etwa<br />
die Methodik der Datenerhebung sowie die Auswertung und Interpretation der Daten.<br />
Den Mitwirkenden wurden alle relevanten Unterlagen bereitgestellt, sodass eine effektive<br />
und zielgerichtete Zusammenarbeit möglich war. Die Sitzungen wurden von dem<br />
Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geleitet.<br />
Der <strong>Berlin</strong>er <strong>Mietspiegel</strong> <strong>2013</strong> wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
und Umwelt und allen an der Arbeitsgruppe <strong>Mietspiegel</strong> beteiligten Interessensvertretungen<br />
der Mieter und Vermieter anerkannt. Damit handelt es sich um einen qualifizierten<br />
<strong>Mietspiegel</strong> gemäß § 558 d BGB. Eine Zusammenfassung der Protokolle der<br />
Arbeitsgruppensitzungen findet sich in Anhang A.