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Expertengespräch Weiterentwicklung der Richtlinien für ...

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<strong>Expertengespräch</strong><br />

<strong>Weiterentwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong><br />

Standsicherheit


Neufassung <strong>der</strong> „Richtlinie <strong>für</strong> die Untersuchung <strong>der</strong> Standsicherheit von<br />

Böschungen <strong>der</strong> im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergwerke (RfS)“<br />

Neufassung vom 16.05.2003 – 86.19.2-2-1<br />

1 Anwendungsbereich: Diese Richtlinie gilt <strong>für</strong> die Untersuchung und Beurteilung <strong>der</strong><br />

Standsicherheit von Randböschungen und bleibenden Böschungen <strong>der</strong><br />

Braunkohlentagebaue und <strong>der</strong> zugehörigen Außenkippen sowie Restlöcher. Auf<br />

Betriebsböschungen findet diese Richtlinie keine Anwendung.<br />

4.1 Zum Nachweis <strong>der</strong> Standsicherheit dienen<br />

• geotechnische Untersuchungen (geologische, hydrogeologische und geomechanische<br />

Untersuchungen)<br />

• markschei<strong>der</strong>ische Unterlagen<br />

• Berechnungen <strong>der</strong> Standsicherheit<br />

• Beurteilungen <strong>der</strong> Standsicherheit<br />

• Ergebnisse <strong>der</strong> Beobachtungsmaßnahmen<br />

4.5(5) Beurteilung <strong>der</strong> Standsicherheit:6Bei bleibenden Böschungen sind zusätzlich durch<br />

mögliche Erdbeben bedingte Einwirkungen angemessen zu berücksichtigen.<br />

2<br />

<strong>Weiterentwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> Standsicherheit - Dortmund, 19.09.2013


An <strong>der</strong> <strong>Weiterentwicklung</strong> Beteiligte<br />

3<br />

<strong>Weiterentwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> Standsicherheit - Dortmund, 19.09.2013


Prüfung des Verfahrens - Einwirkungsseite<br />

• Referenzwie<strong>der</strong>kehrperioden in Anlehnung an geltende Normen<br />

−<br />

−<br />

−<br />

DIN 19700 „Stauanlagen“<br />

Merkblatt 58 „Berücksichtigung von Erdbebenbelastungen nach DIN 19700“ des<br />

Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen<br />

Eurocode 8 / DIN EN 1998-1/NA „Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben“<br />

Befüllphase<br />

Endzustand<br />

475 bzw. 500 Jahre<br />

2475 bzw. 2500 Jahre<br />

• Differenzierung Restsee – Stausee<br />

• Vereinfachte Ermittlung <strong>der</strong> PGA-Werte durch das GFZ Potsdam.<br />

4<br />

<strong>Weiterentwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> Standsicherheit - Dortmund, 19.09.2013


Prüfung des Verfahrens – Ergebnisse KIT-Gutachten<br />

• Pseudo-statische Verfahren eignen sich zur Untersuchung <strong>der</strong> Standsicherheit unter<br />

Berücksichtigung dynamischer Erdbebenlasten<br />

• Modifizierter Ansatz <strong>der</strong> Erdbebenbeschleunigung nach Goldschei<strong>der</strong> mit<br />

Berücksichtigung des Porenwassers wird empfohlen<br />

• globale Standsicherheit η > 1,0 bestätigt<br />

• η ≤ 1 Durchführung dynamischer Berechnungsverfahren<br />

• Ermittlung <strong>der</strong> anzusetzenden pseudo-statischen Koeffizienten auf Basis dynamischer<br />

Vergleichsberechnungen<br />

• empfohlene pseudo-statische Koeffizienten <strong>für</strong> die oberflächennahen und tiefliegenden<br />

Gleitkreise und die Wie<strong>der</strong>kehrperioden 500 und 2500 Jahren:<br />

5<br />

<strong>Weiterentwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> Standsicherheit - Dortmund, 19.09.2013


Neufassung <strong>der</strong> RfS vom 08.08.2013<br />

• Ergänzung gilt <strong>für</strong> die Berücksichtigung von Erdbebeneinwirkungen bei bleibenden<br />

Böschungen von Restseen und Hochkippen<br />

• Wie<strong>der</strong>kehrperioden (500 bzw. 2500 Jahre) sowie pseudo-statische Koeffizienten<br />

werden festgelegt (3.3, 4)<br />

• Untersuchungen von Erdbebenauswirkungen sind sowohl mittels pseudo-statischer als<br />

auch mit dynamischen Verfahren möglich (3.1)<br />

• Vorrausetzung <strong>für</strong> die Untersuchung mit diesen Verfahrensansätzen ist das<br />

Nichtauftreten von Verflüssigungseffekten <strong>der</strong> Materialien. (3.2)<br />

• mittels pseudo-statischen Verfahren ermittelte Standsicherheit η muss über dem<br />

Grenzgleichgewicht 1,0 liegen (5.1)<br />

• ist η ≤ 1,0, müssen die im Erdbebenfall zu erwartenden Verformungen mittels<br />

weiterführen<strong>der</strong> dynamischer Untersuchungen ermittelt und gutachterlich bewertet<br />

werden (5.2)<br />

6<br />

<strong>Weiterentwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> Standsicherheit - Dortmund, 19.09.2013


Vielen Dank <strong>für</strong> Ihre Aufmerksamkeit!<br />

AK<br />

Gebirgsmechanik<br />

7<br />

<strong>Weiterentwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> Standsicherheit - Dortmund, 19.09.2013


<strong>Weiterentwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> Standsicherheit<br />

Begrüßung<br />

Auf Basis <strong>der</strong> im März 1976 entwickelten Richtlinie <strong>für</strong> Standsicherheit (RfS) ist am<br />

16.05.2003 durch die Bezirksregierung Arnsberg nach Anhörung mehrerer Gutachter und<br />

unter Beteiligung des geologischen Dienstes NRW und des Bergamtes Köln eine Neufassung<br />

<strong>der</strong> RfS erarbeitet worden. In dieser grundlegenden Überarbeitung wurden die RfS<br />

hinsichtlich des wissenschaftlichen Kenntnisstandes aktualisiert, die Anpassung <strong>der</strong><br />

Methoden an die spezifischen Rahmenbedingungen des rheinischen Braunkohlenbergbaus<br />

vorgenommen, wie auch die Beurteilungsgrundlagen hinsichtlich neuer Grundlagennormen<br />

überprüft. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurden sowohl <strong>der</strong> DEBRIV als auch die<br />

Rheinbraun AG angehört.<br />

Der Anwendungsbereich <strong>der</strong> Richtlinie umfasst die Untersuchung und Beurteilung <strong>der</strong><br />

Standsicherheit von Randböschungen und bleibenden Böschungen <strong>der</strong><br />

Braunkohlentagebaue, <strong>der</strong> zugehörigen Außenkippen sowie <strong>der</strong> endstehenden Restlöcher.<br />

Auf Betriebsböschungen findet diese Richtlinie keine Anwendung.<br />

Inhaltlich werden in <strong>der</strong> RfS neben richtlinienspezifischen Begriffserklärungen und<br />

Grundsätzen, <strong>der</strong> zu führende Nachweis erläutert sowie zu ergreifende<br />

Beobachtungsmaßnahmen beschrieben. Auch diese sind im Zuge <strong>der</strong> Überarbeitung 2003 an<br />

den Stand <strong>der</strong> Technik angepasst wurden. Des Weiteren werden Vorlage und Inhalt von<br />

Betriebsplänen wie auch die Prüfung durch Sachverständige reguliert.<br />

Der Nachweis <strong>der</strong> Standsicherheit basiert auf <strong>der</strong> Nutzung folgen<strong>der</strong> Instrumentarien:<br />

• geotechnische Untersuchungen: umfasst geologische, hydrogeologische und<br />

geomechanische Untersuchungen Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Lagerstätte<br />

• markschei<strong>der</strong>ische Unterlagen: Berücksichtigung alter Grubenbaue, Altkippen,<br />

Verfüllungen, Restpfeiler<br />

• Standsicherheitsberechnungen und Beurteilung dieser<br />

• Ergebnisse <strong>der</strong> Beobachtungsmaßnahmen.


Bereits 2003 ist <strong>für</strong> bleibende Böschungen eine angemessene Berücksichtigung von durch<br />

mögliche Erdbeben bedingten Einwirkungen (4.5 (5)) 5 berücksichtigt worden. Da in <strong>der</strong><br />

bodenmechanischen Normenwelt und in <strong>der</strong> Fachliteratur zu diesem Zeitpunkt aber keine<br />

verbindlichen o<strong>der</strong> verlässlichen Angaben zu einer angemessenen Berücksichtigung von<br />

Erdbeben vorlagen, wurden seitens RWE Power mehrere Gutachten in Auftrag gegeben.<br />

Von 2004 bis 2010 erarbeitete Dr. Goldschei<strong>der</strong>, ehemals am Institut <strong>für</strong> Boden- und<br />

Felsmechanik in Karlsruhe, verschiedene Gutachten zu Berechnungsverfahren unter Ansatz<br />

von Erdbeben und Außenwasser. 2005 legte Prof. Kuntsche von <strong>der</strong> HS Rhein-Main ein<br />

Gutachten zur Berücksichtigung von Erdbeben bei <strong>der</strong> Standsicherheitsberechnung von<br />

bleibenden Tagebauböschungen im Rheinischen Braunkohlenrevier vor. In diesem<br />

Gutachten wurden verschiedene Möglichkeiten zur rechnerischen Berücksichtigung des<br />

Einflusses von Erdbebenlasten vorgestellt und bewertet. Als Ergebnis wird innerhalb <strong>der</strong><br />

klassischen statischen Berechnungsverfahren die Berücksichtigung eines quasistatischen<br />

Ansatzes empfohlen. Bei diesen Verfahren werden die durch ein Erdbeben auftretenden<br />

Kräfte entwe<strong>der</strong> als Anteil <strong>der</strong> Erdbebenbeschleunigung (mit k als „seismischer Koeffizient“)<br />

o<strong>der</strong> anhand <strong>der</strong> durch Erdbeben verursachten Spitzenbodenbeschleunigung (mit χ als<br />

„pseudo-statischer Koeffizient“ ) angesetzt. Der Wertebereich des seismischen Koeffizienten<br />

k ist regional unterschiedlich und umso größer, je stärker die in einem Gebiet zu<br />

erwartenden Erdbeben sind. Bei Nutzung des pseudostatischen Koeffizienten χ wird die<br />

Stärke <strong>der</strong> zu erwartenden Erdbeben durch die Spitzenbodenbeschleunigung berücksichtigt.<br />

Im Jahr 2006 stellte Prof. Hinzen, Leiter <strong>der</strong> Erdbebenstation Bensberg <strong>der</strong> Uni Köln die<br />

Ergebnisse des Gutachtens zu seismischen Lasten <strong>für</strong> die Ermittlung von<br />

Böschungssicherheiten vor. Im Gutachten wurden Werte <strong>für</strong> die Maximalbeschleunigung aus<br />

<strong>der</strong> Erdbebeneinwirkung an <strong>der</strong> Geländeoberfläche ermittelt. In den von Dr. Goldschei<strong>der</strong><br />

vorgelegten Berichten wurden <strong>für</strong> die beiden in <strong>der</strong> RfS genannten Berechnungsverfahren –<br />

Gleitkreismethode nach Bishop und Starrkörpermethode – statisch korrekte Ansätze <strong>für</strong> die<br />

aus den gemin<strong>der</strong>ten Maximalbeschleunigungen ermittelten Einwirkungen erarbeitet. Die<br />

Wirkung <strong>der</strong> Erdbebenbeschleunigung wird nicht nur auf die Masse des Lockergebirges<br />

berücksichtigt, son<strong>der</strong>n auch auf das Poren- und Außenwasser. Folglich stellt <strong>der</strong> von Dr.<br />

Goldschei<strong>der</strong> erarbeitete Ansatz einen erweiterten Ansatz zu dem von Prof. Kuntsche dar, da<br />

statisch korrekt die Zusatzbeschleunigungen auf alle Massenkräfte berücksichtigt werden.


In 2006 und 2008 sind im Rahmen von planerischen Mitteilungen zum Restsee Inden<br />

Erdbeben- und Außenwasseransatz bereits berücksichtigt worden. Die grundsätzliche<br />

Machbarkeit des Restsees Inden konnte so festgestellt werden. In 2009 etablierte sich unter<br />

Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Bezirksregierung Arnsberg <strong>der</strong> Arbeitskreis „Gebirgsmechanik im<br />

Rheinischen Braunkohlenrevier“. Der geologische Dienst NRW wie auch Vertreter des<br />

Unternehmens sind ebenfalls Mitglie<strong>der</strong> des Arbeitskreises. Die Prüfung wie auch<br />

<strong>Weiterentwicklung</strong> <strong>der</strong> RfS sind erklärtes Ziel des AK. Die Prüfung und Festlegung eines<br />

verbindlichen Erdbebenansatzes in <strong>der</strong> RfS schien vor allem vor dem Hintergrund <strong>der</strong><br />

<strong>Weiterentwicklung</strong> <strong>der</strong> Normenwelt erfor<strong>der</strong>lich. Der Arbeitskreis beschloss eine<br />

Überprüfung und Erweiterung <strong>der</strong> bisherigen Erkenntnisse. So wurde die Einwirkungsseite –<br />

im Speziellen die Erdbebenbeschleunigungen durch Dr. Lehmann vom geologischen Dienst<br />

NRW unter Einbindung von Prof. Hinzen untersucht, während <strong>für</strong> die Überprüfung <strong>der</strong><br />

standsicherheitlichen Aspekte zu Berechnungsansätzen und -verfahren Prof. Triantafyllidis<br />

vom Institut <strong>für</strong> Boden- und Felsmechanik des KIT beauftragt wurde.<br />

Die Prüfung <strong>der</strong> Einwirkungsseite ergab <strong>für</strong> die Ermittlung <strong>der</strong> Erdbebenbeschleunigungen<br />

größere anzusetzende Wie<strong>der</strong>kehrperioden in Anlehnung an bestehende DIN-Normen. In<br />

<strong>der</strong> DIN 19700 „Stauanlagen“ werden <strong>für</strong> große Anlagen entsprechend <strong>der</strong> Talsperrenklasse<br />

1 Wie<strong>der</strong>kehrperioden von 500 bis 2.500 Jahre angesetzt. Im Eurocode 8 „Auslegung von<br />

Bauwerken gegen Erdbeben“ mit DIN EN 1998-1/NA als geplante Nachfolgenorm <strong>der</strong> DIN<br />

4149 ist als Gefährdungsniveau ebenfalls eine Wie<strong>der</strong>kehrperiode von 475 Jahren<br />

entsprechend einer Überschreitungswahrscheinlichkeit von 10% in 50 Jahren zu Grunde<br />

gelegt. Dies entspricht dem <strong>für</strong> Anlagen üblicher Hoch- und Ingenieurbauten weltweit und<br />

auch in <strong>der</strong> gültigen deutschen Erdbebenbaunorm (DIN 4149) angesetzten<br />

Gefährdungsniveau. Da die Dauer <strong>der</strong> Befüllphase eines Restsees zeitliche begrenzt ist und<br />

<strong>der</strong> Größenordnung <strong>der</strong> Lebensdauer eines Hochbaus entspricht, wird daher das<br />

Sicherheitsniveau <strong>der</strong> Befüllphase angelehnt an den Eurocode 8 mit einer<br />

Wie<strong>der</strong>kehrperiode von 475 bzw. 500 a berücksichtigt. Obwohl bei bleibenden Böschungen<br />

im Rheinischen Revier gegenüber beispielsweise Staudämmen nicht von einer<br />

Sekundärgefährdung auszugehen ist, ist im Endzustand eines Restsees die Dimensionierung<br />

des Sicherheitsniveaus an eine über Gelände liegende große Stauanlage nach DIN 19700<br />

bzw. des Merkblattes 58 „Berücksichtigung von Erdbebenbelastungen nach 19700“ (LANUV)<br />

anzupassen. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Restsee aber nicht um eine Stauanlage


nach DIN 19700. Die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> DIN gelten ohnehin grundsätzlich nur <strong>für</strong> das<br />

eigentliche Absperrbauwerk, nicht aber <strong>für</strong> die bezüglich ihrer Lage unterhalb des<br />

umgebenden Geländes liegenden Böschungen und Hänge <strong>der</strong> Staubecken. Da zudem nicht<br />

von wechselnden Seewasserspiegeln auszugehen ist – kein Betrieb mit Staulamelle -, die<br />

Lage des Restsees unterhalb <strong>der</strong> Geländeoberkante ist, keine Abdichtung bzw. ein<br />

hydraulischer Gradient gegeben ist sowie eine Anbindung an das Grundwasser besteht, ist<br />

ein Restsee hinsichtlich seines Gefährdungspotentials grundsätzlich nicht mit dem einer<br />

Stauanlage zu vergleichen.<br />

Seit 2012 kann bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Bodenbeschleunigungen inzwischen auf umfangreiche<br />

Standortgutachten verzichtet werden, da die beim GFZ Potsdam bundesweit vorhandenen<br />

Daten <strong>für</strong> die Beschleunigungswerte an <strong>der</strong> Geländeoberfläche (PGA-Werte) abgerufen<br />

werden können.<br />

Prof. Triantafyllidis konnte in seiner gutachterlichen Stellungnahme (online verfügbar) die<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> dynamischen Erdbebenlasten mit Hilfe des pseudo-statischen<br />

Verfahrens unter Zugrundelegung <strong>der</strong> nicht-linearen Wellenausbreitung im Böschungskörper<br />

und des Ansatzes <strong>der</strong> Anregung aus dem Grundgebirge bestätigen. Das Verfahren von Bishop<br />

ist geeignet, um die Standsicherheit <strong>der</strong> Böschungen zu beurteilen. Die entsprechende<br />

Erweiterung zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Erdbebenlasten auf die Feststoffmasse und das<br />

Wasser nach Goldschei<strong>der</strong> ist aus Gutachtersicht heranzuziehen, da Porenwasserüberdrücke<br />

entsprechend dem Ansatz von Goldschei<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> sicheren Seite liegend eingeschätzt<br />

werden können. Die Erdbebenlast auf das Grundwasser ist mit <strong>der</strong> gleichen Beschleunigung<br />

zur Ermittlung <strong>der</strong> Trägheitskräfte in <strong>der</strong> Böschungsrichtung zu beaufschlagen wie diejenige<br />

<strong>für</strong> die anstehende Feststoffmasse. Die Standsicherheitsberechnung <strong>der</strong> Böschung wird ohne<br />

Teilsicherheitsfaktoren durchgeführt. Zum Nachweis <strong>der</strong> globalen Standsicherheit (η > 1)<br />

genügt es zu zeigen, dass in dem maßgebenden Gleitkreis die stabilisierenden Momente<br />

gegen eine Böschungsrutschung im Falle von Erdbeben größer sind als die treibenden<br />

Momente. Unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und durch Einsatz dynamischer<br />

Berechnungsverfahren erfolgte eine Rückrechnung <strong>der</strong> in pseudo-statischen Verfahren<br />

anzusetzenden pseudo-statischen Koeffizienten. Insgesamt waren relativ gering<br />

schwankende pseudo-statische Koeffizienten unabhängig vom Betriebs- und Endzustand und<br />

<strong>der</strong> seismischen Belastung festzustellen. Auf <strong>der</strong> sicheren Seite liegend werden daher


konstante, folglich von <strong>der</strong> Spitzenbodenbeschleunigung und <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>kehrperiode<br />

unabhängige χ–Werte <strong>für</strong> jeweils die oberflächennahen und tiefliegenden Gleitkreise<br />

empfohlen. Die χ-Werte können zwischen hoch- und tiefliegenden Gleitkreises linear<br />

interpoliert werden o<strong>der</strong> aber auf <strong>der</strong> sicheren Seite liegend <strong>der</strong> Wert χ = 0,25 angewendet<br />

werden.<br />

Die Entwurfsfassung <strong>der</strong> RfS wurde dem KIT-Gutachter Prof. Triantafyllidis vor <strong>der</strong><br />

Veröffentlichung nochmals zugesandt. Er konnte in einem entsprechenden Schreiben<br />

bestätigen, dass seine Empfehlungen in <strong>der</strong> Richtlinie berücksichtigt wurden.<br />

In <strong>der</strong> Neufassung <strong>der</strong> Richtlinie <strong>für</strong> Standsicherheit, welche am 08.08.2013 im<br />

elektronischen Sammelblatt veröffentlicht wurde, sind nachfolgende Aspekte hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Berücksichtigung von Erdbebenwirkungen zu beachten:<br />

Die Ergänzung gilt <strong>für</strong> die Berücksichtigung von Erdbebeneinwirkungen bei<br />

bleibenden Böschungen von Restseen und von Hochkippen <strong>der</strong> Braunkohlentagebaue<br />

in Nordrhein-Westfalen.<br />

Die Festsetzung <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>kehrperioden und die Ermittlung <strong>der</strong> zugehörigen<br />

Bodenbeschleunigungen <strong>für</strong> den Standsicherheitsnachweis sind wie in <strong>der</strong> RfS<br />

dargestellt vorzunehmen:<br />

• <strong>für</strong> bleibende Böschungssysteme von Restseen<br />

o Befüllphase – Wie<strong>der</strong>kehrperiode – 500 a<br />

o Endzustand – Wie<strong>der</strong>kehrperiode – 2.500 a<br />

• bleibende Einzelböschungen von Restseen und bleibende Böschungen<br />

von Hochkippen<br />

o Wie<strong>der</strong>kehrperiode – 500 a.<br />

Die Auswirkungen von Erdbeben auf bleibende Böschungen sind mittels pseudostatischer<br />

o<strong>der</strong> dynamischer Verfahren zu untersuchen. Vorrausetzung <strong>für</strong> die<br />

Untersuchung mit diesen Verfahren ist das Nichtauftreten von Verflüssigungseffekten<br />

<strong>der</strong> Materialien, mit denen die Böschungen hergestellt werden. Bleibende<br />

Böschungen sind so zu gestalten und aufzubauen, dass eine Bodenverflüssigung nicht<br />

zu besorgen ist. Dies hat <strong>der</strong> Unternehmer in geeigneter Weise dazulegen. Die mit<br />

pseudostatischen Verfahren <strong>für</strong> den Erdbebenfall ermittelte Standsicherheit η von


leibenden Böschungen und Böschungssystemen muss über dem Grenzgleichgewicht<br />

η = 1,0 liegen. Soweit die rechnerisch ermittelte Standsicherheit η kleiner/gleich 1,0<br />

ist, müssen die im Erdbebenfall zu erwartenden Verformungen <strong>der</strong> bleibenden<br />

Böschung mittels weiterführen<strong>der</strong> dynamischer Untersuchungen ermittelt und<br />

hinsichtlich ihrer Auswirkungen und des Risikos gutachterlich bewertet werden.<br />

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