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Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte an ...

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Förderperiode 04.02. bis 05.11.2014<br />

64.65.14. -________________<br />

Bezirksregierung Arnsberg<br />

Abteilung 6 – Bergbau <strong>und</strong> Energie in NRW<br />

Postfach 10 25 45<br />

44025 Dortm<strong>und</strong><br />

Eing<strong>an</strong>gsstempel<br />

<strong>Antrag</strong> auf Förderung eines Passivhaus-St<strong>an</strong>dards<br />

inklusive Lüftungs<strong>an</strong>lage mit Wärmerückgewinnung<br />

außerhalb einer Solar- oder Klimaschutzsiedlung<br />

Fördergegenst<strong>an</strong>d Nr. 2.13 der Richtlinie für private <strong>Antrag</strong>steller/-innen<br />

1. <strong>Antrag</strong>steller/-in<br />

Herr<br />

Nachname<br />

Frau<br />

Vorname<br />

Straße oder Postfach<br />

PLZ <strong>und</strong> Ort<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefon / Mobil<br />

Tel.<br />

Tel.<br />

E Mail<br />

2. Projektort<br />

Straße<br />

PLZ / Ort<br />

PLZ Ort<br />

Kreis<br />

Passivhaus mit Wohnungslüftungs<strong>an</strong>lage 2014


2<br />

3. Angaben zur be<strong>an</strong>tragten Maßnahme<br />

(Berechnungsgr<strong>und</strong>lage ist das Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP))<br />

3.1. Der Passivhaus-St<strong>an</strong>dard wird be<strong>an</strong>tragt für ein:<br />

3.1.1. EFH, DHH, RH (inkl. Einliegerwohnung) max. 4.700,00 € pro Haus<br />

3.1.2. MFH max. 3.400,00 € pro Wohneinheit (WE)<br />

Anzahl der WE<br />

____________ WE<br />

Summe be<strong>an</strong>tragte Förderung ____________ €<br />

3.1.3 sonstige Gebäudeart/-nutzung: ___________________________________________<br />

beheizte Nutzfläche: ___ m 2<br />

(Die Festlegung der Förderhöhe erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Dem <strong>Antrag</strong> ist eine<br />

detaillierte Beschreibung der Maßnahme als separate Anlage beizufügen. Sind weitere Angaben<br />

erforderlich, werden <strong>die</strong>se ggf. durch <strong>die</strong> Bewilligungsbehörde nachgefordert.)<br />

3.2 Bauwerkskosten gemäß DIN 276 (Kostengruppe 300 <strong>und</strong> 400): ________________________€<br />

3.3 Die Mehrkosten für den Passivhaus-St<strong>an</strong>dard inklusive der Lüftungs<strong>an</strong>lage gegenüber EnEV 1 -<br />

St<strong>an</strong>dard betragen: ______________€<br />

3.4 Heizwärmebedarf nach beigefügtem PHPP-Nachweis: ________________________ kWh/m 2 a<br />

3.5 Wurden/Werden weitere öffentliche oder nicht öffentliche Mittel für <strong>die</strong> Maßnahme be<strong>an</strong>tragt?<br />

☐<br />

nein<br />

☐ ja, in Höhe von _________________ €, be<strong>an</strong>tragt bei __________________________<br />

in Höhe von _________________ €, be<strong>an</strong>tragt bei __________________________<br />

3.6 Falls <strong>die</strong> o. g. Maßnahme um eine thermische Solar<strong>an</strong>lage ergänzt werden soll:<br />

3.6.1 Die Anlagengröße beträgt mindestens 4 m² <strong>und</strong> weniger als 9 m²: Bonuszahlung 350,00 €<br />

3.6.2 Anlagengröße beträgt mindestens 9 m²: eine separate <strong>Antrag</strong>sstellung nach Nr. 2.3 der<br />

Richtlinie ist erforderlich!<br />

3.7 Für <strong>die</strong> Maßnahme werden folgende weitere Anträge aus dem Förderprogramm progres.nrw -<br />

Markteinführung gestellt:<br />

Biomasse in Verbindung einer Solarkollektor<strong>an</strong>lage Photovoltaik<strong>an</strong>lage<br />

Anschluss <strong>an</strong> eine Fernwärmeleitung Sonstiges: _____________________________<br />

1 Energieeinsparverordnung<br />

Passivhaus mit Lüftungs<strong>an</strong>lage 2014


4. Erklärungen<br />

3<br />

Die <strong>Antrag</strong>stellerin/der <strong>Antrag</strong>steller erklärt, dass<br />

4.1. sie/er <strong>die</strong> Richtlinie vollständig zur Kenntnis genommen hat.<br />

4.2. alle Angaben zum <strong>Antrag</strong>sverfahren wahrheitsgemäß gemacht wurden <strong>und</strong> <strong>die</strong>ses durch geeignete<br />

<strong>Unterlagen</strong> belegt werden k<strong>an</strong>n.<br />

4.3. es sich um keine Ersatz- bzw. Austauschmaßnahme h<strong>an</strong>delt.<br />

4.4. mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde <strong>und</strong> auch vor Bek<strong>an</strong>ntgabe des Zuwendungsbescheides<br />

nicht begonnen wird. Als Maßnahmebeginn gilt jede verbindliche Bestellung <strong>und</strong> jeder Vertrag über<br />

den Kauf <strong>und</strong>/oder <strong>die</strong> Installation (Lieferungs- oder Leistungsvertrag). Pl<strong>an</strong>ungen, Baugr<strong>und</strong>untersuchungen,<br />

Gr<strong>und</strong>erwerb <strong>und</strong> Herrichten des Gr<strong>und</strong>stücks sowie kleinere vorbereitende Maßnahmen zur<br />

späteren Projektrealisierung - wie z. B. Verlegung von Leerrohren <strong>und</strong>/oder Wasserleitungen - gelten<br />

nicht als Beginn des Vorhabens.<br />

4.5. sie/er das Passivhaus <strong>und</strong> <strong>die</strong> geförderte(n) Anlage(n) über einen Zeitraum von mindestens fünf (5)<br />

Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt der Auszahlung - zweckentsprechend nutzen wird. Wirkungslose <strong>und</strong><br />

überdurchschnittlich ertragsschwache Anlagen gelten als nicht zweckentsprechend genutzte Anlagen.<br />

4.6. sie/er für <strong>die</strong> Maßnahme keine sonstigen öffentlichen Fördermittel aus Programmen des L<strong>an</strong>des Nordrhein-Westfalen<br />

be<strong>an</strong>tragt hat <strong>und</strong> solche auch nicht be<strong>an</strong>tragen wird.<br />

4.7. <strong>die</strong> Gesamtförderung (auch unter Einbeziehung der Kumulierung mit <strong>an</strong>deren staatlichen Förderungen,<br />

soweit sie nicht aus Programmen des L<strong>an</strong>des Nordrhein-Westfalen stammen) <strong>die</strong> nach europäischen<br />

Beihilferegelungen maximal zulässige Grenze nicht überschreitet.<br />

4.8. <strong>die</strong> gepl<strong>an</strong>te Maßnahme den Mindestvoraussetzungen der zurzeit gültigen Richtlinie zum L<strong>an</strong>desprogramm<br />

progres.nrw – Markteinführung entspricht <strong>und</strong> sie/er davon Kenntnis genommen hat, dass ein<br />

gegebenenfalls erteilter Zuwendungsbescheid widerrufen wird, wenn <strong>die</strong> Maßnahme <strong>die</strong> Mindestvoraussetzungen<br />

der Richtlinie nicht erfüllt.<br />

4.9. ihr/ihm bek<strong>an</strong>nt ist, dass <strong>die</strong> in den <strong>Antrag</strong>sunterlagen erbetenen Daten der Überprüfung der Voraussetzungen<br />

für <strong>die</strong> Gewährung der be<strong>an</strong>tragten Zuwendung <strong>die</strong>nen <strong>und</strong> sie/er davon Kenntnis genommen<br />

hat, dass alle Angaben <strong>die</strong>ses <strong>Antrag</strong>es (einschließlich Anlagen), von denen <strong>die</strong> Bewilligung, Gewichtung,<br />

Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig sind, subventionserheblich<br />

im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (in Verbindung mit § 1 L<strong>an</strong>dessubventionsgesetz vom 24.03.1977<br />

– SGV. NRW 702 – <strong>und</strong> § 2 Abs. 1 Subventionsgesetz vom 29.07.1976-BGBI. I S. 2034 – SubvG) sind.<br />

Insoweit sind <strong>die</strong> Regelungen des Zuwendungsbescheides <strong>und</strong> <strong>die</strong> ihm beigefügten Allgemeinen <strong>und</strong><br />

Besonderen Nebenbestimmungen als eine Verwendungsbeschränkung der Zuwendungsmittel <strong>und</strong> der<br />

damit ggf. <strong>an</strong>geschafften Gegenstände im Sinne des § 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB <strong>an</strong>zusehen. Die Strafbarkeit<br />

des Subventionsbetruges ist ihr/ihm bek<strong>an</strong>nt.<br />

4.10. ihr/ihm bek<strong>an</strong>nt ist, dass <strong>die</strong> in den <strong>Antrag</strong>sunterlagen erbetenen Daten der Überprüfung der Voraussetzungen<br />

für <strong>die</strong> Gewährung der be<strong>an</strong>tragten Zuwendung <strong>die</strong>nen <strong>und</strong> sie/er damit einverst<strong>an</strong>den ist,<br />

dass <strong>die</strong> von ihr/ihm erhobenen, in den <strong>Antrag</strong>sunterlagen enthaltenen Daten in automatisierten Verfahren,<br />

Dateien <strong>und</strong> Akten oder sonstigen amtlichen Zwecken <strong>die</strong>nenden <strong>Unterlagen</strong> gespeichert <strong>und</strong><br />

aus <strong>die</strong>sen <strong>an</strong> das zuständige Ministerium des L<strong>an</strong>des Nordrhein-Westfalen sowie <strong>an</strong> den L<strong>an</strong>desbetrieb<br />

Information <strong>und</strong> Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) übermittelt werden, <strong>und</strong> sie/er damit einverst<strong>an</strong>den<br />

ist, dass <strong>die</strong> von ihr/ihm erhobenen in den <strong>Antrag</strong>sunterlagen enthaltenen Daten zur Überprüfung<br />

der <strong>Antrag</strong>svoraussetzungen mit den Daten <strong>an</strong>derer Zuwendungsgeber (z. B. Kommunen,<br />

Stadtwerken, etc.) sowie des örtlichen Energieversorgungsunternehmens abgeglichen werden können<br />

<strong>und</strong> sie/er darauf hingewiesen worden ist, dass sie/er zur Verweigerung ihrer/seiner Einwilligung berechtigt<br />

ist; sie/er aber auch darauf hingewiesen worden ist, dass eine Ablehnung ihres/seines <strong>Antrag</strong>es<br />

in Betracht kommt, wenn deswegen der <strong>Antrag</strong> nicht hinreichend beurteilt werden k<strong>an</strong>n.<br />

Passivhaus mit Lüftungs<strong>an</strong>lage 2014


4.11. sie/er davon Kenntnis genommen hat, dass sämtliche eingereichten <strong>Unterlagen</strong> (einschließlich Anlagen)<br />

in das Eigentum des L<strong>an</strong>des Nordrhein-Westfalen übergehen, das heißt sämtliche <strong>Antrag</strong>sunterlagen<br />

werden nicht zurückges<strong>an</strong>dt <strong>und</strong> stehen auch für Veröffentlichungszwecke zur Verfügung.<br />

4.12. sie/er zum Vorsteuerabzug bzw. Mehrwertsteuerabzug nicht berechtigt ist.<br />

4.13. sie/er nach der Verordnung über Mitteilungen <strong>an</strong> <strong>die</strong> Fin<strong>an</strong>zbehörden vom 07.09.1993 (BGBl. I S.<br />

1554) zuletzt geändert durch Artikel 58 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />

vom 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) den <strong>Antrag</strong> nicht im Rahmen einer l<strong>an</strong>d- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen,<br />

gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeit stellt:<br />

Folgende Angaben sind daher zwingend erforderlich<br />

(nur bei be<strong>an</strong>tragten Zuwendungen über 1.500 € pro Jahr):<br />

Geburtsdatum:<br />

Steuer-Nr. bzw. Steueridentifikations-Nr.:<br />

zuständiges Fin<strong>an</strong>zamt:<br />

_______________________________<br />

_______________________________<br />

_______________________________<br />

4<br />

Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers / der <strong>Antrag</strong>stellerin<br />

Datum: 2014<br />

5. Dem <strong>Antrag</strong> sind folgende <strong>Unterlagen</strong> beizufügen<br />

5.1. Lagepl<strong>an</strong>, Bauzeichnung 1 : 100<br />

5.2. Kostenaufstellung über <strong>die</strong> Maßnahme (gemäß DIN 276, Kostengruppen 300 <strong>und</strong> 400) mit Darlegung der<br />

Mehrkosten für den Passivhaus-St<strong>an</strong>dard gegenüber EnEV-St<strong>an</strong>dard sowie der Kosten der Lüftungs<strong>an</strong>lage<br />

5.3. Nachweis des Passivhaus-St<strong>an</strong>dards gemäß der aktuellsten Version des Passivhausprojektierungspakets<br />

(PHPP-Rechenblätter, Nachweis der Wohnflächen, U-Werte, Fenster, ggf. Verschattung, Heizwärme,<br />

Solar Warmwasser, PW Kennwert, EnEV Heizwärme)<br />

5.4. Eine für den Betrieb der Lüftungs<strong>an</strong>lage gültige DIBt 2 -Zulassung. Die Gültigkeit der Zulassung muss zum<br />

Zeitpunkt der <strong>Antrag</strong>stellung gelten.<br />

5.5. Technisches Datenblatt der Lüftungs<strong>an</strong>lage mit Angabe des Wirkungsgrades<br />

2 Deutsches Institut für Bautechnik - DIBt<br />

Passivhaus mit Lüftungs<strong>an</strong>lage 2014


5<br />

H I N W E I S E Z U M A N T R A G<br />

Dieser <strong>Antrag</strong> ist schriftlich zu stellen <strong>an</strong> <strong>die</strong>:<br />

Bezirksregierung Arnsberg<br />

Abteilung 6 Bergbau <strong>und</strong> Energie in NRW<br />

Goebenstr. 25<br />

44135 Dortm<strong>und</strong><br />

Anträge können nur im Zeitraum zwischen dem 4. Februar <strong>und</strong> dem 5. November eines jeden Kalenderjahres<br />

gestellt werden. Die <strong>Antrag</strong>stellung muss postalisch oder durch persönliche Abgabe bei der Bezirksregierung<br />

Arnsberg erfolgen. Die <strong>Antrag</strong>stellung per Fax oder Mail ist nicht zulässig. Für eine schnellere<br />

Bearbeitung k<strong>an</strong>n der <strong>Antrag</strong> aber auf der Internetseite der Bezirksregierung (www.bra.nrw.de) online<br />

registriert werden. 3<br />

Beachten <strong>Sie</strong> <strong>bitte</strong>, dass <strong>Sie</strong> nach <strong>Antrag</strong>stellung eine Eing<strong>an</strong>gsbestätigung erhalten (max. 3 Wochen).<br />

Vor Erhalt eines Zuwendungsbescheids durch <strong>die</strong> Bezirksregierung Arnsberg darf der Auftrag für <strong>die</strong> be<strong>an</strong>tragte<br />

Maßnahme nicht erteilt werden. Anderenfalls wird kein Zuschuss gewährt.<br />

Die im <strong>Antrag</strong>svordruck aufgeführten <strong>Unterlagen</strong> <strong>und</strong> Angaben sind für <strong>die</strong> Bearbeitung zwingend erforderlich.<br />

Alle Zuwendungsbescheide sind mit einem Bewilligungszeitraum versehen, der nur in Ausnahmefällen<br />

<strong>und</strong> nur auf <strong>Antrag</strong> vor dessen Ablauf verlängert werden k<strong>an</strong>n.<br />

Wenn der Zuwendungsempfänger festgesetzte Fristen nicht eigenständig einhält, ist der Zuwendungsbescheid<br />

unwiderruflich unwirksam.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können private <strong>Antrag</strong>steller sich als Energiesparer NRW in Form<br />

einer Energiesparerplakette <strong>und</strong> Urk<strong>und</strong>e präsentieren. Informieren <strong>Sie</strong> sich hierzu auf der Internetseite<br />

der Bezirksregierung Arnsberg.<br />

Bei Rückfragen setzen <strong>Sie</strong> sich <strong>bitte</strong> mit der Bewilligungsbehörde in Verbindung:<br />

Postalisch<br />

Bezirksregierung Arnsberg<br />

Abteilung 6 Bergbau <strong>und</strong> Energie in NRW<br />

Goebenstr.25<br />

44135 Dortm<strong>und</strong><br />

Telefonisch<br />

Nordrhein-Westfalen direkt Tel. 0211 837 1001<br />

(08:00 bis 18:00 h)<br />

E-Mail<br />

progres@bra.nrw.de<br />

Internet<br />

www.bra.nrw.de<br />

nutzen <strong>Sie</strong> ggf. <strong>die</strong> Suchfunktion; Suchbegriffe: progres; Markteinführung; Energiesparer; KWK<br />

3 Noch nicht möglich<br />

Passivhaus mit Lüftungs<strong>an</strong>lage 2014

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