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143. Prozessoptimierung Chance - B. Braun Melsungen AG

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Keine Macht den Keimen<br />

Über die neue Richtlinie des Robert Koch-Instituts zur Aufbereitung von Medizinprodukten<br />

Siegfried Niklas<br />

Wichtig ist diese neue Direktive insbesondere für Anwender und Betreiber von Medizinprodukten,<br />

also beispielsweise Krankenhäuser und deren medizinisches oder pflegerisches<br />

Personal. Unser Autor beschreibt, welche Auswirkungen die neue Richtlinie für das<br />

entsprechende Personal hat und welche Arbeitsschritte beachtet werden müssen.<br />

Die Aufbereitung von Medizinprodukten<br />

ist in verschiedenen Gesetzen, Ver -<br />

ordnungen und Richtlinien geregelt<br />

(Medizinprodukte-Gesetz MPG), Me di zinprodukte-Betreiberverordnung<br />

(MPBetreibV),<br />

Richtlinie des Robert Koch-Instituts (RKI-<br />

Richtlinie). Die Bedeutung bei der Aufbereitung<br />

verdeutlicht § 3 des MPG. Dort<br />

heißt es unter anderem „dem neuen steht<br />

ein als neu aufbereitetes Produkt gleich“.<br />

In §4 Absatz 2 der MPBetreibV heißt es<br />

dazu weiter: „Eine ordnungsgemäße Aufbereitung<br />

(…) wird vermutet, wenn die<br />

gemeinsame Empfehlung der Kommission<br />

für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention<br />

am Robert Koch-Institut und<br />

des Bundesinstituts für Arzneimittel und<br />

Medizinprodukte zu den Anforderungen an<br />

die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten<br />

beachtet wird.“<br />

Die genannte RKI-Empfehlung wurde 2012<br />

überarbeitet und im Bundesgesundheitsblatt<br />

10.2012 veröffentlicht. Die neue<br />

Richtlinie ersetzt die Richtlinie mit dem<br />

gleichlautenden Titel aus dem Jahr 2001<br />

und ist äußerst umfangreich. Ein großer<br />

Raum wird der Qualitätssicherung und<br />

Dokumentation eingeräumt. Die neue<br />

Richtlinie gilt unabhängig vom Ort der<br />

Durchführung der Aufbereitung sowohl<br />

im ambulanten als auch im stationären<br />

Sektor. Entscheidend für Art und Umfang<br />

der Maßnahmen ist die Komplexität des<br />

Medizinproduktes sowie die vorausgehende<br />

und die der Aufbereitung folgende Anwendung.<br />

Die wichtigsten Änderungen<br />

in der neuen Richtlinie:<br />

<br />

Die Einstufung (semikritisch, kritisch/A,<br />

B, C) ändert sich nur in Nuancen. Die<br />

maschinelle Aufbereitung soll für alle<br />

„kritischen“ Produkte bevorzugt werden.<br />

Werden semikritische Medizinprodukte<br />

nicht sterilisiert, muss eine viruzide Aufbereitung<br />

erfolgen.<br />

Manuelle Aufbereitung: Die manuelle<br />

Aufbereitung wird präziser als bisher<br />

beschrieben. Das Verfahren muss in einer<br />

Standard-Arbeitsanweisung festgelegt<br />

sein, kritische Schritte müssen in einer<br />

Risikoanalyse bewertet worden sein<br />

und der Erfolg der Reinigung muss validiert<br />

und regelmäßig überprüft werden.<br />

Reinigung: Der alkalischen Reinigung<br />

wird nach wie vor der Vorzug gegeben.<br />

Unter diesem Aspekt sind bei der Anschaffung<br />

von Medizinprodukten solche<br />

zu bevorzugen, die sich auch alkalisch<br />

reinigen lassen.<br />

Validierung: Die Validierung von maschinellen<br />

Reinigungsverfahren muss<br />

dem Stand von Wissenschaft und Technik<br />

entsprechen.<br />

Sterilisation: Zur Sterilisation wird darauf<br />

hingewiesen, dass Sterilisiergüter<br />

nach dem Prozess „trocken“ sein müssen.<br />

Für die Niedertemperatursterilisation<br />

(Produkte der Stufe „Kritisch C“) entfällt<br />

die Forderung nach einer externen Zertifizierung,<br />

wenn die Sterilisation nach<br />

einem vom Hersteller des Produktes validierten<br />

Verfahren erfolgt.<br />

QM-System: Generell wird für die Überwachung<br />

der Aufbereitung ein Qualitätsmanagementsystem<br />

(QMS) in der<br />

Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung<br />

gefordert. Dies muss eine Chargenrückverfolgung<br />

und eine Aufzeichnung von<br />

Abweichungen enthalten.<br />

Angaben des Herstellers<br />

Der Betreiber wird gehalten, sich vor dem<br />

Kauf über die Aufbereitungsinformation<br />

des Herstellers zu informieren und gege-<br />

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