143. Prozessoptimierung Chance - B. Braun Melsungen AG
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Keine Macht den Keimen<br />
Über die neue Richtlinie des Robert Koch-Instituts zur Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
Siegfried Niklas<br />
Wichtig ist diese neue Direktive insbesondere für Anwender und Betreiber von Medizinprodukten,<br />
also beispielsweise Krankenhäuser und deren medizinisches oder pflegerisches<br />
Personal. Unser Autor beschreibt, welche Auswirkungen die neue Richtlinie für das<br />
entsprechende Personal hat und welche Arbeitsschritte beachtet werden müssen.<br />
Die Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
ist in verschiedenen Gesetzen, Ver -<br />
ordnungen und Richtlinien geregelt<br />
(Medizinprodukte-Gesetz MPG), Me di zinprodukte-Betreiberverordnung<br />
(MPBetreibV),<br />
Richtlinie des Robert Koch-Instituts (RKI-<br />
Richtlinie). Die Bedeutung bei der Aufbereitung<br />
verdeutlicht § 3 des MPG. Dort<br />
heißt es unter anderem „dem neuen steht<br />
ein als neu aufbereitetes Produkt gleich“.<br />
In §4 Absatz 2 der MPBetreibV heißt es<br />
dazu weiter: „Eine ordnungsgemäße Aufbereitung<br />
(…) wird vermutet, wenn die<br />
gemeinsame Empfehlung der Kommission<br />
für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention<br />
am Robert Koch-Institut und<br />
des Bundesinstituts für Arzneimittel und<br />
Medizinprodukte zu den Anforderungen an<br />
die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
beachtet wird.“<br />
Die genannte RKI-Empfehlung wurde 2012<br />
überarbeitet und im Bundesgesundheitsblatt<br />
10.2012 veröffentlicht. Die neue<br />
Richtlinie ersetzt die Richtlinie mit dem<br />
gleichlautenden Titel aus dem Jahr 2001<br />
und ist äußerst umfangreich. Ein großer<br />
Raum wird der Qualitätssicherung und<br />
Dokumentation eingeräumt. Die neue<br />
Richtlinie gilt unabhängig vom Ort der<br />
Durchführung der Aufbereitung sowohl<br />
im ambulanten als auch im stationären<br />
Sektor. Entscheidend für Art und Umfang<br />
der Maßnahmen ist die Komplexität des<br />
Medizinproduktes sowie die vorausgehende<br />
und die der Aufbereitung folgende Anwendung.<br />
Die wichtigsten Änderungen<br />
in der neuen Richtlinie:<br />
<br />
Die Einstufung (semikritisch, kritisch/A,<br />
B, C) ändert sich nur in Nuancen. Die<br />
maschinelle Aufbereitung soll für alle<br />
„kritischen“ Produkte bevorzugt werden.<br />
Werden semikritische Medizinprodukte<br />
nicht sterilisiert, muss eine viruzide Aufbereitung<br />
erfolgen.<br />
Manuelle Aufbereitung: Die manuelle<br />
Aufbereitung wird präziser als bisher<br />
beschrieben. Das Verfahren muss in einer<br />
Standard-Arbeitsanweisung festgelegt<br />
sein, kritische Schritte müssen in einer<br />
Risikoanalyse bewertet worden sein<br />
und der Erfolg der Reinigung muss validiert<br />
und regelmäßig überprüft werden.<br />
Reinigung: Der alkalischen Reinigung<br />
wird nach wie vor der Vorzug gegeben.<br />
Unter diesem Aspekt sind bei der Anschaffung<br />
von Medizinprodukten solche<br />
zu bevorzugen, die sich auch alkalisch<br />
reinigen lassen.<br />
Validierung: Die Validierung von maschinellen<br />
Reinigungsverfahren muss<br />
dem Stand von Wissenschaft und Technik<br />
entsprechen.<br />
Sterilisation: Zur Sterilisation wird darauf<br />
hingewiesen, dass Sterilisiergüter<br />
nach dem Prozess „trocken“ sein müssen.<br />
Für die Niedertemperatursterilisation<br />
(Produkte der Stufe „Kritisch C“) entfällt<br />
die Forderung nach einer externen Zertifizierung,<br />
wenn die Sterilisation nach<br />
einem vom Hersteller des Produktes validierten<br />
Verfahren erfolgt.<br />
QM-System: Generell wird für die Überwachung<br />
der Aufbereitung ein Qualitätsmanagementsystem<br />
(QMS) in der<br />
Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung<br />
gefordert. Dies muss eine Chargenrückverfolgung<br />
und eine Aufzeichnung von<br />
Abweichungen enthalten.<br />
Angaben des Herstellers<br />
Der Betreiber wird gehalten, sich vor dem<br />
Kauf über die Aufbereitungsinformation<br />
des Herstellers zu informieren und gege-<br />
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