Allgemeine Einkaufsbedingungen der BASF ... - BASF.com
Allgemeine Einkaufsbedingungen der BASF ... - BASF.com
Allgemeine Einkaufsbedingungen der BASF ... - BASF.com
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Einkaufsbedingungen</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>BASF</strong> Gruppengesellschaften<br />
mit Sitz in Österreich<br />
11. Verletzung gewerblicher Schutzrechte<br />
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und /<br />
o<strong>der</strong> Leistung und <strong>der</strong>en vertragsgemäße Nutzung keine<br />
Patentrechte, Urheberrechte o<strong>der</strong> sonstige Schutzrechte Dritter<br />
verletzen. Unbeschadet <strong>der</strong> gesetzlichen Ansprüche stellt <strong>der</strong><br />
Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter<br />
frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung <strong>der</strong> oben<br />
genannten Schutzrechte geltend gemacht werden. Lizenzgebühren,<br />
Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber<br />
zur Vermeidung und / o<strong>der</strong> Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen<br />
entstehen, trägt <strong>der</strong> Auftragnehmer.<br />
12. Vertragsstrafe<br />
Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, so kann <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
diese zusätzlich zur Vertragserfüllung verlangen.<br />
13. Versicherungen<br />
Der Auftragnehmer hat für Schäden, die von ihm und seinen<br />
Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen zu verantworten sind, eine<br />
ausreichende Haftpflichtversicherung auf seine Kosten aufrecht<br />
zu erhalten. Die Höhe <strong>der</strong> Deckungssumme je Schadensereignis<br />
ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Die<br />
vertragliche und gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bleibt<br />
durch Umfang und Höhe seines Versicherungsschutzes unberührt.<br />
14. Rechnung, Zahlung<br />
14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger<br />
gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten<br />
Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die<br />
den jeweils gültigen gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an Rechnungen<br />
nach dem Mehrwertsteuerrecht <strong>der</strong> Staaten entsprechen,<br />
<strong>der</strong>en Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen<br />
/ Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens<br />
hat <strong>der</strong> Auftragnehmer dem Auftraggeber alle<br />
Daten zu übermitteln, die erfor<strong>der</strong>lich sind, um den vorab<br />
aufgeführten Anfor<strong>der</strong>ungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts<br />
zu genügen.<br />
14.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu<br />
erstellen. Auf <strong>der</strong> Rechnung ist die vollständige Bestellnummer<br />
des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer<br />
des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind<br />
Leistungsnachweise und an<strong>der</strong>e Nachweisdokumente beizufügen.<br />
Rechnungen haben den Angaben in <strong>der</strong> Bestellung<br />
hinsichtlich Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge <strong>der</strong><br />
Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung<br />
ist an die in <strong>der</strong> Bestellung des Auftraggebers genannte<br />
Rechnungsadresse zu übermitteln.<br />
14.3 Zahlungsfristen laufen, sofern nichts an<strong>der</strong>es vereinbart<br />
ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den<br />
vorgenannten Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen, bzw. bei Anwendung<br />
des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum <strong>der</strong> Erstellung<br />
<strong>der</strong> Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds<br />
<strong>der</strong> Lieferung / Leistung.<br />
14.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen<br />
und Preisen und lässt die Rechte des Auftraggebers wegen<br />
nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung / Leistung, die<br />
Prüfungsrechte des Auftraggebers sowie das Recht, eine<br />
Rechnung aus an<strong>der</strong>en Gründen zu beanstanden, unberührt.<br />
15. Weitergabe von Bestellungen, Abtretung, Firmenän<strong>der</strong>ung,<br />
Aufrechnung, Zurückbehaltung<br />
15.1 Der Auftragnehmer darf die Rechte und Pflichten aus dem<br />
Vertrag mit dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung des Auftraggebers auf Dritte übertragen.<br />
15.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jeden kraft<br />
Gesetzes eintretenden Vertragsübergang und jede Än<strong>der</strong>ung<br />
seiner Firma unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
15.3 Der Auftraggeber darf die Rechte und Pflichten aus dem<br />
Vertrag mit dem Auftragnehmer je<strong>der</strong>zeit ohne vorherige<br />
Zustimmung des Auftragnehmers an die <strong>BASF</strong> SE, Ludwigshafen<br />
(Rhein), o<strong>der</strong> an eine Gesellschaft übertragen, die<br />
mittelbar o<strong>der</strong> unmittelbar durch <strong>BASF</strong> SE, Ludwigshafen am<br />
Rhein, kontrolliert wird o<strong>der</strong> zusammen mit dieser unter gemeinsamer<br />
Kontrolle steht, sei es aufgrund Inhaberschaft von<br />
mindestens 50% <strong>der</strong> stimmberechtigten Anteile, vertraglicher<br />
Vereinbarung o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise.<br />
15.4 Der Auftragnehmer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen<br />
o<strong>der</strong> rechtskräftig festgestellten For<strong>der</strong>ungen aufzurechnen. Ein<br />
Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftragnehmer nur zu, wenn<br />
die For<strong>der</strong>ung, wegen <strong>der</strong> das Zurückbehaltungsrecht geltend<br />
gemacht wird, aus demselben Vertragsverhältnis stammt.<br />
16. Kündigung, Rücktritt<br />
16.1 Der Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt<br />
werden. Ein wichtiger Grund liegt insbeson<strong>der</strong>e vor, wenn<br />
– <strong>der</strong> Auftragnehmer eine erhebliche Pflichtverletzung begeht<br />
und nicht binnen einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen<br />
Frist nach Zugang <strong>der</strong> schriftlichen Beanstandung<br />
Abhilfe schafft, o<strong>der</strong><br />
– beim jeweils an<strong>der</strong>en Vertragspartner eine wesentliche<br />
Vermögensverschlechterung eingetreten ist, die die Vertragserfüllung<br />
gefährdet o<strong>der</strong> <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Vertragspartner seiner<br />
Pflicht zur Abführung von Steuern o<strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträgen<br />
nicht nachkommt, o<strong>der</strong><br />
– <strong>der</strong> Kauf, die Verwendung <strong>der</strong> Ware o<strong>der</strong> die Leistung auf<br />
Grund gesetzlicher o<strong>der</strong> behördlicher Vorschriften ganz o<strong>der</strong><br />
teilweise unzulässig ist o<strong>der</strong> wird.<br />
Kündigt <strong>der</strong> Auftraggeber einen Vertrag aus wichtigem Grund<br />
und ist das Festhalten an weiteren mit dem Auftragnehmer<br />
bestehenden Verträgen aus demselben wichtigen Grund für<br />
den Auftraggeber unzumutbar, kann <strong>der</strong> Auftraggeber auch<br />
an<strong>der</strong>e zur Zeit <strong>der</strong> Kündigung bestehende und noch nicht<br />
erfüllte Verträge gegen anteilige Vergütung für die bereits<br />
erbrachte Leistung kündigen. Weitere Schadenersatz-, Aufwendungsersatz-<br />
o<strong>der</strong> Vergütungsansprüche stehen dem<br />
Auftragnehmer in dem vorgenannten Fall nicht zu.<br />
16.2 Hat <strong>der</strong> Auftragnehmer vom Auftraggeber im Rahmen des<br />
Vertrages o<strong>der</strong> zum Zwecke dessen Ausführung Dokumente,<br />
Unterlagen, Pläne und Zeichnungen erlangt, so hat er diese im<br />
Fall <strong>der</strong> Kündigung dem Auftraggeber unverzüglich auszuhändigen.<br />
Dies gilt entsprechend im Falle des Rücktritts vom<br />
Vertrag.<br />
17. Räumungspflichten des Auftragnehmers bei Beendigung<br />
des Vertrages<br />
Im Falle <strong>der</strong> Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem<br />
Grund, hat <strong>der</strong> Auftragnehmer unverzüglich die Demontage und<br />
den Abtransport seiner Anlagen, Werkzeuge und Geräte, die<br />
dieser ggf. beim Auftraggeber zur Erfüllung des Vertrages<br />
errichtet bzw. gelagert hat, auf seine Kosten zu besorgen.<br />
Etwaige Abfälle und Bauschutt, die durch die Arbeiten des<br />
Auftragnehmers verursacht wurden, sind ebenfalls unverzüglich<br />
durch den Auftragnehmer auf dessen Kosten zu entfernen und<br />
fachgerecht zu entsorgen. Kommt <strong>der</strong> Auftragnehmer diesen<br />
Pflichten nicht nach, kann <strong>der</strong> Auftraggeber, nach fruchtlosem<br />
Ablauf einer angemessenen Frist, die Arbeiten selbst vornehmen<br />
o<strong>der</strong> einen Dritten beauftragen und die angefallenen<br />
Kosten dem Auftragnehmer in Rechnung stellen.<br />
18. Unterlagen, Geheimhaltung, Nutzungsrechte<br />
18.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die geschuldeten<br />
Pläne, Berechnungen o<strong>der</strong> sonstigen Unterlagen in <strong>der</strong><br />
vereinbarten Anzahl so rechtzeitig auszuhändigen, dass die<br />
vertraglichen Ausführungsfristen eingehalten werden können.<br />
3 von 4 November 2013