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Allgemeine Einkaufsbedingungen der BASF ... - BASF.com

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Einkaufsbedingungen</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>BASF</strong> Gruppengesellschaften<br />

mit Sitz in Österreich<br />

11. Verletzung gewerblicher Schutzrechte<br />

Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und /<br />

o<strong>der</strong> Leistung und <strong>der</strong>en vertragsgemäße Nutzung keine<br />

Patentrechte, Urheberrechte o<strong>der</strong> sonstige Schutzrechte Dritter<br />

verletzen. Unbeschadet <strong>der</strong> gesetzlichen Ansprüche stellt <strong>der</strong><br />

Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter<br />

frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung <strong>der</strong> oben<br />

genannten Schutzrechte geltend gemacht werden. Lizenzgebühren,<br />

Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber<br />

zur Vermeidung und / o<strong>der</strong> Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen<br />

entstehen, trägt <strong>der</strong> Auftragnehmer.<br />

12. Vertragsstrafe<br />

Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, so kann <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

diese zusätzlich zur Vertragserfüllung verlangen.<br />

13. Versicherungen<br />

Der Auftragnehmer hat für Schäden, die von ihm und seinen<br />

Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen zu verantworten sind, eine<br />

ausreichende Haftpflichtversicherung auf seine Kosten aufrecht<br />

zu erhalten. Die Höhe <strong>der</strong> Deckungssumme je Schadensereignis<br />

ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Die<br />

vertragliche und gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bleibt<br />

durch Umfang und Höhe seines Versicherungsschutzes unberührt.<br />

14. Rechnung, Zahlung<br />

14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger<br />

gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten<br />

Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die<br />

den jeweils gültigen gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an Rechnungen<br />

nach dem Mehrwertsteuerrecht <strong>der</strong> Staaten entsprechen,<br />

<strong>der</strong>en Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Lieferungen<br />

/ Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens<br />

hat <strong>der</strong> Auftragnehmer dem Auftraggeber alle<br />

Daten zu übermitteln, die erfor<strong>der</strong>lich sind, um den vorab<br />

aufgeführten Anfor<strong>der</strong>ungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts<br />

zu genügen.<br />

14.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu<br />

erstellen. Auf <strong>der</strong> Rechnung ist die vollständige Bestellnummer<br />

des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferscheinnummer<br />

des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind<br />

Leistungsnachweise und an<strong>der</strong>e Nachweisdokumente beizufügen.<br />

Rechnungen haben den Angaben in <strong>der</strong> Bestellung<br />

hinsichtlich Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge <strong>der</strong><br />

Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die Rechnung<br />

ist an die in <strong>der</strong> Bestellung des Auftraggebers genannte<br />

Rechnungsadresse zu übermitteln.<br />

14.3 Zahlungsfristen laufen, sofern nichts an<strong>der</strong>es vereinbart<br />

ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den<br />

vorgenannten Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen, bzw. bei Anwendung<br />

des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum <strong>der</strong> Erstellung<br />

<strong>der</strong> Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich Richtigbefunds<br />

<strong>der</strong> Lieferung / Leistung.<br />

14.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen<br />

und Preisen und lässt die Rechte des Auftraggebers wegen<br />

nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung / Leistung, die<br />

Prüfungsrechte des Auftraggebers sowie das Recht, eine<br />

Rechnung aus an<strong>der</strong>en Gründen zu beanstanden, unberührt.<br />

15. Weitergabe von Bestellungen, Abtretung, Firmenän<strong>der</strong>ung,<br />

Aufrechnung, Zurückbehaltung<br />

15.1 Der Auftragnehmer darf die Rechte und Pflichten aus dem<br />

Vertrag mit dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung des Auftraggebers auf Dritte übertragen.<br />

15.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jeden kraft<br />

Gesetzes eintretenden Vertragsübergang und jede Än<strong>der</strong>ung<br />

seiner Firma unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

15.3 Der Auftraggeber darf die Rechte und Pflichten aus dem<br />

Vertrag mit dem Auftragnehmer je<strong>der</strong>zeit ohne vorherige<br />

Zustimmung des Auftragnehmers an die <strong>BASF</strong> SE, Ludwigshafen<br />

(Rhein), o<strong>der</strong> an eine Gesellschaft übertragen, die<br />

mittelbar o<strong>der</strong> unmittelbar durch <strong>BASF</strong> SE, Ludwigshafen am<br />

Rhein, kontrolliert wird o<strong>der</strong> zusammen mit dieser unter gemeinsamer<br />

Kontrolle steht, sei es aufgrund Inhaberschaft von<br />

mindestens 50% <strong>der</strong> stimmberechtigten Anteile, vertraglicher<br />

Vereinbarung o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise.<br />

15.4 Der Auftragnehmer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen<br />

o<strong>der</strong> rechtskräftig festgestellten For<strong>der</strong>ungen aufzurechnen. Ein<br />

Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftragnehmer nur zu, wenn<br />

die For<strong>der</strong>ung, wegen <strong>der</strong> das Zurückbehaltungsrecht geltend<br />

gemacht wird, aus demselben Vertragsverhältnis stammt.<br />

16. Kündigung, Rücktritt<br />

16.1 Der Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt<br />

werden. Ein wichtiger Grund liegt insbeson<strong>der</strong>e vor, wenn<br />

– <strong>der</strong> Auftragnehmer eine erhebliche Pflichtverletzung begeht<br />

und nicht binnen einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen<br />

Frist nach Zugang <strong>der</strong> schriftlichen Beanstandung<br />

Abhilfe schafft, o<strong>der</strong><br />

– beim jeweils an<strong>der</strong>en Vertragspartner eine wesentliche<br />

Vermögensverschlechterung eingetreten ist, die die Vertragserfüllung<br />

gefährdet o<strong>der</strong> <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Vertragspartner seiner<br />

Pflicht zur Abführung von Steuern o<strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträgen<br />

nicht nachkommt, o<strong>der</strong><br />

– <strong>der</strong> Kauf, die Verwendung <strong>der</strong> Ware o<strong>der</strong> die Leistung auf<br />

Grund gesetzlicher o<strong>der</strong> behördlicher Vorschriften ganz o<strong>der</strong><br />

teilweise unzulässig ist o<strong>der</strong> wird.<br />

Kündigt <strong>der</strong> Auftraggeber einen Vertrag aus wichtigem Grund<br />

und ist das Festhalten an weiteren mit dem Auftragnehmer<br />

bestehenden Verträgen aus demselben wichtigen Grund für<br />

den Auftraggeber unzumutbar, kann <strong>der</strong> Auftraggeber auch<br />

an<strong>der</strong>e zur Zeit <strong>der</strong> Kündigung bestehende und noch nicht<br />

erfüllte Verträge gegen anteilige Vergütung für die bereits<br />

erbrachte Leistung kündigen. Weitere Schadenersatz-, Aufwendungsersatz-<br />

o<strong>der</strong> Vergütungsansprüche stehen dem<br />

Auftragnehmer in dem vorgenannten Fall nicht zu.<br />

16.2 Hat <strong>der</strong> Auftragnehmer vom Auftraggeber im Rahmen des<br />

Vertrages o<strong>der</strong> zum Zwecke dessen Ausführung Dokumente,<br />

Unterlagen, Pläne und Zeichnungen erlangt, so hat er diese im<br />

Fall <strong>der</strong> Kündigung dem Auftraggeber unverzüglich auszuhändigen.<br />

Dies gilt entsprechend im Falle des Rücktritts vom<br />

Vertrag.<br />

17. Räumungspflichten des Auftragnehmers bei Beendigung<br />

des Vertrages<br />

Im Falle <strong>der</strong> Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem<br />

Grund, hat <strong>der</strong> Auftragnehmer unverzüglich die Demontage und<br />

den Abtransport seiner Anlagen, Werkzeuge und Geräte, die<br />

dieser ggf. beim Auftraggeber zur Erfüllung des Vertrages<br />

errichtet bzw. gelagert hat, auf seine Kosten zu besorgen.<br />

Etwaige Abfälle und Bauschutt, die durch die Arbeiten des<br />

Auftragnehmers verursacht wurden, sind ebenfalls unverzüglich<br />

durch den Auftragnehmer auf dessen Kosten zu entfernen und<br />

fachgerecht zu entsorgen. Kommt <strong>der</strong> Auftragnehmer diesen<br />

Pflichten nicht nach, kann <strong>der</strong> Auftraggeber, nach fruchtlosem<br />

Ablauf einer angemessenen Frist, die Arbeiten selbst vornehmen<br />

o<strong>der</strong> einen Dritten beauftragen und die angefallenen<br />

Kosten dem Auftragnehmer in Rechnung stellen.<br />

18. Unterlagen, Geheimhaltung, Nutzungsrechte<br />

18.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die geschuldeten<br />

Pläne, Berechnungen o<strong>der</strong> sonstigen Unterlagen in <strong>der</strong><br />

vereinbarten Anzahl so rechtzeitig auszuhändigen, dass die<br />

vertraglichen Ausführungsfristen eingehalten werden können.<br />

3 von 4 November 2013

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