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Beiträge für selbstständig Erwerbstätige - Barmer GEK

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<strong>Beiträge</strong> <strong>für</strong> <strong>selbstständig</strong> <strong>Erwerbstätige</strong><br />

Hauptberuflich Selbstständige genießen bei der BARMER <strong>GEK</strong> den vollen Versicherungsschutz<br />

sowie alle Mehrleistungen der BARMER <strong>GEK</strong>. Die Versicherung enthält jedoch keinen<br />

Anspruch auf Krankengeld. Eine finanzielle Absicherung im Krankheitsfall ist auch <strong>für</strong><br />

Selbstständige wichtig. Selbstständige haben die Möglichkeit, eine Versicherung mit Anspruch<br />

auf ein gesetzliches Krankengeld zu wählen. Ergänzend zu diesem gesetzlichen<br />

Krankengeld bietet die BARMER <strong>GEK</strong> Krankengeld-Tarife an, mit denen die finanzielle<br />

Absicherung optimal gestaltet werden kann.<br />

Wichtig<br />

Weitere Informationen zum gesetzlichen Krankengeldanspruch und zu den BARMER <strong>GEK</strong><br />

Krankengeld-Tarifen stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:<br />

Wahltarife Krankengeld<br />

Wie hoch sind die <strong>Beiträge</strong>?<br />

Die Höhe Ihrer <strong>Beiträge</strong> zur Kranken- und Pflegeversicherung richtet sich nach Ihrer individuellen<br />

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die <strong>Beiträge</strong> sind damit nicht von einem<br />

individuellen Risiko, wie dies beispielsweise durch das Alter oder den Gesundheitszustand<br />

zum Ausdruck kommt, abhängig. Sie sind einerseits jederzeit kalkulierbar und andererseits<br />

werden Sie finanziell nicht übermäßig belastet. Sie zahlen den Beitrag, den Sie nach Ihren<br />

Einkommensverhältnissen (Beitragsbemessungsgrenze) tatsächlich tragen können.<br />

Sie können Ihren Anteil ganz einfach mit dem Beitragsrechner ermitteln.<br />

Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />

Als Grundlage <strong>für</strong> die Beitragsberechnung werden alle Einnahmen, die Ihre wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit entsprechen, herangezogen. Beitragspflichtig sind zunächst die Einnahmen,<br />

die Sie aus Ihrer <strong>selbstständig</strong>en Tätigkeit erzielen. Es wird dabei nicht der Bruttobetrag<br />

der Einnahmen, sondern der nach den Gewinnermittlungsermittlungsvorschriften des<br />

Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn herangezogen. Daneben zählen auch alle<br />

weiteren Einkünfte, die Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmen, zu den<br />

beitragspflichtigen Einnahmen. Dies sind insbesondere Zinsen aus Kapitalvermögen,<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder auch Renten.<br />

Zeitversetzte Berücksichtigung Ihrer Einkünfte<br />

Als Nachweis der Einkünfte dürfen die Krankenkassen nur den Einkommensteuerbescheid<br />

akzeptieren. Dieser weist im Regelfall Einkünfte einer vergangenen Periode aus. Er wird<br />

dennoch <strong>für</strong> die aktuelle Beitragsbemessung herangezogen, bis ein neuer<br />

Einkommensteuerbescheid vorliegt. Sie zahlen Ihre <strong>Beiträge</strong> also immer aus einer<br />

zeitversetzten Bemessungsgrundlage. Dadurch entstehen Ihnen jedoch keine Nachteile:<br />

Denn Einkommensschwankungen gleichen sich bei diesem Verfahren in den Folgejahren<br />

jeweils wieder aus.<br />

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Beispiel<br />

Andreas Abel ist bereits seit Jahren als hauptberuflich Selbstständiger freiwilliges Mitglied.<br />

Zuletzt lagen die mit dem Einkommensteuerbescheid 2009 nachgewiesenen Einnahmen der<br />

Beitragsberechnung zugrunde. Noch im Oktober 2011 legt er den am 21.10.2011 ausgestellten<br />

Einkommensteuerbescheid <strong>für</strong> das Jahr 2010 vor. In diesem ist ein Gewinn von<br />

24.000,00 Euro ausgewiesen. Dies entspricht monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen<br />

von 2.000,00 Euro. Andreas Abel weist darauf hin, dass er im Jahr 2011 tatsächlich mit einem<br />

höheren Gewinn rechnet.<br />

Gleichwohl werden die <strong>Beiträge</strong> ab dem 1.11.2011 aus 2.000,00 Euro monatlich berechnet.<br />

Und zwar so lange, bis der Einkommensteuerbescheid <strong>für</strong> 2011 vorliegt. Sind die Einkünfte<br />

von Andreas Abel dann tatsächlich höher ausgefallen, werden seine <strong>Beiträge</strong> aus dieser<br />

höheren Bemessungsgrundlage ab dem Folgemonat der Ausstellung des Bescheides<br />

berechnet. Unabhängig davon, welchen Schwankungen seine tatsächliche<br />

Einnahmesituation dann unterliegt.<br />

Daraus wird ersichtlich: Die Einnahmen werden bei der Beitragsberechnung zeitversetzt<br />

berücksichtigt.<br />

Existenzgründer<br />

Als Existenzgründer können Sie in der Anfangsphase Ihrer Tätigkeit noch keinen Einkommensteuerbescheid<br />

aus der <strong>selbstständig</strong>en Tätigkeit vorlegen. Wir berechnen die <strong>Beiträge</strong><br />

deshalb auf Grundlage einer gewissenhaften Schätzung Ihrer voraussichtlichen Einnahmen.<br />

Ihre <strong>Beiträge</strong> werden zunächst vorläufig - unter Vorbehalt - berechnet und später, wenn Ihnen<br />

der Einkommensteuerbescheid vorliegt, entsprechend Ihren tatsächlichen Einnahmen<br />

korrigiert. Für die Vergangenheit werden <strong>Beiträge</strong> also nachberechnet oder erstattet.<br />

Auch Ihre laufenden <strong>Beiträge</strong> werden dann auf Grundlage der mit diesem Einkommensteuerbescheid<br />

nachgewiesenen Einnahmen berechnet. Dieser erste Einkommensteuerbescheid<br />

bleibt so lange Grundlage <strong>für</strong> die Beitragsbemessung, bis Sie einen neuen aktuellen Einkommensteuerbescheid<br />

vorlegen.<br />

Beispiel<br />

Joachim Müller ist seit dem 1.7.2010 als Existenzgründer freiwilliges Mitglied. Zu Beginn<br />

seiner <strong>selbstständig</strong>en Tätigkeit hat er seine Einkünfte auf 2.000,00 Euro monatlich<br />

geschätzt. Daher wurden die <strong>Beiträge</strong> vorläufig, das heißt bis zur Vorlage des ersten<br />

Einkommensteuerbescheides, berechnet. Im Januar 2012 legt er den<br />

Einkommensteuerbescheid <strong>für</strong> 2010 vor. Die BARMER <strong>GEK</strong> setzt anhand des<br />

Einkommensteuerbescheides <strong>für</strong> 2010 die endgültige Beitragshöhe fest. Der<br />

Einkommensteuerbescheid weist folgende Einkünfte aus:<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 11.400,00 Euro (dies entspricht monatlichen Einnahmen von<br />

1.900,00 Euro, da die <strong>selbstständig</strong>e Tätigkeit erst zum 01.07.2010 aufgenommen wurde,<br />

wird das Jahreseinkommen auf 6 Monate umgelegt).<br />

Die mit dem Einkommensteuerbescheid <strong>für</strong> 2010 nachgewiesenen Einnahmen in Höhe<br />

von 1.900,00 Euro monatlich sind die Bemessungsgrundlage bis zu dem Monat, in dem der<br />

Einkommensteuerbescheid des Jahres 2011 ausgestellt bzw. vorgelegt wird. Für die Zeit<br />

vom 1.7.2010 bis 31.12.2011 werden <strong>Beiträge</strong> aus monatlich 100,00 Euro erstattet.<br />

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Mindestbemessungsgrundlagen ab 1. Januar 2014<br />

Der Gesetzgeber hat <strong>für</strong> hauptberuflich Selbstständige so genannte "Mindestbemessungsgrundlagen"<br />

zur Kranken- und Pflegeversicherung vorgesehen. Unabhängig davon, wie hoch<br />

Ihre Einnahmen tatsächlich sind: Die <strong>Beiträge</strong> sind mindestens aus monatlich 2.073,75 Euro<br />

zu berechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Mindestbemessungsgrundlage<br />

auf monatlich 1.382,50 Euro abgesenkt werden.<br />

Für Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld von der Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit erhalten, gilt ebenfalls die Mindestbemessungsgrundlage von monatlich<br />

1.382,50 Euro.<br />

Maximal werden die <strong>Beiträge</strong> aus monatlich 4.050,00 Euro berechnet; auch wenn Sie höhere<br />

Einkünfte erzielen!<br />

Die Beitragsbemessung <strong>für</strong> freiwillige Mitglieder richtet sich seit 1. Januar 2009 nach den<br />

"Einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder", die der GKV-<br />

Spitzenverband verabschiedet hat. Die Grundsätze finden Sie unter folgendem Link:<br />

http://www.gkv-spitzenverband.de<br />

Maßgebende Beitragssätze ab 1. Januar 2014<br />

Bei der BARMER <strong>GEK</strong> erhalten Sie einen vollen Versicherungsschutz <strong>für</strong> einen ermäßigten<br />

Beitrag. Der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,9 Prozent. Ein<br />

Krankengeldanspruch ist darin nicht enthalten. Selbstständige haben die Möglichkeit, diese<br />

Versicherung um ein gesetzliches Krankengeld zu erweitern. Für diese Versicherung ist<br />

dann der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent zu entrichten.<br />

Wer bei der BARMER <strong>GEK</strong> gegen Krankheit versichert ist, ist in aller Regel auch Mitglied in<br />

der sozialen Pflegeversicherung. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2,05 Prozent.<br />

Personen, die keine Kinder erzogen haben und das 23. Lebensjahr vollendet haben,<br />

zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent zur Pflegeversicherung.<br />

Beitragsübersicht ab 1. Januar 2014<br />

Beitragsbemessung<br />

mtl.<br />

KV-Beitrag ohne Krankengeldanspruch<br />

mtl.<br />

(14,9 Prozent)<br />

KV-Beitrag mit Krankengeldanspruch<br />

mtl. (15,5<br />

Prozent)<br />

PV-Beitrag <strong>für</strong><br />

Eltern mtl.<br />

(2,05 Prozent)<br />

PV-Beitrag <strong>für</strong><br />

Kinderlose mtl.<br />

(2,3 Prozent) 4<br />

4.050,00 Euro 603,45 Euro 627,75 Euro 83,03 Euro 93,15 Euro<br />

2.073,75 Euro 308,99 Euro 321,43 Euro 42,51 Euro 47,70 Euro<br />

1.382,50 Euro 205,99 Euro 214,29 Euro 28,34 Euro 31,80 Euro<br />

Übersteigen Ihre Einnahmen die Mindestbemessungsgrenze von monatlich 2.073,75 Euro<br />

bzw. monatlich 1.382,50 Euro, sind die <strong>Beiträge</strong> individuell zu berechnen. Für die Berechnung<br />

Ihres individuellen Beitrags können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen. Wir<br />

beraten Sie auch, welche Einnahmen tatsächlich beitragspflichtig sind.<br />

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Tipp<br />

Wir beraten Sie gern, welcher Beitrag <strong>für</strong> Sie persönlich zu zahlen ist. Nehmen Sie dazu bitte<br />

Kontakt mit Ihrer BARMER <strong>GEK</strong> vor Ort auf. Die <strong>für</strong> Sie zuständige Betreuungsstelle finden<br />

Sie auf unserer Internetseite:<br />

BARMER <strong>GEK</strong> Geschäftsstellensuche<br />

BARMER <strong>GEK</strong> Beitragsrechner<br />

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