Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Konzentrationszone „Steinbronnen“ getroffen werden. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung<br />
im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist die Kollisionsgefährdung für<br />
den Rotmilan erneut zu überprüfen.<br />
Schwarzmilan<br />
Der Schwarzmilan wurde bei Nahrungssuchflügen und thermikkreisend nur im Osten des Plangebietes<br />
beobachtet.<br />
Die Kollisionsgefahr für in der weiteren Umgebung brütende Schwarzmilane wird als unwahrscheinlich<br />
eingestuft.<br />
Allerdings wurden im Süden des Untersuchungsgebietes rastende Durchzügler des Schwarzmilans<br />
beobachtet. Zur potenziellen Gefährdung von Zugvögeln siehe Ausführungen unter Kormoran.<br />
Schwarzstorch<br />
Brutvorkommen im Umkreis von 3 km um die Konzentrationszone Steinbronnen sind auszuschließen.<br />
Ansiedlungen sind wegen des Fehlens großflächiger Wälder mit Feuchtgebieten im nahen Umkreis auch<br />
nicht zu erwarten. Im weiteren Umkreis sind jedoch solche Habitate vorhanden (z. B. Federseegebiet).<br />
Ob die Beobachtung eines thermikkreisenden Schwarzstorches eine Zufallsbeobachtung war, oder<br />
dieser die Waldfläche Steinbronnen regelmäßig überfliegt, ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />
Untersuchungen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens zu überprüfen.<br />
Eine Gefährdung thermikkreisender Schwarzstorche muss aufgrund der Seltenheit der Art in <strong>Bad</strong>en-<br />
Württemberg zwingend ausgeschlossen werden können.<br />
Weißstorch<br />
Eine Gefährdung des <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>er Weißstorchpaares ist aufgrund der großen Entfernung von über<br />
3 km zum Horst ausgeschlossen.<br />
„Wiesenlimikolen" (Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz)<br />
Brutvorkommen des Brachvogels und der Bekassine können ausgeschlossen werden. Im Rahmen der<br />
Untersuchung wurden durchziehende und rastende Limikolen beobachtet. Das Gebiet nordöstlich der<br />
Biogasanlage im Süden des Plangebietes ist jedoch als Bruthabitat für den Kiebitz potenziell geeignet.<br />
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
ist das Untersuchungsgebiet nochmals auf brütende Kiebitze hin zu überprüfen,<br />
um eine Kollisionsgefährdung ausschließen zu können.<br />
Wiesenweihe und Kornweihe<br />
Da beide Arten nicht als Brutvögel vorkommen, kann eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos<br />
während der Brutzeit ausgeschlossen werden.<br />
Auch eine Kollision während des Winters (unregelmäßige Durchzügler?) ist sehr unwahrscheinlich, da<br />
eine mögliche Windkraftanlage im/am Wald stehen würde. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Kollisionsgefährdung im<br />
Einzelfall zu überprüfen.<br />
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