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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Schutzgebiete<br />

Das Plangebiet liegt außerhalb von NATURA2000-Gebieten, Naturschutz- und Landschafts- und<br />

Waldschutzgebieten. Im Plangebiet liegt ein nach § 30a LWaldG/§ 32 NatSchG geschütztes Waldbiotop<br />

„Tümpel im Schellenberg“ Nr. 279234371291, welches im Zuge der Planung der genauen<br />

Anlagenstandorte berücksichtigt werden muss. Naturdenkmale sind von der Planung nicht betroffen.<br />

Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Feuchtgebiete um Altshausen“ Nr. 8023341 befindet sich in 1.300 m<br />

südlicher Richtung. Ca. 5 km nordöstlich liegt das großflächige Vogelschutzgebiet „Federseeried“ Nr.<br />

7923401, das FFH-Gebiet „Federsee und Blinder See bei Kanzach“ Nr. 7923341, das Naturschutzgebiet<br />

„Südliches Federseeried“ Nr. 4.240 und das Landschaftsschutzgebiet „Steinhauser Ried“ Nr. 4.26.024.<br />

Für das Vogelschutzgebiet „Federseeried“ müsste im Zuge der Bauleitplanung eine NATURA2000-<br />

Vorprüfung erfolgen, da es sich innerhalb des 6 km-Prüfbereichs für windenergieempfindliche Vogelarten<br />

befindet. Schutzgegenstand sind hierbei: u. a. Rohr- u. Kornweihe, Rot- u. Schwarzmilan,<br />

Wachtelkönig, Weißstorch, Flussseeschwalbe, Silberreiher.<br />

Geologie und Boden<br />

Durch das geplante Vorhaben werden im Bereich der Fundamente (ca. 500 m² je Anlage), der Nebenanlagen<br />

(Trafostation etc.) und der Zuwegung die Böden vollständig versiegelt. Insgesamt ist bei einem<br />

Windpark von 5 Anlagen mit einem Versiegelungsgrad von mind. 2 ha zu rechnen. Dabei gehen alle<br />

Bodenfunktionen dauerhaft verloren. Die Gründung ist von der Bodenbeschaffenheit abhängig. Meist<br />

wird eine Flachgründung vorgenommen (3 – 4 m tief). Für Kranstellflächen, Montage- und Lagerflächen<br />

wird der Boden temporär teilversiegelt. Im Bereich der zu verlegenden Kabeltrassen wird das<br />

Bodengefüge oberflächlich verändert, ein dauerhafter Eingriff findet jedoch nicht statt. Das Ausmaß<br />

der erforderlichen Ertüchtigung der Zuwegung ist im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu<br />

konkretisieren. Je nach Geländeneigung und Wegeverlauf kann dies zu unterschiedlich intensiven<br />

Eingriffen führen.<br />

Wasser<br />

Es ist von einer geringfügige Verminderung der Grundwasserneubildung auf einer Fläche von 500 m²<br />

je Anlage durch zusätzliche Neuversiegelung auszugehen.<br />

Bei der genauen Standortplanung der einzelnen Anlagen ist der Bereich der geschützten Biotope auszusparen<br />

und ein ausreichender Pufferabstand einzuhalten.<br />

Klima/Luft<br />

Durch die punktuelle Versiegelung gehen geringfügig Kaltluft- und Frischluftflächen verloren. Dort<br />

ändert sich das Lokalklima geringfügig. Im Umfeld der Windenergieanlagen bleiben diese Funktionen<br />

jedoch erhalten.<br />

Die Erzeugung von Windenergie führt langfristig zu einer Verringerung von CO2-Emissionen und trägt<br />

somit zum Klimaschutz bei.<br />

Landschaft<br />

Im Rahmen der Baumaßnahmen kann es durch die Errichtung von Zufahrts- und Erschließungswegen,<br />

Kranstellflächen, Betriebsgebäuden, dem Fundament und damit verbundenen Waldrodungen sowie<br />

365° freiraum + umwelt 51

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