Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Schutzgebiete<br />
Das Plangebiet liegt außerhalb von NATURA2000-Gebieten, Naturschutz- und Landschafts- und<br />
Waldschutzgebieten. Im Plangebiet liegt ein nach § 30a LWaldG/§ 32 NatSchG geschütztes Waldbiotop<br />
„Tümpel im Schellenberg“ Nr. 279234371291, welches im Zuge der Planung der genauen<br />
Anlagenstandorte berücksichtigt werden muss. Naturdenkmale sind von der Planung nicht betroffen.<br />
Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Feuchtgebiete um Altshausen“ Nr. 8023341 befindet sich in 1.300 m<br />
südlicher Richtung. Ca. 5 km nordöstlich liegt das großflächige Vogelschutzgebiet „Federseeried“ Nr.<br />
7923401, das FFH-Gebiet „Federsee und Blinder See bei Kanzach“ Nr. 7923341, das Naturschutzgebiet<br />
„Südliches Federseeried“ Nr. 4.240 und das Landschaftsschutzgebiet „Steinhauser Ried“ Nr. 4.26.024.<br />
Für das Vogelschutzgebiet „Federseeried“ müsste im Zuge der Bauleitplanung eine NATURA2000-<br />
Vorprüfung erfolgen, da es sich innerhalb des 6 km-Prüfbereichs für windenergieempfindliche Vogelarten<br />
befindet. Schutzgegenstand sind hierbei: u. a. Rohr- u. Kornweihe, Rot- u. Schwarzmilan,<br />
Wachtelkönig, Weißstorch, Flussseeschwalbe, Silberreiher.<br />
Geologie und Boden<br />
Durch das geplante Vorhaben werden im Bereich der Fundamente (ca. 500 m² je Anlage), der Nebenanlagen<br />
(Trafostation etc.) und der Zuwegung die Böden vollständig versiegelt. Insgesamt ist bei einem<br />
Windpark von 5 Anlagen mit einem Versiegelungsgrad von mind. 2 ha zu rechnen. Dabei gehen alle<br />
Bodenfunktionen dauerhaft verloren. Die Gründung ist von der Bodenbeschaffenheit abhängig. Meist<br />
wird eine Flachgründung vorgenommen (3 – 4 m tief). Für Kranstellflächen, Montage- und Lagerflächen<br />
wird der Boden temporär teilversiegelt. Im Bereich der zu verlegenden Kabeltrassen wird das<br />
Bodengefüge oberflächlich verändert, ein dauerhafter Eingriff findet jedoch nicht statt. Das Ausmaß<br />
der erforderlichen Ertüchtigung der Zuwegung ist im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu<br />
konkretisieren. Je nach Geländeneigung und Wegeverlauf kann dies zu unterschiedlich intensiven<br />
Eingriffen führen.<br />
Wasser<br />
Es ist von einer geringfügige Verminderung der Grundwasserneubildung auf einer Fläche von 500 m²<br />
je Anlage durch zusätzliche Neuversiegelung auszugehen.<br />
Bei der genauen Standortplanung der einzelnen Anlagen ist der Bereich der geschützten Biotope auszusparen<br />
und ein ausreichender Pufferabstand einzuhalten.<br />
Klima/Luft<br />
Durch die punktuelle Versiegelung gehen geringfügig Kaltluft- und Frischluftflächen verloren. Dort<br />
ändert sich das Lokalklima geringfügig. Im Umfeld der Windenergieanlagen bleiben diese Funktionen<br />
jedoch erhalten.<br />
Die Erzeugung von Windenergie führt langfristig zu einer Verringerung von CO2-Emissionen und trägt<br />
somit zum Klimaschutz bei.<br />
Landschaft<br />
Im Rahmen der Baumaßnahmen kann es durch die Errichtung von Zufahrts- und Erschließungswegen,<br />
Kranstellflächen, Betriebsgebäuden, dem Fundament und damit verbundenen Waldrodungen sowie<br />
365° freiraum + umwelt 51