Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG Bad Saulgau / Herbertingen Umweltbericht zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“ (Stand 11.02.2013) sieht hierfür automatische Dauererfassungen bzw. Transektbegehungen von Mitte März bis Ende Oktober vor. Ein Aufzeichnungsgerät sollte in einer Höhe von 100 m installiert werden (z. B. an einem Windmessmast). Für die Ermittlung der Fledermausquartiere müssen Transektbegehungen durchgeführt werden, da im Umfeld der Quartiere generell mit einer höheren Kollisionsgefahr gerechnet werden muss. Eine Baumhöhlenkartierung wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erforderlich, wenn im Untersuchungsraum mit dem Vorkommen windkraftempfindlicher Fledermausarten zu rechnen ist, die durch den vorhabensbedingten Verlust der Fortpflanzungs- und Ruhestätten beeinträchtigt werden können und für diese Quartierpotenzial besteht. Baumhöhlenkartierungen können in der Regel nur in der unbelaubten Zeit (November bis März) durchgeführt werden. Innerhalb des Untersuchungsraumes werden alle geeigneten Bäume auf potenzielle Höhlenund Spaltenquartiere hin untersucht. Der Untersuchungsraum umfasst alle durch das Vorhaben unmittelbar betroffene Flächen inklusive eines Pufferbereiches von 500m. In Gebieten, in welchen mit dem Vorkommen baumhöhlenbewohnender, windkraftempfindlicher Fledermausarten zu rechnen ist und Quartierpotenzial für die betreffenden Arten festgestellt wurde, wird eine Kurzzeittelemetrie durchgeführt. Die Kenntnis der Quartiernutzung ist zur Beurteilung der Eingriffswirkung unabdingbar. Netzfänge stellen dabei eine geeignete Methode dar, um der zu telemetrierenden Tiere habhaft zu werden. Das zu besendernde Artenspektrum umfasst je nach Vorkommen die neun in Baden-Württemberg reproduzierenden Fledermausarten, die regelmäßig Quartiere in Baumhöhlen beziehen (Bechsteinfledermaus, Große Bartfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus, Nymphenfledermaus und Wasserfledermaus). In der Balz- und Paarungszeit (Spätsommer/Herbst) müssen Detektorbegehungen durchgeführt werden. 365° freiraum + umwelt 23
VG Bad Saulgau / Herbertingen Umweltbericht zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“ 6.4 Schutzgebiete Das Plangebiet liegt außerhalb von NATURA2000-Gebieten, Naturschutz- und Landschafts- und Waldschutzgebieten. Im Plangebiet liegt ein nach § 30a LWaldG/§ 32 NatSchG geschütztes Waldbiotop „Tümpel im Schellenberg“ Nr. 279234371291, welches im Zuge der Planung der genauen Anlagenstandorte berücksichtigt werden muss. Naturdenkmale sind von der Planung nicht betroffen. Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Feuchtgebiete um Altshausen“ Nr. 8023341 befindet sich in 1.300 m südlicher Richtung. Ca. 5 km nordöstlich liegt das großflächige Vogelschutzgebiet „Federseeried“ Nr. 7923401, das FFH-Gebiet „Federsee und Blinder See bei Kanzach“ Nr. 7923341, das Naturschutzgebiet „Südliches Federseeried“ Nr. 4.240 und das Landschaftsschutzgebiet „Steinhauser Ried“ Nr. 4.26.024. Für das Vogelschutzgebiet „Federseeried“ müsste im Zuge der Bauleitplanung eine NATURA2000-Vorprüfung erfolgen, da es sich innerhalb des 6 km-Prüfbereichs für windenergieempfindliche Vogelarten befindet. Schutzgegenstand sind hierbei: u. a. Rohr- u. Kornweihe, Rot- u. Schwarzmilan, Wachtelkönig, Weißstorch, Flussseeschwalbe, Silberreiher. Abb. 7: Lage der Schutzgebiete im Umfeld des Plangebiets (Daten- und Kartendienst der LUBW, abgerufen am 11.07.2013) 365° freiraum + umwelt 24
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<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
6.4 Schutzgebiete<br />
Das Plangebiet liegt außerhalb von NATURA2000-Gebieten, Naturschutz- und Landschafts- und Waldschutzgebieten.<br />
Im Plangebiet liegt ein nach § 30a LWaldG/§ 32 NatSchG geschütztes Waldbiotop<br />
„Tümpel im Schellenberg“ Nr. 279234371291, welches im Zuge der Planung der genauen Anlagenstandorte<br />
berücksichtigt werden muss. Naturdenkmale sind von der Planung nicht betroffen. Das<br />
nächstgelegene FFH-Gebiet „Feuchtgebiete um Altshausen“ Nr. 8023341 befindet sich in 1.300 m<br />
südlicher Richtung. Ca. 5 km nordöstlich liegt das großflächige Vogelschutzgebiet „Federseeried“ Nr.<br />
7923401, das FFH-Gebiet „Federsee und Blinder See bei Kanzach“ Nr. 7923341, das Naturschutzgebiet<br />
„Südliches Federseeried“ Nr. 4.240 und das Landschaftsschutzgebiet „Steinhauser Ried“ Nr. 4.26.024.<br />
Für das Vogelschutzgebiet „Federseeried“ müsste im Zuge der Bauleitplanung eine NATURA2000-Vorprüfung<br />
erfolgen, da es sich innerhalb des 6 km-Prüfbereichs für windenergieempfindliche Vogelarten<br />
befindet. Schutzgegenstand sind hierbei: u. a. Rohr- u. Kornweihe, Rot- u. Schwarzmilan, Wachtelkönig,<br />
Weißstorch, Flussseeschwalbe, Silberreiher.<br />
Abb. 7: Lage der Schutzgebiete im Umfeld des Plangebiets (Daten- und Kartendienst der LUBW, abgerufen am 11.07.2013)<br />
365° freiraum + umwelt 24