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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Gefährdung thermikkreisender Schwarzstorche muss aufgrund der Seltenheit der Art in <strong>Bad</strong>en-<br />

Württemberg zwingend ausgeschlossen werden können.<br />

Weißstorch<br />

Eine Gefährdung des <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>er Weißstorchpaares ist aufgrund der großen Entfernung von über<br />

3 km zum Horst ausgeschlossen.<br />

„Wiesenlimikolen" (Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz)<br />

Brutvorkommen des Brachvogels und der Bekassine können ausgeschlossen werden. Im Rahmen der<br />

Untersuchung wurden durchziehende und rastende Limikolen beobachtet. Das Gebiet nordöstlich der<br />

Biogasanlage im Süden des Plangebietes ist jedoch als Bruthabitat für den Kiebitz potenziell geeignet.<br />

Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens ist das Untersuchungsgebiet nochmals auf brütende Kiebitze hin zu überprüfen,<br />

um eine Kollisionsgefährdung ausschließen zu können.<br />

Wiesenweihe und Kornweihe<br />

Da beide Arten nicht als Brutvögel vorkommen, kann eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos<br />

während der Brutzeit ausgeschlossen werden. Auch eine Kollision während des Winters (unregelmäßige<br />

Durchzügler?) ist sehr unwahrscheinlich, da eine mögliche Windkraftanlage im/am Wald<br />

stehen würde. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

ist die Kollisionsgefährdung im Einzelfall zu überprüfen.<br />

Weitere nicht windkraftempfindliche Vogelarten<br />

Die innerhalb der Konzentrationszone vorkommenden Waldbestände sind aufgrund ihres jungen<br />

Bestandsalters und des hohen Nadelholzanteils keine potenziell hochwertigen Vogellebensräume. Es<br />

sind keine unüberwindbaren Konflikte zu erwarten, die sich bei der Errichtung der Anlage und der<br />

damit verbundenen Waldumwandlung ergeben könnten. Für die dort potenziell vorkommenden Vogelarten<br />

kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (§ 44 Abs. 5<br />

BNatSchG). Verstöße gegen das Tötungsverbot des § 44 Abs. Nr. 1 BNatSchG und das Störungsverbot<br />

des § 44 Abs. Nr. 2 BNatSchG können durch Beschränkungen der Bauzeiten vermieden werden.<br />

Fazit: Vögel<br />

Zusammenfassend kommt die artenschutzrechtliche Prüfung zum Ergebnis, dass die Konzentrationszone<br />

für Windkraft bei Steinbronnen keine offensichtlichen Verbotstatbestände für Vögel erkennen<br />

lässt, da innerhalb keine Fortpflanzungsstätte (Horst) einer windkraftsensiblen Art im Untersuchungsgebiet<br />

und ihrem relevanten Umfeld nachgewiesen wurde. Dennoch gibt es Hinweise, dass artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Sollte der<br />

Standort als Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen werden, sind im Rahmen der artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die Kollisionsgefährdung<br />

im Einzelfall für die relevanten Arten neu zu überprüfen und zu bewerten.<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt wird dem Standort ein mittleres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial<br />

zugeordnet.<br />

365° freiraum + umwelt 21

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