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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

6.2 Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt<br />

Naturräumliche Lage<br />

Das Plangebiet liegt naturräumlich gesehen im Randbereich des Naturraums 40 Donau-Ablach-Platten,<br />

in der Großlandschaft 4 Donau-Iller-Lech-Platte (LUBW Daten- und Kartenservice, online 2013).<br />

Potenzielle natürliche Vegetation<br />

Die potenzielle natürliche Vegetation im Gebiet ist ein „Reicher Hainsimsen-Buchenwald mit Seegras“.<br />

Aktueller Zustand/Reale Vegetation<br />

Die Kartierung des Plangebiets erfolgt nach dem Leitfaden „Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum<br />

Erfassen, Beschreiben, Bewerten“ der LUBW (2009).<br />

Das Plangebiet wird zu 2/3 forstwirtschaftlich und zu 1/3 landwirtschaftlich genutzt. Der Waldbereich<br />

im Norden ist überwiegend von Fichtenbestand mit einzelnen Laubbaumvorkommen (Buche, Ahorn)<br />

geprägt. Es handelt sich um einen naturfernen Waldbestand mit Fichten mittleren Alters (59.44) auf<br />

einem Standort, auf dem von Natur aus kein Fichten-Wald vorkommt. Im Süden schließt sich eine<br />

weitgehend ausgeräumte Ackerlandschaft (37.11) an, die keine linienhaften Biotopstrukturen (z. B.<br />

Feldhecken) aufweist.<br />

Bedeutung und Empfindlichkeit<br />

Den intensiv genutzten Ackerflächen und überwiegend von Fichtenwald (mittleren Alters) geprägten<br />

Waldflächen kommt aus naturschutzfachlicher Sicht eine untergeordnete Bedeutung zu, da aufgrund<br />

der starken anthropogenen Nutzung die Artenvielfalt gering ist. Die Empfindlichkeit gegenüber einer<br />

punktuellen Bebauung durch Windkraftanlagen ist auf den Acker- und Waldflächen als mittel – gering<br />

einzustufen.<br />

Vorbelastung<br />

Das Gebiet ist durch die teilweise intensive landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung vorbelastet.<br />

Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens<br />

Mit der punktuellen Versiegelung der Wald- und Ackerflächen werden geringfügig Lebensräume von<br />

untergeordneter Bedeutung für Pflanzen überbaut. Für die Rodung von Waldbeständen ist eine Waldumwandlungserklärung<br />

und –genehmigung erforderlich und an anderer Stelle ein forstrechtlicher<br />

Ausgleich zu erbringen.<br />

365° freiraum + umwelt 14

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