Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
6.2 Pflanzen/Biotope/Biologische Vielfalt<br />
Naturräumliche Lage<br />
Das Plangebiet liegt naturräumlich gesehen im Randbereich des Naturraums 40 Donau-Ablach-Platten,<br />
in der Großlandschaft 4 Donau-Iller-Lech-Platte (LUBW Daten- und Kartenservice, online 2013).<br />
Potenzielle natürliche Vegetation<br />
Die potenzielle natürliche Vegetation im Gebiet ist ein „Reicher Hainsimsen-Buchenwald mit Seegras“.<br />
Aktueller Zustand/Reale Vegetation<br />
Die Kartierung des Plangebiets erfolgt nach dem Leitfaden „Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum<br />
Erfassen, Beschreiben, Bewerten“ der LUBW (2009).<br />
Das Plangebiet wird zu 2/3 forstwirtschaftlich und zu 1/3 landwirtschaftlich genutzt. Der Waldbereich<br />
im Norden ist überwiegend von Fichtenbestand mit einzelnen Laubbaumvorkommen (Buche, Ahorn)<br />
geprägt. Es handelt sich um einen naturfernen Waldbestand mit Fichten mittleren Alters (59.44) auf<br />
einem Standort, auf dem von Natur aus kein Fichten-Wald vorkommt. Im Süden schließt sich eine<br />
weitgehend ausgeräumte Ackerlandschaft (37.11) an, die keine linienhaften Biotopstrukturen (z. B.<br />
Feldhecken) aufweist.<br />
Bedeutung und Empfindlichkeit<br />
Den intensiv genutzten Ackerflächen und überwiegend von Fichtenwald (mittleren Alters) geprägten<br />
Waldflächen kommt aus naturschutzfachlicher Sicht eine untergeordnete Bedeutung zu, da aufgrund<br />
der starken anthropogenen Nutzung die Artenvielfalt gering ist. Die Empfindlichkeit gegenüber einer<br />
punktuellen Bebauung durch Windkraftanlagen ist auf den Acker- und Waldflächen als mittel – gering<br />
einzustufen.<br />
Vorbelastung<br />
Das Gebiet ist durch die teilweise intensive landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung vorbelastet.<br />
Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens<br />
Mit der punktuellen Versiegelung der Wald- und Ackerflächen werden geringfügig Lebensräume von<br />
untergeordneter Bedeutung für Pflanzen überbaut. Für die Rodung von Waldbeständen ist eine Waldumwandlungserklärung<br />
und –genehmigung erforderlich und an anderer Stelle ein forstrechtlicher<br />
Ausgleich zu erbringen.<br />
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