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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens<br />

Aufgrund der erweiterten Siedlungsabstände, die über die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm hinausgehen,<br />

wird einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Lärmimmissionen vorgebeugt.<br />

Laut Windenergieerlass 2012 sollten im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

„den Genehmigungsbehörden gesicherte Datenblätter vorliegen, in denen unabhängige<br />

Institute das Geräuschverhalten der Anlage in allen regulären Betriebszuständen mindestens bis zum<br />

Erreichen der Nennleistung belegen. Die Anforderungen an die Emissionsdaten sind in der Technischen<br />

Richtlinie für Windenergieanlagen, Teil 1: „Bestimmung der Schallemissionswerte“, Revision 18, Stand:<br />

1. 2. 2008 (Herausgeber: FGW, Fördergesellschaft für Windenergie e.V., Oranienburger Straße 45,<br />

10117 Berlin) beschrieben.“<br />

Weitere mögliche Immissionen könnten durch Schattenwurf und Lichtimmissionen auf die Gesundheit<br />

des Menschen einwirken. Hierbei sind laut Windenergieerlass die „Hinweise zur Beurteilung der<br />

optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise)“ der LAI vom 13. März<br />

2002“ heranzuziehen. Durch technische Maßnahmen, ist sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung<br />

des Menschen durch die Beschattung von Windenergieanlagen die maximal zulässige Beschattungsdauer<br />

von 8 Stunden im Jahr und max. 30 min am Tag nicht überschreitet. Nach der Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Luftfahrtkennzeichnung) ist<br />

es möglich, insbesondere durch die Verwendung von Sichtweitenmessgeräten bei guter Sicht die<br />

Befeuerung zu reduzieren und überdies zu synchronisieren. Dies ist dem Projektierer im immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren als Auflage aufzugeben.<br />

Aufgrund des neuesten Stands der Technik dürften Lichtreflektionen durch die matte Beschichtung<br />

der Rotorblätter keine nennenswerte Rolle spielen. Der bedrängenden Wirkung wird durch den erweiterten<br />

Siedlungsabstand vorgebeugt. Zudem ist die regionale Vorrangfläche „Atzenberger Höhe“<br />

deutlich auf einen südlichen Teil reduziert worden, sodass für die Ortschaften Steinbronnen,<br />

Bierstetten und Renhardsweiler keine bedrängende Wirkung durch weitere Konzentrationszonen im<br />

Umfeld zu erwarten sind. Die Möglichkeit der Naherholung bleibt im Nahbereich in beeinträchtigter<br />

Form bestehen.<br />

365° freiraum + umwelt 13

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