Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) sind Teile des Plangebietes als schutzbedürftige Bereiche<br />
für die Forst- und für die Wasserwirtschaft ausgewiesen. Die Ausweisung einer Konzentrationszone<br />
wird als unkritisch betrachtet, da die Grundzüge der Planung laut RVBO nicht betroffen sind.<br />
Regionalverband<br />
Donau-Iller<br />
Abb. 5: Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996), Lage des Plangebietes blau<br />
Landschaftsrahmenplan<br />
Im Landschaftsrahmenplan der Region Bodensee-Oberschwaben ist derzeit in Bearbeitung.<br />
Flächennutzungsplan 2010<br />
Siehe Kapitel 2.2.<br />
Landschaftsplan 2010<br />
Der Landschaftsplan der VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen trifft keine Aussagen für den Bereich der<br />
Konzentrationszone. Nachrichtlich ist dort ein geschütztes Waldbiotop „Tümpel im Schellenberg“<br />
Nr. 279234371291 dargestellt.<br />
4. Standortalternativenprüfung und weiterer Untersuchungsumfang<br />
4.1 Sinnvolle Alternativen (Darstellung und Beurteilung)<br />
Im Rahmen der gesamträumlichen Planungskonzeption wurde die gesamte Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
auf mögliche Windkraftstandorte überprüft. Ausschlaggebende Kriterien waren<br />
hierbei eine Windhöffigkeit von mind. > 5,5 m/s in 140 m Höhe und eine Mindestflächengröße von<br />
20 ha für eine gute Nutzbarkeit (Konzentrationsmöglichkeit von mind. 3 Anlagen). Die zu Grunde gelegte<br />
Mindestwindhöffigkeit ist lt. Windenergieerlass BW erforderlich, um mit ausreichender Wahrscheinlichkeit<br />
den für eine Förderung erforderlichen Referenzwert von mind. 60% des EEG-Gesetzes<br />
erreichen zu können. Im Potenzialatlas Erneuerbare Energien des Landes BW werden Standorte mit<br />
Windhöffigkeiten zwischen 5,5 und 6,0m/s als bedingt geeignet beurteilt. Bereiche mit noch geringeren<br />
Windhöffigkeiten werden gar nicht in Betracht gezogen. Zu den Ausschlussflächen, die sich<br />
weitgehend an den Vorgaben des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben orientierten, zählten<br />
365° freiraum + umwelt 9