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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />

Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) sind Teile des Plangebietes als schutzbedürftige Bereiche<br />

für die Forst- und für die Wasserwirtschaft ausgewiesen. Die Ausweisung einer Konzentrationszone<br />

wird als unkritisch betrachtet, da die Grundzüge der Planung laut RVBO nicht betroffen sind.<br />

Regionalverband<br />

Donau-Iller<br />

Abb. 5: Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996), Lage des Plangebietes blau<br />

Landschaftsrahmenplan<br />

Im Landschaftsrahmenplan der Region Bodensee-Oberschwaben ist derzeit in Bearbeitung.<br />

Flächennutzungsplan 2010<br />

Siehe Kapitel 2.2.<br />

Landschaftsplan 2010<br />

Der Landschaftsplan der VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen trifft keine Aussagen für den Bereich der<br />

Konzentrationszone. Nachrichtlich ist dort ein geschütztes Waldbiotop „Tümpel im Schellenberg“<br />

Nr. 279234371291 dargestellt.<br />

4. Standortalternativenprüfung und weiterer Untersuchungsumfang<br />

4.1 Sinnvolle Alternativen (Darstellung und Beurteilung)<br />

Im Rahmen der gesamträumlichen Planungskonzeption wurde die gesamte Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

auf mögliche Windkraftstandorte überprüft. Ausschlaggebende Kriterien waren<br />

hierbei eine Windhöffigkeit von mind. > 5,5 m/s in 140 m Höhe und eine Mindestflächengröße von<br />

20 ha für eine gute Nutzbarkeit (Konzentrationsmöglichkeit von mind. 3 Anlagen). Die zu Grunde gelegte<br />

Mindestwindhöffigkeit ist lt. Windenergieerlass BW erforderlich, um mit ausreichender Wahrscheinlichkeit<br />

den für eine Förderung erforderlichen Referenzwert von mind. 60% des EEG-Gesetzes<br />

erreichen zu können. Im Potenzialatlas Erneuerbare Energien des Landes BW werden Standorte mit<br />

Windhöffigkeiten zwischen 5,5 und 6,0m/s als bedingt geeignet beurteilt. Bereiche mit noch geringeren<br />

Windhöffigkeiten werden gar nicht in Betracht gezogen. Zu den Ausschlussflächen, die sich<br />

weitgehend an den Vorgaben des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben orientierten, zählten<br />

365° freiraum + umwelt 9

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