Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG Bad Saulgau / Herbertingen Umweltbericht zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“ 3. Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen Landesentwicklungsplan Für die Energieversorgung des Landes gilt grundsätzlich, sie so auszubauen, dass landesweit ein ausgewogenes, bedarfsgerechtes und langfristig gesichertes Energieangebot zur Verfügung steht. Auch kleinere regionale Energiequellen sind zu nutzen. Darüber hinaus sollen für die Stromerzeugung verstärkt regenerierbare Energien wie Wasserkraft, Windkraft und Solarenergie, Biomasse, Biogas und Holz sowie die Erdwärme genutzt werden. Der Einsatz moderner, leistungsstarker Technologien zur Nutzung regenerierbarer Energien soll gefördert werden. Landesplanungsgesetz (i. V. m. Windenergieerlass BW) Im Jahr 2012 wurde das Landesplanungsgesetz geändert. Dadurch wurde die sogenannte „Schwarz- Weiß-Planung“ aufgehoben, indem nun auf Regionalplanebene zwar immer noch Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden, in denen die Nutzung von Windenergie vorrangig ist. Jedoch besteht nicht mehr die Möglichkeit Ausschlussgebiete für Windenergie festzulegen. Somit sind nun die Städte und Gemeinden befähigt die Steuerung der Windenergienutzung auf Flächennutzungsplanebene selbst vorzunehmen. Erfolgt keine planerische Steuerung, richtet sich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen einzig und allein nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Zum 1.1.2013 wurden die bisherigen Festlegungen der Regionalpläne bezüglich der Vorranggebiete und v. a. Ausschlussgebiete zur Windenergie aufgehoben. Bei der Festlegung von Windenergiestandorten müssen die Belange des Klimaschutzes mit anderen gewichtigen städtebaulichen und landschaftlich relevanten Belangen abgewogen werden. Für raumbedeutsame Windenergieanlagen (größer als 50 m) darf die kommunale Planung nicht von den Zielen der Raumordnung (z. B. Regionale Vorranggebiete) abweichen. „Der Windenergieerlass bildet eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der energiepolitischen Zielsetzungen bei der Nutzung der Windenergie. (…) Der Windenergieerlass soll allen an dem gesamten Verfahren zur Planung, Genehmigung und Bau von Windenergieanlagen beteiligten Fachstellen, Behörden, Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Investoren eine praxisorientierte Handreichung und Leitlinie für das gesamte Verfahren bieten. Für die nachgeordneten Behörden ist der Erlass verbindlich. Für die Träger der Regionalplanung, die Kommunen und sonstigen Träger der Bauleitplanung bietet der Erlass eine Hilfestellung für die Planung. Die Planungsträger treffen dabei unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange eigenständige planerische Entscheidungen“ (Windenergieerlass BW 2012.) 365° freiraum + umwelt 7
VG Bad Saulgau / Herbertingen Umweltbericht zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“ Regionalplan Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben/Teilregionalplan Windenergie Fortschreibung – Entwurf 2012 waren insgesamt 24 Vorrangflächen für regional bedeutsame Windenergieanlagen dargestellt, welche in Bereichen mit Windhöffigkeiten von mind. > 5,5 m/s in 140 m Höhe ausgewiesen wurden. Der bisherige Planentwurf, der für die Gemarkung Bad Saulgau/Herbertingen relevant ist, ist in Abb. 4 (links) zu sehen. Demnach gab es zwei Vorrangflächen für Windenergie: 14 „Steinbronnen“ und 15 „Atzenberger Höhe“. Mittlerweile wurde das Plankonzept überarbeitet. In dem von der Verbandsversammlung am 26.04.2013 beschlossenen Teilregionalplan Windenergie verbleiben in der Region unter Berücksichtigung der größeren Siedlungsabstände sowie der zum Ausschluss führenden Belange des Artenschutzes und des Militärs insgesamt noch 8 Standorte. Danach gibt es auf der Gemarkung von Bad Saulgau nur noch das Vorranggebiet 14 „Steinbronnen“ mit einer Flächengröße von ca. 75 ha. Die militärischen Schutzbereiche werden im weiteren Verfahren als Ausschlussflächen betrachtet. Eine Bauhöhenbeschränkung aufgrund des Flugsicherungsradars wird den Standort voraussichtlich nicht tangieren. Das Vorranggebiet ist als übergeordnetes Ziel der Raumordnung zwingend von der kommunalen Bauleitplanung zu übernehmen. Steinbronnen 14 15 Atzenberger Höhe Abb. 4: Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben/Teilregionalplan Windenergie Fortschreibung – Entwurf 2012 (links) und neue Abgrenzung der Vorranggebiete Nr. 14 und 15, Stand April 2013 (rechts) 365° freiraum + umwelt 8
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
Regionalplan<br />
Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben/Teilregionalplan Windenergie Fortschreibung – Entwurf<br />
2012 waren insgesamt 24 Vorrangflächen für regional bedeutsame Windenergieanlagen dargestellt,<br />
welche in Bereichen mit Windhöffigkeiten von mind. > 5,5 m/s in 140 m Höhe ausgewiesen wurden.<br />
Der bisherige Planentwurf, der für die Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>/Herbertingen relevant ist, ist in Abb. 4<br />
(links) zu sehen. Demnach gab es zwei Vorrangflächen für Windenergie: 14 „Steinbronnen“ und 15<br />
„Atzenberger Höhe“. Mittlerweile wurde das Plankonzept überarbeitet. In dem von der Verbandsversammlung<br />
am 26.04.2013 beschlossenen Teilregionalplan Windenergie verbleiben in der Region<br />
unter Berücksichtigung der größeren Siedlungsabstände sowie der zum Ausschluss führenden Belange<br />
des Artenschutzes und des Militärs insgesamt noch 8 Standorte. Danach gibt es auf der Gemarkung<br />
von <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> nur noch das Vorranggebiet 14 „Steinbronnen“ mit einer Flächengröße von ca. 75 ha.<br />
Die militärischen Schutzbereiche werden im weiteren Verfahren als Ausschlussflächen betrachtet. Eine<br />
Bauhöhenbeschränkung aufgrund des Flugsicherungsradars wird den Standort voraussichtlich nicht<br />
tangieren. Das Vorranggebiet ist als übergeordnetes Ziel der Raumordnung zwingend von der kommunalen<br />
Bauleitplanung zu übernehmen.<br />
Steinbronnen<br />
14<br />
15<br />
Atzenberger Höhe<br />
Abb. 4: Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben/Teilregionalplan Windenergie Fortschreibung – Entwurf<br />
2012 (links) und neue Abgrenzung der Vorranggebiete Nr. 14 und 15, Stand April 2013 (rechts)<br />
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