UMWELTBERICHT - Stadt Bad Saulgau
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Baulandreserve zu berücksichtigen und Brach-, Konversion- und Altlastenflächen<br />
neuen Nutzungen zuzuführen.<br />
Unvermeidbare Neubauflächen sollen nur am konkret absehbaren<br />
Neubauflächenbedarf bemessen und möglichst Flächen sparend und Ressourcen<br />
schonend ausgewiesen werden. Dies wird insbesondere durch eine angemessen<br />
hohe bauliche Dichte und eine rationelle Erschließung erreicht.<br />
Regionalplan<br />
Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) wird <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> als<br />
Siedlungsbereich mit Schwerpunkt auf Dienstleistungseinrichtungen, Industrie,<br />
Gewerbe sowie Wohnungsbau genannt. Die <strong>Stadt</strong> zählt zum<br />
Fremdenverkehrsbereich Oberschwäbische Bäder und ist insbesondere durch ihren<br />
Heilquellenkurbetrieb bedeutsam.<br />
Es bestehen für das Plangebiet keine speziellen Zielvorstellungen.<br />
Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen im<br />
unmittelbaren Umfeld keine Vorrangbereiche.<br />
Von der Planung sind unmittelbar keine Grundwasserschutzbereiche oder<br />
Wasserschutzgebiete betroffen. Im Südwesten des Gebietes grenzt die Zone 3 des<br />
Wasserschutzgebietes „Albergasse“ an.