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UMWELTBERICHT - Stadt Bad Saulgau

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Baulandreserve zu berücksichtigen und Brach-, Konversion- und Altlastenflächen<br />

neuen Nutzungen zuzuführen.<br />

Unvermeidbare Neubauflächen sollen nur am konkret absehbaren<br />

Neubauflächenbedarf bemessen und möglichst Flächen sparend und Ressourcen<br />

schonend ausgewiesen werden. Dies wird insbesondere durch eine angemessen<br />

hohe bauliche Dichte und eine rationelle Erschließung erreicht.<br />

Regionalplan<br />

Im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) wird <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> als<br />

Siedlungsbereich mit Schwerpunkt auf Dienstleistungseinrichtungen, Industrie,<br />

Gewerbe sowie Wohnungsbau genannt. Die <strong>Stadt</strong> zählt zum<br />

Fremdenverkehrsbereich Oberschwäbische Bäder und ist insbesondere durch ihren<br />

Heilquellenkurbetrieb bedeutsam.<br />

Es bestehen für das Plangebiet keine speziellen Zielvorstellungen.<br />

Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen im<br />

unmittelbaren Umfeld keine Vorrangbereiche.<br />

Von der Planung sind unmittelbar keine Grundwasserschutzbereiche oder<br />

Wasserschutzgebiete betroffen. Im Südwesten des Gebietes grenzt die Zone 3 des<br />

Wasserschutzgebietes „Albergasse“ an.

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