UMWELTBERICHT - Stadt Bad Saulgau
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2.2 Inhalt und Festsetzungen des Bebauungsplans (Kurzdarstellung)<br />
Geplant ist ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO zum Bau von<br />
Familienheimen.<br />
Allgemeines Wohngebiet<br />
Es ist eine Bebauung in offener Bauweise gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO mit ein- bis<br />
zweigeschossigen Einzel- oder Doppelhäusern vorgesehen, wie sie bereits im<br />
nördlich angrenzenden Baugebiet vorhanden ist. Die Grundflächenzahl beträgt<br />
gemäß § 16 BauNVO 0,4 und die Geschossflächenzahl nach § 16 BauNVO 0,8.<br />
Die mittlere Baugrundstücksgröße des Allgemeinen Wohngebietes beträgt 500 – 700<br />
qm. Dächer sind als Sattel-, Walm-, Zelt-, Pult- oder Flachdach herzustellen. Bei<br />
einer Dachneigung von mehr als 15 Grad sind die Dächer mit rotem oder<br />
dunkelfarbigem, nicht glänzenden Material zu decken.<br />
Nebenanlagen als Gebäude gemäß § 2 Abs. 2 LBO oder Gewächshäuser dürfen<br />
höchstens 40 cbm Rauminhalt haben. Nicht zulässig sind Nebenanlagen in<br />
Pflanzgebotsflächen sowie in einem drei Meter breiten Streifen entlang öffentlicher<br />
Straßen. Die Firsthöhe der Häuser darf 9,00 m und die der Garagen und<br />
überdachten Stellplätze 5,50 m nicht überschreiten.<br />
Ver- und Entsorgung<br />
Die Strom- und Wasserleitungen des bestehenden, angrenzenden Wohngebietes<br />
können entsprechend verlängert werden.<br />
Entwässert wird über ein Trennsystem (siehe Kapitel 6.1.4).<br />
Wird Dachflächenwasser von Metalldächern versickert, müssen diese mit z.B. Lack<br />
oder Kunststoff beschichtet sein.<br />
Die Ausrichtung des Plangebietes und der Gebäude sind geeignet für eine aktive und<br />
passive Nutzung der Sonnenenergie.<br />
Details sind den textlichen Festsetzungen und Begründungen zum Bebauungsplan<br />
zu entnehmen.<br />
Erschließung<br />
Die Anbindung an das öffentliche Straßennetz erfolgt über die Paradiesstraße.<br />
2.3 Umweltschutzziele, die in Fachgesetzen und übergeordneten Planungen<br />
festgelegt und für das Vorhaben relevant sind<br />
Grundlage zur Aufstellung von Umweltberichten sind Umweltfachgesetze und<br />
übergeordnete Planungen.<br />
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3<br />
BauGB in Verbindung mit dem BNatSchG §§ 18, 19 und dem NatSchG für <strong>Bad</strong>en-<br />
Württemberg zu beachten. Im vorliegenden Umweltbericht wird sie durch die