UMWELTBERICHT - Stadt Bad Saulgau
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das ebenfalls 500 Meter südlich beginnende Waldgebiet „Haidener Stöckle“, die<br />
vielseitig strukturierte Landschaft und das topografisch abwechslungsreiche,<br />
eiszeitlich geprägte Gebiet rund um Bogenweiler zur Verfügung. Das Gebiet kann in<br />
einem gut ausgeschilderten Wanderwegenetz mit vielen verschiedenen Attraktionen<br />
und Besonderheiten erkundet werden.<br />
Lärm- und Verkehrsbelastung<br />
Das Plangebiet selbst ist auf der Ostseite durch die nicht sehr stark frequentierte<br />
Paradiesstraße begrenzt und deshalb nur in begrenztem Umfang Lärmemissionen<br />
durch den Straßenverkehr ausgesetzt.<br />
Die angrenzende Wohnbebauung „Krumme Äcker 2“ erfährt durch den<br />
Anliegerverkehr zusätzlich eine geringfügige Lärm- und Verkehrsbelastung.<br />
Ebenso ist eine Lärmbelastung durch die Bewirtschaftung angrenzender<br />
landwirtschaftlicher Flächen in geringem Umfang zu erwarten.<br />
Geruchsemissionen<br />
Die intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der an das Plangebiet grenzenden<br />
Flächen führt temporär zu Geruchsemissionen, die sich jedoch aller<br />
Wahrscheinlichkeit nach unterhalb den VDI-Richtwerten für allgemeine Wohngebiete<br />
bewegen. Eine dauerhafte Belastung durch Geruchsemissionen landwirtschaftlicher<br />
Betriebe (z.B. bei Bogenweiler) ist auf Grund der Einhaltung vorgeschriebener<br />
Abstandsradien (VDI-Richtlinie) nicht zu erwarten.<br />
6.1.2 Tiere und Pflanzen, Biotopfunktion<br />
Allgemeines<br />
Im Vordergrund stehen der Schutz der Tier- und Pflanzenarten und ihrer<br />
Lebensgemeinschaft in ihrer natürlichen, standortgerechten Artenvielfalt sowie der<br />
Schutz ihrer Lebensräume und Lebensbedingungen. Einher gehen die Betrachtung<br />
der Biotopfunktion und die Funktion der Biotopvernetzung. Besonders geschützte<br />
Gebiete wie FFH-Gebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB bzw. § 32<br />
NatSchG sowie die biologische Vielfalt nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB,<br />
falls vorhanden, finden besondere Berücksichtigung.<br />
Die natürliche Vegetation in diesem Bereich wäre ein Mischwald aus Esche, Buche,<br />
Eiche, Ahorn und Fichte.<br />
Bestand (siehe auch Kapitel 9)<br />
Auf Grund der landwirtschaftlich intensiven Nutzung sind im Plangebiet keine<br />
besonders geschützten Tierarten und geschützten krautigen -, gras- oder<br />
gehölzartigen Pflanzenarten oder -gesellschaften vorhanden.<br />
Der 1.500 qm große, allerdings intensiv genutzte Wiesenstreifen entlang der<br />
Paradiesstraße mit sieben hochstämmigen, älteren Obstbäumen hat Biotopfunktion<br />
für Insekten, Sing- und Greifvögel.<br />
Schützenswerte Landschaftsbestandteile, nach § 32 BNatSchG geschützte Biotope,<br />
Naturschutzgebiete oder FFH- bzw. Vogelschutzgebiete sind im Plangebiet nicht<br />
existent.