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UMWELTBERICHT - Stadt Bad Saulgau

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das ebenfalls 500 Meter südlich beginnende Waldgebiet „Haidener Stöckle“, die<br />

vielseitig strukturierte Landschaft und das topografisch abwechslungsreiche,<br />

eiszeitlich geprägte Gebiet rund um Bogenweiler zur Verfügung. Das Gebiet kann in<br />

einem gut ausgeschilderten Wanderwegenetz mit vielen verschiedenen Attraktionen<br />

und Besonderheiten erkundet werden.<br />

Lärm- und Verkehrsbelastung<br />

Das Plangebiet selbst ist auf der Ostseite durch die nicht sehr stark frequentierte<br />

Paradiesstraße begrenzt und deshalb nur in begrenztem Umfang Lärmemissionen<br />

durch den Straßenverkehr ausgesetzt.<br />

Die angrenzende Wohnbebauung „Krumme Äcker 2“ erfährt durch den<br />

Anliegerverkehr zusätzlich eine geringfügige Lärm- und Verkehrsbelastung.<br />

Ebenso ist eine Lärmbelastung durch die Bewirtschaftung angrenzender<br />

landwirtschaftlicher Flächen in geringem Umfang zu erwarten.<br />

Geruchsemissionen<br />

Die intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der an das Plangebiet grenzenden<br />

Flächen führt temporär zu Geruchsemissionen, die sich jedoch aller<br />

Wahrscheinlichkeit nach unterhalb den VDI-Richtwerten für allgemeine Wohngebiete<br />

bewegen. Eine dauerhafte Belastung durch Geruchsemissionen landwirtschaftlicher<br />

Betriebe (z.B. bei Bogenweiler) ist auf Grund der Einhaltung vorgeschriebener<br />

Abstandsradien (VDI-Richtlinie) nicht zu erwarten.<br />

6.1.2 Tiere und Pflanzen, Biotopfunktion<br />

Allgemeines<br />

Im Vordergrund stehen der Schutz der Tier- und Pflanzenarten und ihrer<br />

Lebensgemeinschaft in ihrer natürlichen, standortgerechten Artenvielfalt sowie der<br />

Schutz ihrer Lebensräume und Lebensbedingungen. Einher gehen die Betrachtung<br />

der Biotopfunktion und die Funktion der Biotopvernetzung. Besonders geschützte<br />

Gebiete wie FFH-Gebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB bzw. § 32<br />

NatSchG sowie die biologische Vielfalt nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB,<br />

falls vorhanden, finden besondere Berücksichtigung.<br />

Die natürliche Vegetation in diesem Bereich wäre ein Mischwald aus Esche, Buche,<br />

Eiche, Ahorn und Fichte.<br />

Bestand (siehe auch Kapitel 9)<br />

Auf Grund der landwirtschaftlich intensiven Nutzung sind im Plangebiet keine<br />

besonders geschützten Tierarten und geschützten krautigen -, gras- oder<br />

gehölzartigen Pflanzenarten oder -gesellschaften vorhanden.<br />

Der 1.500 qm große, allerdings intensiv genutzte Wiesenstreifen entlang der<br />

Paradiesstraße mit sieben hochstämmigen, älteren Obstbäumen hat Biotopfunktion<br />

für Insekten, Sing- und Greifvögel.<br />

Schützenswerte Landschaftsbestandteile, nach § 32 BNatSchG geschützte Biotope,<br />

Naturschutzgebiete oder FFH- bzw. Vogelschutzgebiete sind im Plangebiet nicht<br />

existent.

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