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Stadtjournal Ausgabe 24/2013 - Stadt Bad Saulgau

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STADTJOURNAL<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

Übrigens: Blut spenden kann jeder<br />

Gesunde zwischen 18 und 71 Jahren.<br />

Erstspender dürfen jedoch nicht<br />

älter als 64 Jahre sein. Damit die<br />

Blutspende gut vertragen wird, erfolgt<br />

vor der Blutentnahme eine ärztliche<br />

Untersuchung. Die eigentliche Blutspende<br />

dauert nur wenige Minuten.<br />

Ehrenamtswettbewerb<br />

<strong>Bad</strong>en Württemberg<br />

Der landesweite Ehrenamtspreis „Echt<br />

gut!“ unter der Schirmherrschaft von<br />

Winfried Kretschmann wird dieses Jahr<br />

wieder mit Preisgeldern bis 4.000 € vergeben.<br />

Alle Vereine, Bürgerinnen und<br />

Bürger können mitmachen und werden<br />

zur Teilnahme aufgerufen. Durch den<br />

Wettbewerb sollen ehrenamtlich Engagierte<br />

geehrt werden und das Ehrenamt<br />

Anerkennung erhalten.<br />

In 7 Kategorien, z.B. Junge Aktive,<br />

Soziales Leben, Mensch und Umwelt,<br />

können alle Bürgerinnen und Bürger<br />

Initiativen, Projekte und Personen aus<br />

<strong>Bad</strong>en-Württemberg vorschlagen oder<br />

sich selbst bewerben. Lediglich bei der<br />

Sonderkategorie „Lebenswerk“, bei der<br />

besonders engagierte Einzelpersonen<br />

geehrt werden, ist eine Selbstbewerbung<br />

nicht möglich.<br />

Bewerbungsschluss ist der 31.07.<strong>2013</strong>,<br />

die Preisvergabe erfolgt im Dezember<br />

<strong>2013</strong>.<br />

Weitere Informationen und Erklärungen<br />

zu den einzelnen Kategorien erhalten<br />

Sie unter www.echt-gut-bw.de.<br />

Erschließungsbeiträge<br />

Paradiesstraße<br />

<strong>Stadt</strong> legt Berufung ein und erhofft sich<br />

dadurch Rechtsklarheit<br />

Das im Jahr 2006 fertiggestellte Baugebiet<br />

„Krumme Äcker“ ist nach bisher<br />

geltender Rechtslage angesichts eines<br />

fehlenden Beschlusses des Gemeinderates<br />

zur Zusammenfassung in drei Erschließungsabschnitte<br />

aufgeteilt und beitragsrechtlich<br />

abgerechnet worden. <strong>Bad</strong><br />

<strong>Saulgau</strong> hat im Sommer 2006 folgende<br />

Erschließungsanlagen im Baugebiet<br />

„Krumme Äcker II“ hergestellt: die Dr.-<br />

Josef-Drescher-Straße, die Willi-Burth-<br />

Straße, eine von der Dr.-Josef-Drescher-<br />

Straße abgehende Stichstraße und die<br />

Paradiesstraße. Gegen diese Veranlagung<br />

in 3 Teilabschnitte und dadurch<br />

bedingt unterschiedliche Beitragssätze<br />

zwischen 22 und 74 Euro je m² Geschossfläche<br />

hatten sich Eigentümer der<br />

Paradiesstraße zur Wehr gesetzt. Das<br />

Verwaltungsgericht Sigmaringen gab der<br />

Klage in erster Instanz statt. In seiner<br />

Begründung gegen die Einzelabrechnung<br />

hat das VG Sigmaringen darauf abgestellt,<br />

dass <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> einen entsprechenden<br />

Beschluss zur Bildung einer<br />

Abrechnungseinheit der oben genannten<br />

Erschließungsanlagen im Baugebiet<br />

„Krumme Äcker II“ aufgrund der stark<br />

differierenden Beitragssätze hätte fassen<br />

müssen. Es komme letztendlich - so<br />

Aus dem Rathaus<br />

das VG Sigmaringen in seiner Einschätzung<br />

- nicht darauf an, ob die <strong>Stadt</strong><br />

einen Willensakt zur Bildung einer Abrechnungseinheit<br />

getroffen habe; bei einer<br />

solchen Konstellation hätte geradezu<br />

eine Verpflichtung zur Bildung einer Abrechnungseinheit<br />

bestanden, die das Gericht<br />

nun per Urteil quasi nachvollziehe.<br />

Mit dieser Rechtseinschätzung hat das<br />

Gericht nun quasi fiktiv eine gemeinsame<br />

Abrechnungseinheit gebildet und<br />

hierfür einen einheitlichen Erschließungsbeitrag<br />

festgesetzt.<br />

Angesichts dieser von bisherigen<br />

Rechtsauffassungen der Landesobergerichte<br />

abweichenden Einschätzung hat<br />

das Verwaltungsgericht Sigmaringen<br />

Neuland beschritten und konsequenterweise<br />

gegen das Urteil ausdrücklich die<br />

Berufung beim Verwaltungsgerichtshof<br />

zugelassen.<br />

Da die Urteilsbegründung insgesamt geprägt<br />

ist von einer sehr zurückhaltenden<br />

Argumentationskette hin zu dieser neuen<br />

Rechtsauffassung und auch der Gemeindetag<br />

<strong>Bad</strong>en-Württemberg zur Rechtssicherheit<br />

der künftigen Beitragsfrage eine<br />

abschließende Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof<br />

angeregt hat, hat die<br />

<strong>Stadt</strong> zwischenzeitlich Berufung gegen<br />

das Urteil eingelegt. Zielsetzung dieser<br />

Berufungsverhandlung ist in allererster<br />

Linie, durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes<br />

Mannheim Rechtsklarheit<br />

und Handlungssicherheit im Hinblick auf<br />

eine Reihe weiterer, noch anstehender<br />

Beitragsabrechnungen zu bekommen.<br />

Bürgerausschuss e.V.<br />

Bächtlefest <strong>2013</strong><br />

Historische Kleider fürs Fest<br />

Wie bereits angekündigt<br />

wird in der<br />

kommenden Woche<br />

auf Veranlassung des<br />

Bürgerausschusses<br />

im Modefachgeschäft<br />

Regina Buck in der<br />

Hauptstraße 84 am<br />

Freitag und Samstag,<br />

21. und 22. Juni,<br />

zu den üblichen Geschäftszeiten<br />

historische Kleidung (Blusen,<br />

Hemden, Röcke, Kleider, Hosen,<br />

Westen) angeboten.<br />

Foto: Schreibeis<br />

Nummer <strong>24</strong><br />

Donnerstag, 13. Juni <strong>2013</strong> 7<br />

Bächtlefest 11. bis 15. Juli <strong>2013</strong><br />

Vorverkauf für Festabzeichen beginnt<br />

Am 11.07. ist Fassanstich<br />

und damit<br />

Start für das große<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong>er Kinder-<br />

und Heimatfest.<br />

Das Programm für<br />

die fünf Festtage<br />

steht und für die Organisatoren<br />

beginnt<br />

die Feinarbeit der<br />

Vorbereitung. Dazu<br />

gehört auch der Vorverkauf der Festabzeichen.<br />

In den kommenden Wochen<br />

werden wieder Schülerinnen und Schüler<br />

das Festabzeichen zum unveränderten<br />

Preis von 4 € anbieten. Der Bürgerausschuss<br />

empfiehlt der Bevölkerung,<br />

vom Vorverkauf durch die Schüler regen<br />

Gebrauch zu machen, da der Preis des<br />

Festabzeichens an den Veranstaltungstagen<br />

5 € betragen wird. Es könnte also<br />

empfehlenswert sein, das Nachbarkind<br />

anzusprechen, um ein Vorverkaufsabzeichen<br />

zu bestellen.<br />

Das Festabzeichen berechtigt zum Besuch<br />

aller Veranstaltungen des Bächtlefests.<br />

Addiert man die einzelnen<br />

Angebote wie Musischer Abend, Jahrgängertreffen,<br />

Historischer Markt, Serenade<br />

im Stadion, Feuerwerk, Serenade<br />

im Oberamteihof und Historischer Festzug,<br />

die alle mit dem Festabzeichen<br />

besucht werden können, ist leicht nachvollziehbar,<br />

dass es sich bei 4 € um<br />

einen äußerst moderaten Preis handelt.<br />

Ergänzt man die Veranstaltungsliste mit<br />

den verschiedenen musikalischen Angeboten<br />

im Festzelt, Biergarten und Realschulhof<br />

wäre ein wesentlich höherer<br />

Preis gerechtfertigt.<br />

Mit den Einnahmen durch das Festabzeichen<br />

können nicht alle Kosten abgedeckt<br />

werden und deshalb ist der<br />

Bürgerausschuss für jeden Spendeneuro<br />

dankbar, der auf das Konto Bürgerausschuss<br />

e.V., Konto-Nr. <strong>24</strong>0 860, Kreissparkasse,<br />

BLZ 653 510 50 oder Konto-<br />

Nr. 318 318 008, Volksbank <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

eG, BLZ 650 930 20, überwiesen wird.<br />

Bei Spenden bis 200 € anerkennt das<br />

Finanzamt den Überweisungsträger bzw.<br />

Kontoauszug als Spendenbeleg.<br />

Unabhängig von dieser Regelung stellt<br />

der Bürgerausschuss unaufgefordert ab<br />

einer Spende von 50 € eine Spendenbescheinigung<br />

aus und sendet sie zu.<br />

AMTLICHE<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

Sitzung Gemeinderat<br />

Am Donnerstag, 20.06.<strong>2013</strong>, findet um<br />

19:00 Uhr im <strong>Stadt</strong>forum <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong><br />

eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />

statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Verlesung des Protokolls, Bekanntgabe<br />

der in nichtöffentlicher Sitzung<br />

gefassten Beschlüsse, Informationen<br />

der Verwaltung

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