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Gutachten Boden - Bad Homburg

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Dr. Hug Geoconsult GmbH<br />

Magistrat der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d. Höhe<br />

Bebauungsplan Nr. 49, 2. Änderung,<br />

"Kälberstücksweg/ Hohemarkstraße/<br />

Saalburgstraße"<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d. Höhe<br />

Umwelttechnische Untersuchungen<br />

<strong>Gutachten</strong><br />

Projekt Nr. 12464701<br />

erstellt im Auftrag des Magistrates<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d. Höhe<br />

in 3-facher Ausfertigung<br />

Oberursel, 05. September 2013<br />

In der Au 25, 61440 Oberursel, (06171) 70 40-0, Fax (06171) 70 40 -70, eMail: office@hug-geoconsult.com, www.hug-geoconsult.com


12464701 Bebauungsplan Nr. 49, 2. Änderung, <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong><br />

Umwelttechnische Untersuchungen<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

INHALTSVERZEICHNIS ................................................................................................. 2<br />

ANLAGENVERZEICHNIS ............................................................................................... 3<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS ......................................................................................... 4<br />

TABELLENVERZEICHNIS .............................................................................................. 4<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ....................................................................................... 5<br />

1. VERANLASSUNG ................................................................................................... 6<br />

2. UNTERLAGEN ........................................................................................................ 7<br />

3. LAGE UND BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGELÄNDES .................. 8<br />

4. VORNUTZUNG / BISHERIGE UNTERSUCHUNGEN ............................................ 9<br />

4.1 Vornutzung .......................................................................................................... 9<br />

4.2 Derzeitige Bausituation...................................................................................... 10<br />

4.3 Bisherige Untersuchungen ................................................................................ 10<br />

5. AKTUELL DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN ........................................ 11<br />

5.1 Darstellung und Begründung des Untersuchungsprogramms ........................... 11<br />

5.2 Feldarbeiten....................................................................................................... 12<br />

5.2.1 Kampfmittelortung ......................................................................................... 12<br />

5.2.2 <strong>Boden</strong>-/<strong>Boden</strong>luftuntersuchungen ................................................................ 12<br />

5.2.3 Grundwasseruntersuchungen ....................................................................... 13<br />

5.3 Laboruntersuchungen ........................................................................................ 14<br />

5.3.1 <strong>Boden</strong> ........................................................................................................... 14<br />

5.3.2 <strong>Boden</strong>luft ....................................................................................................... 15<br />

5.3.3 Grundwasser ................................................................................................ 15<br />

6. UNTERGRUNDVERHÄLTNISSE ......................................................................... 16<br />

6.1 Allgemeine Geologie ......................................................................................... 16<br />

6.2 Schichtenfolge ................................................................................................... 16<br />

6.2.1 Allgemeines .................................................................................................. 16<br />

6.2.2 Schicht 1: Oberflächenbefestigungen/ Oberböden/ künstliche Auffüllungen 16<br />

6.3.3 Schicht 2: Löß / Lößlehm (Quartär) .............................................................. 17<br />

6.3.4 Schicht 3: verlehmter Hangschutt (Quartär) ................................................. 17<br />

6.3.5 Schicht 4: Tonschiefer, zersetzt bis verwittert (Devon)................................. 18<br />

6.4 Grundwasserverhältnisse .................................................................................. 18<br />

6.4.1 Allgemeines .................................................................................................. 18<br />

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 2


12464701 Bebauungsplan Nr. 49, 2. Änderung, <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong><br />

Umwelttechnische Untersuchungen<br />

6.4.2 Heilquellen- und Trinkwasserschutz ............................................................. 19<br />

6.4.3 Grundwassersituation und -stände ............................................................... 20<br />

6.4.3.1 Aktuelle Ergebnisse ............................................................................. 20<br />

7. ERMITTELTE UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE............................................... 20<br />

7.1 Sensorische Auffälligkeiten ............................................................................... 20<br />

7.2 Analysenergebnisse der aktuellen Erkundungen .............................................. 20<br />

7.2.1 Ergebnisse aus altlastenspezifischer Sicht ................................................... 20<br />

7.2.1.1 Bewertungsgrundlagen für die Analysenergebnisse ........................... 20<br />

7.2.1.2 Ergebnisse der <strong>Boden</strong>untersuchungen ............................................... 23<br />

7.2.1.3 Ergebnisse der <strong>Boden</strong>luftuntersuchungen .......................................... 24<br />

7.2.1.4 Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen .................................... 25<br />

7.2.2 Ergebnisse aus abfalltechnischer Sicht ........................................................ 27<br />

7.2.2.1 Bewertungsgrundlagen für die Analysenergebnisse ........................... 27<br />

7.2.2.2 Analysenergebnisse gemäß LAGA ..................................................... 29<br />

8. BEWERTUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN ................................................ 30<br />

8.1 Gefährdungsabschätzung (Inanspruchnahmerisiko)......................................... 30<br />

8.2 Abfalltechnische Bewertung .............................................................................. 31<br />

9. SCHLUSSBEMERKUNGEN ................................................................................. 31<br />

ANLAGENVERZEICHNIS<br />

1.1 Lage der <strong>Boden</strong>aufschlüsse<br />

1.2 Lageplan mit Eintragung der früheren Bebauung<br />

2.1 - 2.5 Sondierprofile gemäß DIN 4023<br />

3.1 - 3.5 Schichtenverzeichnisse gem. DIN EN ISO 14688-1<br />

4.1 - 4.2 Probenahmeprotokolle in Anlehnung an die PN 98<br />

5.1 - 5.3 <strong>Boden</strong>luftentnahmeprotokolle<br />

6.1 - 6.2 GWM-Bohr- und Ausbauprofile inkl. Schichtenverzeichnis<br />

6.3 Grundwasserprobenahmeprotokolle<br />

7 Prüfberichte des chemischen Laboratoriums<br />

8 Schreiben des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen<br />

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 3


12464701 Bebauungsplan Nr. 49, 2. Änderung, <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong><br />

Umwelttechnische Untersuchungen<br />

Abb. 1:<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Luftbild von dem Betrachtungsgebiet und dessen ungefähre<br />

Ausdehnung Quelle: www.google.com ................................................... 8<br />

Abb. 2: Luftbildaufnahme vom Projektgebiet Quelle: www.bing.com ............... 10<br />

TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tabelle 1: Mischprobenzusammenstellung der abfalltechnischen<br />

Untersuchungen ..................................................................................... 15<br />

Tabelle 2: Ergebnisse der <strong>Boden</strong>feststoffanalysen auf MKW und PAK ................. 23<br />

Tabelle 3: Ergebnisse von <strong>Boden</strong>feststoffanalysen auf verschiedene<br />

Schwermetalle u. Arsen ......................................................................... 24<br />

Tabelle 4: Ergebnisse der <strong>Boden</strong>luftanalysen auf BTEX-Aromaten und LHKW ..... 25<br />

Tabelle 5: Ergebnisse von Grundwasseruntersuchungen gemäß Tab. 3<br />

HLUG-Handbuch [6] auf organische Parameter .................................... 25<br />

Tabelle 6: Ergebnisse von Grundwasseruntersuchungen gemäß Tab. 3<br />

HLUG-Handbuch [6] auf verschiedene Schwermetalle und Arsen ........ 26<br />

Tabelle 7: Ergebnisse von <strong>Boden</strong>untersuchungen gemäß LAGA .......................... 29<br />

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 4


12464701 Bebauungsplan Nr. 49, 2. Änderung, <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong><br />

Umwelttechnische Untersuchungen<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz<br />

BBodSchV Bundesbodenschutzverordnung<br />

BL<br />

<strong>Boden</strong>luft<br />

BS<br />

Bohrsondierung<br />

BTEX<br />

Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol<br />

DepV<br />

Deponieverordnung<br />

DIN<br />

Deutsches Institut für Normung e.V.<br />

EOX<br />

Extrahierbare organische Halogenverbindungen<br />

EPA<br />

eigentl. USEPA: Abkürzung der amerik. Bundesumweltbehörde<br />

Gfs<br />

Geringfügigkeitsschwellenwert<br />

GOK<br />

Geländeoberkante<br />

GWS-VwV<br />

Grundwassersanierungsverwaltungsvorschrift<br />

HAltBodSchG Hessisches Altlasten– und <strong>Boden</strong>schutzgesetz<br />

HLUG<br />

Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie<br />

LAGA<br />

Länderarbeitsgemeinschaft Abfall<br />

LHKW<br />

Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe<br />

m, m², m³ Meter, Quadratmeter, Kubikmeter<br />

müNN<br />

Meter über Normal Null<br />

mg/kg TS<br />

Milligramm pro Kilogramm Trockensubstanz<br />

mg/m³<br />

Milligramm pro Kubikmeter<br />

MKW<br />

Mineralölkohlenwasserstoffe<br />

muGOK<br />

Meter unter Geländeoberkante<br />

muPOK<br />

Meter unter Pegeloberkante<br />

PAK<br />

Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe<br />

PCB<br />

Polychlorierte Biphenyle<br />

RPU<br />

Regierungspräsidium Umweltamt<br />

SM<br />

Schwermetalle<br />

TS<br />

Trockensubstanz<br />

UK<br />

Unterkante<br />

µg/l<br />

Mikrogramm pro Liter<br />

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 5


12464701 Bebauungsplan Nr. 49, 2. Änderung, <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong><br />

Umwelttechnische Untersuchungen<br />

1. VERANLASSUNG<br />

Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 49 in <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.H., sowie das daran<br />

angrenzende ehemalige Betriebsgelände der Lilly Deutschland GmbH (nachfolgend mit<br />

Fa. Lilly abgekürzt) werden in der hessischen Altflächendatei unter der Schlüsselnummer<br />

434.001.010.001.679 - "Ehem. Reifenfabrik Peters Pneu" - Saalburgstraße 151 -<br />

161 - als Altfläche (Altstandort) geführt. Das Grundstück wurde früher durch altlastenrelevante<br />

Betriebe gewerblich genutzt (unter anderem eine Autoreifenproduktion und -<br />

aufbereitung).<br />

Aufgrund dessen wurde bereits im Rahmen des "Bebauungsplans Nr. 49, 1. Änderung<br />

das ehem. Betriebsgelände der Firma Lilly" eine Teilfläche von dem Areal gutachterlich<br />

untersucht und bewertet [14]. Hierbei wurden keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche<br />

<strong>Boden</strong>veränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes [1] festgestellt.<br />

Jedoch wurden Schadstoffbeaufschlagungen im Grundwasser ermittelt.<br />

Im Rahmen der von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> geplanten 2. Änderung des Bebauungsplans<br />

Nr.49 sollten nunmehr auch umwelttechnische Untersuchungen auf dem an das<br />

Betriebsgelände der Firma Lilly angrenzenden Grundstücksflächen des "Büroparks<br />

Dornholzhausen" ausgeführt werden.<br />

Aus diesem Grund wurde die Dr. Hug Geoconsult GmbH vom Magistrat der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Homburg</strong> mit Schreiben vom 02. Juli 2013 mit der Durchführung der dazu erforderlichen<br />

Untersuchungsmaßnahmen beauftragt.<br />

In dem vorliegenden <strong>Gutachten</strong> werden die Ergebnisse der umwelttechnischen Untersuchungen<br />

dargestellt und aus altlastenspezifischer Sicht bewertet. Außerdem erfolgt<br />

an Hand der Ergebnisse eine orientierende abfalltechnische Einstufung des Untergrundes.<br />

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 6


12464701 Bebauungsplan Nr. 49, 2. Änderung, <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong><br />

Umwelttechnische Untersuchungen<br />

2. UNTERLAGEN<br />

Bei der Erstellung des <strong>Gutachten</strong>s wurden die folgenden Unterlagen berücksichtigt:<br />

[1] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Gesetz<br />

zum Schutz des <strong>Boden</strong>s (Bundes-<strong>Boden</strong>schutzgesetz - BBodSchG),<br />

17.03.1999.<br />

[2] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Bundes-<strong>Boden</strong>schutz-<br />

und Altlastenverordnung (BBodSchV), 16.07.1999.<br />

[3] Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz:<br />

Hessisches Gesetz zur Ausführung des BBodSchG und zur Altlastensanierung<br />

(Hessisches Altlasten– und <strong>Boden</strong>schutzgesetz – HAltBodSchG);<br />

Wiesbaden, 28.09.2007.<br />

[4] Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz:<br />

GWS-VwV – Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung<br />

von Grundwasserverunreinigungen – Hessen, Wiesbaden, 16.02.2011.<br />

[5] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Handbuch Altlasten,<br />

Einzelfallbewertung, Band 5, Teil 1, Wiesbaden 1998.<br />

[6] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Handbuch Altlasten, Band<br />

3, Teil 2 - Untersuchung von altlastenverdächtigen Flächen und Schadensfällen,<br />

Wiesbaden 2002.<br />

[7] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Handbuch Altlasten, Band<br />

3, Teil 3 - Untersuchung und Beurteilung des Wirkungspfades <strong>Boden</strong> →<br />

Grundwasser, Sickerwasserprognose, Wiesbaden 2002.<br />

[8] Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Anforderungen<br />

an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen -<br />

Technische Regeln -, 06.11.2003.<br />

[9] Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Verordnung<br />

zur Vereinfachung des Deponierechts – Deponieverordnung (DepV);<br />

Berlin, 27.04.2009.<br />

[10] Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel: Merkblatt „ Entsorgung<br />

von Bauabfällen“; Fassungen vom 04.04.2006 und 15.05.2009.<br />

[11] Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG): Gesetz zur Förderung<br />

der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von<br />

Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/ AbfG) i.d.F. v.<br />

15.7.2006 (BGBl. I S. 1619).<br />

[12] Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis AVV-<br />

Abfallverzeichnis-Verordnung: BGBL I Nr. 65 vom 12.12.2001; S. 3369;<br />

25.04.2002; S. 1488; 24.07.2002; S. 2833, i.d.F. v. 15.7.2006 (BGBl. I S. 1619.<br />

[13] Hessisches Landesamt für <strong>Boden</strong>forschung: Geologische Karte von Hessen,<br />

Maßstab 1:25.000, Blatt 5717 <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>., inkl. Beiblätter und geologischer<br />

Erläuterungen, Wiesbaden, 1972.<br />

[14] Dr. Hug Geoconsult GmbH; Projekt 11440701 - Lilly-Gelände (ehemals Reifenfabrik<br />

PPR) <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> Dornholzhausen, B-Plan Nr. 49, <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>;<br />

Erkundung der Liegenschaft, Geo- und umwelttechnische Untersuchungen/Baugrund,<br />

Oberursel, 15.08.2011.<br />

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 7


12464701 Bebauungsplan Nr. 49, 2. Änderung, <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong><br />

Umwelttechnische Untersuchungen<br />

3. LAGE UND BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGELÄNDES<br />

Das Projektgebiet liegt im Stadtteil Dornholzhausen von <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.H., an der<br />

Dietrich-Bornhoeffer-Straße. Es handelt sich um das Flurstück 67/71 auf Flur 33 in der<br />

Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>. Die großräumige Lage des Untersuchungsgebietes kann<br />

der nachfolgenden Abbildung 1 entnommen werden. Die Fläche ist außerdem in dem<br />

Lageplan der Anlage 1.1 dargestellt.<br />

Büropark Dornholzhausen<br />

aktuelles<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Ehem. Betriebsgelände<br />

Firma<br />

Lilly Deutschland<br />

GmbH<br />

Abb. 1:<br />

Luftbild von dem Betrachtungsgebiet und dessen ungefähre Ausdehnung<br />

Quelle: www.google.com<br />

Aus Abbildung 1 ist ersichtlich, dass sich die aktuellen umwelttechnischen Untersuchungen<br />

auftragsgemäß auf die südliche Hälfte des Büroparks Dornholzhausen beschränkt<br />

haben.<br />

Der Büropark wird im Norden durch die Saalburgstraße begrenzt. Im Osten grenzt das<br />

ehem. Firmengelände der Fa. Lilly (Saalburgstraße 151-153) an den Büropark an. Im<br />

Süden folgt das Wohnbaugrundstück Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-8 und im Westen<br />

die Dietrich-Bonhoeffer-Straße.<br />

Der überwiegende Teil der Untersuchungsfläche ist nahezu ebenerdig und liegt auf<br />

einer Höhe von ca. 209 mNN. Südlich der Bestandsgebäude ist ein baulich bedingter<br />

Geländesprung von ca. 2,0 m auf ca. 211 mNN vorhanden.<br />

Das Betrachtungsgebiet ist mit einem bis zu fünfstöckigen und einfach unterkellerten<br />

Bürogebäude bebaut. Der weitestgehend als Tiefgarage genutzte Keller nimmt eine<br />

größere Fläche als der aufgehende Gebäudekomplex ein und erstreckt sich über den<br />

Großteil des Untersuchungsgeländes.<br />

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 8


12464701 Bebauungsplan Nr. 49, 2. Änderung, <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong><br />

Umwelttechnische Untersuchungen<br />

Aufgrund eines anhaltenden Leerstandes des Gebäudes, ist der Abriss des südlichen<br />

Gebäudeteils und die Neuerrichtung von sieben Wohngebäuden im Geschosswohnungsbau<br />

auf dem aktuellen Untersuchungsgebiet vorgesehen. Desweiteren ist die<br />

Errichtung einer Kindertagesstätte geplant.<br />

4. VORNUTZUNG / BISHERIGE UNTERSUCHUNGEN<br />

4.1 Vornutzung<br />

Von 1930 bis 1973 erfolgte die Nutzung der Liegenschaft durch die Firma Peters-Pneu-<br />

Renova (PPR), die Gummiwaren und Autoreifen herstellte und mit Autoersatzteilen<br />

gehandelt hat. Im Zeitraum der vorgenannten Nutzung wurden verschiedenste Werksgebäude<br />

errichtet. Die Lage der früheren Bebauung ist in den Plan der Anlage 1.2<br />

eingetragen.<br />

Bis zum Verkauf des ehemals 50.000 m 2 großen PPR-Geländes im Jahr 1980 erfolgte<br />

noch die Vermietung der früheren Fabrikhallen an verschiedene Unternehmen.<br />

Im Rahmen mehrerer Neubaumaßnahmen wurden auf dem gegenständlichen Untersuchungsareal<br />

die Betriebsgebäude der Reifenfabrik abgerissen. Seither befinden sich<br />

auf der Liegenschaft keine Produktionsgebäude mehr. Ob der Gebäudeabriss vollständig,<br />

d. h. einschließlich aller Fundamente, erfolgt ist, ist nicht genau bekannt. Aufgrund<br />

der aktuellen Untersuchungsergebnisse ist davon auszugehen, dass lokal noch Reste<br />

der ehemaligen Bebauung (z. B. Fundamente, <strong>Boden</strong>platten) vorhanden sind (siehe<br />

auch Kapitel 6.2.2).<br />

Anfang der 1980-er Jahre wurde im Süden des Areals das Verwaltungsgebäude der<br />

Lilly Deutschland GmbH errichtet und die Liegenschaft (Saalburgstraße 151 und 153)<br />

durch diese als Verwaltungsstandort genutzt. Die Ergebnisse der umwelt- und geotechnischen<br />

Untersuchungen dieses Grundstücks wurden bereits in [14] dargelegt und<br />

werden im vorliegenden <strong>Gutachten</strong> als weitestgehend bekannt vorausgesetzt.<br />

Der westliche Teil des früheren Fabrikgeländes wurde im Bereich der Saalburgstraße<br />

155-157 und der Dietrich-Bonhoeffer-Straße mit Bürogebäuden und Mehrfamilienhäusern<br />

bebaut.<br />

Es ist anzumerken, dass im Rahmen des Abrisses der Betriebsgebäude der Peters-<br />

Pneu-Renova und dem Neubau der benachbarten Fa. Lilly in größerem Umfang ein<br />

<strong>Boden</strong>abtrag und eine Rückverfüllung der entstandenen Gruben vorgenommen wurde.<br />

Aufgrund von <strong>Boden</strong>verunreinigungen, die aus der Betriebszeit der Peters-Pneu-<br />

Renova resultierten, wurden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Inhaltlich aussage-<br />

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 9


12464701 Bebauungsplan Nr. 49, 2. Änderung, <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong><br />

Umwelttechnische Untersuchungen<br />

kräftige Unterlagen zu den durchgeführten Sanierungsarbeiten liegen uns jedoch nicht<br />

vor.<br />

4.2 Derzeitige Bausituation<br />

Der "Büropark Dornholzhausen" stellt sich im Bestand als eine bis zu fünfgeschossige<br />

Bebauung mit umfangreichen Stellplatzanlagen sowie einer Tiefgarage mit Zufahrt von<br />

der Dietrich-Bonhoeffer-Straße dar. Die Freiflächen sind überwiegend mit Pflasterflächen<br />

versiegelt<br />

Die derzeitige Bebauungssituation kann der nachfolgenden Abbildung entnommen<br />

werden.<br />

N<br />

Abb. 2: Luftbildaufnahme vom Projektgebiet Quelle: www.bing.com<br />

Die Gebäude der benachbarten Lilly Deutschland GmbH werden zur Zeit rückgebaut.<br />

4.3 Bisherige Untersuchungen<br />

Wie bereits in Kapitel 4.1 beschrieben, ist das aktuelle Untersuchungsgebiet Teil des<br />

ehemaligen PPR-Geländes, das auch die östlich angrenzende Grundstück der Fa. Lilly<br />

umfasste.<br />

Auf diesem Grundstück wurden von der Dr. Hug Geoconsult GmbH bereits 2011 im<br />

Rahmen des "Bebauungsplans Nr. 49, 1. Änderung" geo- und umwelttechnische Untersuchungen<br />

im Auftrag der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> durchgeführt [14].<br />

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 10


12464701 Bebauungsplan Nr. 49, 2. Änderung, <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong><br />

Umwelttechnische Untersuchungen<br />

Mit insgesamt 12 Bohrsondierungen und fünf Baggerschürfen wurden hierbei die Untergrundverhältnisse<br />

erkundet. Fünf der Bohrsondierungen wurden darüber hinaus zu<br />

temporären <strong>Boden</strong>luftmessstellen ausgebaut, um auch Aussagen über die <strong>Boden</strong>luftverhältnisse<br />

treffen zu können.<br />

Ohne im Detail auf die einzelnen Untersuchungsschritte einzugehen, lässt sich zusammenfassend<br />

feststellen, dass auf dem Grundstück keine Hinweise auf Altlasten<br />

oder schädliche <strong>Boden</strong>veränderungen im Sinne des BBodSchG [1] detektiert wurden.<br />

Im obersten Grundwasserleiter (Hangschutt) wurden dagegen erhöhte PAK-Gehalte<br />

festgestellt, die keiner eindeutigen Schadensquelle zugeordnet werden konnten. Als<br />

mögliche Eintragsstellen wurden <strong>Boden</strong>kontaminationen auf dem nordwestlich an das<br />

Lilly-Gelände grenzenden Grundstück (nördlich des aktuellen Untersuchungsgebietes)<br />

vermutet. Hier wurden im Bereich des ehemaligen Kesselhauses nach unserem<br />

Kenntnisstand im Zuge des Rückbaus von PPR bereits Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.<br />

Desweiteren wurden seinerzeit der Unterbau der Straßenbefestigungen sowie<br />

ein Eintrag aus dem weiter südlich gelegenen ehemaligen Heizraum (Bereich der<br />

aktuellen Untersuchungen) als mögliche Schadstoffquellen angesehen.<br />

5. AKTUELL DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN<br />

5.1 Darstellung und Begründung des Untersuchungsprogramms<br />

Wie bereits in den voranstehenden Kapiteln erwähnt, wird das ehemalige Betriebsgelände<br />

der Fa. Reifenfabrik Peters Pneu in der hessischen Altflächendatei unter der<br />

Schlüsselnummer 434.001.010.001.679 - "Ehem. Reifenfabrik Peters Pneu" - Saalburgstraße<br />

151 - 161 als Altfläche (Altstandort) geführt.<br />

Im Rahmen der aktuellen Untersuchungen sollte der südwestliche Grundstücksbereich<br />

der ehemaligen Reifenfabrik umwelttechnisch hinsichtlich möglicher Altlasten oder<br />

schädlichen <strong>Boden</strong>veränderungen untersucht werden. Hierbei sollte insbesondere<br />

überprüft werden, ob die auf dem benachbarten Grundstück detektierte Grundwasserbeaufschlagung<br />

mit PAK einer Schadstoffquelle im Bereich des Untersuchungsgebietes<br />

zugeordnet werden kann.<br />

Vor diesem Hintergrund wurde das Erkundungsprogramm in Form von fünf Bohrsondierungen<br />

(BS 1 bis BS 5) mit entsprechenden <strong>Boden</strong>- und <strong>Boden</strong>luftanalysen, sowie<br />

zwei Grundwassermessstellen festgelegt. Die Sondierungen wurden alle im Bereich<br />

der Freiflächen des Grundstücks niedergebracht. Die Grundwassermessstellen wurden<br />

entlang der östlichen Grundstücksgrenze und damit im Abstrombereich des Untersuchungsgebietes<br />

positioniert.<br />

Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 11


12464701 Bebauungsplan Nr. 49, 2. Änderung, <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong><br />

Umwelttechnische Untersuchungen<br />

In Anlehnung an die entsprechenden Vorschriften der BBodSchV [2] war darüber<br />

hinaus festzustellen, ob von dem Oberboden im Bereich der unversiegelten Freiflächen<br />

in Zukunft eine Gefährdung für den Menschen ausgehen kann. Hierzu sollten <strong>Boden</strong>proben<br />

aus der gemäß [2] beurteilungsrelevanten <strong>Boden</strong>schicht (0,0 m - 0,35 m) entnommen<br />

und laborchemisch auf die altablagerungsspezifisch relevanten Stoffe MKW,<br />

PAK gem. EPA, SM gemäß KVO und Arsen analysiert werden.<br />

In den nachfolgenden Kapiteln 5.2 und 5.3 werden die im Einzelnen ausgeführten Feldund<br />

Laborarbeiten näher beschrieben.<br />

5.2 Feldarbeiten<br />

5.2.1 Kampfmittelortung<br />

Die Anfrage bei dem Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen hat ergeben, dass<br />

sich das Betrachtungsgebiet in keinem Bombenabwurfgebiet des 2. Weltkrieges befindet<br />

und somit keine weiteren Erkundungsmaßnahmen bezüglich Kampfmittel erforderlich<br />

waren. Das entsprechende Schreiben des Kampfmittelräumdienstes vom<br />

24.06.2013 ist als Anlage 8 beigefügt.<br />

5.2.2 <strong>Boden</strong>-/<strong>Boden</strong>luftuntersuchungen<br />

Die Bohrsondierungen BS 1 bis BS 5 wurden am 09.08.2013 mit dem selbstfahrenden<br />

Raupenbohrgerät der Firma Rohrwerke Hamm (TYP MRZB) bzw. einem tragbaren<br />

elektrisch betriebenen Bohrhammer der Fa. Wacker bis zu Tiefen zwischen 2,2 m bis<br />

5,0 m uGOK niedergebracht.<br />

Zu der Bohrsondierung BS 2 ist anzumerken, dass mit dem ursprünglichen<br />

Sondieransatz die geplante Sondiertiefe von 5,0 m wegen eines verfahrensbedingt<br />

nicht durchdringbaren Hindernisses (vermutlich Fundament/<strong>Boden</strong>platte) nicht zu<br />

erzielen war und nur eine Tiefe von 1,0 m uGOK erreicht wurde. Auch nach einem<br />

geringfügigen Umsetzen des Sondiergerätes auf den Ansatzpunkt BS 2A wurde nur<br />

eine Tiefe von 2,2 m uGOK erreicht. Ein weiteres Umsetzen war aufgrund von starken<br />

Anomalien im Untergrund und der damit nicht zweifelsfrei zu gewährleistenden Leistungsfreiheit<br />

des Ansatzpunktes nicht möglich. Bei den Anomalien handelt es sich<br />

vermutlich um Fundamentreste oder noch vorhandene <strong>Boden</strong>platten des ehemaligen<br />

Gebäudebestands der Reifenproduktion, die im Zuge der Abbruchmaßnahme nicht<br />

vollständig entfernt wurden.<br />

In Abhängigkeit der sensorischen (Aussehen, Geruch) Feststellungen an dem erbohrten<br />

<strong>Boden</strong>material und bei Schichtwechsel wurden tiefenorientiert gestörte <strong>Boden</strong>proben<br />

der Kategorie B gemäß DIN EN ISO 22475-1 entnommen. Das Probenmaterial<br />

wurde in Braunglas-Schraubdeckelbehälter eingefüllt.<br />

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Umwelttechnische Untersuchungen<br />

Die bodenphysikalische und sensorische Beurteilung des <strong>Boden</strong>materials ist in Schichtenverzeichnissen<br />

gemäß DIN EN ISO 14688-1 (Anlage 3ff.) und in Bohrprofilen nach<br />

DIN 4023 (Anlage 2ff.) eingetragen.<br />

Die im Plan der Anlage 1.1 als "Fläche 1" und "Fläche 2" gekennzeichneten unversiegelten<br />

Freiflächen wurden am 09.08. und 21.08.2013 gemäß [2] durch einen Diplom-<br />

Geologen aus unserem Hause beprobt. Hierzu wurden in jedem Feld 25 rasterförmig<br />

verteilte Einzelproben entnommen und jeweils zu einer Mischprobe zusammengestellt.<br />

Die Entnahmetiefen der Einzelproben lagen jeweils zwischen 0,0 m uGOK bis 0,35 m<br />

uGOK. Die zusammengestellten Mischproben sind mit "MP Fläche 1" und "MP Fläche<br />

2" bezeichnet. Die Probeentnahmeprotokolle der <strong>Boden</strong>mischproben sind für<br />

Einzelbetrachtungen als Anlage 4.1 und 4.2 beigefügt. Zu der Fläche 2 ist noch anzumerken,<br />

dass diese zwar vollständig mit der Tiefgarage unterbaut ist, von dem auf die<br />

Garagendecke aufgebrachten Verfüllmaterial natürlich trotzdem eine Gefährdung über<br />

den wirkungspfad <strong>Boden</strong> → Mensch bestehen kann.<br />

Im Hinblick auf die Überprüfung des Untergrundes auf leichtflüchtige Schadstoffe und<br />

Permanentgase wurden die Sondierlöcher der Bohrsondierungen BS 1, BS 2A, BS 3,<br />

BS 4 und BS 5 mit 1 ¼“-PVC-Rohren zu temporären <strong>Boden</strong>luftentnahmestellen ausgebaut.<br />

Aus den o. g. Pegeln wurden mit dem Gasprobennehmer Airtox der Fa. Fresenius<br />

<strong>Boden</strong>luftproben entnommen. Hierbei wurden die Vor-Ort-Parameter Methan, Sauerstoff,<br />

Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid bestimmt. Die Entnahmeprotokolle mit den<br />

diesbezüglich ermittelten Ergebnissen und den sonstigen Probenahmedaten sind als<br />

Anlagen 5.1 bis 5.5 beigefügt.<br />

Die Luftproben wurden zum einen auf Aktivkohleröhrchen (jeweils 2 Stück pro Pegel)<br />

der Fa. Dräger gezogen, wobei das Entnahmevolumen jeweils 10 Liter betragen hat.<br />

Vor der eigentlichen Probenahme wurden aus jedem Pegel 20 Liter abgepumpt und<br />

verworfen.<br />

Alle Sondierpunkte wurden nach ihrer Lage und Höhe eingemessen und sind in dem<br />

Lageplan der Anlage 1.1 eingetragen. Als Bezugspunkt für das Höhennivellement<br />

diente ein Kanaldeckel, der sich im Bereich der Dietrich-Bornhoeffer-Straße in Höhe<br />

der Hausnummer 37 befindet. Gemäß den uns vorliegenden Unterlagen liegt die Deckelhöhe<br />

bei 210,93 mNN.<br />

5.2.3 Grundwasseruntersuchungen<br />

Die mit GWM 1 und GWM 2 bezeichneten zwei Grundwassermessstellen wurden in<br />

unserem Auftrag von der Fa. GEO-TEC Gesteinsbohrtechnik GmbH, Münster, errichtet.<br />

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Umwelttechnische Untersuchungen<br />

Die Arbeiten wurden am 12.08.2013 und 13.08.2013 ausgeführt und von uns fachtechnisch<br />

begleitet. Die Lage der Messstellen ist aus dem Lageplan der Anlage 1.1 zu<br />

entnehmen. Beide Grundwassermessstellen befinden sich im südöstlichen Grundstücksbereich<br />

entlang der Grundstücksgrenze und erfassen den Grundwasserabstrom<br />

des gegenständlichen Untersuchungsgeländes.<br />

Der Außenbohrdurchmesser der bis zu Tiefen von 9,0 m bis 10,0 m uGOK niedergebrachten<br />

Bohrungen hat 220 mm betragen. Der Ausbaudurchmesser der Messstellen<br />

beträgt DN 80. Die Filterstrecken wurden in Tiefenbereichen von 5,70 m- 8,70 m uGOK<br />

in GWM 1 und 6,0 m - 8,0 m uGOK in GWM 2 eingebaut. Der Abschluss zum Gelände<br />

erfolgte bei beiden Messstellen Unterflur. Die Bohrprofile, Ausbauprofile und Schichtenverzeichnisse<br />

sind als Anlage 6ff beigefügt.<br />

Die Grundwasserprobenahme aus den zwei Messstellen erfolgte am 21.08.2013 mit<br />

einer Tauchmotorpumpe der Fa. Grundfos (Typ MP 1), nachdem die Grundwasserstände<br />

im Rahmen einer Stichtagslotung bestimmt wurden.<br />

Die Daten zu den Probenahmen und die Ergebnisse der Messungen auf die Vor-Ort-<br />

Parameter sind den Probenahmeprotokollen (Anlage 6.3) zu entnehmen.<br />

5.3 Laboruntersuchungen<br />

Alle chemischen Laboruntersuchungen wurden von dem akkreditierten Laboratorium<br />

chemlab GmbH in Bensheim ausgeführt.<br />

Die Prüfberichte des Labors sind zusammen mit den jeweiligen Analyseverfahren als<br />

Anlage 7ff beigefügt.<br />

5.3.1 <strong>Boden</strong><br />

Aus dem erbohrten <strong>Boden</strong>material wurden insgesamt 3 repräsentative Einzelproben<br />

(BS 2A G4, BS 2 G3, BS 4 G6), sowie eine Mischprobe (BS 3 G2+G3) im <strong>Boden</strong>feststoff<br />

jeweils auf die bei einer altlastenspezifischen Bewertung eines Standortes im<br />

Allgemeinen als Leitparameter geltenden Substanzen MKW, PAK, verschiedene<br />

Schwermetalle und Arsen analysiert.<br />

Zur Bewertung der von den aufgefüllten Oberböden ausgehenden Gefährdung für den<br />

Menschen, wurden die zwei Mischproben MP Fläche 1 und MP Fläche 2 ebenfalls auf<br />

die für eine Gefährdungsabschätzung relevanten Parameter MKW, PAK, verschiedene<br />

Schwermetalle und Arsen analysiert.<br />

Desweitern wurde an zwei <strong>Boden</strong>mischproben (MP 1 bis MP 2) zu deren abfalltechnischer<br />

Einstufung jeweils eine Komplettanalytik (Tab. II.1.2-2 und II.1.2.-3) gemäß den<br />

Technischen Regeln der LAGA [8] ausgeführt. Die Zusammensetzung der beiden<br />

Mischproben ist in der nachfolgenden Tabelle 1 aufgeführt.<br />

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Umwelttechnische Untersuchungen<br />

Tabelle 1: Mischprobenzusammenstellung der abfalltechnischen Untersuchungen<br />

Probenbezeichnung <strong>Boden</strong>schicht<br />

Bohrpunkt /<br />

Einzelprobe<br />

Tiefe (m uGOK)<br />

BS 1, G1 - G6 0,1 - 3,1<br />

MP 1<br />

Auffüllung BS 2 A, G2 - G3 0,3 - 2,2<br />

BS 2, G1 - G2 0,1 - 1,0<br />

BS 3, G2 0,2 - 1,0<br />

MP 2<br />

Auffüllung BS 4, G2 - G5 0,15 - 2,0<br />

BS 5, G2 - G6 0,2 - 3,3<br />

Zu Einzelbetrachtungen bezüglich der genauen Probenbezeichnungen und dem Analysenumfang<br />

verweisen wir ansonsten auch noch auf die entsprechenden Angaben in<br />

den Tabellen in Kapitel 7.2.2.<br />

5.3.2 <strong>Boden</strong>luft<br />

Zur Überprüfung der wasserungesättigten <strong>Boden</strong>zone auf das mögliche Vorliegen von<br />

leichtflüchtigen Schadstoffen wurden die in Kapitel 5.2.2 genannten <strong>Boden</strong>luftproben<br />

auf BTEX-Aromaten und LHKW untersucht.<br />

Es handelt sich dabei um Substanzen, die unter anderem Vergaserkraftstoffen (BTEX)<br />

und Farben (BTEX) zugesetzt sind sowie um Lösemittel (BTEX, LHKW).<br />

5.3.3 Grundwasser<br />

An den zwei im Rahmen der Untersuchungskampagne aus den Messstellen GWM 1<br />

und GWM 2 entnommenen Grundwasserproben wurden jeweils die Parameter gemäß<br />

Tabelle 3 des HLUG-Handbuchs Band 3, Teil 3 [7] bestimmt.<br />

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Umwelttechnische Untersuchungen<br />

6. UNTERGRUNDVERHÄLTNISSE<br />

6.1 Allgemeine Geologie<br />

Nach der geologischen Karte und unseren Erfahrungen aus der näheren Umgebung<br />

stehen im Projektgebiet als oberster Schichthorizont des natürlichen <strong>Boden</strong>s pleistozäner<br />

Löß bzw. Lößlehme, mit zum Teil stark schwankender Mächtigkeit, an.<br />

Unterhalb dieser äolischen Ablagerungen folgen lehmig-steinige Taunus-/ Hangschuttablagerungen,<br />

in die Tonzwischenschichten eingeschaltet sein können. Auch die<br />

Mächtigkeiten dieser Schichten schwanken stark.<br />

Die Basis der Schichtenfolge bildet Tonschiefer- bzw. Grünschieferfels des Vordevon,<br />

der in der Übergangszone zu den überlagernden quartären Böden stark verwittert und<br />

verlehmt auftritt.<br />

Die o. g. quartären Taunus-/Hangschuttablagerungen sind nicht flächendeckend anzutreffen,<br />

so dass die mehr oder weniger verwitterten und zersetzten Felsgesteine auch<br />

direkt von Löß- bzw. Lößlehmablagerungen überdeckt sein können.<br />

6.2 Schichtenfolge<br />

6.2.1 Allgemeines<br />

Nach den Ergebnissen der auf der Liegenschaft ausgeführten Bohrungen und den<br />

Erkenntnissen aus Aufschlüssen in der Umgebung liegt folgender, generalisierter<br />

Schichtenaufbau vor (von oben nach unten gesehen):<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Schicht 1: Oberflächenbefestigung/ Oberböden/ künstliche Auffüllungen<br />

Schicht 2: Löß /Lößlehm<br />

Schicht 3: Hanglehm /verlehmter Hangschutt (Quartär)<br />

Schicht 4: Verwitterungslehm (Devon)<br />

Schicht 5: Tonschiefer, verwittert bis zersetzt (Devon)<br />

6.2.2 Schicht 1: Oberflächenbefestigungen/ Oberböden/<br />

künstliche Auffüllungen<br />

Die Verkehrsflächen und Gehwege sind mit Betonpflaster befestigt. Als Unterbaumaterial<br />

ist im Bereich der Verkehrsflächen eine Schottertragschicht vorhanden.<br />

Die unter der Schottertragschicht eingebauten Auffüllungen sind erwartungsgemäß<br />

heterogen zusammengesetzt. Nach der Bohrgutansprache sind die Auffüllböden entweder<br />

bindig (Ton/Schluff) oder rollig (Sand/Kies/Steine) geprägt bzw. liegen Wechsel-<br />

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lagerungen vor. Zu diesbezüglichen Details verweisen wir auf die Bohrprofile und<br />

Schichtenverzeichnisse in den Anlagen 2ff und 3ff.<br />

Die Auffüllungen enthalten zum Teil bodenatypische Beimengungen wie Bauschutt<br />

(Schotter, Beton- und Ziegelbruch). Mit der Sondierung BS 2A wurden darüber<br />

hinaus Eternnitreste und künstliche Mineralfasern (KMF) gefunden. Überwiegend<br />

handelt es sich bei den Auffüllungen jedoch um mineralische Böden.<br />

Konkrete Angaben zum Rückbau / Abriss der früheren Fabrikanlagen liegen uns nicht<br />

vor. Nach mündlichen Informationen wurde das Abbruchmaterial extern entsorgt. Im<br />

Zuge der aktuellen Feldarbeiten wurde im Bereich von Sondierung BS 2 und BS 2A<br />

eine <strong>Boden</strong>platte angetroffen, die höchstwahrscheinlich von dem früheren Gebäudebestand<br />

stammt. Im Bereich der übrigen Untersuchungspunkte wurden keine weiteren<br />

Bauwerksreste festgestellt.<br />

6.3.3 Schicht 2: Löß / Lößlehm (Quartär)<br />

Unterhalb der künstlichen Auffüllungen folgt in der natürlichen Schichtenfolge i. d. R.<br />

quartärer Lößlehm bzw. Löß. Aufgrund der Bautätigkeit ist dieser im Bereich des Betrachtungsgebietes<br />

jedoch nicht mehr flächendeckend vorhanden.<br />

Die Basis der Lößböden verläuft nach den aktuellen Baugrundaufschlüssen bei 2,7 m<br />

(BS 3) bis 4,5 m (BS 5) unter Gelände. Die Lößböden sind aufgrund von Verwitterungsprozessen<br />

meist verlehmt ausgebildet (Lößlehm). Nach der Bohrgutansprache<br />

weisen die Lößlehme eine weiche bis steife Konsistenz auf.<br />

In den Bereichen, wo die Lößböden nicht mehr vorhanden sind, folgen unterhalb der<br />

Auffüllungen direkt die Hangschuttablagerungen.<br />

6.3.4 Schicht 3: verlehmter Hangschutt (Quartär)<br />

Nach den Bohr-/Sondierergebnissen stehen unterhalb der Lößablagerungen bzw. den<br />

Auffüllungen die quartären Hanglehme bzw. Hangschuttmassen an.<br />

Bei den Hangablagerungen handelt es sich vorherrschend um verlehmte Kiese und<br />

Schotter. Die meist nur ecken- oder kantengerundeten Stein- und Kiesfraktionen setzen<br />

sich überwiegend aus Bestandteilen der den Taunus aufbauenden Gesteine zusammen;<br />

sie bestehen größtenteils aus Quarzen und Quarziten. Feinkörnige Bestandteile<br />

der Ton- und Schluffkornfraktion bilden mit Sanden das Zwischenmittel und treten<br />

verbreitet auch als bindige (Zwischen-)Lagen auf. Die Hangablagerungen weisen<br />

erfahrungsgemäß größere Gerölle (Stein- bis Blockfraktion) auf.<br />

Die Hangablagerungen sind geologisch bedingt in sehr unregelmäßiger Mächtigkeit<br />

anzutreffen. Das heißt, die Basis verläuft nicht eben und horizontbeständig, sondern<br />

weist ein ausgeprägtes Relief auf. Nicht unerhebliche Abweichungen bezüglich der<br />

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Tiefenlage der Basis der Hangablagerungen können daher nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Erfahrungsgemäß weisen Hangablagerungen mit hohem Kies- und Steinanteil mindestens<br />

mitteldichte, oft dichte Lagerungsformen auf. Den bindigen Horizonten kann eine<br />

steife-halbfeste Konsistenz bescheinigt werden.<br />

6.3.5 Schicht 4: Tonschiefer, zersetzt bis verwittert (Devon)<br />

Unter den Hangablagerungen folgen die devonischen Tonschiefer, die im Hangenden<br />

zunächst vollkommen zersetzt sind. Der ursprünglich harte Schiefer besitzt hier Lockergesteinseigenschaften<br />

und wird als Verwitterungslehm bezeichnet.<br />

Auf Basis von Untersuchungen im Umfeld liegen unterhalb der Verwitterungstone<br />

Tonschiefer mit abnehmendem Verwitterungsgrad als sogenannter Felszersatz oder<br />

Faulfels vor. Eine mineralische Bindung ist hier nicht mehr ohne Weiteres vorhanden.<br />

Der Übergang von den Verwitterungslehmen zu den Zersatzmassen der Tonschiefer<br />

verläuft dabei fließend.<br />

Der Tonschiefer geht mit zunehmender Tiefe – meist fließend – in einen verwitterten<br />

bis angewitterten Zustand über.<br />

6.4 Grundwasserverhältnisse<br />

6.4.1 Allgemeines<br />

Das Projektgebiet liegt großräumig gesehen in dem nach Südosten abfallenden Taunusvorland.<br />

Zwischen dem Wasser im Taunusgebirge und dem Grundwasser in den<br />

Quartärschichten des Taunusvorlandes bestehen zum Teil enge Wechselbeziehungen.<br />

Es ist davon auszugehen, dass erhebliche Mengen des Taunus-Niederschlagswassers<br />

in den stark klüftigen Festgesteinen des Taunus versickern und wegen des großen<br />

hydraulischen Gefälles im tieferen Untergrund über Klüfte und sonstige<br />

Wasserwegsamkeiten in das Taunusvorland gelangen. Die Geländemorphologie besitzt<br />

dabei für die oberflächennahen Grundwasserführungen einen nicht unerheblichen<br />

Einfluss.<br />

Aufgrund der Lage des Untersuchungsgeländes am westlichen Rand von <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>,<br />

der Geländemorphologie und der angetroffenen Untergrundsituation ist generell<br />

von einer primär in Richtung Ost-Südost gerichteten Grundwasserströmung auszugehen.<br />

Der Heuchelbach – aktuell im Bereich des Betrachtungsgebietes verrohrt – stellt<br />

die maßgebliche Vorflut dar.<br />

Im Untersuchungsgebiet sind dem Grunde nach zwei unterschiedliche „Grundwasserstockwerke“<br />

ausgebildet.<br />

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Nach [13] und den Ergebnissen der von uns auf der Nachbarfläche durchgeführten<br />

Erkundungen [14] liegen die wichtigsten Wasserhorizonte im Betrachtungsgebiet in<br />

dem quartären Hang- und Taunusschutt vor(„1. Grundwasserstockwerk“). Diese Ablagerungen<br />

bilden den Träger eines breiten, auf dem liegenden Tonschiefer als wasserstauender<br />

Schicht, vom Gebirge zum Main herabziehenden Grundwasserstroms.<br />

Wenngleich die Ergiebigkeit der Wasserführungen in den grobkörnigen Hanglehmen<br />

und dem Taunusschutt in ihrer Gesamtheit meist vergleichsweise gering ausfällt, ist<br />

grundsätzlich von jahreszeitlichen und vor allem witterungsbedingten Schwankungen<br />

der Wasserführungen auszugehen.<br />

Das 2. Grundwasserstockwerk ist in den devonischen Tonschiefern ausgebildet. Hier<br />

ist zwischen einem „oberen“ devonischen Grundwasserleiter in den Zersatz- und Verwitterungsschichten<br />

einerseits und einem tiefen, „unteren“ (Kluft-)Grundwasserleiter<br />

innerhalb der geringer verwitterten Tonschiefer zu unterscheiden.<br />

In den zersetzten bis stark verwitterten Tonschiefern (oberer zweiter Grundwasserleiter),<br />

die unterhalb der Verwitterungstone folgen, treten erfahrungsgemäß keine nennenswerte<br />

Wasserführungen auf.<br />

Im tiefer anstehenden Tonschiefer (geringer verwittert) ist von Grundwasser innerhalb<br />

der Klüfte und Schieferungen auszugehen (Kluftgrundwasserleiter).<br />

6.4.2 Heilquellen- und Trinkwasserschutz<br />

Nach der geologischen Karte [13] und unseren Erfahrungen im Stadtgebiet von <strong>Bad</strong><br />

<strong>Homburg</strong> zirkuliert Mineralwasser innerhalb der devonischen und vordevonischen<br />

Festgesteine. Über tief reichende Störungen und Klüfte steht es im hydraulischen<br />

Zusammenhang mit den Mineralwasservorkommen von <strong>Bad</strong> Nauheim, Kronthal, <strong>Bad</strong><br />

Soden und Wiesbaden.<br />

Genaue Erkenntnisse zur Tiefenlage des Mineralwassers liegen nicht vor. Bei einer im<br />

Jahr 2006 durch unser Büro auf dem Gelände des <strong>Homburg</strong>er Golfclubs in den Röderwiesen<br />

betreuten Brunnenbohrung wurde bis in eine Tiefe von 126 m unter Geländeniveau<br />

in den dort erbohrten Störungszonen kein Mineralwasser angetroffen. Ob die<br />

im Projektgebiet in größerer Tiefe vorhandenen Klüfte mineralwasserführend sind, ist<br />

nicht bekannt.<br />

Schlussfolgernd ist davon auszugehen, dass Mineralwasser im Projektgebiet erst in<br />

größeren Tiefen ansteht und von den geplanten Baumaßnahmen nicht beeinflusst wird.<br />

Das Projektgebiet tangiert die westliche Grenze des Heilquellenschutzgebietes, liegt<br />

jedoch nicht innerhalb des Schutzgebietes. Das Projektgebiet liegt nicht in einem<br />

Trinkwasserschutzgebiet.<br />

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6.4.3 Grundwassersituation und -stände<br />

6.4.3.1 Aktuelle Ergebnisse<br />

Bis zur maximalen Endtiefe der Sondierungen BS 1 bis BS 5 von 5,0 m uGOK wurde<br />

kein Schicht- oder Grundwasser angeschnitten.<br />

Mit den zwei bis in Tiefen von 9,0 m bzw. 10,0 m uGOK errichteten Grundwassermessstellen<br />

GWM 1 und GWM 2 wurde das 1. Grundwasserstockwerk im Hangschutt<br />

angeschnitten. Das Wasser wurde im Bereich der Messstelle GWM 1 bei ca. 6,20 m<br />

uGOK angebohrt. Bei einer Stichtagsmessung am 21.08.2013 wurde ein Grundwasseranstieg<br />

bis auf 5,47 m u GOK gemessen. Im Bereich der Messstelle GWM 2 wurde<br />

das Grundwasser in einer geringmächtigen Kiesschicht bei 6,80 m uGOK angetroffen.<br />

Im Rahmen der Stichtagsmessung wurde hier ein Anstieg auf 3,73 m uGOK gemessen.<br />

Diese Wasserspiegeldifferenzen zeigen, dass das Grundwasser in gespannter<br />

Form vorliegt.<br />

Auch wenn auf Basis dieser zwei Wasserstandsbestimmungen keine Bestimmung der<br />

Grundwasserfließrichtung möglich ist, ist uns aus verschiedenen umliegenden Projekten<br />

bekannt, dass für das Betrachtungsgebiet von einem nach Südosten gerichteten<br />

Grundwassergefälle auszugehen ist.<br />

7. ERMITTELTE UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE<br />

7.1 Sensorische Auffälligkeiten<br />

Mit keiner der Sondierungen wurden <strong>Boden</strong>materialien aufgeschlossen, an denen<br />

sensorische Hinweise (Aussehen, Geruch) auf das Vorliegen von nutzungsspezifischen<br />

Stoffeinträgen festzustellen waren.<br />

7.2 Analysenergebnisse der aktuellen Erkundungen<br />

7.2.1 Ergebnisse aus altlastenspezifischer Sicht<br />

7.2.1.1 Bewertungsgrundlagen für die Analysenergebnisse<br />

Neben den nachfolgend beschriebenen Verordnungen/Verwaltungsvorschriften mit<br />

Richtwerten zur Bewertung von Schadstoffkonzentrationen im Untergrund, sind zur<br />

Einschätzung des von einem Standort / einer Altablagerung ausgehenden Gefährdungspotenzials<br />

insbesondere auch folgende Aspekte bei der gutachterlichen Bewertung<br />

von entscheidender Bedeutung.<br />

<br />

<br />

Örtliche Situation und Lage der Kontaminationsfläche<br />

Untergrundverhältnisse<br />

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Die Zusammensetzung der angetroffenen Schadstoffe und deren Art<br />

(z.B. Mobilität)<br />

<br />

Die Größe der Schadensfläche und die Möglichkeit zu deren Ausdehnung<br />

Die Lage des Grundwasservorkommens und dessen wasserwirtschaftliche<br />

Bedeutung<br />

<br />

Die Hintergrundbelastungen z. B. durch umweltrelevante Nutzungen im Umfeld<br />

Zusätzlich zu diesen Grundlagen werden in Abhängigkeit der gefährdeten Schutzgüter<br />

unterschiedliche Prüfwerte herangezogen.<br />

Mit Einführung des „Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG)“ [1] und der dazu<br />

erlassenen „Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung“ (BBodSchV) [2]<br />

wurden viele länderspezifische Regelungen außer Kraft gesetzt und haben damit ihre<br />

Gültigkeit verloren.<br />

Die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) gilt seit deren Inkrafttreten<br />

am 12.07.1999 zur Beurteilung des <strong>Boden</strong>s und den darin enthaltenen<br />

Schadstoffen. Die Verordnung bezieht sich auf die folgenden Wirkungspfade:<br />

<br />

<br />

<br />

<strong>Boden</strong> → Mensch<br />

<strong>Boden</strong> → Grundwasser<br />

<strong>Boden</strong> → Nutzpflanze<br />

Mit der BBodSchV wird ausschließlich der ungesättigte <strong>Boden</strong>körper betrachtet. Für<br />

Kontaminationen, die in der gesättigten <strong>Boden</strong>zone (d. h. im Grundwasser) vorliegen,<br />

werden die wasserrechtlichen Vorschriften herangezogen.<br />

Von den drei o. g. Wirkungspfaden sind für die gegenständliche Untersuchungsfläche<br />

vor allem der Pfad <strong>Boden</strong> → Grundwasser und der Pfad <strong>Boden</strong> → Mensch von Relevanz.<br />

Auch die Betrachtung des Pfades <strong>Boden</strong> → Nutzpflanze ist im Hinblick auf die<br />

geplante Umnutzung des Areals zur Wohnbebauung nicht ganz außer Acht zu lassen.<br />

Zur Beurteilung von Schadstoffkonzentrationen im <strong>Boden</strong> hinsichtlich des Wirkungspfades<br />

<strong>Boden</strong> → Mensch werden im Anhang 2 der BBodSchV nutzungsbezogene<br />

Prüfwerte für Stoffgehalte in <strong>Boden</strong>proben angegeben. Für die Untersuchungsfläche ist<br />

diesbezüglich das Nutzungsszenario „Wohngebiete“ maßgebend. Ungeachtet dessen,<br />

haben wir der Bewertung der ermittelten Analysenergebnisse in dem nachfolgenden<br />

Kapitel das höherwertige Nutzungsszenario "Kinderspielflächen" zu Grunde gelegt, da<br />

nach derzeitigem Planungsstand auch die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem<br />

derzeitigen Untersuchungsgebiet vorgesehen ist.<br />

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Der Geltungsbereich der Prüfwerte der BBodSchV bezieht sich, je nach Nutzung, im<br />

engeren Sinn nur auf die obersten 30 cm des <strong>Boden</strong>s. Ungeachtet dessen, haben wir<br />

zu Vergleichszwecken in den Ergebnisdarstellungen in Kapitel 7.2.1.2 auch die Messwerte<br />

aus den tieferen <strong>Boden</strong>zonen den Prüfwerten gegenübergestellt. Zu den Prüfwerten<br />

ist anzumerken, dass diese in [2] nur für eine beschränkte Auswahl an Parametern<br />

angegeben sind und z. B. für die hier u.a. betrachteten MKW und PAK (Summe)<br />

keine Vergleichswerte existieren. Die Bewertung dieser Befunde erfolgt daher ausschließlich<br />

auf Basis der o. g. Kriterien bzw. unseren gutachterlichen Erfahrungen.<br />

Bezüglich der <strong>Boden</strong>luft sind in der BBodSchV ebenfalls keine Prüfwerte ausgewiesen.<br />

Für den Wirkungspfad <strong>Boden</strong> → Grundwasser liegen in der BBodSchV ausschließlich<br />

Prüfwerte für Sickerwässer bzw. Eluate vor. Diese Prüfwerte gelten für den Übergangsbereich<br />

von der ungesättigten zur wassergesättigten <strong>Boden</strong>zone (Ort der Beurteilung).<br />

Prüfwerte zur Beurteilung von Feststoffkonzentrationen sind keine angegeben.<br />

Liegen keine Ergebnisse von Sickerwasser- bzw. Eluatuntersuchungen vor, wird das<br />

Gefährdungspotenzial hinsichtlich des Wirkungspfades <strong>Boden</strong> → Grundwasser ausschließlich<br />

auf Grundlage von verbalen Sickerwasserprognosen [6] oder Grundwasseruntersuchungen<br />

abgeschätzt.<br />

Zur Beurteilung von Schadstoffgehalten im Grundwasser wird die in Hessen dazu<br />

erlassene Grundwassersanierungs-Verwaltungsvorschrift (GWS-VwV) [4] vom<br />

16.02.2011 herangezogen.<br />

Die GWS-VwV regelt u. a. die Anforderungen an die Erfassung, Bewertung und Sanierung<br />

von Grundwasserverunreinigungen, die auf örtliche Ursachen zurückzuführen<br />

sind und ausschließlich nach Wasserrecht zu beurteilen sind. In der Verordnung sind<br />

für eine Palette an umweltrelevanten Stoffen „Geringfügigkeitsschwellenwerte“ (Gfs)<br />

angegeben, bei deren Überschreitung eine Einzelfallprüfung hinsichtlich einer möglichen<br />

schädlichen Grundwasserverunreinigung vorzunehmen ist. Hierbei sind die ebenfalls<br />

in der GWS-VwV angegebenen Basiswerte für die natürliche Grundwasserbeschaffenheit<br />

zu berücksichtigen.<br />

Bei der Beurteilung, ob eine schädliche Grundwasserverunreinigung vorliegt, sind<br />

neben den Geringfügigkeitsschwellenwerten verschiedene in der GWS-VwV definierte<br />

Randbedingungen wie Art der Schadstoffe, deren räumliche Verteilung und Menge<br />

sowie die Mobilität und Abbaubarkeit, etc. zu beachten.<br />

Nach der GWS-VwV gilt, dass eine schädliche Grundwasserverunreinigung unter<br />

Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu sanieren ist.<br />

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7.2.1.2 Ergebnisse der <strong>Boden</strong>untersuchungen<br />

In Tabelle 2 sind die Ergebnisse der Analysen an der Originalsubstanz der <strong>Boden</strong>proben<br />

auf MKW und PAK eingetragen.<br />

Tabelle 2:<br />

Ergebnisse der <strong>Boden</strong>feststoffanalysen auf MKW und PAK<br />

Sondierung / Probe<br />

Entnahmetiefe<br />

in<br />

muGOK<br />

Auffüllung<br />

Anstehendes<br />

MKW<br />

Summe PAK<br />

(EPA)<br />

Anteil Benzo(a)-<br />

pyren an der<br />

Summe PAK<br />

Einheit<br />

mg/kg TS mg/kg TS mg/kg TS<br />

BS 2 A, G4 1,7 - 2,2 x 220 0,04


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Umwelttechnische Untersuchungen<br />

Tabelle 3:<br />

Ergebnisse von <strong>Boden</strong>feststoffanalysen auf verschiedene Schwermetalle u. Arsen<br />

Bohrung/Probe<br />

Entnahmetiefe<br />

in<br />

muGOK<br />

Auffüllung<br />

Anstehendes<br />

Arsen<br />

Blei<br />

Cadmium<br />

Chrom, ges.<br />

Kupfer<br />

Nickel<br />

Quecksilber<br />

Zink<br />

Einheit<br />

mg/kg TS<br />

BS 2 A, G4 1,7 - 2,2 x 3,5 6,9 0,06 13,5 5,6 10,1


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Umwelttechnische Untersuchungen<br />

BTEX-Aromaten können zum Beispiel in Farben enthalten sein und werden/wurden<br />

auch als sonstige Lösemittel eingesetzt. Die leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffe<br />

(LHKW) werden ebenfalls verbreitet als Lösemittel eingesetzt.<br />

Tabelle 4:<br />

Ergebnisse der <strong>Boden</strong>luftanalysen auf BTEX-Aromaten und LHKW<br />

<strong>Boden</strong>luftpegel<br />

Einheit<br />

LHKW<br />

(Summe)<br />

BTEX-<br />

Aromaten<br />

(Summe)<br />

Anteil Benzol<br />

an Summe<br />

BTEX-<br />

Aromaten<br />

BS 1 mg/m³ n.n. 0,8 n.n.<br />

BS 2 A mg/m³ n.n. n.n. n.n.<br />

BS 3 mg/m³ n.n. 0,3 n.n.<br />

BS 4 mg/m³ n.n. n.n. n.n.<br />

BS 5 mg/m³ n.n. n.n. n.n.<br />

n.n. = nicht nachweisbar<br />

Die BTEX-Aromaten wurden in den <strong>Boden</strong>luftproben BS 1 und BS 3 jeweils geringfügig<br />

oberhalb der Nachweisgrenze des Labors festgestellt. Die diesbezüglichen Messwerte<br />

sind allerdings allenfalls als ubiquitäre Spurengehalte einzustufen und deuten keinesfalls<br />

auf einen Eintrag dieser Substanzen in den untersuchten Grundstücksbereichen<br />

hin. LHKW wurden in keiner <strong>Boden</strong>luftprobe nachgewiesen.<br />

7.2.1.4 Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen<br />

Aus den Tabellen 5 und 6 sind die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen zu<br />

ersehen. In den Tabellen sind die Analysenwerte den jeweiligen Geringfügigkeitsschwellenwert<br />

(Gfs) gemäß [4] gegenübergestellt.<br />

Tabelle 5: Ergebnisse von Grundwasseruntersuchungen gemäß Tab. 3 HLUG-Handbuch [6]<br />

auf organische Parameter<br />

Grundwassermessstelle<br />

Einheit<br />

MKW<br />

LHKW (Summe)<br />

PAK (EPA), o. Naphthalin<br />

Naphthalin (NAP)<br />

Benzo(a)pyren<br />

BTEX-Aromaten (Summe)<br />

GWM 1 µg/l n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. n.n.<br />

GWM 2 µg/l n.n. 0,53 n.n. 0,05 n.n. 0,6<br />

Gfs gemäß GWS-VwV<br />

100 20 0,2 1 0,01 20<br />

n.a. = nicht analysiert; n.n. = nicht nachweisbar; k.E.n. = kein Einzelstoff nachweisbar<br />

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Tabelle 6: Ergebnisse von Grundwasseruntersuchungen gemäß Tab. 3 HLUG-Handbuch [6]<br />

auf verschiedene Schwermetalle und Arsen<br />

Grundwassermessstelle<br />

Einheit<br />

Arsen<br />

Blei<br />

Cadmium<br />

Chrom, ges.<br />

Kupfer<br />

Nickel<br />

Quecksilber<br />

Zink<br />

GWM 1 µg/l n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. 5 n.n. 88<br />

GWM 2 µg/l n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. 8 n.n. n.n.<br />

Gfs gemäß GWS-VwV<br />

10 10 0,5 50 14 14 0,2 58<br />

n.a. = nicht analysiert; n.n. = nicht nachweisbar; k.E.n. = kein Einzelstoff nachweisbar<br />

Aus den Tabellen 4 und 5 ist ersichtlich, dass lediglich in der Wasserprobe aus der<br />

Messstelle GWM 1 ein Zinkgehalt von 88 µg/l gemessen wurde, der leicht oberhalb des<br />

für diesen Stoff nach unserer Einschätzung sehr niedrig angesetzten Gfs (58 µg/l) liegt.<br />

Diese Überschreitung ist aus unserer Sicht allenfalls als ubiquitärer Hintergrundgehalt<br />

einzustufen und weist nicht darauf hin, dass es im Bereich des Betrachtungsgebietes in<br />

der Vergangenheit zu einem Eintrag gekommen ist.<br />

Hinweise auf eine mögliche PAK-Beaufschlagung im Grundwasser, wie sie im Rahmen<br />

von [14] auf dem Nachbargrundstück ermittelt wurde, wurden nicht festgestellt. Auf<br />

Basis der vorherrschenden Grundwasserfließrichtung in Richtung Ost-Südost und der<br />

in [14] ermittelten Untersuchungsergebnisse auf dem Nachbargrundstück ist davon<br />

auszugehen, dass sich die Schadstoffquelle nördlich des aktuellen Untersuchungsgebietes<br />

befindet und dieses somit im Seitenstrom der Schadstoffbelastung liegt. Der in<br />

[14] als mögliche Schadensherd genannte Bereich des ehemaligen Heizraums scheidet<br />

somit bei der Suche nach der Quelle der benachbarten PAK-Beaufschlagung aus.<br />

Alle anderen, an dieser Stelle nicht im Einzelnen erwähnten Messwerte, liegen deutlich<br />

unter den jeweiligen Gfs vor bzw. wurden meist gar nicht nachgewiesen.<br />

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7.2.2 Ergebnisse aus abfalltechnischer Sicht<br />

7.2.2.1 Bewertungsgrundlagen für die Analysenergebnisse<br />

Zur abfalltechnischen Bewertung von Schadstoffgehalten im <strong>Boden</strong> und/oder in einem<br />

Bauschutt werden im Hinblick auf eine offene Verwertung (d. h. außerhalb von Deponien)<br />

des Materials primär die Zuordnungswerte der LAGA „Anforderungen an die<br />

stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen – Technische Regeln" [8]<br />

herangezogen. Erfolgt eine deponietechnische Verwertung, ist zur Einstufung des<br />

Materials in die verschiedenen Deponieklassen die Deponieverordnung (DepV) [9]<br />

heranzuziehen.<br />

Eine deponietechnische Verwertung wird in der Regel immer erforderlich, wenn die<br />

Zuordnungswerte der LAGA für Material der Einbauklasse Z 2 überschritten sind. In<br />

den meisten Fällen kann auch ein Material der Einbauklasse Z 2 ohne weitere Vorbehandlung<br />

keiner offenen Verwertung mehr zugeführt werden und ist dann ebenfalls<br />

unter Berücksichtigung der DepV einzustufen.<br />

In der „LAGA“ sind für eine umfangreiche Parameterliste verschiedene Zuordnungswerte<br />

(Z 1 bis Z 2) angegeben, nach denen die „Einbauklassen (EK)“ u. a. für Aushubböden<br />

und Bauschutt festgelegt werden. Die einzelnen Einbauklassen haben im Hinblick<br />

auf die Anforderungen an die Verwertung folgende Bedeutung:<br />

EK Z 0:<br />

EK Z 1:<br />

Uneingeschränkter Einbau ist in der Regel möglich. Die bodenmechanischen<br />

Eigenschaften und die Zusammensetzung der betreffenden Materialien<br />

sind bei der Auswahl der Verwertungsstelle allerdings auch zu berücksichtigen.<br />

In der Regel eingeschränkter offener Einbau (z. B. in hydrogeologisch<br />

günstigen, gegebenenfalls auch in hydrogeologisch ungünstigen Gebieten)<br />

möglich; es wird dabei noch in die Einbauklassen Z 1.1 und Z 1.2 unterschieden.<br />

EK Z 2:<br />

Eingeschränkter offener Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen<br />

(z. B. als Lärmschutzwall, Straßentragschicht in hydrogeologisch<br />

günstigen Gebieten) ist in Abstimmung mit der Abfallbehörde gegebenenfalls<br />

möglich; alternativ dazu erfolgt eine deponietechnische<br />

Verwertung.<br />

In der LAGA wird hinsichtlich der Einstufung der anfallenden Materialien u.a. zwischen<br />

<strong>Boden</strong>material und Bauschutt unterschieden. Als Bauschutt gilt auch ein Ausbaumaterial<br />

/ <strong>Boden</strong>, das einen Fremdstoffanteil von > 10 % aufweist. Das bedeutet, unter<br />

Umständen könnten die auf den Flächen vorliegenden Auffüllungen bei ausreichend<br />

hohem Anteil an Fremdbestandteilen (wie teilweise festgestellt) im Fall von deren<br />

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Umwelttechnische Untersuchungen<br />

Ausbau "aus formalen Gesichtspunkten" als Bauschutt verwertet werden. Für Bauschuttmaterial<br />

sind in der LAGA teilweise (u.a. für PAK) andere Zuordnungswerte<br />

angegeben, die gegenüber reinem <strong>Boden</strong>material zu einer Einstufung in eine „niedrigere“<br />

oder „höhere“ Einbauklasse führen können.<br />

Da nach unseren Erfahrungen ein Ausbaumaterial in der Praxis allerdings auch bei<br />

Mengenanteilen von mehr als 10 % an Ziegelbruch / Betonresten oder sonstigen<br />

Fremdbestandteilen nicht als Bauschutt zu verwerten ist, haben wir auf eine entsprechende<br />

Beurteilung gemäß der „LAGA-Bauschutt“ verzichtet. Es wurden daher nur die<br />

Vorgaben für <strong>Boden</strong>material berücksichtigt. Die entsprechenden Richtwerte sind in [6]<br />

in den Tabellen II. 1.2-2 und II. 1.2-3 angegeben und können den Laborprotokollen der<br />

Anlage 7ff zusammen mit den jeweils ermittelten Ergebnissen entnommen werden.<br />

Die Zuordnungswerte der „DepV“ haben im Hinblick auf die Einstufung eines Materials<br />

in die verschiedenen Deponieklassen (DK) folgende Bedeutung:<br />

DK 0: Einbau in Deponien der Klasse 0. Bei Deponien der Klasse 0 handelt es<br />

sich um oberirdische Deponien für nicht gefährliche Inertabfälle, die die<br />

Zuordnungskriterien für die DK 0 einhalten.<br />

DK I:<br />

DK II:<br />

DK III :<br />

DK IV:<br />

Einbau in Deponien der Klasse I. Bei Deponien der Klasse I handelt es<br />

sich um oberirdische Deponien für nicht gefährliche Abfälle, die die Zuordnungskriterien<br />

für die DK I einhalten.<br />

Einbau in Deponien der Klasse II. Bei Deponien der Klasse II handelt es<br />

sich um oberirdische Deponien für nicht gefährliche Abfälle, die die Zuordnungskriterien<br />

für die DK II einhalten.<br />

Einbau in Deponien der Klasse III. Bei Deponien der Klasse III handelt es<br />

sich um oberirdische Deponien für nicht gefährliche und gefährliche Abfälle,<br />

die die Zuordnungskriterien für die DK III einhalten. Es handelt sich<br />

in der Regel um gefährliche Abfälle, wenn diese die entsprechenden in<br />

der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) angegebenen toxischen Merkmale<br />

aufweisen. Bezüglich der Überschreitung verschiedener toxisch nicht<br />

oder nur wenig relevanter Parameter bestehen bei Einhaltung bestimmter<br />

Randbedingungen Ausnahmekriterien. Das Material ist in diesen Fällen<br />

als nicht gefährlicher Abfall einzustufen und kann gegebenenfalls auch<br />

auf Deponien der Klassen I oder II eingebaut werden.<br />

Beseitigung in Deponien der Klasse IV. Bei Deponien der Klasse IV handelt<br />

es sich um Untertagedeponien für gefährliche Abfälle, die die Zuordnungskriterien<br />

der DK III überschreiten. Bezüglich der Überschreitung<br />

verschiedener toxisch nicht oder nur wenig relevanter Parameter bestehen<br />

bei Einhaltung bestimmter Randbedingungen Ausnahmekriterien und<br />

das Material ist in diesen Fällen als nicht gefährlicher Abfall einzustufen<br />

und kann auf Deponien der Klasse III bzw. gegebenenfalls auch auf Deponien<br />

der Klassen I oder II eingebaut werden.<br />

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7.2.2.2 Analysenergebnisse gemäß LAGA<br />

Bei der nachfolgenden Darstellung der Ergebnisse, die mit den Untersuchungen auf<br />

die Parameterlisten der LAGA (Tab. II.1.2-2 und II.1.2.-3) [6] ermittelt wurden, wird zur<br />

Wahrung der Übersichtlichkeit darauf verzichtet, alle mit den entsprechenden Analysen<br />

erhaltenen Ergebnisse im Detail darzustellen. Zur Betrachtung der einzelnen Befunde<br />

verweisen wir auf die Laborprotokolle in Anlage 7ff. In den Protokollen erfolgt auch eine<br />

Gegenüberstellung mit den jeweiligen Zuordnungswerten.<br />

In der nachfolgenden Tabelle 7 werden ausschließlich die Stoffe/Stoffgehalte aufgeführt,<br />

die den Zuordnungswert Z 0 (uneingeschränkter Einbau) gemäß den Technischen<br />

Regeln der LAGA überschreiten. Außerdem sind jeweils in der letzten Spalte der<br />

Tabelle die sich aus den Messwerten für die jeweiligen Mischproben ergebenden "formalen"<br />

Einstufungen in die Einbauklassen eingetragen.<br />

Tabelle 7:<br />

Ergebnisse von <strong>Boden</strong>untersuchungen gemäß LAGA<br />

Parameter<br />

Messwert<br />

Einbauklasse gemäß LAGA<br />

(Tab.II 1.2-2 und 1.2-3)<br />

MP 1<br />

pH-Wert 8,99 Z 1.2<br />

Nickel 87,6 mg/kg TS Z 1.1<br />

pH-Wert in Eluat 10,5 Z 1.2<br />

MP 2<br />

Nickel 60,0 mg/kg TS Z 1.1<br />

Da sich die abfalltechnische Einstufung immer nach dem Parameter mit dem höchsten<br />

Zuordnungswert richtet, ist das Material der Mischprobe MP 1 aufgrund erhöhter pH-<br />

Werte gemäß LAGA der Einbauklasse Z 1.2 zuzuordnen. Das Material der Mischprobe<br />

MP 2 ist aufgrund eines erhöhten Nickelgehaltes in die Einbauklasse Z 1.1 einzustufen.<br />

Vollständigkeitshalber ist noch anzumerken, dass auch die in Kapitel 7.2.1ff erläuterten<br />

Ergebnisse der auf einzelne Parameter ausgeführten Analysen bei Vergleich mit den<br />

entsprechenden Zuordnungswerten gemäß LAGA allenfalls zu Einstufungen in die<br />

Einbauklasse Z 1.1 führen.<br />

Zu weiteren Ausführungen bezüglich der abfalltechnischen Untersuchungen verweisen<br />

wir auf die Ausführungen in dem noch folgenden Kapitel 8.2.<br />

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Umwelttechnische Untersuchungen<br />

8. BEWERTUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

8.1 Gefährdungsabschätzung (Inanspruchnahmerisiko)<br />

Die südliche Hälfte des Büroparks Dornholzhausen in <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.H wurde mit<br />

<strong>Boden</strong>-, <strong>Boden</strong>luft-, und Grundwasseruntersuchungen umwelttechnisch erkundet. Die<br />

fünf niedergebrachten Bohrsondierungen wurden im Bereich der Freiflächen über das<br />

Untersuchungsgebiet verteilt angesetzt. Desweiteren wurden im Bereich der nicht<br />

befestigten Flächen oberflächennah (bis 0,3 m uGOK) <strong>Boden</strong>proben entnommen um<br />

eine Gefährdungsabschätzung gemäß [2] bezüglich des Wirkungspfades <strong>Boden</strong>-<br />

Mensch abgeben zu können.<br />

Zwei Grundwassermessstellen wurden entlang der östlichen Grundstücksgrenze<br />

(Abstrombereich) niedergebracht, um festzustellen, ob das Grundwasser im Bereich<br />

des Betrachtungsgebietes mit Schadstoffen beaufschlagt ist bzw. ob Schadstoffe mit<br />

dem Grundwasserstrom das Grundstück verlassen.<br />

Die mit den Sondierungen bzw. den Laboruntersuchungen ermittelten Erkenntnisse<br />

haben für die erkundeten Bereiche keine Hinweise auf einen in der Vergangenheit<br />

stattgefundenen Übertritt von nutzungsspezifischen Schadstoffen in den Untergrund<br />

ergeben.<br />

Die unterhalb der Oberflächenversiegelung bzw. ab der Geländeoberkante bis in eine<br />

Tiefe von maximal rund 4,70 m uGOK angetroffenen Auffüllungen weisen teilweise<br />

Beimengungen an Fremdbestandteilen (Schotter, Beton- und Ziegelbruch) auf. Auch in<br />

den Auffüllungen wurden analytisch keine Schadstoffbeaufschlagungen festgestellt.<br />

Bei Betrachtung der in Kapitel 7.2.1.1 angegebenen Wirkungspfade ist auf Grundlage<br />

der beschriebenen Erkenntnisse Folgendes hinsichtlich der Gefährdungsabschätzung<br />

auszuführen.<br />

Bezüglich des Wirkungspfades <strong>Boden</strong> → Mensch sehen wir bei einer Nutzung als<br />

Wohngebiet keinen Besorgnistatbestand.<br />

Auch für den Fall einer nicht auszuschließenden Teilnutzung des Areals als Kinderspielfläche<br />

besteht nach derzeitigem Kenntnisstand kein weiterer Handlungsbedarf.<br />

Aufgrund der unauffälligen <strong>Boden</strong>befunde sowie den aktuellen unauffälligen Grundwasseruntersuchungen<br />

ist auch hinsichtlich des Wirkungspfades <strong>Boden</strong> → Grundwasser<br />

keine von der festgestellten Untergrundsituation ausgehende Gefährdung für dieses<br />

Schutzgut abzuleiten.<br />

Zusammenfassend ist auf Basis des vorliegenden Kenntnisstandes festzuhalten, dass<br />

für das Untersuchungsgebiet kein Handlungsbedarf für vertiefende Untersuchungen<br />

oder gar Sanierungsmaßnahmen besteht.<br />

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Umwelttechnische Untersuchungen<br />

Die Ursache der auf dem Nachbargrundstück ermittelten PAK-Beaufschlagung konnte<br />

im Rahmen der aktuellen Untersuchungen nicht geklärt werden. Das Vorhandensein<br />

einer sich im Untersuchungsgebiet befindenden Schadstoffquelle kann jedoch nach<br />

derzeitigen Kenntnisstand ausgeschlossen werden. Auf Basis der vorherrschenden<br />

Grundwasserfließrichtung in Richtung Ost-Südost und der in [14] ermittelten Untersuchungsergebnisse<br />

auf dem östlichen Nachbargrundstück (Lilly-Gelände) ist davon<br />

auszugehen, dass sich die Schadstoffquelle nördlich des aktuellen Untersuchungsgebietes<br />

befindet. Hierbei sind insbesondere die bereits in [14] genannten Bereiche des<br />

früheren Kesselhauses und der Tankanlagen der ehemaligen Reifenfabrik als mögliche<br />

Schadensquellen zu nennen.<br />

8.2 Abfalltechnische Bewertung<br />

Aus Kapitel 7.2.2.2 geht hervor, dass die im Zuge einer geplanten Grundstücksumnutzung<br />

zum Abtrag kommenden oberflächennahen <strong>Boden</strong>schichten nach dem vorliegenden<br />

Kenntnisstand in die Einbauklassen Z 1.1 und Z 1.2 gemäß LAGA [6] einzustufen<br />

sind.<br />

Material der Einbauklasse Z 1.1 und Z 1.2 kann in der Regel einen offenen Wiedereinbau<br />

(d.h. außerhalb von Deponien) zugeführt werden und z. B. als Unterbau von Straßen<br />

oder in wasserwirtschaftlich unsensiblen Gebieten auch in unversiegelten Bereichen<br />

verwendet werden.<br />

9. SCHLUSSBEMERKUNGEN<br />

Das vorliegende <strong>Gutachten</strong> besitzt nur für das beschriebene Grundstück sowie in<br />

seiner Gesamtheit Gültigkeit.<br />

Zur Beantwortung von Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.<br />

Oberursel, 05. September 2013<br />

Dr. Hug Geoconsult GmbH<br />

T:\2c_Projekte\2012\12464701\<strong>Gutachten</strong>_Planung\Umwelttechnik\GA12464701_Umwelt.docx<br />

Bearbeiter: M.Sc. Benedict Rumpf<br />

(Dipl.-Geol. Jürgen Hoos)<br />

(M.Sc. Benedict Rumpf)<br />

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