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Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen<br />

Wirtschaftliche Hilfen<br />

Wirtschaftliche Jugendhilfe<br />

Rathausplatz 1<br />

61343 <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe<br />

Informationen an alle Erziehungsberechtigten<br />

Sie haben die Möglichkeit, die Übernahme der Kindertagesstättengebühren (Kitagebühren)<br />

sowie die Übernahme der Verpflegungsentgelte in Horten und der Kostenbeiträge<br />

<strong>für</strong> die Tagespflege aus Jugendhilfemitteln zu beantragen.<br />

Wer hat <strong>eine</strong>n Anspruch?<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>erInnen, die Leistungen nach<br />

dem:<br />

<br />

<br />

<br />

SGB II (Grundsicherung <strong>für</strong> Arbeitssuchende)<br />

SGB XII (Sozialhilfe)<br />

AsylbLG (Leistungen nach dem<br />

Asylbewerberleistungsgesetz)<br />

erhalten, im Besitz <strong>eine</strong>s<br />

<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> Passes<br />

Über ein geringes Einkommen verfügen Sie<br />

dann, wenn Ihr gesamtes Familieneinkommen<br />

kl<strong>eine</strong>r ist als Ihr Bedarf.<br />

Ihr Bedarf setzt sich aus der Summe von<br />

- € 782,-- <strong>für</strong> den Haushaltsvorstand<br />

- € 274,-- <strong>für</strong> jedes weitere Familienmitglied<br />

und den Kosten der Unterkunft (ohne Heizung<br />

und Strom) zusammen.<br />

sind oder über ein<br />

<br />

geringes Einkommen<br />

verfügen.<br />

Kommen Sie vorbei, lassen Sie sich von uns beraten und ausrechnen, ob wir auch Ihre Gebühren oder<br />

Kostenbeitrag übernehmen können. Welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden entnehmen<br />

Sie bitte der Rückseite.<br />

Buchstaben A – J Buchstaben K – P Buchstaben Q - Z<br />

Frau Hein Frau Sulzbach Herr Hering<br />

Zimmer 123 Zimmer 123 Zimmer 125<br />

Tel.: 06172/ 100-5017 Tel.: 06172/ 100-5031 Tel.: 06172/ 100-5022<br />

Sprechzeiten:<br />

montags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />

Stand 01.01.2014


Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>erInnen, die Leistungen nach dem:<br />

SGB II<br />

SGB XII<br />

AsylbLG<br />

(Grundsicherung <strong>für</strong> Arbeitssuchende)<br />

(Sozialhilfe)<br />

(Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)<br />

erhalten, legen bitte nur den aktuellen Bewilligungsbescheid des Kreisausschusses des<br />

Hochtaunuskreises vor. <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>erInnen, die im Besitz <strong>eine</strong>s<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> Passes<br />

sind müssen nur den <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> Pass mit Ihrem Ausweisdokument vorlegen.<br />

Verfügen Sie über ein geringes Einkommen, sind folgende Unterlagen vorzulegen<br />

(falls vorhanden):<br />

- Nettogehaltsabrechnung der letzten 12 Monate / bei Selbstständigen: Letzter<br />

gültiger Einkommensteuerbescheid und aktuelle Gewinnermittlung<br />

- Nachweis über alle Einkünfte (Wohngeldbezug, städtischen Mietzuschuss,<br />

Kindergeldzuschuss, Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc.)<br />

- Nachweis über erhaltene Unterhaltszahlungen<br />

- Nachweis über Elterngeld<br />

- Nachweise über evtl. abgeschlossene Versicherungen<br />

- Lebensversicherung<br />

- Altersvorsorge<br />

- Gewerkschaftsbeiträge<br />

- Fahrtkosten zur Arbeitsstätte<br />

- Nachweis über zu leistende Unterhaltszahlungen<br />

- freiwillige Krankenversicherung (bei Selbstständigen und Beamten)<br />

- Betreuungsvertrag der Kita<br />

- Mietvertrag<br />

Bei vorhandenem Eigentum:<br />

- Kreditverpflichtungen getrennt nach Zins – und Tilgungsleistungen<br />

- Nachweise über Nebenkosten ohne Heizung (Müllabfuhr, Grundsteuer,<br />

Abwassergebühren, Schornsteinfegerkosten, Haushaftpflicht- und<br />

Brandversicherung)<br />

Außerdem können Kreditverpflichtungen in angemessener Höhe berücksichtigt werden, die<br />

<strong>für</strong> Möbelbeschaffungen aufgrund Hausstandsgründung, Geburt <strong>eine</strong>s Kindes, Trennungsund<br />

Scheidungssituation oder ähnlichem entstanden sind.<br />

Zusätzliche außergewöhnliche Belastungen können im Einzelfall anerkannt werden!<br />

Stand: Juni 2013

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