Kap 2-3-1 - Bauen mit Backstein

Kap 2-3-1 - Bauen mit Backstein Kap 2-3-1 - Bauen mit Backstein

28.02.2014 Aufrufe

Statik 2.3.1 Tragsystem Vormauerschalen sind nichttragend. Zur Bemessung von Wand - stärken kann nur die tragende Innenschale herangezogen wer - den. Deren Berechnung erfolgt nach dem Vereinfachten oder Genaueren Verfahren der DIN 1053-1. Das Thema Statik um - fasst neben Bemessung und Befestigung auch die Anordnung von Dehnungsfugen – näheres im Kapitel Verband und Fuge (2.4.1). Die Mindestdicke der Außenschale beträgt 90mm, die Mindestlänge von gemauerten Pfeilern 240 mm. Alle Steine müssen vollflächig, bei unterbrochener Auflagerung in der Abfangebene beidseitig aufgelagert sein. Abfangungen sind vorgeschrieben: - bei Außenschalen von 115 mm Dicke in Höhenabständen von mindestens 12 m bzw. alle zwei Geschosse. Die Steine dürfen bis zu 25 mm über ihr Auflager vorstehen. - bei Außenschalen von weniger als 115 mm in Höhenabständen von circa 6 m - über großen Öffnungen. Außerdem dürfen diese nicht höher als 20 m über Gelände geführt werden. Ökozentrum Universität Oldenburg, Architekten: Moritz Architekten, Oldenburg - wenn aus bauphysikalischen Gründen das Verblendmauerwerk nicht auf ein Fundament gegründet oder auf eine ausragende Decke aufgelagert werden soll - wenn Decken oder Balkone durch die Vorsatzschale nicht belastet werden dürfen. Dagegen darf bei Gebäuden bis zu zwei Vollgeschossen ein Giebeldreieck bis 4 m Höhe ohne zusätzliche Abfangung ausgeführt werden. Bei nichtflächiger Verankerung der Verblendschale ist deren Standsicherheit nachzuweisen. © Bockhorner Klinker Drahtanker Die Mauerwerksschalen sind durch Drahtanker aus nichtros - t endem Stahl (nach DIN 17440) zu verbinden. Formen und Eignung sind in der DIN 1053-1 oder über bauaufsichtliche Zulassungen geregelt. Der vertikale Abstand der Drahtanker soll höchstens 500 mm, der horizontale höchstens 750 mm betragen. Mindestanzahl und Durchmesser von Drahtankern pro m2 Wandfläche sind in Ta - belle 11, DIN 1053-1, aufgeführt (siehe Rückseite). Außerdem sind an allen freien Rändern (Öffnungen, Gebäudeecken, Dehnungsfugen, oberen Enden der Vormauerschale) zusätzlich drei Drahtanker je Meter Randlänge anzubringen. Für ge - krüm m te Schalen ist die Verformung für Art, Anordnung und Anzahl der Anker zu berücksich - tigen. Je nach Baumaterialien (Steine, Beton und Mörtel) stehen verschiedene Drahtankertypen zur Verfügung. Beim gleichzeitigen Bau werden Luftschichtanker in die Mörtelfugen beider Mauerschalen eingelegt. Bei nachträglicher Errichtung der Vormauerschale werden Einschlag- oder Einschraubdübel eingesetzt. ≥ 25 ≥50 ≥30 ≥50 ≥30 ≥ 25 Drahtanker nach DIN 1053-1: Einbindungstiefe jeweils 50 mm, zusätzlich 25 mm angewinkelt Verankerung 2.3.1

Statik 2.3.1<br />

Tragsystem<br />

Vormauerschalen sind nichttragend.<br />

Zur Bemessung von Wand -<br />

stärken kann nur die tragende<br />

Innenschale herangezogen wer -<br />

den. Deren Berechnung erfolgt<br />

nach dem Vereinfachten oder<br />

Genaueren Verfahren der DIN<br />

1053-1. Das Thema Statik um -<br />

fasst neben Bemessung und<br />

Befestigung auch die Anordnung<br />

von Dehnungsfugen –<br />

näheres im <strong>Kap</strong>itel Verband<br />

und Fuge (2.4.1).<br />

Die Mindestdicke der Außenschale<br />

beträgt 90mm, die Mindestlänge<br />

von gemauerten<br />

Pfeilern 240 mm. Alle Steine<br />

müssen vollflächig, bei unterbrochener<br />

Auflagerung in der<br />

Abfangebene beidseitig aufgelagert<br />

sein. Abfangungen sind<br />

vorgeschrieben:<br />

- bei Außenschalen von 115 mm<br />

Dicke in Höhenabständen von<br />

mindestens 12 m bzw. alle<br />

zwei Geschosse. Die Steine<br />

dürfen bis zu 25 mm über ihr<br />

Auflager vorstehen.<br />

- bei Außenschalen von weniger<br />

als 115 mm in Höhenabständen<br />

von circa 6 m<br />

- über großen Öffnungen.<br />

Außerdem dürfen diese nicht<br />

höher als 20 m über Gelände<br />

geführt werden.<br />

Ökozentrum Universität Oldenburg, Architekten: Moritz Architekten, Oldenburg<br />

- wenn aus bauphysikalischen<br />

Gründen das Verblendmauerwerk<br />

nicht auf ein Fundament<br />

gegründet oder auf eine ausragende<br />

Decke aufgelagert<br />

werden soll<br />

- wenn Decken oder Balkone<br />

durch die Vorsatzschale nicht<br />

belastet werden dürfen.<br />

Dagegen darf bei Gebäuden bis<br />

zu zwei Vollgeschossen ein Giebeldreieck<br />

bis 4 m Höhe ohne<br />

zusätzliche Abfangung ausgeführt<br />

werden. Bei nichtflächiger<br />

Verankerung der Verblendschale<br />

ist deren Standsicherheit<br />

nachzuweisen.<br />

© Bockhorner Klinker<br />

Drahtanker<br />

Die Mauerwerksschalen sind<br />

durch Drahtanker aus nichtros -<br />

t endem Stahl (nach DIN 17440)<br />

zu verbinden. Formen und Eignung<br />

sind in der DIN 1053-1<br />

oder über bauaufsichtliche<br />

Zulassungen geregelt. Der vertikale<br />

Abstand der Drahtanker<br />

soll höchstens 500 mm, der<br />

horizontale höchstens 750 mm<br />

betragen. Mindestanzahl und<br />

Durchmesser von Drahtankern<br />

pro m2 Wandfläche sind in Ta -<br />

belle 11, DIN 1053-1, aufgeführt<br />

(siehe Rückseite). Außerdem<br />

sind an allen freien Rändern<br />

(Öffnungen, Gebäudeecken,<br />

Dehnungsfugen, oberen Enden<br />

der Vormauerschale) zusätzlich<br />

drei Drahtanker je Meter Randlänge<br />

anzubringen. Für ge -<br />

krüm m te Schalen ist die Verformung<br />

für Art, Anordnung und<br />

Anzahl der Anker zu berücksich -<br />

tigen. Je nach Baumaterialien<br />

(Steine, Beton und Mörtel) stehen<br />

verschiedene Drahtankertypen<br />

zur Verfügung. Beim<br />

gleichzeitigen Bau werden<br />

Luftschichtanker in die Mörtelfugen<br />

beider Mauerschalen<br />

eingelegt. Bei nachträglicher<br />

Errichtung der Vormauerschale<br />

werden Einschlag- oder Einschraubdübel<br />

eingesetzt.<br />

≥ 25<br />

≥50<br />

≥30<br />

≥50<br />

≥30<br />

≥ 25<br />

Drahtanker nach DIN 1053-1: Einbindungstiefe<br />

jeweils 50 mm, zusätzlich<br />

25 mm angewinkelt<br />

Verankerung 2.3.1


Ankersysteme<br />

Luftschichtanker können auch<br />

<strong>mit</strong> Verblendmauerschienen<br />

kombiniert werden. Außerdem<br />

stehen für die Abfangung Einzelkonsolanker,<br />

Winkelkonsol -<br />

anker, <strong>mit</strong> Aufhängeschlaufen<br />

für Stürze, Fertigteilsturz-Ab -<br />

fangungen, Attika-Verblendanker<br />

und Einmörtelkonsolen aus<br />

Edelstahl zur Verfügung. Alle<br />

Systeme zur Verankerung, insbesondere<br />

Kombisysteme aus<br />

Dübel und Anker für die nach -<br />

trägliche Montage, müssen bau -<br />

aufsichtlich zugelassen sein.<br />

Bewehrung<br />

Bei besonderen Gebäudeformen<br />

und erhöhten statischen<br />

Anforderungen müssen zusätzlich<br />

Bewehrungen (Rundstahl)<br />

in die Vormauerschale eingelegt<br />

werden (Erhöhung Biegetragfähigkeit,<br />

Aufnahme von<br />

Zugspannung). Bemessungsund<br />

Ausführungsregeln finden<br />

sich in der DIN 1053-3, bewehrtes<br />

Mauerwerk. Diese lehnen<br />

sich weitgehend an die Prinzipien<br />

und Verfahren des Stahlbetonbaus<br />

an: Mindestabstände,<br />

Korrosionsschutz etc. Wichtig<br />

ist vollfugiges Vermörteln<br />

und die Einlagerung der<br />

Bewehrungsstäbe in Normalmörtel<br />

der Mörtelgruppen II<br />

und IIa (siehe <strong>Kap</strong>itel Mörtel<br />

2.5.1 und Elementbau 2.6.1).<br />

Mindestanzahl und Durch -<br />

messer von Drahtankern<br />

je m 2 Wandfläche<br />

(nach DIN 1053-1)<br />

Drahtanker<br />

Durchmesser<br />

Mindestanzahl<br />

mm<br />

1<br />

mindestens, sofern nicht<br />

Zeilen 2 und 3 maßgebend<br />

5<br />

3<br />

Wandbereich höher als 12 m<br />

2<br />

über Gelände oder Abstand<br />

der Mauerwerksschalen<br />

5<br />

4<br />

über 70 bis 120 mm<br />

3<br />

Abstand der Mauerwerksschalen<br />

über<br />

120 bis 150 mm<br />

7<br />

oder<br />

5<br />

4<br />

5<br />

Verankerung 2.3.1

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