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Begründung - Stadt Aurich

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 262<br />

Südlich Lüchtenburger Weg<br />

<strong>Begründung</strong><br />

zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 262 der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

im vereinfachten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch<br />

Der Bebauungsplan enthält bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 84 NbauO<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 262<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1 Lage, Größe und Abgrenzung 3<br />

2 Planerische Vorgaben 4<br />

2.1 Landesraumordnungsprogramm 4<br />

2.2 Regionales Raumordnungsprogramm 4<br />

2.3 Flächennutzungsplan 4<br />

2.4 Vereinfachtes Verfahren gem. §13a BauGB 5<br />

3 Bestand und gegenwärtige Nutzung 5<br />

4 Anlass und Allgemeine Zielsetzung 6<br />

5 Inhalt und Auswirkungen der Planung 7<br />

5.1 Bestehende bauliche Anlagen 7<br />

5.2 Art der baulichen Nutzung 7<br />

5.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 7<br />

5.4 Maß der baulichen Nutzung 7<br />

6 Örtliche Bauvorschriften 8<br />

6.1 Einfriedungen 8<br />

7 Baumschutz 8<br />

8 Umweltprüfung, Natur und Landschaft, Eingriffsregelung 8<br />

8.1 Bestand 8<br />

8.1.1 Flora 8<br />

8.1.2 Fauna 8<br />

8.2 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 9<br />

8.3 Artenschutz 9<br />

9 Erschließung 9<br />

10 Immissionsschutz 9<br />

11 Ver- und Entsorgung 9<br />

12 Hinweise und Nachrichtliche Übernahmen 10<br />

13 Städtebauliche Angaben 11<br />

14 Verfahrensvermerke 11<br />

Letzte Bearbeitung : 03.09.2013<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 262<br />

1 Lage, Abgrenzung und Größe<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 262 liegt südlich der Altstadt von <strong>Aurich</strong>. Das Plangebiet<br />

wird nördlich vom Lüchtenburger Weg und westlich von der Kirchdorfer Straße (K111) begrenzt. Südlich<br />

und östlich schließen bebaute Bereiche an.<br />

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,42 ha. Die genaue Abgrenzung ist aus der Planunterlage<br />

ersichtlich.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 262<br />

2 Planerische Vorgaben<br />

2.1 Landesraumordnungsprogramm (LROP)<br />

Die Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen wurde am 08.05.2008 neu<br />

bekannt gemacht. Das LROP 2008 enthält keine der Planung entgegenstehenden Darstellungen.<br />

2.2 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)<br />

Das RROP des Landkreises <strong>Aurich</strong> von 1992 hat am 20. 07. 2006 seine Gültigkeit verloren. Da das im<br />

Entwurf vorliegende neue RROP noch nicht rechtsgültig ist, ist das LROP anzuwenden.<br />

2.3 Flächennutzungsplan<br />

Die Planflächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> als Wohnbauflächen<br />

dargestellt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes weichen von den Darstellungen des<br />

Flächennutzungsplanes in Teilflächen ab. Der Flächennutzungsplan wird bezüglich der Darstellung<br />

gemischter Bauflächen auf der Grundlage des § 13 a, Abs. 2, Nr. 2 Baugesetzbuch im Wege der<br />

Berichtigung angepasst. Vorgesehen ist im Zuge der Anpassung eine Darstellung von gemischten<br />

Bauflächen auf einem Teilbereich der bisherigen Wohnbauflächen entlang der Kirchdorfer Straße. Mit der<br />

Anpassung des Flächennutzungsplanes wird der Entwicklung der baulichen Nutzung in diesem Bereich<br />

entsprochen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 262<br />

2.4 Vereinfachtes Verfahren gemäß §13a BauGB<br />

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 262 erfüllt die Anforderungen des § 13a (1) Nr. 1 des<br />

Baugesetzbuches (BauGB). Der Bebauungsplan Nr. 262 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im<br />

beschleunigten bzw. vereinfachten Verfahren aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von einer<br />

Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, der Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB und<br />

einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6, Abs. 5 Satz 3 BauGB abgesehen.<br />

3 Bestand und gegenwärtige Nutzung<br />

Das Plangebiet ist der nodwestliche Teilbereich des Quartiers Lüchtenburger Weg, Graf-Edzart-Straße,<br />

Ubbo-Emmius-Straße und Kirchdorfer Straße, ca. 200 m südlich vom <strong>Stadt</strong>kern gelegen. Das Quartier ist<br />

geprägt von einer lockeren bis leicht verdichteten Bebauung mit überwiegender Wohnnutzung am<br />

Lüchtenburger Weg, der Graf-Edzard- und Ubbo-Emmius-Straße sowie gemischter Nutzung entlang der<br />

Kirchdorfer Straße und großzügigen Freiräumen im Quartiersinnenbereich.<br />

Die Bebauung im Geltungsbereich besteht aus Mietshäusern am Lüchtenburger Weg und<br />

gemischtgenutzter Bebauung (Kindergarten/Wohnen/Dienstleistung) an der Kirchdorfer Straße.<br />

In den an die Bebauung anschließenden Freiräumen befinden sich Hausgärten, Stellplatzanlagen sowie<br />

Nebengebäude.<br />

An der Kirchdorfer Straße befindet sich eine unter Denkmalschutz stehende Jugendstilvilla, in der neben<br />

Verwaltungseinrichtungen derzeit der Pinguin Kindergarten untergebracht sind.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 262<br />

4 Anlass und Allgemeine Zielsetzung<br />

Ziel des Bebauungsplanes ist die die Nutzungsanpassung innerstädtischer Flächen.<br />

Der weitaus überwiegende Teil der rückwärtigen Freiflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes war<br />

ursprünglich den Gründerzeit-Mietshäusern am Lüchtenburger Weg als Nutzgarten zugeordnet. Diese zu<br />

Beginn des 20. Jahrhunderts typische Koexistenz von „Mietshaus“ und nahgelegener Nutzgartenparzelle<br />

hat heute an Bedeutung verloren. Aus stadtplanerischer Sicht stellt sich daher die Frage nach einer<br />

sinnvollen Folgenutzung der heute überwiegend ungenutzten und brach liegenden Freiflächen. Da in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> ein erheblicher Mangel an stadtnahen Wohnungen besteht, ist eine Ergänzung von<br />

Wohnbauflächen in diesem Bereich sinnvoll. Für den Bereich besteht eine konkrete Bauabsicht.<br />

Langfristig ist der Bedarf an einer Überplanung im gesamten Quartier aufgrund veränderter<br />

Nutzungsansprüche nicht auszuschließen. Um die Möglichkeit einer späteren inneren Erschließung des<br />

Quartiers offen zu halten, beabsichtigt die <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> parallel zu dieser Bauleitplanung den Zugriff auf<br />

dafür erforderliche Flächen innerhalb des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes über städtebauliche<br />

Verträge zu sichern. Grundlage dafür ist eine Analyse möglicher Erschließungsführungen in den<br />

Innenbereich des Quartieres (orange: favorisierte Variante, gelb: alternative Variante). Eine abschließende<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 262<br />

städtebauliche Bewertung beider Varianten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, weshalb auf eine<br />

bauleitplanerische Absicherung zu Zeit verzichtet werden soll.<br />

5 Inhalt und Auswirkungen der Planung<br />

5.1 Bestehende bauliche Anlagen<br />

Der Bestandsschutz für bauliche Anlagen basiert auf Artikel 14 Abs. 1 des Grundgesetzes<br />

(Eigentumsschutz). Bestehende Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, die bereits vor dem<br />

Bauleitplanverfahren rechtmäßig errichtet wurden, können wie bisher weiter genutzt werden, auch wenn<br />

sich die Rechtsgrundlage mit der Neuaufstellung dieses Bebauungsplanes geändert hat.<br />

5.2 Art der baulichen Nutzung<br />

Entsprechend den Planungszielen wird für die Flächen entlang des Lüchtenburger Weges ein Allgemeines<br />

Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Dies entspricht den vorhandenen baulichen Strukturen in<br />

diesem Bereich sowie der Nutzung in den nordöstlich angrenzenden Bereichen des Quartiers. Besonders<br />

flächenintensive und gem. BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzungen wie Gartenbaubetriebe und<br />

Tankstellen werden für das Allgemeine Wohngebiet ausgeschlossen, da diese Nutzungen grundsätzlich<br />

nicht der Planungskonzeption entsprechen und den Charakter des Quartiers stören würden.<br />

Für die Bauflächen entlang der Kirchdorfer Straße wird gemäß § 6 BauNVO ein Mischgebiet festgesetzt.<br />

Dies entspricht der aktuellen baulichen Entwicklung im nördlichen Abschnitt der Kreisstraße.<br />

Vergnügungsstätten und flächenintensive Nutzungen wie Gartenbaubetriebe und Tankstellen (gemäß § 1<br />

(6) BauNVO) werden für das Mischgebiet ausgeschlossen, da diese Nutzungen grundsätzlich nicht der<br />

Planungskonzeption entsprechen und den Charakter des Gebietes stören würden.<br />

5.3 Bauweise und überbaubare Flächen<br />

Entsprechend der vorhandenen Baustrukturen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine offene<br />

Bauweise mit einer davon abweichenden Gebäudelänge von 30 m festgesetzt.<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch die Baugrenzen festgesetzt. Die Lage der Baugrenzen<br />

wurde so gewählt, dass ein ausreichendes Maß an Gestaltungsfreiheit im Hinblick auf die Anordnung der<br />

Gebäude bzw. die Ergänzung der vorhandenen Bebauung ermöglicht wird.<br />

Für den Bereich des Allgemeinen Wohngebietes wird eine Fläche für Gemeinschaftsstellplätze festgesetzt,<br />

um dem Bedarf an Einstellplätzen entsprechend der baulichen Nutzung gerecht zu werden und eine<br />

städtebaulich zielgerichtete Anordnung in diesem Bereich zu gewährleisten. Gemäß § 12 Abs. 2 BauNVO<br />

sind in allgemeinen Wohngebieten Stellplätze nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten<br />

Bedarf zulässig, um dem Schutz der Wohnruhe gegenüber anderen Baugebieten einen höheren Umfang<br />

einzuräumen. Mit Stellplätzen geht ein typischer Ab- und Zufahrtslärm einher. Aus diesem Grund dürfen die<br />

Stellplätze in diesen Gebieten nicht über den durch die dort zulässige Nutzung entstehenden Bedarf<br />

hinausgehen. Das heißt, dass dem Gebietsbewohner und deren Besuchern Stellplätze und Garagen zur<br />

Verfügung stehen, nicht jedoch einem darüber hinausgehenden Verkehr. Unter diesem Gesichtspunkt ist<br />

allgemein davon auszugehen, dass keine gebietsuntypischen Emissionen von diesen auf die zulässige<br />

Hauptnutzung beschränkten Stellplatzanlagen ausgehen.<br />

5.4 Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes durch die<br />

Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl, die maximale Höhe der baulichen Anlagen und die Zahl der<br />

Vollgeschosse bestimmt.<br />

Für den gesamten Geltungsbereich wird eine Bebauung mit maximal 2 Vollgeschossen bei einer<br />

Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Die Traufhöhen werden auf<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 262<br />

8,50 m beschränkt, die Firsthöhen auf 12,00 m. Ein 3. Obergeschoss muss sich aufgrund dieser<br />

Regelungen entweder im Dachraum befinden oder bei Ausnutzung der Traufhöhen baulich zurückgesetzt<br />

werden.<br />

Die vorgenannten festgesetzten Grund- und Geschossflächen, die zulässige Anzahl der Vollgeschosse,<br />

sowie die maximalen Trauf- und Firsthöhen orientieren sich an der vorhandenen umliegenden Bebauung.<br />

Es wird in dem Gebiet eine angemessene und angepasste Baudichte bewahrt und gleichzeitig dem<br />

sparsamen Umgang mit Grund und Boden in diesem kernstadtnahen Gebiet entsprochen.<br />

6 Örtliche Bauvorschriften<br />

6.1 Einfriedungen<br />

Die Höhe der Einfriedungen darf zur Straßenverkehrsfläche das Maß von 1,20 m nicht überschreiten.<br />

Ausnahmsweise sind Einfriedungen über das Maß von 1,20 m zulässig, wenn es sich um Hecken handelt.<br />

Hohe Zäune und Mauern entlang der Erschließungsstraßen wirken sich negativ auf den relativ offenen<br />

Charakter des Quartiers aus, so dass ihre Höhe begrenzt wird.<br />

7 Baumschutz<br />

Der vorhandene Baumbestand im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Vorfeld dieser Planung<br />

durch den Fachdienst 21 der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> untersucht und bewertet worden. Erhaltenswerter Baumbestand<br />

ist als zu erhalten festgesetzt und nach Maßgabe des Fachdienstes 21 mit entsprechenden Abständen der<br />

überbaubaren Bereiche zu den Baumstandorten berücksichtigt worden. Der Hinweis Nr. 4 der Planunterlage<br />

erläutert ergänzende Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong>.<br />

8 Umweltprüfung, Natur und Landschaft,<br />

Eingriffsregelung<br />

Der Bebauungsplan Nr. 262 wird auf der Grundlage des § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren<br />

aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gem. § 13<br />

Abs. 2 und 3 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB,<br />

der Erstellung eines Umweltberichts gem. § 2a BauGB und einer zusammenfassenden Erklärung gem. § 6<br />

Abs. 5 Satz 3 abgesehen. Schutzgebiete sind von der vorliegenden Planung nicht betroffen. Das Vorhaben<br />

entbindet jedoch nicht von der Berücksichtigung der Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und der<br />

Beachtung artenschutzrechtlicher Aspekte nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).<br />

8.1 Bestand<br />

8.1.1 Flora<br />

Das Plangebiet mit einer Größe von rd. 0,42 ha umfasst neben der vorhandenen Bebauung Zier- und<br />

Nutzgärten, intensiv gepflegte Rasenflächen sowie versiegelte Stellplatz- und Zufahrtsbereiche.<br />

Erhaltenswerter Baumbestand wurde durch den Fachdienst 21 der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> kartiert und in der<br />

Planunterlage kenntlich gemacht. Im straßenrückwärtigen Bereich der Kirchdorfer Straße befindet sich<br />

weitergehend der Spielplatz des dort derzeit ansässigen Pinguin-Kindergartens.<br />

8.1.2 Fauna<br />

Aufgrund der vorhandenen Prägung des Plangebietes und seiner Umgebung ist von einer Avifauna der<br />

Gartenstädte mit Kleinvogelarten der typischen innerstädtischen Vogelgemeinschaft auszugehen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 262<br />

Das Vorkommen von Fledermausarten kann nicht ausgeschlossen werden. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 des<br />

Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Bezugnahme auf die Richtlinie 92/43/EWG, Anhang IV, zählen<br />

alle in der Bundesrepublik vorkommenden Fledermausarten zu den streng geschützten Tierarten.<br />

8.2 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

Der vorhandene und als zu erhalten festgesetzte Baumbestand wird durch entsprechende Abstände der<br />

Baugrenzen in seinem Fortbestand gesichert. Die Abstände berücksichtigen im Wesentlichen die Abstände<br />

gemäß DIN 18920, soweit nicht vorhandener Gebäudebestand diese Abstände bereits unterschreitet.<br />

8.3 Artenschutz<br />

Aufgrund der vorhandenen Prägung des Plangebietes und seiner Umgebung ist von einer Avifauna der<br />

Gartenstädte mit Kleinvogelarten der typischen innerstädtischen Vogelgemeinschaft auszugehen. Durch die<br />

geplanten baulichen Anlagen im Plangebiet wird sich grundsätzlich an der avifaunistischen Situation nichts<br />

ändern. Die zentralen Flächen spielen aufgrund der intensiven Nutzung weder für die Vogelgemeinschaft<br />

noch für potentiell vorkommende Fledermausarten eine essentielle Rolle. Der alte Gehölzbestand, der<br />

möglicherweise als Anflugziel/Jagdbereich für Fledermäuse in Frage kommt, bleibt erhalten.<br />

Aus dem Vorkommen jagender Fledermäuse alleine lassen sich keine Verstöße gegen den § 44 BNatSchG<br />

prognostizieren, da Nahrungs- bzw. Jagdbereiche nicht in den Schutzbereich des § 44 fallen (sofern sie<br />

nicht essentiell sind) und diese durch die Planungen auch nicht unmittelbar betroffen sind, solange die<br />

wesentlichen Strukturen erhalten bleiben (alter Gehölzbestand).<br />

9 Erschließung<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird über die Kirchdorfer Straße und den Lüchtenburger Weg<br />

erschlossen. Rückwärtige bauliche Erweiterungen werden darüber hinaus über vorhandene „private“<br />

Erschließungsstrukturen angebunden. Eine öffentliche Erschließung in den Innenbereich ist mit dieser<br />

Bauleitplanung nicht beabsichtigt (vgl. Pkt. 4)<br />

Im nordöstlichen Bereich wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für den straßenrückwärtigen Bereich<br />

eingeräumt, um die Erschließung und die Einrichtung der Versorgungsanlagen zu gewährleisten.<br />

10 Immissionsschutz<br />

Schallimmissionen<br />

Im Bereich der Kirchdorfer Straße ist mit Verkehrslärmemissionen zu rechnen. Da es sich aber entlang der<br />

Straße ausschließlich um bauliche Bestandssituationen handelt, will die <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> auf die Festsetzung<br />

von Lärmpegelbereichen in diesem Plangebiet verzichten. Die Einhaltung der maßgeblichen<br />

Innenraumpegel ist bei Umnutzungen und baulichen Veränderungen der Gebäude über das<br />

Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.<br />

Für bauliche Erweiterungen im Innenbereich des Plangebietes ist von einer Einhaltung der Lärmpegel<br />

auszugehen, da hier eine Abschattung durch die vorhandene, vorgelagerte Bebauung erfolgt.<br />

11 Ver- und Entsorgung<br />

Wasserversorgung<br />

Die Wasserversorgungen des geplanten Baugebietes erfolgt durch Anschluss an das Versorgungsnetz des<br />

zuständigen Wasserversorgungsverbandes.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 262<br />

Strom- und Gasversorgung<br />

Die Strom- und Gasversorgung erfolgt durch Anschluss an das Versorgungsnetz der Energieversorgung<br />

Weser-Ems AG.<br />

Telekommunikation<br />

Die fernmeldetechnische Versorgung des Baugebietes erfolgt durch einen Versorgungsträger.<br />

Löschwasser<br />

Das Löschwasser wird durch den Einbau von Hydranten sichergestellt und erfolgt in Absprache mit der<br />

freiwilligen Feuerwehr.<br />

Schmutzwasserbeseitigung<br />

Zur Abwasserbeseitigung ist im Zuge der Erschließungsmaßnahmen der Anschluss an die gemeindliche<br />

Kanalisation erforderlich.<br />

Müllabfuhr<br />

Die Müllabfuhr erfolgt aufgrund der entsprechenden Satzungen durch den zuständigen Landkreis <strong>Aurich</strong>.<br />

Oberflächenentwässerung<br />

Die Rückhaltung der anfallenden Oberflächenwasser durch zusätzliche Versiegelungen wird durch die<br />

Aufweitung des östlich gelegenen Grabens und eines vergrößerten Rohrquerschnittes der<br />

Regenwasserkanalanlagen innerhalb des Plangebietes sichergestellt.<br />

12 Hinweise und Nachrichtliche Übernahmen<br />

Altlasten<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Ablagerungen bzw. Altstandorte zutage<br />

treten, so ist unverzüglich die Untere Abfallbehörde des Landkreises <strong>Aurich</strong> zu benachrichtigen.<br />

Bodenfunde<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 262 stellt eine siedlungstopographische Verdachtsfläche<br />

dar, bei der Bodendenkmäler nicht ausgeschlossen werden können. Gemäß dem Niedersächsischen<br />

Denkmalschutzgesetz ist eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich, wenn Erdarbeiten an<br />

einer Stelle vorgenommen werden, wo Funde vermutet werden. Die Genehmigung kann unter Bedingungen<br />

und mit Auflagen erteilt werden.<br />

Um einen Überblick über die Befundsituation zu gewinnen, den Umfang notwendiger Ausgrabungen zu<br />

ermitteln und Verzögerungen möglichst zu vermeiden, ist frühzeitig vor einer geplanten Bebauung eine<br />

Prospektion durchzuführen. Sollte archäologische Denkmalsubstanz zutage kommen, sind ausreichend<br />

lange Fristen zur Dokumentation und Fundbergung einzuräumen. Werden Ausgrabungen erforderlich,<br />

müssen diese nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz geregelt werden.<br />

Baumschutzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Die im Bebauungsplan nach § 9 (1) 25.b BauGB als zu erhalten festgesetzten Laubbaum Hochstämme sind<br />

auch nach der Baumschutzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> vom 1.12.1983, zuletzt geändert am 18.5.2006, als<br />

geschützte Landschaftsbestandteile entsprechend § 22 NAGBNatSchG zu erhalten. Eine<br />

Bodenbefestigung, ein Bodenauftrag oder ein Bodenabtrag im Kronentraufbereich sowie sonstige<br />

Schädigungen der Bäume sind zu vermeiden. Ausastungen im Kronenbereich sind ggfls.<br />

genehmigungspflichtig. Zuständig für die Überwachung ist der Fachbereich Bauen der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong>.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 262<br />

Denkmalschutz<br />

Die in der Planzeichnung mit Planzeichen 14.3 gemäß Planzeichenverordnung (PlanzV90) versehene<br />

bauliche Anlage unterliegt den Bestimmungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Bauliche<br />

Eingriffe wie auch eine Veränderung des Erscheinungsbildes der denkmalgeschützten baulichen Anlage<br />

bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung oder einer entsprechenden Zustimmung zum<br />

bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren.<br />

Gemäß § 8 Niedersächsischem Denkmalschutzgesetz dürfen in der Umgebung eines Baudenkmals<br />

Anlagen nicht errichtet, geändert oder beseitigt werden, wenn dadurch das Erscheinungsbild des<br />

Baudenkmals beeinträchtigt wird. Bauliche Anlagen in der Umgebung eines Baudenkmals sind auch so zu<br />

gestalten und instand zu halten, dass eine solche Beeinträchtigung nicht eintritt.<br />

13 Städtebauliche Angaben<br />

Wohnbauflächen (2.402 qm)<br />

Gemischte Bauflächen (1.852 qm)<br />

0,24 ha<br />

0,18 ha<br />

Summe Plangebiet<br />

0,42 ha<br />

14 Verfahrensvermerke<br />

Das Plangebiet erfüllt die Anforderungen des § 13a Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches. Der Bebauungsplan<br />

Nr. 262 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.<br />

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde den Bürgern in der Zeit vom<br />

06.09.2010 bis 17.09.2010 die Möglichkeit gegeben, sich über die Planungen zu informieren. Im Rahmen<br />

der Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde auf die Möglichkeit der Unterrichtung<br />

hingewiesen. Die Bekanntmachung erfolgte in der örtlichen Presse.<br />

Von einer frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.<br />

1 BauGB wurde im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB<br />

abgesehen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im August 2010 mit Verweis<br />

auf die im Internet bereitgestellten Bebauungsplanunterlagen informiert.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 262 hat gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zusammen mit der<br />

Planzeichnung öffentlich in der Zeit vom 14.03.2011 bis 15.04.2011 im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

ausgelegen.<br />

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte<br />

parallel zum Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB.<br />

<strong>Aurich</strong>, den<br />

Der Bürgermeister<br />

Herr Windhorst<br />

Aufgestellt im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

<strong>Aurich</strong>, den 12.07.2013<br />

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