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Ausschreibung Kindergarten Marktstraße Dornbirn (pdf, 187KB)

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die Zwecke des Gemeindeverbandes saniert wurde. Erwähnenswert erscheint auch das<br />

östlich der Stadtstraße gelegene Stadtbad, das in den Jahren 2004 bis 2005 nach Plänen<br />

der Architekten Cukrowicz Nachbaur saniert und erweitert wurde und mit dem Staatspreis<br />

Architektur 2008 und anderen Preisen ausgezeichnet wurde.<br />

2.3 Zielsetzungen<br />

(1) Erwartet wird eine architektonisch selbstbewusste Lösung, die das Alte nicht in den<br />

Hintergrund drängt, ökologische Aspekte bei der Materialisierung berücksichtigt,<br />

Überlegungen zur Minimierung des Energieverbrauches einschließt und in Errichtung,<br />

Betrieb und Erhaltung kosteneffizient ist.<br />

(2) Im Sinne des Pflichtenheftes „Energetische Kriterien für städtische Gebäude der Stadt<br />

<strong>Dornbirn</strong>“ darf der Heizwärmebedarf nicht über 20 kWh/m²a liegen.<br />

(3) Folgende Ecktermine für die Planung und Ausführung wurden im Rahmen des<br />

Grundsatzbeschlusses fixiert und gelten als verbindlich:<br />

1. Baubeschluss durch die Stadtvertretung: 12/2013<br />

2. Vergabe der Leistungsbereiche Bauwerk-Rohbau und -Technik: 06/2014<br />

3. Baubeginn: 08/2014<br />

4. Baufertigstellung: 12/2015<br />

5. Bezug: 02/2016<br />

(4) Die approximativen Errichtungskosten gemäß ÖNORM B 1801-1 wurden vom Stadtrat<br />

mit 5,6 Millionen Euro festgelegt. Abzüglich der Honorare, Nebenkosten und Reserven<br />

ergeben sich damit Baukosten gemäß ÖNORM B1801-1 in Höhe von 4,76 Millionen Euro.<br />

Dieser Betrag gilt als Obergrenze und soll im Sinne des Projektes „Ausgewogen 2015“ um<br />

5 % unterschritten werden.<br />

2.4 Vorgaben und Rahmenbedingungen<br />

(1) Alle oben genannten Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der<br />

Stadt <strong>Dornbirn</strong> als Vorbehaltsfläche mit der Basiswidmung Baufläche-Kerngebiet<br />

ausgewiesen. Bebauungsvorschriften im Sinne des § 28 Abs. 3 Raumplanungsgesetz sind<br />

für die Grundstücke nicht festgelegt.<br />

(2) Bei der Planung ist auf die Erhaltung der Freistellung des Klosters und des<br />

Gemeindehauses und die Schaffung geeigneter Freiflächenangebote für Kloster und<br />

<strong>Kindergarten</strong> unter Berücksichtigung des vorhandenen Spielplatzangebotes zu achten<br />

sowie die im Flächenwidmungsplan enthaltene Fußwegverbindung von der <strong>Marktstraße</strong><br />

zur Stadtstraße, die im Zuge des Projektes umgesetzt werden soll, zu berücksichtigen.<br />

(3) Der Baumbestand auf dem Baurechtsgrundstück kann, soweit es für das Projekt<br />

notwendig ist, entfernt werden. Der große Nussbaum östlich des Gemeindehauses auf<br />

dem Grundstück Nr. 6964/1 ist zu erhalten und die Erhaltung durch einen entsprechenden<br />

Bauabstand sicherzustellen.<br />

(4) Die Erschließung des Gebäudes und der Tiefgarage haben über die <strong>Marktstraße</strong> zu<br />

erfolgen. Der Zugang zum Gebäude ist so zu gestalten, dass die Zufahrt sowohl für<br />

Einsatz- als auch Anlieferfahrzeuge gut möglich ist und genügend Platz für das kurzfristige<br />

Abstellen von Kinderwägen und Fahrrädern zur Verfügung steht. Eine gedeckte unter- oder<br />

oberirdische Verbindung zum Gemeindehaus ist nicht erforderlich.

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